Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Zum Wertersatz für psychologische Gutachten auf Internet-Partnerbörsen, wenn der Vertrag widerrufen wirdveröffentlicht am 29. Juli 2014
LG Hamburg, Urteil vom 22.07.2014, Az. 406 HK O 66/14
§ 346 BGB, § 357 BGBDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Online-Partnerbörse parship.de Nutzern, die von ihrem fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen, nicht Wertersatz in Höhe von bis zu 75 % des für die gesamte Laufzeit vereinbarten Entgeltes berechnen darf, auch wenn der Nutzer über die Online-Partnervermittlung der Beklagten bereits Kontakte hatte, zumal nicht jeder Kontakt erfolgreich sei. Vielmehr bemesse sich der Wertersatz „nach dem objektiven Wert der empfangenen Leistung, begrenzt durch das vertraglich vereinbarte Entgelt“. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Berlin: Ein Widerrufsrecht kann auch bei einem vorhergehenden Ladenbesuch möglich seinveröffentlicht am 22. Juli 2014
LG Berlin, Urteil vom 12.03.2013, Az. 83 S 52/12
§§ 312 ff BGBDas LG Berlin hat entschieden, dass ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht auch dann bestehen kann, wenn der Verbraucher vorher das Geschäftslokal des Verkäufers aufgesucht hat. Vorliegend hatte der Kunde (über telefonische Bestellung im Internet) eine Lederjacke erworben, welche er bereits 2 Monate zuvor im Geschäftslokal des Händlers gesehen hatte. Das Gericht sah die Rückgabe der Jacke als vom fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht gedeckt an, da bei einem Kleidungsstück die aktuelle Information (z.B. passende Größe) relevant sei. Innerhalb von 2 Monaten könnten Änderungen am Körper auftreten, die ein nochmaliges Anprobieren erforderlich machten.
- BGH: Bloße Vorhaltung einer Widerrufsbelehrung auf einer Webseite ist nicht ausreichendveröffentlicht am 5. Juni 2014
BGH, Urteil vom 15.05.2014, Az. III ZR 368/13
§ 242 Cd BGB, § 309 Nr. 12 Buchst. b BGB, § 312d Abs. 1 BGB [Fassung vom 02.01.2002], § 355 BGB [Fassung vom 29.07.2009]Der BGH hat entschieden, dass die bloße Vorhaltung einer Widerrufsbelehrung auf einer Webseite nicht ausreichend ist. Die Belehrung müsse dem Verbraucher auch in Schriftform (E-Mail, Fax oder Brief) mitgeteilt werden. Dies könne auch nicht durch ein zwingendes Kontrollkästchen in einem Online-Anmeldeformular („Widerrufserklärung ? Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen und ausgedruckt oder abgespeichert?“) ersetzt werden. Eine solche Konstruktion sei unwirksam, da sie zum Nachteil des Verbrauchers von der gesetzlichen Regelung abweiche. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG München: Für das Bestehen eines Widerrufsrechts im Fernabsatz muss der Verbraucher als solcher erkennbar seinveröffentlicht am 12. Mai 2014
AG München, Urteil vom 10.10.2013, Az. 222 C 16325/13
§ 312 d BGB, § 13 BGBDas AG München hat entschieden, dass ein Widerrufsrecht für Verbraucher nur dann besteht, wenn der Verbraucher als solcher erkennbar war. Bestelle ein Verbraucher ein Produkt über das Internet und gebe bei den Kundeninformationen eine Unternehmensbezeichnung (hier: Physiotherapiepraxis) an und verwende auch die E-Mail-Adresse des Unternehmens, sei für den Verkäufer nicht erkennbar, dass eine private Bestellung vorliegen solle. Ein Widerruf dürfe daher vom Verkäufer zurückgewiesen werden. Zur Pressemitteilung vom 28.04.2014:
- AG München: Widerrufsrecht ist auch dann wirksam ausgeübt, wenn der Händler keine Eingangsbestätigung verschicktveröffentlicht am 9. Mai 2014
AG München, Urteil vom 20.03.2014, Az. 261 C 3733/14 – nicht rechtskräftig
§ 312 b Abs. 1 BGB, § 355 BGBDas AG München hat entschieden, dass es bei einem Fernabsatzvertrag nach Ausübung des Widerrufsrechts keiner weiteren Bestätigung bedarf. Zur Pressemitteilung 17/14 vom 05.05.2014 : (mehr …)
- LG Düsseldorf: Wird das Widerrufsrecht wegen einer Anfertigung nach Kundenspezifikation ausgeschlossen, muss diese Anfertigungsweise für den Kunden erkennbar seinveröffentlicht am 3. März 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2014, Az. 23 S 111/13
