Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Apples Patent zur Entsperrung eines Smartphone-Touchscreens ist nichtigveröffentlicht am 26. August 2015
BGH, Urteil vom 25.08.2015, Az. X ZR 110/13
Art. II § 6 Satz 1 Nr. 1 IntPatÜbkG, Art. 56 Satz 1 EPÜDer BGH hat entschieden, dass das europäische Patent 1 964 022 der Apple Inc. zur Entsperrung eines Touchscreens wegen mangelnder erfinderischer Tätigkeit nichtig ist. Zur Pressemitteilung Nr. 151/2014 des Bundesgerichtshof vom 25.08.2015 hier.
- EuGH: Auch eine Ladenausstattung kann als Marke eingetragen werdenveröffentlicht am 11. Juli 2014
EuGH, Urteil vom 10.07.2014, Az. C-421/13
Art. 2 und 3 der Richtlinie 2008/95Der EuGH hat entschieden, dass unter bestimmten Umständen auch eine Darstellung der Ausstattung einer Verkaufsstätte für Waren, und zwar allein in Form einer Zeichnung ohne Größen- oder Proportionsangaben, als Marke für Dienstleistungen eingetragen werden kann, wenn die Ladenausstattung im Rechtsverkehr als Herkunftshinweis für das markeninhabende Unternehmen gewertet wird. Vorliegend ging es um den Schutz der Einrichtung sog. Apple Flagship Stores. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Zur wettbewerbswidrigen Suchmanipulation von Apps im Apple App-Storeveröffentlicht am 19. Juni 2014
OLG Hamburg, Beschluss vom 19.06.2013, Az. 5 W 31/13
§ 14 Abs. 5 MarkenG, § 4 Nr. 9 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Beeinflussung des Suchergebnisses im Rahmen einer iPhone App Store-Recherche, bei der bei Eingabe bestimmter Begriffe mit Bezügen zu Produkten eines Wettbewerbers stets diese in der Rangfolge vor der App des Wettbewerbers angezeigt wird, als gezielte Behinderung der Antragstellerin zu werten ist, da es den Wettbewerbern so unmöglich gemacht wird, sich mit den ihnen zur Verfügung stehenden lauteren Mitteln im Wettbewerb gegenüber ihren Kunden bzw. Interessenten an ihren Dienstleistungen angemessen zu entfalten. Ein derartiges Verhältnis sei nach dem Verständnis des Senats auch auf der Grundlage der insoweit stark restriktiven Rechtsprechung des BGH (BGH – Beta Layout) unverändert wettbewerbswidrig. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Berlin: Diverse Datenschutzbestimmungen von Apple sind unwirksamveröffentlicht am 13. Mai 2013
LG Berlin, Urteil vom 30.04.2013, Az. 15 O 92/12
§ 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 4 BDSG, § 4a BDSG, § 12 TMG, § 13 TMGDas LG Berlin hat entschieden, dass diverse Datenschutzbestimmungen der Firma Apple dem geltenden deutschen Datenschutzrecht widersprechen und daher nicht mehr verwendet werden dürfen. Es ist immer wieder zu beobachten, dass US-amerikanische Großunternehmen auf dem deutschen Markt mit unzulässigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen arbeiten, was auf Grund des Markteinflusses der Unternehmen faktisch erst – wie hier – durch das Eingreifen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. (vzbv) oder anderer allgemein dem Verbraucherinteresse dienenden Verbände unterbunden werden kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BPatG: Apple-Patent für „Unlocking“-Verfahren des iPhones (iOS) ist nichtigveröffentlicht am 8. April 2013
BPatG, Urteil vom 04.04.2013, Az. 2 Ni 59/11 EP verb. m. Az. 2 Ni 64/11 EP – nicht rechtskräftig
§ 1 PatG, § 3 PatG, § 81 Abs. 1 PatGDas BPatG hat das Europäische Patent 1 964 022 der Firma Apple Inc. mit dem Titel „Unlocking a device by performing gestures on an unlocked image“ (in der deutschen Übersetzung: „Entsperrung einer Vorrichtung durch Durchführung von Gesten auf einem Entsperrungsbild“) für nichtig erklärt. Das angegriffene Patent wurde sowohl in der erteilten Fassung als auch in der Fassung der 14 Hilfsanträge für nichtig erklärt. Zur Pressemitteilung vom 05.04.2013: (mehr …)
- APPLE: Bezeichnung einer Downloadplattform als „Appstore“ durch Amazon in den USA stellt keine wettbewerbswidrige Irreführung zu Lasten von Apple dar / Markenrechtsverstoß bleibt offenveröffentlicht am 4. Januar 2013
United States District Court of the Northern District of California,
Urteil vom 02.01.2012, Az. No. C 11-1327 PJHDer United States District Court of the Northern District of California hat entschieden (engl. Volltext der Entscheidung hier), dass der Betrieb eines „App Stores“ durch Amazon nicht geeignet ist, Kunden durch die so bezeichnete Amazon-Softwaredownloadplattform in die Irre zu führen. Auch Apple betreibt einen App-Store. Das Urteil enthält keine Entscheidung darüber, ob in der Bezeichnung „App Store“ durch Amazon eine Markenrechtsverletzung zu sehen ist. Was wir davon halten? Die Bezeichnung „App Store“ hat sich de facto zu einer Gattungsbezeichnung für eine Downloadplattform von Software für Mobile Devices (Smart Phones, Tablets) entwickelt (s. hier und hier).
