IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. Januar 2012

    AG Bergisch Gladbach, Urteil vom 16.06.2011, Az. 60 C 37/11
    § 823 Abs. 28GB i.V.m. § 185 StGB

    Das AG Bergisch Gladbach hat entschieden, dass Äußerungen einer in Scheidung lebenden Frau bei Facebook, die sich auf den (Noch-)Ehemann beziehen und die Frage zum Inhalt haben, ob ein Auftragskiller nicht günstiger als eine Scheidung wäre, ehrverletzende Äußerungen sind. Die Frau habe ihrem (Noch-)Ehemann die Kosten für die anwaltliche Löschungs- und Unterlassungsaufforderung zu ersetzen. Bei den getätigten Äußerungen handele es sich um strafrechtlich relevante Beleidigungen, denn sie seien geeignet, den Geltungswert des Klägers herabzuwürdigen. „3.500,00 € für so ne blöde Scheidung. Frage mich, ob ein Auftragskiller nicht preiswerter wäre … “ würde besagen, dass der Kläger den Aufwand von 3.500,00 € nicht wert sei, „eigentlich ist es auch unbezahlbar, den Herrn los zu sein“ besage, dass der soziale Wert des Klägers so niedrig sei, dass kein Aufwand zu groß sei, um die Trennung zu vollziehen. Dass die Äußerungen der Beklagten mit einem Augenzwinkern versehen und wohl auch zu verstehen waren, blieb unberücksichtigt. Unbekannt blieb, ob möglicherweise Humorlosigkeit der Scheidungsgrund war… Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 26. Januar 2012

    AG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2011, Az. 57 C 9013/09
    § 97 Abs. 2 S. 1 UrhG, § 72 UrhG, § 16 UrhG, § 17 UrhG

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass derjenige, der in einer Rechtsübertragungskette Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken erlangt, die wirksame Rechtsübertragung in den Vorstufen prüfen muss und sich nicht auf Zusicherungen verlassen darf. Ein gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten sei ausgeschlossen. Vorliegend habe das Model, das auf dem streitgegenständlichen Foto abgebildet gewesen sei, behauptet, Inhaberin sämtlicher Rechte zu sein. Es sei jedoch für die Beklagte unschwer zu erkennen gewesen, dass die Abgebildete nicht gleichzeitig Fotografin und damit Urheberin gewesen sein könne. Demnach hätte sich die Beklagte nicht nur auf die Zusicherungen des Models verlassen dürfen, sondern hätte zumindest auch eine Prüfung der Rechte des Fotografen vornehmen müssen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. Januar 2012

    AG Ratingen, Urteil vom 29.06.2011, Az. 8 C 486/10
    § 98 Abs. 1 UrhG, § 2 Abs. 2 UrhG

    Das AG Ratingen hat entschieden, dass der (ehemalige) Nutzer eines Forums kein Recht hat, von den Betreibern die Löschung seiner Beiträge zu verlangen. Der Kläger hatte über 1000 Beiträge in einem Forum verfasst. Nach Löschung seines Accounts verlangte der Kläger Löschung aller dieser Beiträge. Die Boardregeln, die vor Registrierung zur Kenntnis genommen werden mussten, verneinten jedoch einen Löschungsanspruch. Dies sei nach Auffassung des Gerichts auch rechtmäßig. Es bestünden lediglich Ansprüche auf Löschung persönlicher Daten (welche die Beklagte unstreitig schon vorgenommen hatte), jedoch nicht auf Löschung der Beiträge. Auch urheberrechtliche Beseitigungsansprüche seien nicht erkennbar. Dafür hätte der Kläger für jeden Beitrag darlegen müssen, inwieweit überhaupt ein Werk, welches dem Urheberrechtsschutz unterfiele, vorliege. Dies sei nicht geschehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. Januar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Gladbeck, Urteil vom 18.10.2011, Az. 12 C 267/11

    Das AG Gladbeck hat entschieden, dass bei einem Internetportal, bei welchem bei Anmeldung ein Abonnement für 96,00 EUR pro Jahr abgeschlossen wird, eine so genannte Abo-Falle vorliegt, wenn ein Hinweis auf die Kostenpflicht und der lediglich mit einem Sternchen versehene Button „jetzt anmelden“ nicht gleichzeitig sichtbar seien. Vorliegend müsse bei Erreichen des Anmeldebuttons gescrollt werden, um den Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit wieder „zu entdecken“. Nach Auffassung des Gerichts handele es sich um eine Abo-Falle, in der der Verbraucher durch eine täuschende Aufmachung dazu verleitet werden soll, sich für ein vermeintlich kostenfreies Angebot anzumelden. Dafür spreche aus Sicht des urteilenden Richters auch die Webseite des betreibenden Unternehmens, welche nicht auf Kundengewinnung ausgerichtet sei, sondern lediglich für das Unternehmen günstige Urteile bezüglich Abonnement-Forderungen propagiere. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. Januar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 13.01.2012, Az. 716a C 354/11
    § 355 Abs. 4 BGB, § 312 d Abs. 3 BGB, § 312 e Abs. 2 BGB, § 355 Abs. 2 BGB

    Das AG Hamburg-Wandsbek hat entschieden, dass die Mitgliedschaft bei einem Internet-Erotik-Portal auch nach knapp 2 Jahren noch widerrufen werden kann, wenn die Widerrufsbelehrung nicht korrekt über den Fristbeginn belehrte. Vorliegend sei dem Kunden in der Belehrung nicht mitgeteilt worden, dass die 14-tägige Widerrufsfrist frühestens mit Vertragsschluss beginne. Deshalb sei die Frist auch nach fast zwei Jahren noch nicht erloschen. Die Klägerin habe auch keinen Anspruch auf Wertersatz, da sie nicht habe darlegen können, dass der Beklagte dem Beginn der Ausfu?hrung der Dienstleistung zugestimmt habe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. Januar 2012

    AG Schleswig, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 1 AR -6-34
    § 7a Abs. 3 JVKostO

    Das AG Schleswig hat entschieden, dass die freie Datenbank für Gerichtsentscheidungen openjur.de die Volltexte der Entscheidungen nur kostenpflichtig erwerben kann. Der bloße Umstand, dass der Erinnerungsführer die erbetene Entscheidung in seine Datenbank zur kostenfreien Nutzung einstelle, stelle kein überwiegend öffentliches Interesse im Sinne des Gebührenverzeichnisses zu Nr. 5 LJVKostG in Verbindung mit § 7a Abs. 3 JVKostO (Justizverwaltungskostenordnung) dar. Was wir davon halten? Bei openjur finden sich häufig Entscheidungen, die sich – zumindest kostenlos – anderswo nicht oder deutlich später abrufen lassen. Die Qualität des Projekts bedarf eigentlich keiner vertieften Erörterung; es erhielt die Auszeichnung als „Bestes freies juristisches Internetprojekt 2009“ vom EDV Gerichtstag 2009 in Saarbrücken. Andererseits: Wo kämen wir denn hin, wenn hier jeder einfach die Öffentlichkeit mit kostenlosen Informationen zu Gerichtsentscheiden versorgt? Zum Volltext der Entscheidung, die openjur hier veröffentlicht hat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Januar 2012

    AG Meldorf, Beschluss vom 11.07.2011, Az. 83 C 568/11
    § 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das AG Meldorf hat entschieden, dass ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vorliegt, wenn ein Grundstücksbesitzer eine sog. Dome-Kamera mit 360°-Überwachungsmöglichkeit zum Schutz vor Vandalismus installiert und diese Kamera in der Folge auch private Bereiche des jeweiligen Nachbarn observiert. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehle es an einem Eingriff in die Rechte der Nachbarn zwar dann, wenn objektiv feststehe, dass durch eine Videoüberwachung öffentliche und fremde private Flächen nicht erfasst würden, wenn eine solche Erfassung nur durch eine äußerlich wahrnehmbare technische Veränderung der Anlage möglich sei und wenn auch sonst Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden (BGH, NJW 2010, 1533, 1534 f.). Diese Voraussetzungen seien hier schon wegen der Verwendung der Dome-Kameras jedoch nicht erfüllt. Selbst wenn lediglich der Standplatz der Beklagten überwacht worden sei, wäre eine Erfassung von Flächen, die zu benutzen der Kläger berechtigt war, jederzeit durch eine äußerlich nicht wahrnehmbare technische Veränderung der Ausrichtung der verborgenen Kameras möglich gewesen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Januar 2012

