Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Ausdruck der Ermittlungsfirma beweist nicht illegales Filesharingveröffentlicht am 17. August 2009
LG Hamburg, Urteil vom 14.3.2008, Az. 308 O 76/07
§§ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG
Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Ausdruck einer privaten Ermittlungsfirma, die von einer Musikfirma mit dem Auffinden von Filesharing-Verstößen beauftragt wurde, vor Gericht allein keine Beweiskraft hat. Einen ausreichenden Zeugen zur Untermauerung der Beweiskraft des Ausdrucks konnte die klagende Musikfirma nicht benennen. Die Aussage des Leiters des Ermittlungsdientes, der lediglich eine Plausibilitätsprüfung der von einem Studenten angefertigten Ergebnisse durchführte, genügte dem Gericht nicht. Die Klage wurde mangels lückenloser Darlegung der Verletzungshandlung abgewiesen.
(mehr …) - KG Berlin: Kunden abwerben und dessen Widerrufsrecht ignorieren ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 17. August 2009
KG Berlin, Beschluss vom 26.06.2009, Az. 5 W 59/09
§§ 8, 3, 4 Nr. 10 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass die Abwerbung von Kunden eines Mitbewerbers unter (zeitweiliger) Ignoranz von kundenseitig ausgeübten Widerrufsrechten wettbewerbswidrig ist. Das Gericht befasste sich mit dem Streit zweier Telefonanbieter. Die Antragsgegnerin hatte Kunden der Antragstellerin abgeworben und diesen Kunden telefonisch einen neuen Telefonanschluss vermittelt. Bevor jedoch eine Umstellung des Anschlusses in die Wege geleitet wurde, kam es vor, dass Kunden den neuen Vertrag gemäß Fernabsatzrecht widerriefen. Die Antragsgegnerin reagierte jedoch auf diesen Widerrufe nicht zeitnah, sondern nahm erst die Umschaltung des Anschlusses vor. Das Gericht beurteilte diese Vorgehensweise streng und sah darin nicht bloß eine belanglose Unachtsamkeit des Unternehmens. Es bewertete dieses Vorgehen vielmehr als „eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG n. F. und eine systematische Behinderung eines Mitbewerbers, die Übernahme von dessen Kunden auf der Grundlage von Fernabsatzverträgen vor Ablauf der Widerrufsfrist gemäß § 312d Abs. 1, § 355 BGB einzuleiten ohne organisatorisch dafür Sorge zu tragen, dass Widerrufe der Kunden sofort berücksichtigt werden„. Wer sich so verhalte, nehme eine Schädigung der Kunden und des Mitbewerbers in Kauf und könne sich nicht auf ein Versehen berufen.
- Payback-Time bei Rechtsanwältin Katja Günther: Die Abofalle zahlt zurückveröffentlicht am 17. August 2009
Dem Vernehmen nach wurde der Betreiber der Internetseite nimimit.de (Betreiber: IT 24 Webservices Ltd., Director: Alexander Schmidt, zuvor: Polyphem Media Ltd.) auf Rückzahlung von überzahlten Abo-Gebühren verklagt. Das Landgericht München I gab der Klage demnach antragsgemäß statt und legte der Polyphem Media Ltd. die Kosten des Rechtsstreits auf. Pikant: Da die bekannte Rechtsanwältin der Polyphem Media Ltd. Forderungen für selbige einzog und dementsprechend ein nicht unerhebliches Guthaben für diese verwaltete, pfändete der Rechtsanwalt des klagenden Verbrauchers nach eigenen Vorgaben das Guthaben in Höhe der Verfahrenskosten (ca. 900,00 EUR) und ließ den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss per Gerichtsvollzieher am Kanzleisitz der Rechtsanwältin zustellen. Gezahlt worden sein soll diese Summe letzten Endes von der Polyphem Media Ltd. höchstselbst.
- BGH: Das Zeichen ® darf nur für eingetragene Marken verwendet werdenveröffentlicht am 17. August 2009
BGH, Urteil vom 26.02.2009, Az. I ZR 219/06
§§ 3, 5 UWGDer BGH hat entschieden, dass das Zeichen ® nur dann für eine Bezeichnung verwendet werden darf, wenn diese Bezeichnung für den Verwender als Marke eingetragen ist. Der Bevölkerung sei in weiten Kreisen bekannt, dass das genannte Zeichen auf die Registrierung einer Marke hinweise. Ist der Verwender des Zeichens jedoch weder Inhaber der Marke noch besitzt er Nutzungsrechte dafür, sei eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung bei Nutzung des Zeichens gegeben. Etwas anderes kann nach Auffassung des BGH gelten, wenn der Nutzer des Zeichens Inhaber einer ähnlichen Marke ist und diese Marke rechtserhaltend genutzt wird durch die ähnliche Marke mit dem Zusatz ®. Dies sei im Einzelfall zu prüfen.
