IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 8. Februar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG München, Urteil vom 25.10.2012, Az. 223 C 12655/12
    § 119 BGB, § 242 BGB, § 123 BGB, § 130 Abs. 1 S. 2 BGB, § 312 Nr. 2 BGB

    Das AG München hat entschieden, dass ein Vertrag, der mit einem Fitness-Studio nach Absolvierung eines Probetraining geschlossen wird, weder ohne Weiteres anfechtbar noch widerrufbar ist. Es handele sich nicht um eine Freizeitveranstaltung, auf die ein Widerrufsrechts ausnahmsweise anwendbar wäre. Es sei nicht überraschend, dass ein Fitness-Studio Probetrainings veranstaltet gerade um Mitglieder zu werben. Für eine Anfechtbarkeit habe die Beklagte nicht ausreichend vorgetragen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. Februar 2013

    AG München, Urteil vom 15.02.2012, Az. 142 C 10921/11
    § 97 UrhG

    Das AG München hat in einer inhaltlich seltenen Entscheidung geurteilt, dass ein Vermieter, der seinem Mieter einen WLAN-Zugang verschafft, welchen der Mieter dann weisungswidrig zu illegalem Filesharing missbraucht, nicht für die damit verbundenen Urheberrechtsverstöße zur Verantwortung gezogen werden kann. Die Entscheidung beruht im Wesentlichen auf dem Umstand, dass der beklagte Vermieter anhand einer Kassenquittung sekundengenau beweisen konnte, dass er zum zwei Jahre (!) zurückliegenden Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung an der Kasse eines Baumarktes Tapezierzubehör erworben hatte und zudem einige Freunde als Zeugen benennen, welche die auswärtige Tapezieraktion dem Gericht in allen Einzelheiten zu schildern wussten. Darüberhinaus ließ er seine Arbeitgeberin mit einer minutiösen Auflistung seiner Arbeitszeiten im fraglichen Tatzeitraum glänzen. Vor diesem Hintergrund war es dann von eher nachrangiger Bedeutung, dass der Vermieter zusätzlich mit dem Mieter im Mietvertrag eine Nutzungsbeschränkung des WLAN-Zugangs vereinbart hatte (kein illegales Filesharing). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. Januar 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Wismar, Urteil vom 10.12.2012, Az. 2 C 371/11
    § 314 BGB

    Das AG Wismar hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines (Festnetz-)Telefonvertrages seitens des Kunden zulässig ist, wenn dieser umzieht und der Telefonanbieter an dem neuen Wohnort keine Leistungen erbringen kann oder will. Ein Festhalten an dem bestehenden Vertrag sei dem Kunden unter diesen Umständen nicht zumutbar. Der BGH hat dies in einer ähnlichen Situation allerdings anders gesehen (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Januar 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 28.12.2012, Az. 24 C 166/12
    § 305c Abs. 2 BGB

    Das AG Tempelhof-Kreuzberg hat entschieden, dass ein Mobilfunkvertrag, der die Angabe „0,00 Paketpreis“ sowie den Zusatz „wird für komplett 24 Monate erstattet/befreit“ enthält, keine Zahlungspflicht des Kunden für eine monatliche Grundgebühr auslöst. Selbst wenn man von einem wirksamen Vertragsschluss ausginge – der vorliegend ebenfalls nicht nachgewiesen werden konnte – sei das Wort „befreit“ so auszulegen, dass eine Zahlungspflicht gar nicht erst entstehe. Bei „erstattet“ wäre dies zwar der Fall, doch sei immer die kundenfreundlichste Auslegung zu Grunde zu legen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Januar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Minden, Urteil vom 19.12.2012, Az. 22 C 463/12
    § 305c BGB, § 631 BGB

    Das AG Minden hat entschieden, dass eine Klausel über automatische Vertragsverlängerung, versteckt in den AGB eines Online-Dienstleistungsportals, unwirksam ist. Der Kunde habe diese Klausel bei Bestellung und Vereinbarung einer Basislaufzeit nicht einsehen können, da sie sich unterhalb der Fußnoten-Anmerkungen und noch unterhalb des Buttons „zurück“ befunden hätten. An einer solchen Stelle müsse der Kunde nicht mit Informationen zur Vertragslaufzeit rechnen, so dass die Klausel als überraschend zu werten sei. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. Dezember 2012

    AG Bonn, Urteil vom 30.10.2012, Az. 108 C 271/12
    § 307 BGB

    Das AG Bonn hat entschieden, dass ein in einem Kreditvertrag festgelegtes Bearbeitungsentgelt (hier: 1.200,00 EUR für einen Kredit von 40.000,00 EUR) unwirksam ist, wenn es sich um eine AGB-Klausel handelt. Eine solche Klausel sei als unzulässige Preisnebenabrede unwirksam. Es handele sich um ein Entgelt für eine Leistung, die der Verwender der AGB von Gesetz wegen sowieso erbringen müsse (Kapitalüberlassung durch den Darlehensgeber) und für die keine zusätzliche Vergütung anfalle. Daher sei die Gebühr zzgl. Zinsen dem Kläger zu erstatten. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. November 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Bochum, Urteil vom 16.04.2012, Az. 47 C 59/12

    Das AG Bochum hat entschieden, dass jemand, der sich auf einer ausdrücklich für Unternehmer bestimmten Handelsplattform im Internet anmeldet und sich dabei als „privat“ kennzeichnet, keinen Vertrag mit der Betreiberin der Plattform schließt. Da die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Vertragsschluss ausdrücklich unter den Vorbehalt der Unternehmereigenschaft des Vertragspartners stellten, komme unter diesen Umständen kein Schuldverhältnis zustande. Daher könne die Betreiberin auch keine Forderungen, die sich aus einer Mitgliedschaft des Angemeldeten ergeben sollten, geltend machen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Oktober 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG München, Urteil vom 12.01.2012, Az. 222 C 7196/11 – rechtskräftig
    § 439 BGB

    Das AG München hat entschieden, dass bei Lieferung einer mangelhaften Kaufsache dem Verkäufer immer zunächst eine Möglichkeit zur Nacherfüllung (im Wege der Reparatur oder Lieferung einer mangelfreien Sache) gegeben werden muss, bevor ein Rücktritt erklärt werden kann. Dies gelte auch, wenn es sich um Sommerreifen für einen Wagen handele, der vom Erwerber der Sommerreifen zwischenzeitlich verkauft wurde. Dadurch würde nicht unzumutbar, zunächst in angemessener Frist Nacherfüllung zu verlangen. welche der Verkäufer vorliegend auch angeboten habe. Das Gericht lehnte die Forderung des Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises demgemäß ab.

  • veröffentlicht am 12. Oktober 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.08.2012, Az. 31 C 2224/11
    § 840 ZPO

    Das AG Frankfurt hat entschieden, dass die Denic nicht per se als Drittschuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren gegen einen Ihrer Vertragspartner (Domaininhaber) haftet. Schlage die Verwertung von gepfändeten Domains fehl, weil der Schuldner wie vorliegend die Domainverträge zuvor auf eine andere Person übertragen habe und deshalb der Provider einem Inhaberwechsel auf eine vom Gläubiger bezeichnete Person nicht zustimme, könne kein Schadensersatz von der Denic in Höhe der entgangenen Versteigerungserlöse verlangt werden. Gescheitert sei die Verwertung letztendlich an einem unzureichenden Pfändungsbeschluss, der keine konkreten Leistungsverbote gegenüber der Denic ausspreche. Da die Übertragung der Domainverträge durch den Schuldner auf eine andere Person nicht durch den Pfändungsbeschluss erfasst worden sei, könne die Ausführung der Übertragung durch die Denic nicht zu deren Haftung führen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. Oktober 2012

    AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 05.09.2012, Az. 24 C 107/12
    § 280 BGB, § 286 BGB, § 288 BGB, § 649 S. 2 BGB, § 628 Abs. 2 BGB

    Das AG Tempelhof-Kreuzberg hat entschieden, dass bei der vorzeitigen Kündigung eines Mobilfunkvertrages mit einer Flatrate durch den Anbieter wegen Zahlungsverzug des Kunden die Grundgebühr bis zum regulären Vertragsende als Schadensersatz nur hälftig anfällt. In voller Höhe sei der Anspruch nicht gegeben, da dieser Betrag nicht in der gebotenen Höhe die vom Anbieter durch die Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen berücksichtige. Bei der Vereinbarung einer Flatrate, bei der der Kunde gegen Zahlung einer (verhältnismäßig hohen) Grundgebühr Telekommunikationsleistungen unbegrenzt in Anspruch nehmen könne, erspare der Anbieter bei Sperrung des Anschlusses nicht unerhebliche Aufwendungen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

I