Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Gegenabmahnung, die lediglich als Druckmittel für das Erzwingen einer Einigung dienen sollveröffentlicht am 26. Februar 2016
OLG Köln, Urteil vom 21.08.2015, Az. 6 U 41/15
§ 8 Abs. 4 UWG, § 12 Abs. 2 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass eine (einzige) Gegenabmahnung rechtsmissbräuchlich ist, wenn diese lediglich dazu dienen soll, den Gegner unter Druck zu setzen, um eine Einigung im vorhergehenden Verfahren zu erzielen und die abgemahnten Wettbewerbsverstöße ansonsten nicht weiter verfolgt werden sollen. Vorliegend hatte die Antragstellerin in einem Schreiben ausdrücklich ausgeführt, die geplanten „Wellen“ von Angriffen würden für die Antragsgegnerin von „Aufwand und Nutzen“ her „völlig außer Verhältnis stehen, so dass ein Einlenken nicht unwahrscheinlich“ sei. Hier komme die Motivation zum Ausdruck, durch eine Vielzahl wettbewerblicher Verfahren personelle und finanzielle Ressourcen der Antragsgegnerin zu belasten, um wirtschaftlichen Druck auszuüben. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Nürnberg: Taxi-Genossenschaft darf ihren Mitgliedern nicht verbieten, ihre Positionsdaten an Taxi-App zu übermitteln oder für diese zu werbenveröffentlicht am 19. Februar 2016
OLG Nürnberg, Endurteil vom 22.01.2016, Az. 1 U 907/14
§ 1 GWB, § 2 GWB, § 17 GWB, § 19 GWB, § 33 Abs. 1 GWBDas OLG Nürnberg hat Bestimmungen einer Taxigenossenschaft-Satzung für wettbewerbswidrig erklärt, nach denen die Mitglieder während eines von der Genossenschaft vermittelten Fahrauftrags keine Werbung für die Betreiberin einer Taxi-App betreiben oder ihre Positionsdaten an diese übertragen dürfen. Hierin liege eine unzulässige Behinderung der Betreiberin der Taxi-App. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Hamburg: Internetdomain “Creditsafe” ist nicht wegen Namensanmaßung zu löschenveröffentlicht am 19. Oktober 2015
OLG Hamburg, Urteil vom 09.04.2015, Az. 3 U 59/15
§ 12 BGB, § 226 BGB; Art. 14 GG; § 4 Nr. 10 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Internetdomain „creditsafe.de“ nicht auf Wunsch der Creditsafe Deutschland GmbH aus namensrechtlichen Gründen zu löschen ist, wenn diese Namensrechte der Klägerin erst später entstanden sind. Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Domain durch die Beklagte habe diese in keine Namens- oder sonstigen Rechte eingegriffen, so dass keine Namensanmaßung vorgelegen habe. Habe der Domaininhaber zudem ein berechtigtes Interesse am Halten des Domainnamens, sei die Domain nicht zu löschen. Für das berechtigte Interesse genüge es, wenn der Domaininhaber diese zur unternehmensinternen Kommunikation verwenden will. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Hamburg: Die Werbeaktion “50% Rabatt” der “myTaxi”-App ist zulässigveröffentlicht am 14. Oktober 2015
LG Hamburg, Urteil vom 15.09.2015, Az. 312 O 225/15
§ 4 Nr. 10 UWG; § 39 Abs. 3 PBefGDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Betreiber der “myTaxi”-App im Rahmen einer Werbeaktion zulässig mit 50% Rabatt werben dürfen. Es liege weder ein Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz noch eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern vor. Zwar handele es sich bei § 39 Abs. 3 PBefG um eine Marktverhaltensregelung i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG, die Antragsgegnerin sei jedoch vorliegend als bloße Vermittlerin nicht Adressatin der Norm. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Wenn der Markeninhaber der Werbung eines Konkurrenten mit seiner Marke zustimmen mussveröffentlicht am 23. April 2015
BGH, Urteil vom 12.03.2015, Az. I ZR 188/13
§ 4 Nr. 10 UWG, § 8 Abs. 1 UWG; Art. 9 Abs. 1 GemeinschaftsmarkenVODer BGH hat entschieden, dass ein Markeninhaber der Werbung eines Konkurrenten per Google AdWords-Anzeige mit seiner Marke (hier: ROLEX) zustimmen muss, wenn die Werbung keine Markenrechte verletzt. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn der Werbende Gebrauchtwaren einer Marke vertreiben wolle, für welche bereits Erschöpfung eingetreten sei. Die Nichterteilung der Zustimmung für eine AdWords-Werbung mit dem Markenbegriff bzw. die Einlegung einer so genannten Markenbeschwerde bei Google stelle dann eine gezielte Behinderung des Wettbewerbers dar. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Wettbewerbswidrige Behinderung durch erneute Veranlassung einer Rufnummernportierungveröffentlicht am 7. April 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2014, Az. I-15 U 56/14
§ 8 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 3 Abs. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Praxis eines Telefonanbieters, einen zweiten Portierungsauftrag zu erstellen, nachdem der Kunde seine Kündigung des vorherigen Anbieters zurückgenommen und keine erneute Willenserklärung zur Portierung abgegeben hat, wettbewerbswidrig ist. Dabei handele es sich um eine unlautere Behinderung des Wettbewerbs gegenüber dem vorherigen (und bleibenden) Anbieter. Dieses Vorgehen sei als Abfangen von Kunden zu werten, da auf die Kunden des Wettbewerbers unangemessen eingewirkt werde und diese entgegen ihrem Willen zum Wettbewerber umgeleitet würden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Dresden: Inhaber der Domain „fluege.de“ hat kein Anrecht auf die Domain „flüge.de“veröffentlicht am 28. Januar 2015
OLG Dresden, Urteil vom 25.03.2014, Az. 14 U 1364/13
§ 15 Abs. 4 und Abs. 5 MarkenG, § 5 Abs. 2 MarkenG, § 4 Nr. 2 MarkenG; § 4 Nr.9 UWG, § 4 Nr.10 UWG
Das OLG Dresden hat entschieden, dass der Inhaber und Betreiber der Internetdomain „fluege.de“ gegen den Inhaber der Domain „flüge.de“ keine marken- oder wettbewerbsrechtlichen Ansprüche auf Freigabe der Domain „flüge.de“ hat. Der zuerst registrierte Domainname „fluege.de“ sei nicht als Unternehmenskennzeichen schutzfähig, da auf Grund der rein beschreibenden Natur keine Unterscheidungskraft vorliege. Auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen Behinderung oder Nachahmung seien nicht gegeben. Zum Volltext der Entscheidung: - BPatG: Anmeldung eines bereits benutzten, aber nicht registrierten Zeichens eines Dritten ist nicht immer bösgläubigveröffentlicht am 9. September 2014
BPatG, Beschluss vom 28.04.2009, Az. 32 W (pat) 77/07
§ 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass eine Markenanmeldung nicht allein deshalb bösgläubig und daher unlauter ist, wenn dem Anmelder bekannt ist, dass ein anderer dasselbe (oder ein verwechselbar ähnliches) Zeichen für dieselben Waren und Dienstleistungen benutzt, ohne hierfür einen formalen Kennzeichenschutz erworben zu haben. Besondere Umstände müssten für die Annahme eines rechtswidrigen Verhaltens hinzutreten, z.B. die Absicht der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers. Eine solche Absicht der Störung des Wettbewerbs konnte vorliegend nicht nachgewiesen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - BPatG: Zur offensichtlichen Bösgläubigkeit im Rahmen einer Markenanmeldungveröffentlicht am 27. Mai 2014
BPatG, Beschluss vom 08.04.2014, Az. 27 W (pat) 546/13
§ 37 Abs. 2 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass eine Markenanmeldung bösgläubig und daher zurückzuweisen ist, wenn bewusst eine bereits vorhandene Marke nachgeahmt werde, um den Verkehr zu täuschen und den Erfolg der bereits vorhandenen Marke auszunutzen. Vorliegend ging es um die Nachahmung einer bekannten, für den FC Bayern München eingetragenen Wort-/Bildmarke. Die Intention des Anmelders sei dabei offensichtlich gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Stören sich die Mähroboter zweier Konkurrenten, besteht nicht ohne weiteres ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruchveröffentlicht am 29. April 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 05.07.2013, Az. 38 O 70/13 U
§ 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 4 Abs. 1 Nr. 1 EMVG, § 6 Abs. 1 EMVGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die elektromagnetische Interferenz von zwei autonomen Mährobotern nicht ohne weiteres von dem Hersteller eines Mähroboters (nämlich des gestörten) zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen benutzt werden kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)