Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Köln: Nicht jeder DSDS-Teilnehmer ist ein Trottel / Die Bezeichnung als „DSDS-Trottel“ rechtfertigt aber kein Schmerzensgeldveröffentlicht am 12. März 2012
AG Köln, Urteil, Az. 137 C 435/11
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas AG Köln hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Kandidaten der Fernseh-Show „Deutschland sucht den Superstar“ als „DSDS-Trottel“ auf einer Promi-Webseite zu unterlassen ist. Auch bei der doch ungewöhnlichen Laufbahn des Immer-Wiederkehrers Menderes Bagci sei diese Bezeichnung als unzulässiges „negatives Werturteil“ einzuordnen. Die als Schmerzensgeld geforderten 600,00 EUR mochte das Gericht dem Publikumsliebling allerdings dann doch nicht zusprechen. Dafür sei die Beeinträchtigung nicht schwer genug. Was wir davon halten? Das Urteil dürfte auch in Ansehung der zu beobachtenden Fortschritte des Klägers zu verstehen sein, der spätestens 2035 zum Sieger der Show gekürt werden dürfte. Bis dahin sind auch die Zulassungsstatuten menderesiert worden.
- AG Köln: Zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei unberechtigter Geltendmachung von Ansprüchenveröffentlicht am 9. März 2012
AG Köln, Urteil vom 08.06.2011, Az. 119 C 57/11
§ 276 BGB, § 280 BGBDas AG Köln hat entschieden, dass im Falle einer unberechtigten Geltendmachung von Ansprüchen nicht automatisch die zur Abwehr erforderlichen Rechtsanwaltskosten erstattet werden müssen. Eine Ersatzpflicht bestehe insbesondere nicht, wenn der Anspruchsberühmung eine vertretbare rechtliche Beurteilung zugrunde liegt, also eine sogenannte Plausibilitätskontrolle erfolgt sei. Auch müsse die Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Abwehr der Ansprüche erforderlich und zweckmäßig gewesen sein. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG München: Kein Umtausch-/ Rückgaberecht bei Nichtgefallen – jedenfalls nicht im Ladengeschäft!veröffentlicht am 27. Februar 2012
AG München, Urteil vom 27.12.2011, Az. 155 C 18514/11
§ 346 BGBDas AG München hat entschieden, dass bei einem Kauf von Waren in einem Ladengeschäft (hier: Unterwäsche in einem Miederwarengeschäft) grundsätzlich kein Recht auf Umtausch der Ware bzw. Rückgabe gegen Rückerstattung des Kaufpreises besteht. Dies sei nur möglich, wenn eine vertragliche Umtauschvereinbarung geschlossen worden sei, für die der Umtauschwillige beweispflichtig sei. Das Recht zur Rückgabe gegen Kaufpreiserstattung müsse ebenfalls gesondert vereinbart werden. Ein Widerrufsrecht, wie im Fernabsatzgeschäft im Internet, besteht beim Kauf im Ladengeschäft, wo die Ware vor Abschluss eines Kaufvertrages in Augenschein genommen werden kann, gerade nicht.
- AG Frankfurt a.M.: GEMA muss für chinesische Musik ihre Verwertungsberechtigung nachweisenveröffentlicht am 26. Februar 2012
AG Frankfurt a.M., Hinweisbeschluss vom 20.02.2012, Az. 32 C 36/12(18)
§ 13c Abs. 2 S. 1 WahrnGDas AG Frankfurt a.M. hat im Rahmen eines Hinweisbeschlusses der GEMA auferlegt, ihre Verwertungsberechtigung für chinesische Musik nachzuweisen. Diese hatte einen Mitarbeiter in ein japanisches Restaurant geschickt und in kulturfeindlicher Verallgemeinerung der asiatischen Musikkünste festgestellt, dass dort „japanische“ Musik aus den Lautsprechern tönte. Die Musik war tatsächlich chinesischer Provenienz. Gleichwohl forderte der GEMA-Mitarbeiter die Entrichtung von GEMA-Gebühren und mag unserer ausländischen Mitbürgerin § 13c Abs. 2 S. 1 WahrnG erläutert haben, der da läutet: „Macht die Verwertungsgesellschaft einen Vergütungsanspruch nach §§ 27 , 54 Abs. 1 , § 54c Abs. 1 , § 77 Abs. 2 , § 85 Abs. 4 , § 94 Abs. 4 oder § 137 Abs. 5 des Urheberrechtsgesetzes geltend, so wird vermutet, daß sie die Rechte aller Berechtigten wahrnimmt.“ In der Folge hat der Veranstalter, der die Musik durch seine Lokallautsprecher raucht, allgemein nur dann Chancen, die GEMA-Gebühren zu umgehen, wenn er nachweist, dass ausschließlich GEMA-freie Musik gespielt wird. (mehr …)
- AG Frankfurt: Kein grundsätzlicher „fliegender Gerichtsstand“ bei Rechtsverletzungen im Internetveröffentlicht am 21. Februar 2012
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.12.2011, Az. 30 C 1849/11 – 25
§ 32 ZPODas AG Frankfurt hat entschieden, dass bei Rechtsverletzungen im Internet (hier: Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht) nicht grundsätzlich auf Grund der unerlaubten Handlung ein fliegender Gerichtsstand gilt, der den Anspruchsinhaber berechtigt, vor jedem Gericht in der Bundesrepublik zu klagen. Das angerufene Gericht sei vielmehr nur dann örtlich zuständig, wenn die Rechtsverletzung auch einen sachlichen Bezug zum Bezirk des angerufenen Gerichts aufweise. Damit ergebe sich eine Zuständigkeit an den Orten, in denen sich die behauptete unerlaubte Handlung im konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich ausgewirkt habe, mithin zum einen am Wohnort/Geschäftssitz des Beklagten, zum anderen aber auch am Wohnort des Klägers, da er dort das Angebot des Beklagten bestimmungsgemäß aus dem Internet abgerufen und sich demgemäß auch dort in seinem Urheberrecht verletzt gesehen habe. Einer übermäßigen Ausdehnung des fliegenden Gerichtsstandes müsse entgegen gewirkt werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Reutlingen: Zur Beschlagnahme eines Facebook-Kontos bei Verdacht einer Straftatveröffentlicht am 20. Februar 2012
AG Reutlingen, Beschluss vom 31.10.2011, Az. 5 Ds 43 Js 18155/10
§ 100 Abs. 3 S.2 StPO, 162, 100 Abs. 1, 169 Abs. 1 Satz 2, 99 StPODas AG Reutlingen hat die Beschlagnahme eines Facebook-Kontos wegen des gegen den Inhaber des Kontos gerichteten Verdachts der Mitwirkung an einer Straftat angeordnet. Interessant ist hier vor allem der Umfang der Beschlagnahme. Als kritisch dürfte sich erweisen, dass deutsche Angestellte von Facebook nicht in der Lage sein sollen, auf die Daten der Netzwerk-Nutzer zuzugreifen. Dieser Zugriff solle allein der Facebook Ireland Limited, Hanover Reach, 5-7 Hanover Quay, Dublin 2 Ireland möglich sein. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Die TLD-Domain „.ag“ kann, wenn von einer GmbH werbend verwendet, irreführend seinveröffentlicht am 14. Februar 2012
OLG Hamburg, Urteil vom 16.06.2004, Az. 5 U 162/03
§ 3 UWG, § 5 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass eine GmbH, welche die Top Level Domain (TLD) „.ag“ führt und auf der entsprechenden Website werblich herausstellt, irreführend und damit wettbewerbswidrig handelt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Nürtingen: Bei willkürlichem Auktionsabbruch bei eBay wegen anderweitiger Veräußerung muss der Verkäufer Schadensersatz an den Höchstbietenden leistenveröffentlicht am 10. Februar 2012
AG Nürtingen, Urteil vom 16.01.2012, Az. 11 C 1881/11
§ 10 Abs. 1 eBay-AGBDas AG Nürtingen hat entschieden, dass ein Verkäufer, der bei eBay eine Auktion vorzeitig beendet, weil er den Kaufgegenstand anderweitig veräußert hat, Schadensersatz an den zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietenden zahlen muss. Ein Recht zur vorzeitigen Beendigung bestehe in diesem Fall nicht. Dies ergebe sich aus den eBay-AGB, die als „triftigen Grund“ für eine vorzeitige Beendigung nennen: „Der Artikel ist verloren gegangen, beschädigt oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar“. Die Veräußerung an einen Dritten während der Auktionslaufzeit erfülle diese Bedingung jedoch nicht. Der Schadensersatz bemesse sich nach dem objektiven Wert der Kaufsache (hier: 579,00 EUR) abzüglich des gezahlten Kaufpreises (hier: 1,00 EUR). Vgl. hierzu auch die Urteile des AG Hamm (hier) und zur Anfechtung wegen zu niedrigen Preises des AG München (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - AG Köln: Informationen von Wikipedia gelten als „gerichtsbekannt“veröffentlicht am 8. Februar 2012
AG Köln, Urteil vom 20.04.2011, Az. 201 C 546/10
§ 535 Abs. 2 BGBDas AG Köln hat, im Rahmen einer mietrechtlichen Entscheidung, sein Vertrauen in die durch die freie Internet-Enzyklopädie Wikipedia veröffentlichten Informationen zum Ausdruck gebracht. Diese frei zugänglichen Informationen wurden als „gerichtsbekannt“ zur Entscheidungsbegründung verwertet. Das Gericht führte hierzu wie folgt aus:
- AG Rendsburg: Zur Anwendbarkeit des Fernabsatzrechts beim Kauf eines Gebrauchtwagens übers Internet bei Vereinbarung persönlicher Abholungveröffentlicht am 30. Januar 2012
AG Rendsburg, Urteil vom 21.11.2008, Az. 18 C 659/08
§ 355 BGB, § 312b BGB, § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB
Das AG Rendsburg hat entschieden, dass bei einem Kaufvertrag, der nach Angebot einer Ware (hier: Gebrauchtwagen) über das Internet unter ausschließlicher Verwendung von Telefon und Telefax geschlossen wird, ein Fernabsatzvertrag vorliegt, der auch widerrufen werden kann. Es komme entscheidend darauf an, ob die zum Vertragsabschluss führende Kette durch einen direkten persönlichen Kontakt unterbrochen werde oder nicht. Ob der Verkäufer üblicherweise Verträge über den Fernabsatz schließe oder ob eine Abholung der Ware an der Betriebsstätte des Verkäufers stattfinden solle, spiele keine Rolle, jedenfalls nicht soweit ein Vertrieb über Fernabsatz (mit)organisiert worden sei. Demnach könne ein solcher Kaufvertrag auch wirksam vor Abholung widerrufen werden, ohne dass der Käufer schadensersatzpflichtig werde. Zum Volltext der Entscheidung: