Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- APPLE: Zeig Du mir Deins, zeig ich Dir nicht meins!veröffentlicht am 29. Mai 2011
Apple wartet in den letzten Jahren mit kreativen rechtlichen Querelen auf (hier, hier und hier). Und in dieser Art und Weise scheint es weiterzugehen. Derzeit tauschen Samsung und Apple schon einmal ihre nächsten Geräte-Prototypen aus – zumindest wenn es nach dem Willen der Kontrahenten geht: So will Samsung nach einem Bericht von Golem (hier) von Apple dessen iPhone 5 und iPad 3 vor Erscheinen vorgelegt bekommen, um sich gegen Plagiariatsvorwürfe der Kalifornier wehren zu können; zuvor hatte Apple gerichtlich durchgesetzt (hier), dass Samsung den (externen) Rechtsanwälten Apples das Samsung Galaxy S2, das Samsung Galaxy Tab 8.9 sowie das Galaxy Tab 10.1 zur Prüfung überlässt. Der eine glaubt, der andere bringe Nachahmungen seiner Geräte auf den Markt (Apple), während der andere behauptet, die Gegenseite breche die eigenen Patente (Samsung). Was wir davon halten? Wenn Du kein iPhone hast, hast Du bekanntlich kein iPhone. Ob das dann aber auch gleich heißt, dass Du dann kein Samsung haben darfst, wagen wir zu bezweifeln.
- APPLE: Die Marke „Apple“ ist die teuerste Marke der Weltveröffentlicht am 10. Mai 2011
Nach dem aktuellen Brand Value-Ranking der Firma Millward Brown („BrandZ“) ist die Marke „Apple mit über 153 Mrd. US-Dollar im Jahr 2011 die werthaltigste Marke der Welt, noch vor so illustren Konkurrenten wie „Google“ oder „IBM“. Auf das Ranking hat Heise in einem interessanten Bericht hingewiesen.
- Kann Apple den Begriff “App Store” markenrechtlich schützen lassen oder ist dieser bereits ein freihaltungsbedürftiger Gattungsbegriff? (Teil 2)veröffentlicht am 28. April 2011
Apple hat bei dem anhaltenden Versuch, den Begriff „App Store“ markenrechtlich schützen lassen, Gegenwind von Microsoft erhalten (wir berichteten). Nunmehr ist Apple wohl gegen Amazon vor dem United States District Court of Northern District of California gerichtlich vorgegangen, nachdem letzteres Unternehmen am 22.03.2011 den Amazon Appstore für Android Apps auf der Website www.amazon.com startete. Amazon hat sich gegen die Klage zur Wehr gesetzt und Widerklage („counterclaim“) erhoben mit dem Antrag, festzustellen, dass die Verwendung des Begriffs „app store“ durch Amazon nicht in die Marken- oder sonstigen Rechte Apples eingreife (hier).
- Big Brother-Award 2011 auch für Apple, wegen „Erpressung [von iPhone-Kunden], den firmeneigenen zweifelhaften Datenschutzbedingungen zuzustimmen“veröffentlicht am 3. April 2011
Die diesjährigen Big Brother Awards Deutschland haben auch das datenschutzrelevante Verhalten der Apple GmbH, München thematisiert. Die Preise werden nach Aussagen der Jury, zu denen auch der Chaos Computer Club gehört, ins Leben gerufen, „um die öffentliche Diskussion um Privatsphäre und Datenschutz zu fördern – sie sollen missbräuchlichen Umgang mit Technik und Informationen zeigen“. Zitat: „Ein weiterer BigBrotherAward 2011 in der Kategorie „Kommunikation“ geht an die Apple GmbH in München für die Geiselnahme ihrer Kunden mittels teurer Hardware und die darauf folgende Erpressung, den firmeneigenen zweifelhaften Datenschutzbedingungen zuzustimmen. Wer sich für mehrere hundert Euro ein schickes neues iPhone gekauft hat, will es auch nutzen. Die Kunden haben quasi keine Wahl, den 117 iPhone-Display-Seiten mit Datenschutzbedingungen nicht zuzustimmen, denn sonst könnten sie ihr teures Gerät maximal zum Telefonieren nutzen. Insbesondere die Lokalisierungs- oder Standortdaten der Nutzer werden von App-Betreibern und Werbekunden gerne genutzt, um speziell zugeschnittene Werbung zu platzieren.“ Doch nicht nur Nutzer, sondern auch Softwareentwickler hatten mit Geschäftsbedingungen von Apple zu kämpfen (vgl. hier).
