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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. Juni 2010

    OLG Hamburg, Beschluss vom 14.05.2010, Az. 3 W 44/10
    §§
    8, 3, 5 a Abs. 2 und 4 UWG; 312 e BGB; 3 BGB-InfoV

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Verbraucher auch bei eBay über die technischen Möglichkeiten, Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen, vor Abschluss eines Kaufs unterrichtet werden muss. Geschieht dies nicht, würden dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthalten. Der Unternehmer dürfe sich nicht auf entsprechende Computerkenntnisse und die Eigeninitative des Verbrauchers verlassen, sondern er habe ihn klar und verständlich auf die technischen Mittel hinzuweisen. Insbesondere konnte das Gericht sich nicht der Ansicht des LG Frankenthal anschließen, wonach es ausreichend sei, dass die erforderlichen Informationen in den eBay-AGB vorhanden seien. Da der Kunde auch bei eBay Kunde sein muss, hatte das LG Frankenthal die im letzteren Vertragsverhältnis geltenden AGB als ausreichend für die Informationspflichten angesehen und eigene Informationspflichten von Verkäufern nur in Bereichen angenommen, die von den eBay-AGB nicht erfasst seien. Nach dem OLG Hamburg jedoch muss der Verkäufer alle Verbraucherpflichtinformationen selbst vorhalten.

  • veröffentlicht am 11. Juni 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 20.05.2010, Az. Xa ZR 68/09
    §§ 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB; § 3, 4 Nr. 11 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass eine Fluggesellschaft in ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen zwar die Barzahlung für bestimmte Leistungen ausschließen kann, aber für die dann erforderliche Kartenzahlung keine Sondergebühr erheben darf. Der Fluganbieter Ryanair verwendete folgende Klauseln: „Wegen der erhöhten Sicherheits- und Verwaltungskosten wird von Ryanair kein Bargeld für die Bezahlung von Flugscheinen, die Entrichtung von Gebühren und Kosten für die Beförderung von Übergepäck und Sportausrüstung akzeptiert“ sowie „Kreditkartengebühr: Pro Fluggast und einfachen Flug: 4,00 €, Zahlungskartengebühr: Pro Fluggast und einfachen Flug: 1,50 €“. Der Ausschluss der Barzahlung sei angesichts des Interesses der Fluggesellschaft an rationellen Betriebsabläufen angemessen, zumal die Leistungen vornehmlich im Wege des Fernabsatzes erbracht und eine Barzahlung einen erheblichen Aufwand darstellen würde. Die Gebührenregelung benachteilige die Kunden jedoch in unangemessener Weise. Mit der Entgegennahme einer Zahlung komme der Unternehmer nur seiner Obliegenheit nach, eine vertragsgemäße Leistung des Kunden anzunehmen. Dafür müsse er dem Kunden die Möglichkeit eröffnen, die Zahlung auf einem gängigen und mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Weg zu entrichten, ohne dass dafür an den Zahlungsempfänger eine zusätzliche Gebühr zu bezahlen sei. Die Gebührenfreiheit lediglich für eine bestimmte Kreditkarte und Gebührenpflicht für alle weiteren Kartenarten genüge dieser Obliegenheit nicht.

  • veröffentlicht am 7. Juni 2010

    OLG Köln, Urteil vom 27.04.2010, Az. 3 U 160/09
    §§ 307, 309 BGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die DHL in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausschließen darf, dass ein Kunde per E-Mail oder Fax reklamiert, wenn ein Paket beschädigt wird oder den Empfänger nicht erreicht. Die Bedingungen dürfen außerdem keine missverständlichen Angaben über die Frist enthalten, in der ein Kunde den Schaden anzeigen muss. Mit diesem Urteil gab das Oberlandesgericht Köln einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) statt. Die Bedingungen der Post-Tochter DHL bestimmten, dass der Absender oder Empfänger den Verlust oder die Beschädigung einer Sendung innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung schriftlich reklamieren müsse. Das Gericht sah darin eine unzulässige Einschränkung der Kundenrechte. Nach der gesetzlichen Regelung sei lediglich eine Reklamation „in Textform“ erforderlich, so dass zur Formwahrung auch eine E-Mail oder ein Fax des Kunden ausreichend sei. Zudem stelle die streitige Klausel nicht hinreichend klar, dass es zur Fristwahrung ausreiche, die Schadensanzeige innerhalb von sieben Tagen abzusenden. Die Formulierung der Klausel könnten Verbraucher so verstehen, dass die Schadensanzeige bereits nach sieben Tagen bei DHL eingehen müsse. Das würde eine deutliche Verkürzung der gesetzlichen Reklamationsfrist bedeuten.

