Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Frankfurt (Oder): Ein Hinweis auf die AGB, in denen eine Widerrufsbelehrung enthalten ist, ersetzt nicht die Widerrufsbelehrungveröffentlicht am 23. Oktober 2013
LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 13.08.2013, Az. 16 S 238/12
§ 360 BGBDas LG Frankfurt (Oder) hat entschieden, dass die gesetzliche Forderung nach einer Widerrufsbelehrung nicht durch einen Hinweis auf die AGB, in denen die Widerrufsbelehrung enthalten ist, ersetzt werden kann. Im Übrigen müsse die Widerrufsbelehrung innerhalb der AGB drucktechnisch hinreichend deutlich hervorstechen. Zitat: (mehr …)
- LG Frankfurt (Oder): Zu der wirksamen Ausübung des Widerrufsrechts bei Online-Partnerbörsenveröffentlicht am 23. Oktober 2013
LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 13.08.2013, Az. 16 S 238/12
§ 312b BGB, § 346 Abs. 1 S. 1 BGB, § 355 Abs. 1 S. 2 BGB, § 357 Abs. 1 S. 1 BGBDas LG Frankfurt (Oder) hat zu einigen grundsätzlichen rechtlichen Aspekten des Widerrufs einer Mitgliedschaft in einer Online-Partnerbörse ausgeführt und dabei zwischen der Anmeldung zum Portal und der Inanspruchnahme einer Premium-Mitgliedschaft differenziert. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Hinweis auf die nicht mehr geltende Batterieverordnung ist ein Bagatellverstoßveröffentlicht am 17. Oktober 2013
OLG Hamm, Urteil vom 23.05.2013, Az. 4 U 196/12
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass der Hinweis eines Onlinehändlers auf die nicht mehr geltende Batterieverordnung statt des Batteriegesetzes kein wettbewerbsrechtlich relevanter Verstoß sei. Zwar liege eine Irreführung vor, diese habe jedoch keine Auswirkung, da die Belehrung über die Pflichten des Verbrauchers inhaltlich richtig sei. Insoweit könne keine spürbare Beeinträchtigung von Verbraucherinteressen festgestellt werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Halle: Arzneimittel sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossenveröffentlicht am 16. Oktober 2013
LG Halle, Urteil vom 08.01.2013, Az. 8 O 105/12
§ 312d Abs. 4 Nr. 1 BGBDas LG Halle hat – anders als das AG Köln (hier) – entschieden, dass bei Arzneimitteln ein Widerrufsausschluss bei Fernabsatzverträgen zulässig ist. (mehr …)
- AG Köln: Das Widerrufsrecht gilt auch für Arzneimittelveröffentlicht am 16. Oktober 2013
AG Köln, Urteil vom 31.05.2007, Az. 111 C 22/07
§ 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGBDas AG Köln hat entschieden, dass auch für Arzneimittel ein Widerrufsrecht gilt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Kein Wettbewerbsverstoß bei Verwendung der alten Musterbelehrung für den Widerruf?veröffentlicht am 11. September 2013
OLG Köln, Beschluss vom 08.03.2013, Az. 6 U 23/13
§ 4 Nr. 11 UWG; § 312e Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB; Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGBDas OLG Köln hat entschieden, dass die Verwendung des vor dem 04.08.2011 geltenden Musters für eine Widerrufsbelehrung nicht zwangsläufig einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Die Ausführungen zu den Folgen des Widerrufs hinsichtlich des Wertersatzes seien jedenfalls inhaltlich richtig und verständlich und daher nicht zu beanstanden. Anders mag dies allerdings im ersten Teil der Widerrufsbelehrung aussehen, welcher in der „alten“ Musterbelehrung auf eine nicht mehr zutreffende rechtliche Grundlage Bezug nimmt. Über diesen Teil hatte das Gericht vorliegend nicht zu befinden. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Mönchengladbach: Angebote nur an Geschäftskunden müssen eindeutig entsprechend gekennzeichnet werdenveröffentlicht am 9. September 2013