    AG Meldorf, Urteil vom 10.08.2010, Az. 84 C 200/10 – nicht rechtskräftig
    § 477 BGB, § 443 BGB; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das AG Meldorf hat entschieden, dass die Erklärung „Wir garantieren, dass es sich bei unseren Angeboten um Originalware handelt“ nicht wettbewerbswidrig ist. Insbesondere sei dieser Satz nicht als Garantieerklärung im Sinne des § 443 BGB anzusehen, sondern als Herausstellung und ausdrückliche Vereinbarung einer Eigenschaft der Ware im Zeitpunkt der Übergabe. Das Urteil des Landgerichts Bochum vom 12.02.2009 zum Aktenzeichen 12 O 12/09 (hier) entfalte keine Relevanz, da der Beklagte nicht nur mit der Echtheit seiner Ware geworben habe, sondern auch mit den Zertifikaten und Merkmalen, aus welchen sich die Echtheit ergebe. Unstreitig werde überdies auf eBay von einigen Wettbewerbern die streitgegenständliche Ware zum Kauf angeboten, deren Herstellung nicht vom Markeninhaber lizensiert gewesen sei. In dieser Situation hätten Abnehmer ein berechtigtes Interesse daran, Originalware zu erhalten, zumal der Ladenpreis deutlich unterboten werde. Keine Berücksichtigung fanden beim Richter eigenartigerweise die Entscheidungen LG Köln, Urteil vom 15.09.2009, Az. 33 O 126/09 (hier) und OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2010, Az. I-4 W 121/10 (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Dezember 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Reinbek in seinem Urteil vom 21.12.2011, Az. 5 C 523/11 – nicht rechtskräftig
    § 3 ZPO, § 97 UrhG

    Die Republik wird seit Jahren mit sog. Filesharing-Abmahnungen überzogen, also kostenpflichtigen Unterlassungsaufforderungen nach angeblich illegalem Download eines Musiktitels, eines Videofilms oder – wie hier eines Naturfilms (vulgo Porno). In vielen Fällen sucht sich der Abgemahnte – zu Recht – einen Rechtsanwalt. In zahlreichen Kanzleien ist die Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zu einer Schwerpunkttätigkeit geworden, so dass mittlerweile mit Bearbeitungspauschalen zwischen 200,00 – 400,00 EUR zzgl. MwSt. gearbeitet wird. Schlecht trifft es nunmehr diejenigen, die sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen und dabei darauf verzichten, eine schriftliche Kostenpauschale zu vereinbaren. Wird beispielsweise eine „1,5-fache Geschäftsgebühr bei einem Streitwert von 50.000,00 EUR“ vereinbart, so bedeutet dies für den Abgemahnten, dass er an seinen eigenen Rechtsanwalt im Klartext 1.890,91 EUR zahlen darf, häufig deutlich mehr als die von der Gegenseite angebotene Vergleichssumme. (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Dezember 2011

    AG München, Urteil vom 17.10.2011, Az. 142 C 32411/10 – nicht rechtskräftig
    § 670 BGB, § 677, § 683 S. 1 BGB, § 97 Abs. 2, § 97 Abs. 1 UrhG

    Das AG München hat im vorliegenden Fall entschieden, dass für die urheberrechtswidrige Nutzung von Kartenmaterial der hier klagenden Firma Euro Cities AG (stadtplandienst.de) nicht mehr als 300,00 EUR an fiktiven Lizenzkosten geltend gemacht werden können. Die Klägerin (die 1.620,00 EUR an Schadensersatz gefordert hatte) habe nicht dargelegt, dass sie üblicherweise mehr als vorgenannten Betrag auf dem freien Markt erwirtschafte. Dabei setzte sich das Gericht eingehend mit der doch eher speziellen Beweislage auseinander. Eine Kostendeckelung gemäß § 97 a Abs. 2 UrhG soll nach Auffassung des Amtsgerichts vorliegend nicht in Betracht kommen, da jedenfalls kein Handeln außerhalb des geschäftlichen Verkehrs vorgelegen habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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