IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. Juni 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hannover, Urteil vom 08.04.2008, Az. 18 O 23/06
    §§ 138, 242 BGB; 6 Abs. 2 AVBAS

    Das LG Hannover hat entschieden, dass es einem Fußballverein nicht per Satzung des übergeordneten Verbandes untersagt werden kann, Werbung auf den Hosen der Fußballspieler anzubringen. Die Klausel „(1) Als Werbefläche dienen ausschließlich die Vorderseite und ein Ärmel im Oberarmbereich des Trikots. (2) Werbung auf anderen zur Spielkleidung gehörenden Ausrüstungsgegenstände ist verboten“ in den allgemeinverbindlichen Vorschriften sei unwirksam. Dieses Verbot der Werbung auf Spielerhosen stelle eine unzulässige Beschränkung des Wettbewerbs dar, weil der Kläger daran gehindert sei, in dem von ihm angestrebten Ausmaße auch während des Spielbetriebs Werbung zu betreiben und dadurch Einnahmen zu erzielen. Grundsätzlich sei jede fremdbestimmte und gesteuerte Beeinträchtigung des freien unternehmerischen Entschlusses, in Konkurrenz zu anderen Marktteilnehmern zu agieren, als unzulässige Beschränkung des Wettbewerbes aufzufassen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. Juni 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 09.06.2011, Az. III ZR 157/10
    §§ 307 Abs. 1 BGB; 45k Abs. 1 TKG

    Der BGH hat in diesem aktuellen Urteil u.a. entschieden, dass die AGB-Klausel eines Mobilfunkanbieters „… ist berechtigt, die Leistung von der Einhaltung eines Kreditlimits abhängig zu machen. Bei der Überschreitung des Kreditlimits ist E. berechtigt, die E. -Mobilfunkkarte(n) ganz oder teilweise ohne vorherige Ankündigung sofort zu sperren“ unwirksam ist. Die Klausel führe zu einer unangemessenen Benachteiligung des Kunden, weil sie bereits bei einer Überschreitung des Kreditlimits von einem Euro zu einer Kartensperre berechtige. Dadurch sei es möglich, dass der Kunde ohne eigene Nachlässigkeit von der Sperre überrascht werde, denn angesichts der Vielzahl der möglichen Tarife, die unter anderem je nach Tageszeiten, Wochentagen, dem Ausgangs- und dem Zielland des Anrufs u.v.m. variieren können, sei dem durchschnittlichen Kunden eine auch nur halbwegs zuverlässige Übersicht, wann die von der Beklagten eingeräumte Kreditlinie erreicht werde, oftmals nicht möglich. Werde er dann nicht rechtzeitig, etwa durch eine automatische Ansage, hiervor gewarnt, könne er deshalb mit der Sperre ohne Ankündigung unerwartet konfrontiert und von der Telekommunikation abgeschnitten werden.

    Vorinstanzen:
    LG Potsdam, Entscheidung vom 02.07.2009, Az. 2 O 407/08
    OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.06.2010, Az. 7 U 126/09

  • veröffentlicht am 29. Juni 2011

    OLG Köln, Urteil vom 17.06.2011, Az. 6 U 8/11
    § 4a BDSG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die „Einwilligungserklärung zur Übermittlung, Verarbeitung und Nutzung von Daten“ inklusive einer teilweisen Entbindung vom Bankgeheimnis eines großen Finanzdienstleisters rechtmäßig ist. Die Verbraucherzentrale Bundesverband war der Auffassung, dass die unten genannte Klausel den Verbraucher benachteilige. Das Gericht führte dazu jedoch aus, dass die Klausel einer AGB-Inhaltskontrolle standhalte. Die Einwilligung erfolge nicht in einer Zwangssituation und sei auch inhaltlich nicht zu beanstanden. Der Verbraucher werde auf den vorgesehen Zweck der Verwendung der Daten ausreichend hingewiesen und die Einwilligung sei ausreichend bestimmt formuliert. Zur streitigen Klausel und zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. Juni 2011

    Revolutionäre rechtliche Entwicklungen bahnen sich in in der taiwanesischen Hauptstadt Taipeh an. Nach einem Bericht der Taipeh Times sollen Apple und Google  von der lokalen Regierung aufgefordert worden sein, „Verbrauchern künftig sieben Tage lang kostenlos den Test von Apps aus ihren App Stores zu ermöglichen“ (Golem). Damit haften vorgenannte Store-Betreiber für mangelhafte Software, und zwar auch solche, die von Dritten in den App-Store eingestellt wurde, was bislang kategorisch ausgeschlossen wird. Was wir davon halten? Die „Revolution“ besteht darin, dass man ein Gewährleistungsrecht (mit verkürzter Gewährleistungsfrist) für mangelhafte Software anbietet. In Deutschland ergibt sich diese Rechtslage seit über 20 Jahren aus dem Gesetz (heute: § 437 BGB; zur Gewährleistungsfrist: § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Dass dieses Gewährleistungsrecht in Deutschland „kostenlos“ ist, ergibt sich u.a. aus § 439 Abs. 2 BGB. Und zwar ungeachtet etwaig entgegenstehender Apple- oder Google-AGB. Etwas anders ist es um das Widerrufsrecht bestellt (vgl. § 312 d Abs. 4 Nr. 2 BGB).

