Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. August 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Beschluss vom 28.04.2009, Az. 308 O 200/09
    §§ 2, 16, 17, 19a, 97 UrhG

    In dieser Entscheidung des LG Hamburg war über die Urheberrechtswidrigkeit eines Buches zu urteilen, welches sich unverkennbar an die „Pippi Langstrumpf“-Bücher der schwedischen Autorin Astrid Lindgren anlehnte. Der Antragsgegner hatte das von ihm verfasste Werk „Die doppelte Pippielotta“ über seine Webseite zum Verkauf angeboten und darüber hinaus auf dieser Webseite eine umfangreiche Leseprobe zur Verfügung gestellt. Er vertrat die Auffassung, dass es sich bei seinem Werk um eine freie (und damit erlaubte) Bearbeitung der Vorlage von Lindgren handele. Für eine solche Bearbeitung hatte der BGH jedoch in der Entscheidung „Laras Tochter“ strenge Kriterien aufgestellt. Ein selbständiges Werk unter freier Benutzung eines geschützten Werkes setze daher voraus, dass „die entlehnten eigenpersönlichen Züge des geschützten älteren Werkes verblassen“. In der Regel geschehe dies, indem „die dem geschützten älteren Werk entlehnten Züge in dem neuen Werk in der Weise zurücktreten, dass … das ältere [Werk] … nur noch als Anregung zu neuem, selbständigen Werkschaffen erscheint“.
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  • veröffentlicht am 13. August 2009

    Wie die Servicebarometer AG herausgefundenhat, hätten über 50 % der in der jährlichen Zufriedenheitsstudie „Kundenmonitor Deutschland 2009″ befragten Konsumenten über das Internet im Fernsehen beworbene Produkte erworben. Besonders Neukunden nutzten das immer populärer werdende Internet für die Bestellung der im Fernsehen beworbenen Produkte. „Hier zeigt sich Potential für die Erschließung neuer Käufergruppen, die dem Thema TVShopping bisher eher skeptisch gegenüberstanden. Erfolgreich am Markt zu sein, setzt daher voraus, sich auch auf neue Kundengruppen wie Onlinenutzer der kommenden 40plus Generation einzustellen„, so die Einschätzung des Studienleiters Matthias Metje. Stärker angesprochen werden derzeit voran Rentner, Pensionäre und Hausfrauen, die in der Regel den mittleren Einkommensschichten angehören. Am häufigsten würden die sog. Teleshopper Küchenprodukte (39 %) vor Modeartikel, Bekleidung (24 %) sowie Schmuck und Uhren (23 %) kaufen. Führend im bereich TV-Shopping sind die Verkaufssender QVC und HSE24 (Pressemitteilung zur Studie).

  • veröffentlicht am 13. August 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Landgericht Hamburg, Beschluss vom 12.03.2007, Az. 416 O 68/07
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG; § 6 Abs. 2 ElektroG

    Das LG Hamburg hat in diesem älteren Beschluss einem Händler verboten, Geräte der Unterhaltungselektronik zu importieren und in Deutschland ohne Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) in den Verkehr zu bringen und/oder in den Verkehr bringen zu lassen. Das Verbot rechtfertige sich aus den §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 6 Abs. 2 ElektroG. Die Antragstellerin habe glaubhaft gemacht, dass die Antragsgegnerin für den französischen Markt vorgesehene Fernsehgeräte nach Deutschland eingeführt habe, ohne bei der zuständigen Stiftung EAR registriert zu sein. Soweit die Antragsgegnerin in ihrer Schutzschrift ausführt, das deutsche ElektroG sei mit der sog. WEEE-Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 27.01.2003 (Richtlinie 2002/96/EG) nicht vereinbar und die deutsche Regelung sei EU-rechtswidrig, könne die Kammer dem derzeit nicht folgen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. August 2009

    eBay reagiert auf die Verlinkung externer Seiten bisweilen sensibel. „Es ist grundsätzlich verboten, Verweise (Links) auf externe Websites und Informationsquellen sowie Verlinkungen und andere Verbindungen (z.B. sogenannte „Call me“-Schaltflächen oder Links) zu Live-Chat-Systemen in die eBay-Artikelseiten einzufügen. Als Links gelten dabei auch eBay-Fenster, erstellt über „eBay auf meiner Seite“ sowie nicht aktivierte Web-Adressen (URLs) und Teile davon.“ (JavaScript-Link: eBay). Ausnahmen von diesem Grundsatz werden von eBay nur zugelassen, wenn die dabei verwendeten Linktexte allein den mit den Ausnahmen verfolgten Zwecken dienen.  Diese Linktexte sind insbesondere dann nicht erlaubt, wenn sie andere, nicht bei eBay angebotene Artikel bewerben. Ausnahmen gelten für: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. August 2009

    LG Lübeck, Beschluss vom 10.07.2009, Az. 14 T 62/09
    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB

    Das LG Lübeck hat darauf hingewiesen, dass die Zusendung von E-Mails mit Werbeinhalten eine unzumutbare Belästigung darstellt. Der betroffene E-Mail-Empfänger hatte sich zunächst auf einen Newsletter-Verteiler eingetragen, sodann aber mehrfach kundgetan, dass er den Newsletter nicht mehr erhalten wolle. Dies wurde ignoriert. Überraschenderweise lehnte das zunächst angerufene AG Schwarzenbek den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab, da die Unzumutbarkeitsschwelle noch nicht überschritten sei, weil der Antragsteller sich durch Aufnahme des Absenders in seiner Spam-Liste leicht selbst schützen könne. Dass der Spam-Filter den Schutz vor unerwünschtem E-Mail-Traffic nicht verhindert, wenn er auf dem Rechner des Empfängers installiert ist, ließ das Amtsgericht demnach unbeachtet. Das LG Lübeck zeigte mehr Weitblick. (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. August 2009