§ 312d Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Ausschluss des Widerrufsrechts im Fernabsatz wegen einer Anfertigung nach speziellen Wünschen des Kunden nur ausgeschlossen werden kann, wenn diese Anfertigungsweise für den Kunden eindeutig erkennbar ist. Vorliegend hatte der Kläger ein Sofa erworben, bei welchem die Möglichkeit bestand, zwischen 578 Varianten (durch Auswahl der Farbkombinationen) zu wählen. Hier sei nach Auffassung des Gerichts klar erkennbar gewesen, dass das Sofa erst nach Bestellung individuell angefertigt werde, was auch die lange Lieferzeit (12-16 Wochen) plausibel mache. Daher sei der Ausschluss des Widerrufsrechts hier wirksam. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hannover: Widerrufsrecht erlischt nicht, wenn nach Kundenspezifikation bestimmte Reifen auf Pkw-Felge montiert werdenveröffentlicht am 3. Januar 2014
LG Hannover, Urteil vom 20.03.2009, Az. 13 S 36/08
§ 312d Abs. 4 Nr. 1 BGBDas LG Hannover hat in Anschluss an den BGH (hier) entschieden, dass es für den Ausschluss des Widerrufsrechts gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB aus Verkäufersicht nicht ausreicht, vorzutragen, dass bei einem montierten Set aus Felge und Reifen die Felgen bei der Demontage eine Substanzveränderung erleiden und nicht mehr als neuwertig verwertet werden könnten. Auch reiche es nicht aus vorzutragen, dass die Hersteller bzw. Lieferanten die Felgen nicht – ohne weiteres – zurücknähmen. Im vorliegenden Fall hätte die Beklagte nach Auffassung der Kammer konkret vortragen müssen, mit welchen Nachlassen die Reifen/Felgen hätten anderweitig veräußert werden können und dass diese andere Verwertung für sie unzumutbar gewesen sei. Das habe sie jedoch nicht getan. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Auch bei kundenspezifisch montierter Ware darf das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden, wenn Bestandteile der Ware ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden könnenveröffentlicht am 3. Januar 2014
BGH, Urteil vom 19.03.2003, Az. VIII ZR 295/01
§ 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGBDer BGH hat entschieden, dass das Widerrufsrecht nicht allein deshalb ausgeschlossen ist, weil eine Ware nach Kundenspezifikationen angefertigt wurde. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts sei vielmehr dann nicht möglich, wenn die zu liefernde Ware auf Bestellung des Verbrauchers aus vorgefertigten Standardbauteilen zusammengefügt wird, die mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden könnten. Dabei liege die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die vorgenannte Trennung nur bei unverhältnismäßigem Aufwand erfolgen könne, bei dem Unternehmer, der sich auf den Ausnahmetatbestand berufe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG München: Widerruf von Messekäufen nicht möglichveröffentlicht am 6. Dezember 2013
AG München, Urteil vom 25.04.2013, Az. 222 C 6207/13
§ 433 Abs. 2 BGB, § 312 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGBDas AG München hat entschieden, dass ein Vertrag, der auf einer Handwerksmesse geschlossen wurde, nicht widerrufbar ist. Es handele sich bei einer Verkaufsmesse nicht um eine Freizeitveranstaltung im Sinne von § 312 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB. Es stehe weder das Freizeiterlebnis im Vordergrund noch lenke der Unterhaltungswert vom eigentlichen Verkaufs- oder Werbezweck der Veranstaltung ab, so dass ein besonderes Widerrufsrecht nicht entstehe. Ein dort geschlossener Vertrag sei somit bindend. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Der Widerruf eines Versicherungsvertrags ist auch nach Kündigung noch möglichveröffentlicht am 15. November 2013
BGH, Urteil vom 16.10.2013, Az. IV ZR 52/12
§ 8 Abs. 4 S. 1 und 4 VVG a.F.; § 2 Abs. 1 S. 2 und 4 HWiG; § 7 Abs. 2 S. 2 und 3 VerbrKrG
Der BGH hat entschieden, dass der Widerruf eines Versicherungsvertrags grundsätzlich auch dann noch möglich ist, wenn dieser Vertrag zuvor gekündigt wurde – jedenfalls dann, wenn der Verbraucher bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Dann habe der Verbraucher sein Wahlrecht zwischen Kündigung und Widerruf nicht ordnungsgemäß ausüben können. Vorliegend sei der Widerruf, der ca. 10 Jahre nach der Kündigung des Versicherungsvertrags durch den Versicherungsnehmer und erfolgter Auszahlung des Rückkaufswerts erklärt wurde, jedoch nicht mehr wirksam. Durch die beiderseitige vollständige Erbringung der Leistung sei das Widerrufsrecht erloschen. Zum Volltext der Entscheidung: