IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. Juli 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG München, Urteil vom 03.03.2011, Az. 223 C 21648/10
    § 134 BGB; § 49 b Abs. 1 Satz 1 BRAO

    Das AG München hat entschieden, dass eine anwaltliche Vergütungsvereinbarung, mit der für gerichtliche Angelegenheiten eine niedrigere als die gesetzliche Gebühr vereinbart wird, unwirksam ist. Damit entging der betroffenen Rechtsanwaltspartnerschaft jedoch nicht die vollständige Vergütung. Vielmehr konnte diese, nachdem sich die zwischen dem Beklagten und der Partnerschaft geschlossene Honorarvereinbarung als unwirksam erwies, zumindest die gesetzliche Gebühr verlangen. Diese bemisst sich dann nach den Vorschriften des RVG. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Juli 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Hamburg, Urteil vom 27.06.2011, Az. 36 A C 172/10
    §§ 19a, 85, 97a Abs. 1 S. 2 UrhG

    Das AG Hamburg hat entschieden, dass bei dem Upload eines aktuellen Musikalbumgs in ein Filesharing-Netzwerk ein Schadensersatz von 2.250,00 EUR, nämlich 150,00 EUR je Titel, anfallen kann. Die Beschränkung des Schadensersatzes auf 15,00 EUR, welche das AG Hamburg ebenfalls festgesetzt hatte (hier), komme hier nicht zum Tragen, da es sich in dem anderen Fall um mehr als 15 Jahre alte Titel gehandelt habe. Zum Volltext der Entscheidung (hier).

  • veröffentlicht am 21. Juni 2011

    AG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2011, Az. 57 C 15740/09
    §§
    10 Abs. 1; 85 Abs. 4; 97 a Abs. 1 S. 2 UrhG; § 32 ZPO; § 1004 BGB

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass bei dem Upload einer Tonaufnahme ein Streitwert von 2.500,00 EUR gerechtfertigt ist. Zitat: „Der Beklagte haftet demnach gemäß § 97 a Abs. 1 S. 2 UrhG auf Ersatz der Abmahnkosten. Maßgeblich für Gegenstandswert der Abmahnung ist der Wert der Hauptsache, d.h. der, der dem Unterlassungsantrag hätte zugeordnet werden müssen. Nach den Gründen der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 21.12.10 (Aktenzeichen 11 U 52/07) [hier] sind im vergleichbaren Fall aufgrund entsprechenden Festsetzungen im Zurückverweisungsbeschluss des BGH als Gegenstandswert 2.500,00 EUR angenommen worden. Hier ging es im Ergebnis auch um den Schutz einer Tonaufnahme eines Titels. Das Gericht hält diese Gegenstandsbewertung auf den vorliegenden Fall für anwendbar.“ Auf die Entscheidung hingewiesen hatte der angehende Kollege Jens Ferner. Zum Volltext der Entscheidung (hier).

  • veröffentlicht am 20. Juni 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Kusel, Urteil vom 30.11.2010, Az. 2 C 27/10
    § 16 TKV

    Das AG Kusel hat entschieden, dass als Anscheinsbeweis für tatsächlich geführte Telefonate zu Abrechnungszwecken die Vorlage eines Einzelverbindungsnachweises sowie eines technischen Prüfberichts durch ein Telekommunikationsunternehmen grundsätzlich ausreicht. Dies sei jedoch dann nicht der Fall, wenn der Prüfbericht erst 4 Jahre nach den streitigen Telefonaten erstellt werde. Das Gericht erklärte, dass auf Grund der technischen Weiterentwicklung auf dem Telekommunikationsmarkt sowie der möglichen Veränderungen im Leitungsnetz, nach so langer Zeit nicht mehr davon ausgegangen werden könne, dass der technische Prüfbericht noch ausreichend aussagekräftig sei. Der Beklagte musste die geltend gemachten Beträge nicht bezahlen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. Juni 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG München, Urteil vom 04.11.2009, Az. 163 C 6277/09
    §§ 651f, 242 BGB

    Das AG München hat entschieden, dass die Buchung einer Reise 70% unter dem eigentlich vorgesehen Preis vom Reiseveranstalter nach erfolgter Anfechtung nicht durchgeführt werden muss, wenn es sich bei der fehlerhaften Preisangabe für den Kunden erkennbar um eine Softwarefehler handelte. Dann die Erfüllung des Vertrags zu dem niedrigen Preis zu verlangen, sei nach Ansicht des Gerichts rechtsmissbräuchlich. Dies sei auch dann der Fall, wenn der Kunde mehrfach telefonisch beim Anbieter nachgefragt habe, ob der angegebene (niedrige) Preis tatsächlich der richtige sei. Bei der Telefon-Hotline habe schließlich auch nur der fehlerhaft berechnete Preis vorgelegen. Der ausgewiesene Preis habe jedoch so offensichtlich im Missverhältnis zur angebotenen Leistung gestanden, dass dem Kunden dies durch andere Quellen habe auffallen müssen.

