Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Abmahnung einer Gebrauchs- oder Geschmacksmusterverletzung rechtfertigt nicht per se die Ansetzung einer 1,5-fachen Geschäftsgebühr / Zur Bemessung des Streitwertsveröffentlicht am 9. Januar 2014
BGH, Urteil vom 13.11.2013, Az. X ZR 171/12
§ 3 ZPO, § 14 Abs. 1 RVG, § 23 Abs. 1 RVG, Nr. 2300 VV RVGDer BGH hat entschieden, dass die Abmahnung einer Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmusterverletzung per se nicht die Annahme rechtfertigt, es handele sich um eine umfangreiche oder schwierige anwaltliche Tätigkeit. Dies gelte insbesondere dann, wenn weder die Schutzfähigkeit in Ansehung des Standes der Technik bzw. vorbekannter Gestaltungen zu beurteilen sei noch im Zusammenhang mit der geltend gemachten Verletzung aufwendige oder komplexe Prüfungen erforderlich seien. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Köln: Zur Berechnung des Schadensersatzes bei unerlaubter Übernahme von fremden AGB, die im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses überlassen werdenveröffentlicht am 4. September 2013
AG Köln, Urteil vom 08.08.2013, Az. 137 C 568/12
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 19a UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG; § 287 Abs. 1 ZPO, § 495 ZPODas AG Köln hat dargelegt, welche Kriterien es für die Schadensersatzberechnung bei rechtswidriger Übernahme fremder AGB heranzieht, wenn diese im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses überlassen werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG München I: Zum möglichen „Verletzerzuschlag“ bei einer Patentverletzungveröffentlicht am 12. November 2012
LG München I, Urteil vom 25.03.2010, Az. 7 O 17716/09
§ 139 PatGDas LG München I hat entschieden, dass der bei einer Patentverletzung nach dem Grundsatz der Lizenzanalogie berechnete Schadensersatz nicht nur den maximal am freien Markt erzielbaren Lizenzsatz umfasst, sondern auch – „abhängig von den Umständen des Einzelfalls“ – erhöhte Gebühren für die Art der Rechtsverletzung gezahlt werden müssten. Gegebenenfalls könne eine “merkliche” Erhöhung des üblicherweise vereinbarten Lizenzsatzes ausgeurteilt werden. Die in unbefangenen Situationen vereinbarten Lizenzsätze würden regelmäßig nur den unteren Bereich dessen darstellen, was vernünftige Lizenzpartner vereinbart hätten, wenn sie bei Abschluss des Lizenzvertrags die künftige Entwicklung und insbesondere die Zeitdauer und das Maß der Patentbenutzung vorausgesehen hätten. Die Parteien würden mit den Kenntnissen nach Durchführung des Verletzungsprozesses einen merklich höheren Lizenzsatz vereinbart haben. Von einem Strafschadensersatz will die Kammer nichts wissen. „Die gefundene Auslegung bewegt sich allein im Bereich der angemessenen Anwendung der Lizenzanalogiesätze und berührt nicht den von der Richtlinie als nicht mehr zulässig bezeichneten Bereich des Strafschadensersatzes. Sie ist im vorliegenden Fall für sämtliche Zeiträume anzuwenden, da sie nicht erst auf der Umsetzungsverpflichtung bzw. Umsetzung der Richtlinie beruht, sondern schon nach bisherigem Recht geboten war.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Erhöhter Streitwert von 280.000,00 EUR, wenn Rechtsanwaltskanzlei in einer AdWord-Werbung und Domain den markenrechtlich geschützten Namen einer Bank nutzt, um neue Mandanten gegen die Bank zu gewinnenveröffentlicht am 31. Mai 2011
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28.04.2011, Az. 6 W 30/11
§ 3 ZPODas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass bei der Bemessung eines Streitwerts ein erhöhter Angriffsfaktor zu berücksichtigen ist, wenn eine Anwaltskanzlei die Marke einer Bank innerhalb der anwaltlichen AdWords-Werbung und als Bestandteil einer Domain benutzt, um geschädigte Anleger der Bank als Mandanten zu werben. Zum Volltext des Beschlusses: (mehr …)
- LG Fulda: Fehlende Information über Auslandsversandkosten stellt Wettbewerbsverstoß darveröffentlicht am 19. Mai 2010
LG Fulda, Beschluss vom 17.03.2010, Az. 7 O 26/10
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 PAngVDas LG Fulda hat entschieden, dass die fehlende Angabe etwaig anfallender Auslandsversandkosten bzw. einer Berechnungsmethode für die entstehenden Kosten bei angebotenem Versand ins Ausland wettbewerbswidrig ist. Als eine Bagatelle wurde der Verstoß, wie z.B. in der Vergangenheit vom KG Berlin, LG Lübeck oder dem LG Augsburg, nicht angesehen. Damit schließt sich das LG Fulda im Ergebnis der Rechtsprechung des OLG Hamm an, welches ausführte, dass durch den Verstoß der Verbraucher irregeführt werde und die Möglichkeit eines richtigen Preisvergleiches hierdurch erheblich erschwert werde. Eine Übersicht über die Rechtsprechung finden Sie hier.
- LG München: Getty Images Inc. steht Schadensersatz für Bilderklau zuveröffentlicht am 24. November 2008
LG München, Urteil vom 18.09.2008, Az. 7 O 8506/07
§§ 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2, 19 a, 31 Abs. 1, Abs. 3, 72 Abs. 1, 97 Abs. 2 UrhGDas LG München hat entschieden, dass der Firma Getty Images Inc. für die unberechtigte Verwendung der von ihr lizenzierten Fotografien, hier: u.a. amerikanischer und britischer Fotografen, Schadensersatz in Form fiktiver Lizenzgebühren zu zahlen ist. Die Höhe der Lizenzgebühren richtet sich dabei nach der Gebührenliste von Getty Images Inc. Der zu Grunde zu legende Zeitraum entspricht den von Getty Images Inc. angebotenen Lizenzintervallen; eine anteilige Berechnung der Lizenzgebühren nach der tatsächlichen Nutzungsdauer lehnte das Landgericht ab. Als Besonderheit dieses Falles dürfte gelten, dass
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Getty Images Inc. die Ansprüche der sechs Fotografen in gewillkürter Prozessstandschaft und nicht als Anspruch aus eigenem Recht geltend machte. Zudem reagierte Getty Images Inc. im Wege einer Widerklage, nachdem der Abgemahnte eine Feststellungsklage auf Nichtbestehen der erhobenen Ansprüche eingereicht hatte.