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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. Februar 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Nürtingen, Urteil vom 16.01.2012, Az. 11 C 1881/11
    § 10 Abs. 1 eBay-AGB

    Das AG Nürtingen hat entschieden, dass ein Verkäufer, der bei eBay eine Auktion vorzeitig beendet, weil er den Kaufgegenstand anderweitig veräußert hat, Schadensersatz an den zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietenden zahlen muss. Ein Recht zur vorzeitigen Beendigung bestehe in diesem Fall nicht. Dies ergebe sich aus den eBay-AGB, die als „triftigen Grund“ für eine vorzeitige Beendigung nennen: „Der Artikel ist verloren gegangen, beschädigt oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar“. Die Veräußerung an einen Dritten während der Auktionslaufzeit erfülle diese Bedingung jedoch nicht. Der Schadensersatz bemesse sich nach dem objektiven Wert der Kaufsache (hier: 579,00 EUR) abzüglich des gezahlten Kaufpreises (hier: 1,00 EUR). Vgl. hierzu auch die Urteile des AG Hamm (hier) und zur Anfechtung wegen zu niedrigen Preises des AG München (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 21. November 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Hamm, Urteil vom 14.09.2011, Az. 17 C 157/11
    § 304 ZPO; eBay-AGB

    Das AG Hamm hat entschieden, dass bei Abbruch einer eBay-Auktion ein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande kommt, wenn der Verkäufer keinen (nach den eBay-AGB) triftigen Grund zur Beendigung hat. Dies gelte auch, wenn die Auktion noch mehr als 12 Stunden gelaufen wäre. Die bloße Meinungsänderung über den Verkaufswillen sei kein solcher Grund und könne zu Schadensersatzverpflichtungen führen. Für einen Abbruch ohne Rechtsfolgen sei Voraussetzung: 1. Der Abbruch erfolgt mehr als 12 Stunden vor Auktionsende und 2. Es gibt einen Beendigungsgrund (z.B. Artikel verloren oder beschädigt oder es liegt ein Anfechtungsgrund (Irrtum) vor). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. November 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Menden, Urteil vom 24.08.2011, Az. 4 C 390/10
    § 281 BGB, § 280 Abs. 1 BGB

    Das AG Menden hat entschieden, dass der vorzeitige Abbruch einer eBay-Auktion durch den Verkäufer, weil diesem die Höhe der Gebote nicht ausreichend erscheint, zu einer Schadensersatzpflicht gegenüber dem zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietenden führt. Eine zu niedrige Gebotshöhe bzw. die Gelegenheit zu einem lukrativeren Verkauf außerhalb eBays sei kein rechtfertigender Grund für den Abbruch oder eine Anfechtung. Dem Höchstbietenden stehe daher, wenn der Kaufgegenstand nicht mehr übereignet werden könne, der Ersatz des Nichterfüllungsschadens zu. Dieser bestehe in der Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem abgegebenen Höchstgebot.

  • veröffentlicht am 10. Juni 2011

    BGH, Urteil vom 08.06.2011, Az. VIII ZR 305/10
    § 10 Abs. 1 eBay-AGB

    Der BGH hat entschieden, dass ein eBay-Verkäufer eine bereits bebotene Auktion bei Verlust der Ware vorzeitig abbrechen darf, ohne dem Höchstbietenden zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Dies gelte jedenfalls, wenn die Ware dem Verkäufer gestohlen wurde. Dies ergebe sich bereits aus den eBay-Regeln selbst. Aus der Pressemitteilung Nr. 101/2011 der Pressestelle des Bundesgerichtshofs vom 08.06.2011 (Zitat):

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  • veröffentlicht am 31. März 2010

    LG Heidelberg, Urteil vom 05.02.2010, Az. 7 O 276/09
    §§ 280 Abs. 1; 311 Abs. 2 BGB

    Das LG Heidelberg hat entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch wegen enttäuschten Vertrauens auf das Zustandekommen eines Vertrages nur dann in Betracht kommt, wenn es sich um eine vorsätzliche Verletzung der Treuepflicht handelt, etwa durch Vorspiegeln einer tatsächlich nicht vorhandenen Abschlussbereitschaft. Im Rahmen der Vertragsfreiheit habe jeder Vertragspartner bis zum Vertragsabschluss das Recht, von dem in Aussicht genommenen Vertragsabschluss Abstand zu nehmen. Aufwand, der in Erwartung des Vertragsabschlusses gemacht werde, erfolge daher grundsätzlich auf eigene Gefahr. Nur wenn der Vertragsschluss nach den Verhandlungen zwischen den Parteien als sicher anzunehmen sei und in dem hierdurch begründeten Vertrauen Aufwendungen zur Durchführung des Vertrags vor dessen Abschluss gemacht würden, könnten diese vom Verhandlungspartner unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen zu erstatten sein. (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Juli 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Koblenz, Beschluss vom 03.07.2009, Az. 5 U 429/09
    § 242 BGB

    Das OLG Koblenz hat eine Entscheidung des LG Koblenz (Link: Urteil) in einem Hinweisbeschluss an die Beteiligten inhaltlich bestätigt, wonach das Bestehen auf der Durchführung eines Kaufvertrages über einen 911 (Modell 997 Carrera 2 S Coupé) zu einem Kaufpreis von 5,50 EUR und die daraus folgende Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 242 BGB ist. Der Senat wies daraufhin, dass die streitgegenständliche Auktion wenige Minuten nach ihrem Start vorzeitig abgebrochen worden sei, so dass nicht davon auszugehen sei, dass der Abbruch vorsätzlich erfolge, um einen höheren Kaufpreis zu erzielen. Auch habe „jedem verständigen Betrachter auch ohne weiteres nachvollziehbar“ sein müssen, dass ein „nur noch als extrem zu bezeichnendes Missverhältnis zwischen dem gebotenen Preis und dem Wert der Sache“ vorgelegen habe. Auf die Entscheidung hingewiesen hat Rechtsanwalt Elmar Kloss, welcher den obsiegenden Beklagten vertrat.
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  • veröffentlicht am 15. Januar 2009

    Nach einer Studie des Softwarehauses EPOQ GmbH verliert der deutsche Onlinehandel durch Kaufabbrecher auf unzureichender Usability der betroffenen Onlineshops zwischen 500 Mio. und 1 Mrd. EUR (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Studie).

  • veröffentlicht am 6. Januar 2009

    Eine im Ergebnis zeitlose Studie hat die Agentur DMC Digital Media mit „Im Fokus 02“ vorgelegt. Befragt wurden 1.800 Internetnutzer zu ihren Erfahrungen in Online-Shops. Beeindruckend ist, dass nach der Studie fast die Hälfte aller Befragten die Orientierung bei Online-Bestellungen verliert. Es ergab sich folgendes Wünsche-Ranking: (mehr …)

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