  • veröffentlicht am 28. Mai 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Paderborn, Beschluss vom 22.07.2010, Az. 6 O 43/10
    §§ 307 ff. BGB; §§ 3; 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Paderborn hat entschieden, dass unwirksame Klauseln nicht notwendigerweise einen Wettbewerbsverstoß darstellen, hier eine (unwirksame) Salvatorische Klausel oder die (unwirksame) Vertragsbedingung der pauschalen schriftlichen Bestätigung von Nebenabreden. Zitat: „[Es] sprechen schon systematische Gesichtspunkte gegen eine richterliche AGB-Inhaltskontrolle im Wettbewerbsprozess. Das Verbandsklagerecht aus § 1 UKlaG wäre funktionslos, wenn die gemäß § 3 Abs. 1 UKlaG anspruchsberechtigten Stellen auf der Grundlage ihrer inhaltlich korrespondierenden Klagebefugnis aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 – 4 UWG immer auch aus § 4 Nr. 11 UWG gegen die Verwendung unwirksamer AGB vorgehen könnten. Auch deshalb schließt sich die Kammer der Rechtsprechung an, wonach es für den Tatbestand des § 4 Nr. 11 UWG nicht ausreicht, dass die beanstandete AGB-Bestimmung ausdrücklich oder erkennbar auch Verbraucher schützt; vielmehr kommt es auf deren Schutz von am Markt agierenden Personen an. Nur dann kommt ihr eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion zu Gunsten der Marktteilnehmer zu, wie sie der Rechtsbruchtatbestand voraussetzt (vgl. OLG Köln NJW 2007, 724; OLG Hamburg NJW 2007, 2264). Letzteres ist dann der Fall, wenn die beanstandete AGB-Klausel z.B. die sich aus §§ 355, 312 c BGB i.V.m. der BGB-InfoV ergebenden Belehrungspflichten hinsichtlich des Widerrufs- und Rückgaberechts betrifft, sich also unmittelbar mit der Vertragsanbahnung befasst, und ist demgegenüber nicht der Fall, wenn die beanstandete Klausel die Abwicklung des Vertrages regeln soll.“ Was wir davon halten? Das OLG Hamm, welches die Berufungsverfahren gegen Entscheidungen des LG Paderborn zu behandeln hat, sah das schon 2008 anders (vgl. Urteil vom 26.02.2008, Az. 4 U 172/07), im Übrigen auch das OLG Frankfurt a.M. (Beschluss vom 04.07.2008, Az. 6 W 54/08). Irgendjemand hat vor einigen Jahren auch die europäische UGP-Richtlinie ratifiziert. Zum Volltext der Entscheidung.

  • veröffentlicht am 26. Mai 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 02.04.2008, Az. 5 U 81/07
    § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB; §§ 3; 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Hamburg hat in diesem älteren Urteil entschieden, dass die häufig in Schlussbestimmungen verwendete sog. Salvatorische Klausel „XYZ und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.“ unwirksam ist und gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Dies hatte früher auch schon das LG Hamburg (hier) in einem anderen Verfahren entschieden. Zitat des Senats: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Mai 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 14.09.2006, Az. 327 O 441/06
    §§ 306 Abs. 2; 308 Nr. 5 BGB; §§ 3; 4 Nr. 2, Nr. 8 UWG a.F.

    Das LG Hamburg hat in dieser älteren Entscheidung darauf hingewiesen, dass eine salvatorische Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nur unwirksam sein, sondern auch einen Wettbewerbsverstoß darstellen kann. Allerdings komme es auf die Formulierung an, wie die Entscheidung im Volltext erkennen lässt (vgl. auch OLG Hamburg): (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Mai 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Dieburg, Urteil vom 11.02.2011, Az. 20 C 28/11 (26)
    §§ 17 Abs. 2 StromGVV; 280, 286, 288 Abs. 1, 307 Abs. 1, 309 Abs. 1, 309 Nr. 5 BGB

    Das AG Dieburg hat entschieden, dass Klauseln in den Geschäftsbedingungen eines Energieversorgers, die für Mahnschreiben eine Gebühr in Höhe von 11,00 EUR und Fallbearbeitungspauschalen in Höhe bis zu 297,50 EUR festlegen, unwirksam sind. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn dem Vertragspartner nicht die Möglichkeit eingeräumt werde, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden sei. Dass § 17 StromGVV einen solchen Nachweis nicht verlangt, stehe dem nicht entgegen, weil sich dies bereits aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergebe. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 20. Mai 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Beschluss vom 10.02.2011, Az. I ZB 63/09
    § 66 Abs.1 ZPO

    Ein Verband hatte eine Unterlassungsklage wegen Verwendung eine angeblich unberechtigten AGB-Klausel erhalten, welche auch andere Verbände der gleichen Branche verwendeten (sog. „Parallelverwender“). Diese sahen in der Klage des beklagten Verbandes eine Möglichkeit, die Wirksamkeit der fraglichen Klausel grundsätzlich klären zu lassen. Das Urteil hätte eine „faktische Präzedenzwirkung“ für die zu erwartenden weiteren Unterlassungsklagen im unterinstanzlichen Bereich. Der BGH verwehrte den anderen Verbänden allerdings die Nebenintervention mit der Begründung, dass allein die Möglichkeit, dass sich unterinstanzliche Gerichte an der im ersten Prozess ergangenen Entscheidung orientieren könnten, nicht für das gemäß § 66 Abs. 1 ZPO erforderliche rechtliche Interesse ausreiche. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 8. Mai 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Darmstadt, Urteil vom 06.04.2011, Az. 25 S 162/10
    § 309 Nr. 2 lit. b BGB

    Das LG Darmstadt hat entschieden, dass die AGB-Klausel „Der Sonderpreis ist nur gültig bei vollständiger Zahlung am Tage der Lieferung und Rechnungsstellung, bei späterer oder unvollständiger Zahlung ist der Sonderpreis ungültig“ unwirksam ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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