Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Die Aufnahme und Wiedergabe von Fernsehsendung auf Internet-Videorecordern verstößt gegen das Urheberrechtveröffentlicht am 9. Juni 2009
BGH, Urteil vom 22.04.2009, Az. I ZR 216/06
§ 87 Abs. 1 UrhG
Der BGH hat darauf hingewiesen, dass der Anbieter eines sog. „internetbasierten“ Videorecorders (hier: Shift.tv) gegen geltendes Urheberrecht verstößt (JavaScript-Link: Pressemitteilung). Die Klägerin strahlte das Fernsehprogramm „RTL“ aus. Die Beklagte bot auf ihrer Internetseite unter der Bezeichnung „Shift.TV“ einen „internetbasierten Persönlichen Videorecorder“ zur Aufzeichnung von Fernsehsendungen an. Sie empfing über Satelliten-Antennen die Programme mehrerer Fernsehsender, darunter das Programm der Klägerin. Kunden der Beklagten konnten aus diesen Programmen Sendungen auswählen. Diese wurden dann auf einem „Persönlichen Videorecorder“ gespeichert. Dabei handelte es sich um einen Speicherplatz auf dem Server der Beklagten, der ausschließlich dem jeweiligen Kunden zugewiesen war. Der Kunde konnte die auf seinem „Persönlichen Videorecorder“ aufgezeichneten Sendungen über das Internet von jedem Ort aus und zu jeder Zeit beliebig oft ansehen. (mehr …) - BGH: Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis einer neu einzutragenden Marke kann auch thematisch eingeschränkt werden – „Willkommen im Leben!“veröffentlicht am 9. Juni 2009
BGH, Beschluss vom 04.12.2008, I ZB 48/08
§§ 8 Abs. 2 Nr. 1, 39 Abs. 1 MarkenGDer BGH hat darauf hingewiesen, dass eine Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) auch auf thematisch beschränkte Waren und Dienstleistungen angemeldet werden kann. Im vorliegenden Fall war die ursprünglich beantragte Klassifizierung „Bild- und Tonträger“ u.a. nachträglich beschränkt worden auf „Bild- und Tonträger zu den Themen Kochen, Backen, Ernährung, Gesundheit, Fitness, .. “ u.a. Zwar sei es unzulässig, die Anmeldung in der Art und Weise einzuschränken, dass die Waren oder Dienstleistungen ein bestimmtes Merkmal nicht aufwiesen (vgl. EuGH, Urt. v. 12.2.2004 – C-363/99, Slg. 2004, I-1619 = GRUR 2004, 674 Tz. 114 f. – Postkantoor). Von einer derartigen unzulässigen Einschränkung sei aufgrund der hier in Rede stehenden Beschränkung des Waren- und Dienstleistungs verzeichnisses indes nicht auszugehen. Dieses enthalte vielmehr eine Begrenzung der jeweils weiten Waren- und Dienstleistungsbegriffe „Bild- und Tonträger“, „Druckereierzeugnisse“ und „Anbieten und Mitteilen von auf einer Datenbank gespeicherten Informationen“ auf bestimmte Inhalte. Gegen eine derartige Beschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses bestünden aus Rechtsgründen keine Bedenken.
- OLG Köln: Privater Filesharer kann sich nicht selbst gegen Auskunftsanspruch gegen Provider wehrenveröffentlicht am 9. Juni 2009
OLG Köln, Beschluss vom 05.05.2009, Az. 6 W 39/09
§ 101 Abs. 2 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass der Inhaber eines Telefon-/ Internetanschlusses, der vom Provider in einem Auskunftsverfahren nach § 101 UrhG benannt wurde, diesen Beschluss nicht selbst anfechten kann. Das Auskunftsverfahren nach § 101 wird häufig benutzt, um an Hand von IP-Adressen die dazugehörigen Anschlussinhaber ausfindig zu machen. Besonders die Rechteinhaber an Musikstücken, Filmen u.a., die durch das Filesharing in Tauschbörsen betroffen sind, strengen solche Auskunftsverfahren an, um die Tauschbörsennutzer zu identifizieren und abzumahnen. Im vom OLG Köln entschiedenen Fall hatte ein Abgemahnter Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt, der die Auskunftserteilung durch seinen Provider bestimmte. Er war der Auffassung, dass der Beschluss nicht rechtmäßig sei, da keine Urheberrechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß vorgelegen habe, was wiederum Voraussetzung für die Rechtsmäßigkeit des Beschlusses sei. Das Gericht war jedoch der Auffassung, dass dem Betroffenen kein eigenes Beschwerderecht zustehe, da es an einer unmittelbaren Beeinträchtigung eines Rechts des dem Gericht bei Beschlusserlass unbekannten und am landgerichtlichen Verfahren naturgemäß nicht beteiligten Anschlussinhabers durch die angefochtene Entscheidung fehle. Adressat des Beschlusses sei lediglich der Auskunftspflichtige, also der Provider. Zwar diene die Vorschrift, dass die Auskunft nur auf richterlichen Beschluss zu erteilen ist, auch dem (Daten-)Schutz des Anschlussinhabers, er könne daraus aber keine direkten Ansprüche herleiten.
- OLG Frankfurt a.M.: Bei außergerichtlicher Honorarvereinbarung keine Gebührenanrechnungveröffentlicht am 9. Juni 2009
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 05.03.2009, Az. 18 W 392/08
Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG, Nr. 3100 VV RVG, § 2 Abs. 2 S. 1 RVGDas OLG Frankfurt a.M. hat darauf hingewiesen, dass das Honorar aus einer Honorarvereinbarung für außergericht liche Tätigkeiten nicht auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist. Der Prozessbevollmächtigte des Klägers war für diesen auf Grund einer Vergütungsvereinbarung, der zufolge er nach Stundenaufwand abrechnete, vorgerichtlich tätig geworden. In dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts wurde das außergerichtliche Honorar insoweit berücksichtigt, als eine Verfahrensgebühr nur zur Hälfte angesetzt wurde. Hiergegen legte der Kläger sofortige Beschwerde ein und richtete sein Rechtsmittel dagegen, dass das Landgericht lediglich eine gemäß Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG um die Hälfte verminderte Verfahrensgebühr festgesetzt hatte. Ähnlich hatte das OLG Stuttgart entschieden (Link: OLG Stuttgart). (mehr …)
- LG Düsseldorf: Zur Ablehnung einer Ed Hardy-Klage wegen fehlender Beweiseveröffentlicht am 8. Juni 2009
LG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2008, Az. 2a O 358/07
§§ 19 Abs. 1, 2, 125 b Nr. 2 MarkenG, Art. 9 Abs. 1 a, 13, 22 Abs. 3 GMVDas LG Düsseldorf hat darauf hingewiesen, dass eine Klage der Firma K & K-Logisics wegen Verletzung von Markenrechten an der Marke „Ed Hardy“ gut begründet sein muss. Im vorliegenden Fall wurde sie abgewiesen. Insbesondere wurde im vorliegenden Fall beanstandet, dass die Klägerin nicht hinreichend konkret vorgetragen habe, dass die T-Shirts ursprünglich von ihr oder den Firmen Nervous Tattoo Inc. bzw. Hardy Life LLC oder mit deren Zustimmung außerhalb des Europäischen Wirtschaftraums in Verkehr gebracht worden seien. Die Vorlage des Fälschungsgutachtens würde die Anforderungen an einen hinreichend konkreten Vortrag nicht erfüllen. So fehle jeder Vortrag der Klägerin zu einzelnen Fälschungsmerkmalen. Auch habe sie weder die Produktionsverträge mit dem portugiesischen Produzenten vorgelegt noch dargetan, in welchem Zeitraum welche Originalartikel mit welchen einzelnen Designs, Ausführungen und Motiven in Portugal produziert und in Verkehr gebracht worden seien. Darüber hinaus habe sie auch keine anderen Anhaltspunkte, wie Verkaufs- oder Einkaufspreise vorgetragen, die einen Rückschluss darauf zuließen, ob Originale oder Fälschungen vorgelegen hätten.
- AG Neukölln: Die richtige Verteidigung beim Adressbuchbetrug / Branchenbuchbetrugveröffentlicht am 8. Juni 2009
AG Neukölln, Urteil vom 18.07.2001, Az. 9 C 101/01
§§ 119 BGBDas AG Neukölln hat entschieden, dass im Falle eines so genannten Adressbuchbetruges die simple Bitte um Rückgängigmachung des Vertrages keine Anfechtung darstellt und somit der Vertrag und die daraus resultierende Zahlungsverpflichtung Bestand hat. Der Kläger hatte ein Formular zur „Verlängerung“ eines Branchenbucheintrages unterzeichnet. Dieses stellte sich als Vertragsschluss über die Aufnahme in eine Online-Branchenverzeichnis gegen Entgelt heraus. Der Kläger bat daraufhin den Beklagten um Aufhebung des Vertrages. Dies reichte nach Auffassung des Gerichts für die Annahme einer Anfechtung nicht aus. Diese müsse unmissverständlich erklärt werden und klar zum Ausdruck bringen, dass das Geschäft auf Grund eines Irrtums keinen Bestand haben soll. Im vorliegenden Fall habe der Kläger es versäumt, unter Beweis zu stellen, dass er bei verständiger Würdigung der Sachlage die Erklärung nicht abgegeben hätte. Dieses Urteil zeigt, wie wichtig es ist, auch bei vermeintlich offensichtlichen Sachlagen eine rechtlich fundierte Reaktion zu zeigen, um nicht am Ende das Nachsehen zu haben.
Haben auch Sie Probleme mit einem Fall des Adressbuchbetruges? Wir beraten Sie gern:Dr. Damm & Partner
Rechtsanwälte
Saalestr. 8
24539 NeumünsterTelefon 04321 / 390 55-0
E-Mail: info[at]damm-legal.de
Bitte ersetzen Sie die Zeichenkombination [at] durch das Zeichen @. - Die Marke „Gelbe Seiten“ der Deutschen Telekom AG wird gelöschtveröffentlicht am 8. Juni 2009
Nach einer Pressemitteilung der Firma Telegate AG, München, hat das Deutsche Patent- und Markenamt am 15.05.2009 die Löschung der Marke „Gelbe Seiten“ verfügt. Die Wortmarken werden von der Deutsche Telekom Medien GmbH (DeTeMedien) für die Kennzeichnung von Branchenbüchern und elektronischen Branchenverzeichnissen verwendet. Jetzt sei sowohl die Altmarke „Gelbe Seiten“, die sich auf gedruckte Branchenbücher bezieht, als auch die jüngere Marke für elektronische Auskunftsverzeichnisse wegen „absoluter Schutzhindernisse“ zur Löschung frei gegeben worden.
- LG München: Wird eine private Website durch Einblendungen von Werbung gewerblich?veröffentlicht am 8. Juni 2009
LG München I, Urteil vom 28.11.2007, Az. 1 HK O 22408/06
§§ 5 Abs. 1, 2, 14 MarkenGDas LG München I hat bestätigt, dass die Verwendung von Werbebannern auf einer Website nicht notwendigerweise dafür spricht, dass die fragliche Website gewerblich geführt wird. Gestritten hatten der Inhaber der Marke „studi“ und der Inhaber der Domain „www.studi.de“. Letzterer verteidigte sich damit, die Domain allein zu privaten Zwecken geführt zu haben, so dass markenrechtliche Ansprüche ausschieden. Dies bestätigte das LG München I in einer intensiven Befassung mit einschlägigen Vorentscheidungen. (mehr …)
- OLG Zweibrücken: Zu den rechtlichen Prüfungspflichten eines Forumbetreibers bei Urheberrechtsverstößenveröffentlicht am 6. Juni 2009
OLG Zweibrücken, Urteil vom 14.05.2009, Az. 4 U 139/08
§§ 823 Abs. 1, 1004 BGB, §§ 19a, 97 UrhG, § 7 TMGDas OLG Zweibrücken hat entschieden, dass ein Forumsbetreiber erst nach Kenntnis rechtswidriger Inhalte in seinem Forum auf Unterlassung haftet. Vorliegend war ein Foto von einem Forumsmitglied rechtswidrig eingestellt worden. Der Umstand, dass die Beklagte als Betreiberin des Internetforums über die teilweise kostenpflichtigen Mitgliedschaften finanziell an dem Einstellen der Fotos profitiere, begründe noch kein zu Eigen machen der Fotos durch die Beklagte und damit verbunden das Anbieten eigener Informationen i. S. d. § 7 Abs. 1 TMG. Der Bundesgerichtshof habe auch in seinen hier einschlägigen Entscheidungen den Provisionsanspruch des Foren- bzw. Plattformbetreibers nicht als Grund für die Anwendung von § 7 Abs. 1 TMG bewertet. (mehr …)
- Wie schützt sich der Onlinehändler vor betrügerischen Kunden?veröffentlicht am 6. Juni 2009
Viele Onlinehändler lassen greifbare Möglichkeiten ungenutzt, betrügerische Kunden im Vorfeld einer Bestellung zu identifizieren und auszusondern. In den USA soll es schon seit Jahren einschlägige Listen „leicht abgreifbarer“ Webshops geben. Statt kostenträchtigen Bonitätsanfragen kann sich der Onlinehändler vielfach durch einen Rückgriff auf sog. Scoringwerte schützen. Dabei nutzt der Händler Daten und Informationen, die in seinem System hinterlegt sind oder kauft diese wahlweise ein. Die Methodik des Scorings besteht darin, alle vorhandenen Bestellinformationen nach Zahler und Schlecht- oder Nichtzahler auszuwerten und je nach Risiko Punkte zu verteilen. Diese Bewertung fließt dann bei Neubestellungen in die Entscheidung, einen Vertrag abschließen zu wollen oder nicht, ein. Genauere Informationen finden sich in dem kostenlosen Whitepaper „ScoreCards – Kostenlose Bonitätsprüfungen mit eigenen Daten: Eigene Daten geschickt nutzen, um das Ausfallrisiko zu minimieren“ von Shopanbieter.de (JavaScript-Link: Shopanbieter).