- LG Berlin: § 15a RVG ist auch auf Altfälle anwendbarveröffentlicht am 15. August 2009
LG Berlin, Beschluss vom 05.08.2009, Az. 82 T 453/09
§ 15a Abs 2 RVGDas LG Berlin hat darauf hingewiesen, dass seit dem 05.08.2009 die Bestimmung des § 15a RVG anwendbar ist und zwar auch auf unbedingte Mandatsverhältnisse, welche vor dem vorgenannten Datum begonnen haben. Gemäß Art. 10 S. 2 des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht trete diese Vorschrift am Tage nach der Verkündung in Kraft. Das genannte Gesetz sei im BGBl. am 04.08.2009 veröffentlicht worden, so dass es am 05.08.2009 in Kraft getreten sei. (mehr …)
- LG Kiel: Schmerzensgeld für Nacktfotos im Internetveröffentlicht am 15. August 2009
LG Kiel, Urteil vom 27.04.2006, Az. 4 O 251/05
§ 823 BGB; Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG; § 826 BGBDas LG Kiel hat entschieden, dass bei der Veröffentlichung von drei Nacktfotos im Internet über einen kurzen Zeitraum ohne Einwilligung der abgebildeten Person ein Schmerzensgeldanspruch der Geschädigten mit 25.000,00 EUR angemessen bewertet ist. Die Klägerin hatte in der Vergangenheit mit dem Beklagten eine Beziehung geführt, währenddessen der Beklagte 3 Fotos der Klägerin im halbnackten bzw. nackten Zustand anfertigte. Ihre Einwilligung hatte die Klägerin lediglich zum Testen der neuen Digitalkamera gegeben und den Beklagten gebeten, die Fotos sofort wieder zu löschen. Dies tat er nicht. Nach dem Ende der Beziehung stellte der Beklagte die drei Fotos der Klägerin versehen mit Name, Anschrift und Telefonnummer im Internet zum Download in einer Tauschbörse ein. (mehr …)
- OLG Stuttgart: § 15a RVG findet auch auf Altfälle Anwendungveröffentlicht am 14. August 2009
OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.08.2009, Az. 8 W 339/09
§ 15a RVGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass der kürzlich am 05.08.2009 in Kraft getretene § 15a RVG keine übliche Gesetzesänderung sei, die erst auf Fälle nach Inkrafttreten angewandt werden dürfe. Die neue Vorschrift stelle lediglich die schon bisher geltenden Anrechnungsregeln aus Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 RVG klar. Aus diesem Grund sei der neue § 15 a auch auf noch nicht abgeschlossene Altfälle aus der Zeit vor Inkrafttreten der Regelung anwendbar. Hintergrund der Neuregelung sei nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 5. August 2009, „dass mit dem neuen § 15a RVG der Gesetzgeber die Probleme beseitige, die in der Praxis auf Grund von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr aufgetreten seien […] Dieses Ergebnis sei nicht sachgerecht gewesen und habe den Vorstellungen von einer sinnvollen Rechtsan- waltsvergütung und Justiz widersprochen.“
Zu diesem Thema finden Sie bei uns folgende Urteile:
AG Wesel, Beschluss vom 26.05.2009, Az. 27 C 125/07 (Link: AG Wesel)
AG Bruchsal, Beschluss vom 17.08.2009, Az. 2 C 156/09 (Link: AG Bruchsal)
LG Berlin, Beschluss vom 05.08.2009, Az. 82 T 453/09 (Link: LG Berlin) - Die CDU darf nicht mit Horst Schlämmer Wahlkampfwerbung betreiben – und zwar nicht nur weil er selbst kandidiertveröffentlicht am 14. August 2009
Laut einer Nachricht der W&V darf die nordrhein-westfälische CDU nicht mit dem Konterfei von Horst Schlämmer alias Hape Kerkeling werben. Darauf habe die Produktionsfirma des Kerkeling-Films „Isch kandidiere!“ gepocht. In einer CDU-Wahlkampfanzeige sei ein Foto von Schlämmer mit der CDU-Bürgermeisterkandidatin von Grevenbroich zu sehen gewesen. Kerkeling parodiere mit seiner Figur des politisch ambitionierten Lokalreporters Horst Schlämmer aus Grevenbroich derzeit das Wahlkampfgeschehen. „Natürlich würde Horst Schlämmer immer nur für seine eigene Partei – die Horst Schlämmer Partei (HSP) – Werbung machen“, habe die Firma am Donnerstag mitgeteilt. Darauf habe man auch die CDU in Grevenbroich hingewiesen. Die Partei habe daraufhin versichert, dass es sich um eine einmalige Aktion gehandelt habe. (JavaScript-Link: w&v).
- LG Bochum: Angebote unter wap.ebay.de können gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen (II)veröffentlicht am 14. August 2009
LG Bochum, Beschluss vom 03.08.2009, Az. I-12 0 147/09
§§ 3, 4 Nr. 11 UWGDas LG Bochum hat mit dieser einstweiligen Verfügung bestätigt, dass im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren an Verbraucher im Fernabsatz auf der Internetplattform wap.ebay.de und/oder mobile.ebay.de Waren nicht angeboten werden dürfen, wenn nicht rechtzeitig vor Vertragsschluss klar und verständlich auf die Bedingungen und Einzelheiten der Ausübung eines Widerrufsrechts, insbesondere Namen und Anschrift desjenigen, demgegenüber der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe hingewiesen wird.
(mehr …) - LG Köln: Branchenbuchformular der Firma „Allgemeine Gewerbe Zentrale“ ist irreführendveröffentlicht am 14. August 2009
LG Köln, Urteil vom 30.06.2009, Az. 81 O 27/09
§§ 3, 5 UWGDas LG Köln hat es der Firma Allgemeine Gewerbe Zentrale (Inhaber Paul Theobald) bei Meidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt, im Wettbewerb handelnd für einen entgeltlichen Eintrag in einem Adressen-Sammelwerk mit einem Formular zu werben und/oder werben zu lassen, wenn dies geschieht wie nachstehend wiedergegeben. Das LG Köln folgt damit der Entscheidung des LG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.06.2009, Az. 3-08 O 22/09 (Link: LG Frankfurt a.M.).
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