- APPLE: Arbeitet Apple am iCar? / Die Markenentwicklung von Appleveröffentlicht am 8. März 2011
Apples jüngste Markenanmeldung vom 03.03.2011 (Gemeinschaftsmarke 009783978) deutet an, dass der Innovations-Konzern wahrhaft Großes mit seiner Marke vorhat. Zunächst ein kurzer Abriß zu der Jahrzehnte währenden Innovationsorgie der Kalifornier: In die Annalen ging man frühzeitig als Schöpfer des berühmten Macintosh und weiterer PC-Derivate ein, der größten Ansammlung proprietärer Nerd-PCs jenseits von Eden. Im Mai 1998 brach man mit dem iMac in die Ära des Ichs auf. Nachdem man 2001 Sonys Klassiker, den Walkman, mit dem iPod ablöste, gelang es 2007 mit der Vorstellung des iPhones, dem Produktbereich Smartphones, der bereits die ein oder andere Nahtod-Erfahrung hinter sich hatte, wieder auf die Sprünge zu helfen. 12 Jahre nach Stapellauf des ersten iMacs reanimierte man mit dem iPad dann auch den Tablet-PC-Markt. Das alles dürfte in naher Zukunft aber eher wie Kindergeburtstag anmuten, wirft man einen (nicht ganz ernst gemeinten) Blick auf die neuerlich registrierten Markenklassen: (mehr …)
- Datenschutz: Ich, mein Apple iPhone – und der unerkannt mitlesende Dritteveröffentlicht am 3. Februar 2011
Ein Forscherverbund der Technischen Universität Wien, University of California (Santa Barbara), Eurecom Instituts und der Northeastern University (Boston) hat nach Mitteilung des Onlinedienstes Technology Review die Studie „PiOS: Detecting Privacy Leaks in iOS Applications“ zum Datenschutz bei Programmen für das Apple iPhone (sog. „Apps“) veröffentlicht. Untersucht wurden nicht nur die im App-Store verfügbaren Programme, sondern auch solche, die über den alternativen Download-Dienst Cydia, welcher allerdings nur Nutzern entsperrter iPhones (mit sog. „Jailbreak“) zur Verfügung steht, heruntergeladen werden können. Erschreckend mutet an, dass Programme aus beiden Bezugsquellen ohne Benachrichtigung des Nutzers eine Vielzahl von Daten sammeln und an Dritte übertragen (TR: „Adressen, Ortskoordinaten, die Geräte-ID, Informationen über E-Mail-Konten und Telefonate, der Nutzungsverlauf von YouTube und dem Safari-Browser sowie der Zwischenspeicher der einblendbaren Tastatur.“) Was wir davon halten? Little brother is watching you!
- APPLE: Dürfen Zeitungsverlage die Tagesausgaben für iPad zukünftig nur noch über den AppStore verkaufen? / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 17. Januar 2011
Unter der Überschrift „Apple will an Zeitungsabos mitverdienen“ berichtet heise.de, dass Apple die Regeln bei der Abwicklung von Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements für das iPad für belgische und niederländische Medien ab dem 01.04.2010 offenbar verschärfen will. Demnach dürfen die Zeitungen laut einer Anweisung von Apple zahlenden Lesern ihrer Printversion nicht mehr die elektronische Version der jeweiligen Zeitung via App (Softwareprogramm aus dem Apple App-Store) kostenlos liefern. Mit den App werden die einzelnen Ausgaben von den verlagseigenen Servern ausgeliefert. Auf diese Weise ist es den Verlagen auch möglich, elektronische Ausgaben auf eigene Rechnung zu kassieren. Hieran möchte Apple offensichtlich mit den App-Store-üblichen 30 Prozent beteiligt werden. Die liberale niederländische Partei VVD will gegen Apples Verhalten vorgehen, notfalls unter Einschaltung des VVD-Mitglieds Neelie Kroes, die EU-Medienkommissarin ist.