  • veröffentlicht am 16. Juni 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Ludwigshafen, Urteil vom 23.10.2008, Az. 2 g C 291/08
    § 823 Abs. 1 BGB; § 10 TMG

    Das AG Ludwigshafen hat entschieden, dass ein Forumsbetreiber nicht verpflichtet ist, Schmerzensgeld zu zahlen, nachdem ein Mitglied des Forums beleidigende Äußerungen gegen einen Dritten veröffentlicht hat, wenn der Forumsbetreiber den betreffenden Artikel unverzüglich nach Benachrichtigung durch den Dritten löscht. Das Amtsgericht: „Dem Beklagten ist jedoch nicht zuzumuten, jede Veröffentlichung auf mögliche Rechtsverletzungen hin zu überprüfen und alle fremden Inhalte zur Kenntnis zu nehmen und auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Dass der Beklagte hierzu nicht verpflichtet ist, ergibt sich aus § 7 Abs. 2 TMG. Im Übrigen bestimmt § 10 TMG, der dem früheren § 11 TDG entspricht, dass Dienstanbieter für fremde Informationen nicht verantwortlich sind, sofern sie, was im vorliegenden Fall zutrifft, unverzüglich tätig geworden sind, um die Informationen zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.“ Die Ausführungen des AG Ludwigshafen gelten auch für Abmahnkosten, soweit diese bei gleichem Sachverhalt beansprucht worden wären. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Juni 2011

    AG Saarbrücken, Urteil vom 21.04.2011, Az. 36 C 155/10
    §§ 823, 1004 BGB; Artikel 1; 2; 14 GG; § 6 BDSG

    Das AG Saarbrücken hat entschieden, dass die Installation einer Überwachungskamera im Hauseingangsbereich auf Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht rechtswidrig in die Persönlichkeitsrechte eines mitbetroffenen Eigentümers eingreift, wenn damit erhebliche, in der Vergangenheit bereits eingetretene Straftaten, wie etwa Vandalismus, für die Zukunft verhindert werden sollen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Mai 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Hamburg, Urteil vom 21.02.2011, Az. 36A C 243/10
    §§ 823, 242, 1004 Abs. 1 BGB; Art. 5, 1, 2 GG

    Das AG Hamburg hat entschieden, dass der Vorwurf des Plagiats ohne nähere Anknüpfungspunkte eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des als Plagiator bezeichneten Autors darstellt. Zwar sei vorliegend der Plagiatsvorwurf in einem wissenschaftlichen Werk getätigt worden, so dass die Äußerung grundsätzlich der Wissenschaftsfreiheit unterfalle. Dazu wäre jedoch für die Zulässigkeit dieser Textpassagen sowohl als Verdachtsberichterstattung als auch als Meinungsäußerung Voraussetzung, dass hinreichende Anknüpfungspunkte für ein Plagiat im Tatsächlichen bestünden, die dies belegten. Sei dies nicht der Fall, so würden die Rechte der Beklagten auf Wissenschaftsfreiheit und Meinungsfreiheit hinter den Rechten des Klägers zurückstehen. Dem als Plagiator bezeichneten Autor stünden dann Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zu.

  • veröffentlicht am 25. Mai 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Dieburg, Urteil vom 11.02.2011, Az. 20 C 28/11 (26)
    §§ 17 Abs. 2 StromGVV; 280, 286, 288 Abs. 1, 307 Abs. 1, 309 Abs. 1, 309 Nr. 5 BGB

    Das AG Dieburg hat entschieden, dass Klauseln in den Geschäftsbedingungen eines Energieversorgers, die für Mahnschreiben eine Gebühr in Höhe von 11,00 EUR und Fallbearbeitungspauschalen in Höhe bis zu 297,50 EUR festlegen, unwirksam sind. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn dem Vertragspartner nicht die Möglichkeit eingeräumt werde, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden sei. Dass § 17 StromGVV einen solchen Nachweis nicht verlangt, stehe dem nicht entgegen, weil sich dies bereits aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergebe. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 19. Mai 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Münster, Urteil vom 05.05.2011, Az. 7 C 3998/10
    §§ 305 ff.; 611 BGB

    Das AG Münster hat einen Verbraucher zur Zahlung von 96,00 EUR verurteilt, nachdem sich dieser auf einem „Internetportal zur Bildung von Wohngemeinschaften“ angemeldet haben soll. Das Amtsgericht kam vorliegend zu dem Schluss, dass es sich nicht um eine sog. Abo-Falle handele. Kommentieren möchte man das Urteil kaum und noch weniger die Polemik in Hinblick auf die – bei Abo-Fallen zutreffende – Empfehlung von Prof. Dr. Thomas Hoeren. Ohnehin wurde dies schon ausreichend vom Kollegen Dosch getan (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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