  • veröffentlicht am 26. Mai 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Urteil vom 15.10.2009, Az. 28 O 321/08
    § 307 BGB

    Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Merchant seinem Vertragspartner (Affiliate) die Beweislast dafür auferlegen kann, dass dieser seine Provisionen nicht rechtsmissbräuchlich erlangt hat, etwa, indem er entsprechende Vorwürfe des Merchants entkräftet. Die Kammer entschied, dass die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Partners nach den vertraglich vereinbarten Teilnahmebedingungen der Beklagten unter anderem davon abhängig gewesen sei, dass kein Missbrauch vorliege. Einen solchen Missbrauch durch den Kläger habe die Beklagte substantiiert dargelegt, dieser sei dem nicht substantiiert entgegen getreten. Der Kläger trage jedoch nach den Teilnahmebedingungen die Beweislast dafür, dass kein Missbrauch des Affiliate-Systems der Beklagten vorliege. Eine solche Beweislastregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei gegenüber einem Unternehmer zulässig, da sie nach den Geboten von Treu und Glauben keine unangemessene Benachteiligung gemäß § 307 BGB darstelle. Der Kläger müsse hier nur Umstände darlegen und beweisen, die zu seinem Geschäftsbereich gehörten. (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Mai 2010

    AG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2010, Az. 57 C 8526/08
    § 97 Abs. 1, Abs. 2 S. 2, Abs. 2 S. 3 UrhG

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass die Betreiberin einer Bildagentur bei rechtswidriger Verwendung ihrer Bilder („Bilderklau“) zwar dem Grunde nach Schadensersatz fordern kann („fiktive Lizenzkosten“), zur Bemessung der Schadensersatzhöhe sich aber nicht auf die eigenen Konditionen, wie sie in ihren AGB festgesetzt sind, verweisen darf. Insofern würde es sich um Vertragsbedingungen handelt, die nur für den Fall der vertraglichen Nutzung und etwaiger Verstöße innerhalb der Vertragsbeziehung gelten würden. [Diese Argumentation halten wir angesichts der restlichen Rechtsprechung für bemerkenswert.] (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Mai 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Köln, Urteil vom 31.08.2009, Az. 113 C 656/08
    §§ 151, 305 BGB

    Das AG Köln hat entschieden, dass ein Verzicht auf die Erklärung einer Annahme nicht per AGB geregelt werden kann. Der Beklagte hatte eine Vertragsurkunde unterzeichnet, in der es hieß „Mein Beitrittsangebot erfolgt unter Anerkennung des im Immissionsprospekt abgedruckten Gesellschaftsvertrages. Auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichte ich“. Die in dem Vertrag vereinbarten monatlichen Zahlungen stoppte der Beklagte. Das Gericht befand, dass die Klägerin keinen Anspruch auf die noch offenen Beträge habe. Grund dafür sei, dass kein Vertrag zustande gekommen sei.

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  • veröffentlicht am 6. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 17.02.2010, Az. 12 O 578/08
    §§ 305 Abs. 1 S. 1; 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine in Form von AGB geschlossene Zusatzvereinbarung über den Ausschluss einer Kündigungsrechts für einen Partnervermittlungsvertrag unwirksam ist, weil sie eine von dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbarung darstelle. Die Klausel werde auch nicht zu einer – im Gegensatz zur gestellten – „ausgehandelten“ Klausel, indem ein Passus eingefügt werde, dass es der anderen Vertragspartei „frei stehe“, am bereits unterzeichneten Vertrag festzuhalten. Der Kunde habe nur die Möglichkeit, die Vereinbarung abzuschließen oder nicht abzuschließen, was dem Prinzip des „Aushandelns“ zuwider laufe.

  • veröffentlicht am 13. April 2010

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.03.2010, Az. 13 U 81/09
    §§ 307; 366 BGB; § 1 UKlaG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein städtisches Versorgungsunternehmen (SVS) Verbraucher in seinen AGB nicht wirksam dazu anhalten kann, Zahlungen in Bezug auf ein bestimmtes, von ihm vorgegebenes Vertragsverhältnis zu entrichten. Der Versorger hatte in Verträgen über die Lieferung von Erdgas für den Eigenverbrauch im Haushalt bestimmt, dass zur Schuldentilgung geleistete Beträge zunächst auf „Forderungen der Stadt aus dem öffentlich-rechtlichen Abwasseranschluss- und -nutzungsverhältnis“, sodann auf „Forderungen der SVS aus Stromlieferungen“ und erst dann auf „Forderungen der SVS aus Erdgaslieferungen“ angerechnet werden. Dies hielt das Oberlandesgericht wie der klagende Verbraucherverband für unwirksam, wobei es allerdings darauf hinwies das eine Tilgungsreihenfolge für Zahlungen innerhalb des konkreten Vertragsverhältnisses – in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH – nicht zu beanstanden sei. (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. April 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 04.03.2010, Az. III ZR 79/09
    §§ 307; 309 Nr. 2; 310 Abs. 1 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass eine in den AGB festgelegte Vorleistungspflicht des Kunden hinsichtlich des Kaufpreises gegen geltendes (Vertrags- und damit unseres Erachtens auch Wettbewerbs-) Recht verstoßen kann. Im vorliegenden Fall wurde die Vereinbarung einer Vorleistungspflicht hinsichtlich der Vergütung in den AGB mit der Begründung für wirksam gehalten, die Verwenderin der AGB erbringe den Großteil ihrer Tätigkeit am Beginn der Vertragslaufzeit und auf die noch verbleibenden, in der nachfolgenden Vertragslaufzeit anstehenden Leistungen entfalle kein größerer Aufwand. Zudem betrage die Vorleistungspflicht nur 1/3 des Gesamtpreises und sei erst 30 Tage nach Vertragsabschluss fällig. Das Geschäft betraf einen Website-Erstellungs- und Hosting-Vertrag. Streitgegenständlich war folgende Klausel: „Der Berechnungszeitraum beginnt mit dem Datum der Unterschrift unter diesem Vertrag. Das nach diesem Vertrag zu zahlende Entgelt ist am Tag des Vertragsabschlusses und jeweils am selben Tage des folgenden Jahres jährlich im Voraus fällig. Abweichend von S. 2 ist im ersten Vertragsjahr das Entgelt 30 Tage nach Vertragsabschluss jährlich im Voraus fällig.“ Der Beklagte hatte eingewandt, die Bestimmung einer Vorleistungspflicht sei gemäß § 307 BGB unwirksam, die Klägerin habe die von ihr geschuldeten Leistungen nicht wie geschuldet erbracht und er, der Beklagte, habe den Vertrag wirksam gekündigt. Im Folgenden werden die näheren Entscheidungsgründe aufgeführt und abschließend von uns kommentiert: (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Beschluss vom 17.02.2010, Az. 5 W 10/10
    §§ 133; 157; 305 c; 307 Abs. 1 S. 2; 357 Abs. 2 S. 2 BGB

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Abwälzung der Versandkosten mit der Klausel „Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder …“ nur dann vom Onlinehändler praktiziert werden darf, wenn dies zusätzlich vereinbart worden ist, etwa in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dabei reicht es nicht aus, den entsprechenden Text der Widerrufsbelehrung in die AGB aufzunehmen. Vielmehr müsse im Mindestmaß ein Hinweis außerhalb der Widerrufsbelehrung erfolgen. Der Senat führte aus, dass unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Einzelfalls eine rechtswirksame Abwälzung der Kostentragungspflicht gemäß § 357 Abs. 2 S.2 BGB nicht erfolgt sei. Denn ein potenzieller Vertragspartner könne auch bei sorgfältiger Lektüre der Vertragsbestimmungen nicht im Sinne von §§ 133, 157 BGB mit der erforderlichen Gewissheit erkennen, dass überhaupt zwischen den Parteien eine von der gesetzlichen Rechtslage abweichende Vereinbarung getroffen werden solle. (mehr …)

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