- APPLE: Wenn der Widerruf widerrufen wird / Apple Inc. muss Erklärung nach verlorenem Prozess gegen Samsung korrigierenveröffentlicht am 2. November 2012
Wir hatten berichtet (hier): Der sog. High Court of Justice of England and Wales hatte am 07.07.2012 entschieden, dass der Galaxy Tablet Computer der Firma Samsung Electronic (UK) in den Ausführungen Galaxy Tab 10.1, Tab 8.9 and Tab 7.7 Apples Geschmacksmuster No. 0000181607-0001 nicht verletze. Nicht nur, dass Apples Ansprüche zurückgewiesen wurde. Die britischen Richter verurteilten Apple auch noch dazu, ihr Urteil, jedenfalls im Ergebnis, auf der britischen Apple-Website zu veröffentlichen. Apple nahm die Entscheidung als Anlass, noch mit den Worten des Gerichts (!) kräftig für die eigenen Produkte bzw. das eigene Produktdesign zu werben. Unser Kommentar war: „Was wir davon halten? Oha …“ Wir sollten Recht behalten. Wie nunmehr bei Golem (hier) zu lesen ist, fand das Gericht die veröffentlichte Erklärung von Apple wenig erheiternd und verurteilte das amerikanische Unternehmen dazu, die Erklärung richtig zu stellen. Dies beinhaltet, den Link auf das Urteil größer darzustellen, darauf zu verzichten, auf andere Urteile hinzuweisen, nach denen Samsung bei gleichen Klageansprüchen verurteilt worden war – und das Zitat des Richters Colin Birss zu entfernen, welcher das iPad als viel „cooler“ als Samsungs Galaxy Tab bezeichnet hatte. Das Gericht wies darauf hin, dass die richterliche Anordnung nicht den Sinn habe, eine Partei zu bestrafen oder sie das Gesicht verlieren zu lassen, sondern geschäftliche Unsicherheiten auszuräumen.
- APPLE: Apple Inc. veröffentlicht nach verlorenem Prozess gegen Samsung auf britischer Apple-Homepage den ganz besonderen Widerrufveröffentlicht am 29. Oktober 2012
Am 07.07.2012 urteilte der sog. High Court of Justice of England and Wales, dass der Galaxy Tablet Computer der Firma Samsung Electronic (UK), nämlich in den Ausführungen Galaxy Tab 10.1, Tab 8.9 and Tab 7.7 Apples Geschmacksmuster No. 0000181607-0001 zum Apple iPad nicht verletze (hier) und verurteilte Apple dazu, dieses richterlicher Ergebnis auf seiner britischen Website zu veröffentlichen. Apple nahm die Verpflichtung zum Anlass, mit den Worten des Gerichts (!) ein wenig die Werbetrommel für die eigenen Produkte zu rühren (hier). Was wir davon halten? Oha …
- VZBV klagt gegen Wettbewerbsverstöße in den AppStore-AGB von Apple (iTunes) und Google (Google Play)veröffentlicht am 21. August 2012
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat Unternehmen wie Apple, Google, Microsoft, Nokia und Samsung wegen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in deren App-Stores abgemahnt und in zwei Fällen (Apple, Google) sogar gerichtliche Schritte eingeleitet. Einen Abriss gab es für ein fehlendes Impressum, „kilometerlange“ Fließtext-AGB (im Falle von Apple iTunes 21 DIN A4-Seiten, fast ohne Nummerierung sowie in Schriftgröße 9) oder für den Verbraucher nachteilhafte AGB-Klauseln. (mehr …)
- APPLE: Abmahnung wegen irreführendem „AppleCare Protection Plan“-Garantieversprechen durch den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)veröffentlicht am 19. März 2012
Verbraucherschutzorganisationen, die sich im Europäischen Dachverband Bureau Européen des Unions de Consommateurs (BEUC) zusammengeschlossen haben, haben nach dessen Pressemitteilung PR 2012/010 die Firma Apple flächendeckend wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens in Bezug auf den „AppleCare Protection Plan“ abgemahnt. In Deutschland ist die Abmahnung vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. ausgesprochen worden; die Frist für die Abgabe der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung endet am 30.03.2012 (hier). (mehr …)