    OLG Koblenz, Beschluss vom 17.10.2005, Az. 5 U 1145/05
    §§ 312 b Abs. 1, 14 BGB

    Das OLG Koblenz hat entschieden, dass ein Händler, der bei der Internethandelsplattform eBay als so genannter „Powerseller“ angemeldet ist, grundsätzlich selbst die Beweislast zu tragen hat, wenn er behauptet, kein Unternehmer zu sein. Im entschiedenen Fall hatte ein Verbraucher ein Produkt von dem Kläger erworben und danach ein Widerrufsrecht ausgeübt. Der Kläger behauptete, er sei kein Unternehmer und deswegen stünde dem Beklagten kein Widerrufsrecht zu. Grundsätzlich hätte jetzt der Beklagte beweisen müssen, dass der Händler als Unternehmer tätig war. Das Gericht verschaffte dem Verbraucher in diesem Fall jedoch Erleicherung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. August 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.06.2009, Az. 3-08 O 22/09
    §§ 3, 5 UWG

    Auf Betreiben des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) hat das LG Frankfurt am Main in einem neuerlichen Fall entschieden, dass eine Offerte für einen Eintrag in einem Adressen-Sammelverzeichnis rechtswidrig ist, wenn diese wie eine Rechnung aufgemacht ist und darüber hinaus den zu zahlenden Gesamtpreis nicht ausweist. Zwar war das „Angebot“ mit „Eintragungs- und Leistungsofferte“ überschrieben und ein Hinweis „Dies ist keine Rechnung“ enthalten. Doch die Stellung dieser Bestandteile auf der Offerte war nach Ansicht des Gerichts nicht deutlich genug. Die Überschrift befand sich – für das Auge ungewohnt – in der oberen rechten Ecke des Papiers; der Hinweis, dass es sich nicht um eine Rechnung handele, war in einen 8-zeiligen klein gedruckten Fließtext integriert. Zudem bestand das Angebot im unteren Drittel aus einem angefügten Zahlschein, der den Eindruck einer Rechnung noch verstärkte. (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. August 2009

    Der Branchenverband BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.) hat aktuell eine Studie zum Social Media Marketing veröffentlicht. Gerade in Hinblick auf jüngere Internet-Nutzer könne Marketing in Form von Social-Media-Portalen (Gemeinschaftsnetzwert, „Mitmachnetz“) neue Möglichkeiten bieten (JavaScript-Link: Studie). Das Internet als “Mitmachnetz“ hole auf. So habe die ARD/ZDF Onlinestudie 2008 ergeben, dass zwei Drittel aller Onlinenutzer Wikipedia nutzten. Besonders aktiv seien auch hier die jüngeren “Onliner“, wo die Nutzungszahlen von Web 2.0-Angeboten teilweise über 90 Prozent lägen – so zum Beispiel beim Konsum von “user generated content“ (UGC – Inhalte, die von den Nutzern ins Netz gestellt werden) wie Wikipedia, Weblogs oder Videoportalen (aktiv oder passiv). Ebenso bei der Mitgliedschaft in Communities seien die jungen Onliner weit voraus. Um diese Zielgruppe zu erreichen, sollten Unternehmen zunehmend auf Social-Media-Portale setzen.

  • veröffentlicht am 11. August 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2009, Az. 37 O 41/09
    §§ 2, 97 Abs. 1 UrhG

    Das LG Düsseldorf hat in dieser einstweiligen Verfügung den Antragsgegner verpflichtet, den Vertrieb von urheberrechtlich geschützten Möbelstücken, welche als Werke angewandter Kunst geschützt waren, zu unterlassen. Von Interesse ist der Beschluss deshalb, weil das Möbelstück nicht nur, wie häufig gefordert, merkmalsmäßig umschrieben, sondern offensichtlich bildlich wiedergegeben wurde und die Merkmale lediglich ergänzende Funktion besaßen („… untersagt,  im Rahmen geschäftlicher Handlungen das nachstehend wiedergegebene Möbelstück  …  mit den folgenden Merkmalen – elliptische Form des Korpus, …„). Zu der Frage, wann ein Möbelstück als Werk angewandter Kunst einzustufen ist, hat das LG Hamburg entschieden (Link: LG Hamburg). (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. August 2009

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.06.2009, Az. 11 U 71/08
    §§ 69 c, d Abs. 2, 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Verkauf eines gebrauchten Computers, dessen Festplatte die vormals aufgespielte OEM-Software nicht mehr enthält und dem auch kein Datenträger mit dieser Software beigefügt ist, auf dessen Gehäuse aber noch das Echtheitszertifikat der Antragstellerin (Certificate of Authenticity, nachfolgend CoA) klebt, keine Urheberrechtsverletzung darstelle und auch nicht darauf abziele, eine illegale Vervielfältigung der Software zu ermöglichen. Der Erwerber könne sich auf rechtmäßige Weise eine Vervielfältigung der für die Antragstellerin geschützten Programme auf die Festplatte aufspielen, etwa dadurch, dass er sich die Vollversion der Software nachträglich beschaffe und sei es auch nur durch Erwerb der Recovery-CD. An dieser seien die Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte durch das erstmalige Inverkehrbringen mit Einwilligung der Antragsstellerin innerhalb der EU erschöpft. (mehr …)

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