- Kann Apple den Begriff „App Store“ markenrechtlich schützen lassen oder ist dieser bereits ein freihaltungsbedürftiger Gattungsbegriff? / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 13. Januar 2011
Ein äußerst interessanter Rechtsfall erreicht uns aus den Vereinigten Staaten. Dort versucht die Firma Apple Inc. derzeit, die Marke „App Store“ für ihren iOS-App Store im Rahmen einer Markenanmeldung zu monopolisieren. Die Microsoft Corporation hat hiergegen förmliche Einwände erhoben und in einem 27-seitigen Dokument (ohne Anlagen) sinngemäß erklärt, dass ein absolutes Schutzhindernis an der Wortkombination wegen Freihaltungsbedürftigkeit bestehe (vgl. zur deutschen Rechtslage § 8 Abs. 2 MarkenG), wie techflash zu berichten weiß. Fälle dieser Art sind nun aus unserer Sicht nichts Besonderes; interessanter ist schon die Argumentation Microsofts für die Freihaltungsbedürftigkeit: Die Bezeichnung des Begriffs „App Store“ werde gattungsmäßig („generic term“) für einen Softwareshop verwendet, was aus Zeitungsberichten, Blogs und Foren zu entnehmen sei, in denen der Begriff „App Store“ nicht für den Softwareshop Apples verwendet worden sei. Selbst Apple CEO Steve Jobs habe die Softwareshops von Google (Android Marketplace), Amazon oder Verizon allgemein als „App Stores“ bezeichnet. Zitat aus der Beschwerdeschrift von Microsoft (S. 1): (mehr …)
- Patentrecht: Mahnt Apple nun PhotoFast ab? / MacBook Air und PhotoFast Flashcard-Upgradeveröffentlicht am 29. Oktober 2010
Wir hatten über die patentrechtliche Auseinandersetzung zwischen Apple und Sanho berichtet. Droht das gleiche Schicksal nun der taiwanesischen Firma PhotoFast? Diese hat, nach Mitteilung von Heise, als erstes Unternehmen ein SSD-Upgrade-Kit für das neue MacBook Air auf den Markt angekündigt hat. Hierzu ist zu wissen, dass das neue MacBook Air auf eine herkömmliche Festplatte verzichtet und erstmals sog. Flash-Speicher, der ähnlich wie Arbeitsspeicher (RAM) auf das Motherboard gesteckt wird, verwendet. PhotoFast bietet nunmehr die Möglichkeit, den vorhanden Flash-Speicher durch ein größeres Modul zu ersetzen und den alten Flash-Speicher in einen USB-Stick einzusetzen, um ihn als externen Speicher weiter verwenden zu können. Es bleibt abzuwarten, wie Apple auf diesen Schachzug reagiert.
- Markenrecht: Proview droht Apple damit, den Vertrieb des iPad in China zu untersagen / iPad und IPADveröffentlicht am 29. Oktober 2010
Schon zur Markteinführung eckte Apple mit dem iPad in den USA markenrechtlich an. Die Firma Fujitsu beschwerte sich zunächst über eine Verletzung ihrer Marke, einigte sich dann aber mit dem kalifornischen Hersteller von Designer-Hardware im Rahmen eines Vergleichs. Weniger kompromissbereit erscheint derzeit das taiwanesische Unternehmen Proview, das sich von der Financial Times mit den Worten zitieren lässt (wir übersetzten): „Wir werden sie in China und den USA auf Schadensersatz verklagen„. Proview sieht sich trotz des Verkaufs der Marke an das Unternehmen IP Application Development im Jahr 2006 noch als Inhaber der Marke IPAD für den chinesischen Markt, was von Apple vor chinesischen Behörden angefochten worden ist. Zwei amtliche Einträge zur Make „IPAD“ weisen derzeit noch Proview als Inhaber aus. Die in finanziellen Schwierigkeiten befindliche Firma Proview ist per einstweiliger Verfügung daran gehindert, die Marke IPAD während der laufenden Auseinandersetzungen anderweitig zu verkaufen. Der Rechtsstreit zeigt, wie wichtig es ist, Markenkäufe vertragsrechtlich umfassend sichern zu lassen. Sollte Proview Erfolg haben, dürften sich die Vertriebskosten des iPad weiter erhöhen.