AG Mönchengladbach, Urteil vom 16.07.2013, Az. 4 C 476/12
§ 312g BGBDas AG Mönchengladbach hat, ebenso wie vor kurzem das LG Leipzig (hier), entschieden, dass ein Internetangebot, welches sich ausschließlich an Geschäftskunden richten soll, die Vorschriften über Verbraucherpflichtinformationen einhalten muss, wenn die Beschränkung des Angebots auf Unternehmer nicht eindeutig zu erkennen ist. Nehme ein Verbraucher die Beschränkung nicht zur Kenntnis, weil er vor Vertragsabschluss die AGB üblicherweise nicht durchlese, gehe dies zu Lasten des Anbieters. Es liege auch keine Täuschung des Verbrauchers über eine Unternehmereigenschaft vor, da vorliegend das Anmeldefeld „Firma“, welches nicht als Pflichtfeld ausgestaltet war, frei gelassen worden sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Leipzig: Informationspflichten gegenüber Verbrauchern müssen auch von Anbietern, die sich nur an Unternehmer richten, eingehalten werden, wenn die Beschränkung nicht eindeutig istveröffentlicht am 5. September 2013
LG Leipzig, Urteil vom 26.07.2013, Az. 08 O 3495/12
§ 312g BGB; Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 EGBGBDas LG Leipzig hat entschieden, dass ein Internetangebot, welches sich ausschließlich an Geschäftskunden richtet, die Vorschriften über Verbraucherpflichtinformationen einhalten muss, wenn die Beschränkung des Angebots auf Unternehmer nicht eindeutig zu erkennen ist. Nehme ein Verbraucher die Beschränkung nicht zur Kenntnis, weil er vor Vertragsabschluss die AGB üblicherweise nicht durchlese, gehe dies zu Lasten des Anbieters. Ebenso sei dies zu bewerten, wenn der Anbieter keinen aussagekräftigen Nachweis über das Betreiben eines Gewerbes fordere. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Itzehoe: Einseitige Vertragsänderung in den AGB eines Mobilfunkanbieters nicht zulässigveröffentlicht am 31. Mai 2013
LG Itzehoe, Urteil vom 19.09.2008, Az. 10 O 91/08
§ 307 BGB; § 8 UWG, § 4 UWG, § 3 UWG; § 45k TKGDas LG Itzehoe hat bereits vor einigen Jahren entschieden, dass eine AGB-Klausel in Mobilfunkverträgen, die den Anbieter faktisch zur einseitigen Vertragsänderung ermächtigt, unzulässig ist, weil Verbraucher dadurch unangemessen benachteiligt würden. Vorgesehen war, dass der Anbieter dem Kunden Änderungen schriftlich mitteilt und diese bei ausbleibendem schriftlichen Widerspruch des Kunden als genehmigt gelten. Auch eine pauschale Sperrungsmöglichkeit des Anschlusses durch den Anbieter bei Zahlungsverzug wurde für ungültig erklärt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Bei im Internet angebotenen Online-Kursen müssen Verbraucher über ein Widerrufsrecht belehrt werdenveröffentlicht am 10. April 2013
OLG Hamm, Urteil vom 21.02.2013, Az. I-4 U 135/12
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 312 c Abs. 1 BGB
Das OLG Hamm hat in einem Verfahren des Bundesverbands Verbraucherzentrale entschieden, dass beim Angebot von Online-Kursen (hier: Vorbereitung Theorie-Prüfung für Sportbootführerschein) im Internet Verbraucher über ein ihnen zustehendes Widerrufsrechts belehrt werden müssen. Es liege keine Ausnahme gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB vor, da sich der Unternehmer nicht verpflichte, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen. An dieses Erfordernis seien hohe Anforderungen zu stellen, die durch die Verpflichtung, nach Vertragsschluss Unterlagen zum Download zur Verfügung zu stellen, nicht erfüllt seien. Auch ein Fernunterrichtsvertrag gemäß Abs. 3 Nr. 1 liege nicht vor, da der Lernerfolg nicht überwacht werde. Zum Volltext der Entscheidung: