Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Der Fachanwaltstitel kann bei Rückgabe/Widerruf der Anwaltszulassung durch Fortbildungsstunden „konserviert“ werdenveröffentlicht am 2. April 2015
BGH, Beschluss vom 24.02.2015, Az. AnwZ (Brfg) 32/14
§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, § 15 FAO, § 43c Abs. 2 BRAODer BGH hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der seine Zulassung zurück gibt oder seine Zulassung durch Widerruf der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliert, den zuvor erworbenen Fachanwaltstitel behält und bei erneuter Zulassung auch führen darf, wenn er in der Zeit zwischen Ende und Neubeginn der Zulassung die notwendige Fachanwalts-Fortbildung durchgeführt hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Zwangsvollstreckung von kerngleichen Verstößen im Ordnungsmittelverfahren / Widerrufsbelehrungveröffentlicht am 30. März 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.01.2015, Az. 6 W 3/15
§ 890 ZPODas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Wettbewerbsverstoß einer gänzlich fehlenden Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht als „kerngleich“ mit der fehlerhaften Platzierung der Telefonnummer gleich gesetzt werden kann. Der Unterlassungstitel, so der Senat, sei im Wege der Auslegung unter Orientierung an der konkreten Verletzungshandlung, die zum Erlass des Titels geführt hat, auf einen vollstreckungsfähigen Inhalt zu begrenzen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OVG Berlin-Brandenburg: Presse hat nicht ohne Weiteres Recht auf Einsichtnahme in nicht-öffentliche Ausschusssitzungen des Bundestagesveröffentlicht am 25. März 2015
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.01.2015, Az. OVG 6 S 42.14
Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, Art. 40 Abs. 1 S. 2 GGDas OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Presse keinen verfassungsrechtlich begründeten Anspruch auf Einsichtnahme in den Inhalt der Protokolle nichtöffentlicher Ausschusssitzungen des Bundestages hat. Nach der Geschäftsordnung des Bundestages sei dies erst nach Verkündung des betreffenden Gesetzes oder nach Beendigung der Wahlperiode möglich. Dem Grundsatz der Parlamentsautonomie, auf dem der Umgang mit den Protokollen nichtöffentlicher Ausschusssitzungen fuße, komme über Artikel 40 GG selbst Verfassungsrang zu, dem in der konkreten Abwägung mit dem durch die Pressefreiheit repräsentierten Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit Vorrang eingeräumt werden könne. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG München: Wenn der Verweisungsbeschluss ausnahmsweise nicht bindend istveröffentlicht am 20. März 2015
OLG München, Beschluss vom 05.03.2015, Az. 34 AR 35/15
§ 13 UWG, § 14 UWG, § 26 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, § 26 Abs. 2 ZPO, § 281 ZPO, § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, § 797 Abs. 3 ZPO, § 890 Abs. 2 ZPODas OLG München hat entschieden, dass der Verweisungsbeschluss eines Gerichts wegen örtlicher Zuständigkeit ausnahmsweise nicht bindend ist, wenn bei dem Beschluss einhellige obergerichtliche Rechtsprechung übergangen wird. Zum Volltext der Entscheidung (hier).
- OLG München: Bei einer notariellen Unterlassungserklärung ist für die Zwangsvollstreckung das Amtsgericht am Sitz des Notars zuständigveröffentlicht am 19. März 2015
OLG München, Beschluss vom 05.03.2015, Az. 34 AR 35/15
§ 13 UWG, § 14 UWG, § 26 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, § 26 Abs. 2 ZPO, § 281 ZPO, § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, § 797 Abs. 3 ZPO, § 890 Abs. 2 ZPODas OLG München hat entschieden, dass bei einer notariellen Unterlassungserklärung für die Zwangsvollstreckung das Amtsgericht am Sitz des Notars zuständig ist. Der örtliche Gerichtsstand sei nicht nach den besonderen Vorschriften des UWG zu bestimmen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Die Auskunftspflicht umfasst auch die Pflicht, sich bei Dritten über den Umfang des streitgegenständlichen Verhaltens zu informierenveröffentlicht am 4. März 2015
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.01.2013, Az. I-2 W 33/12
§ 888 ZPODas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es hinsichtlich der Auskunftserteilung für den Schuldner nicht ausreicht, sich auf die im eigenen Bestand fehlenden Informationen zurückzuziehen, um den Einwand der Unmöglichkeit erheben zu können; vielmehr habe der Schuldner sich die benötigten Informationen notfalls von Dritten zu verschaffen. Zum Volltext der Entscheidung:
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(mehr …) - LG Wuppertal: Vertrag über einen Eintrag in einem nachrangig Google-gelisteten Online-Branchenverzeichnis über 910,00 EUR/Jahr ist sittenwidrig und unwirksamveröffentlicht am 2. März 2015
LG Wuppertal, (Hinweis-) Beschluss vom 05.06.2014, Az. 9 S 40/14
§ 138 Abs. 1 BGBDas LG Wuppertal hat entschieden, dass ein Vertrag über einen Eintrag in einem Online-Branchenverzeichnis, das z.B. bei Google auf den Ergebnisseiten 1 – 5 nicht gelistet wird, bei einer Jahresgebühr von 910,00 EUR sittenwidrig ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Koblenz: Der Gläubiger eines Auskunftsanspruchs ist dafür beweispflichtig, dass die Auskunft dem Schuldner nicht unmöglich istveröffentlicht am 2. März 2015
OLG Koblenz, Beschluss vom 30.11.2012, Az. 6 W 251/12
§ 888 ZPODas OLG Koblenz hat entschieden, dass der Gläubiger eines Anspruchs auf Rechnungslegung einschließlich der Vorlage von Belegen die Beweislast dafür trägt, soweit er gegen den Schuldner Zwangsmittel nach § 888 ZPO festsetzen lassen will, dass die geschuldete Leistung ausschließlich von dem Willen des Schuldners abhängt, sie dem Schuldner also nicht unmöglich ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Neuruppin: Keine „spürbare Beeinträchtigung“ des Wettbewerbs durch fehlende Register-Angaben im Impressumveröffentlicht am 27. Februar 2015
LG Neuruppin, Beschluss vom 09.12.2014, Az. 5 O 199/14
§ 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5a UWG, § 8 Abs. 1 UWGDas LG Neuruppin hat entschieden, dass fehlende Angaben zum Vereinsregister und zur Registernummer eines Vereins im Impressum keine „spürbare Beeinträchtigung“ im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG darstellen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zum Regelstreitwert bei Wettbewerbssachenveröffentlicht am 25. Februar 2015
BGH, Beschluss vom 22.01.2015, Az. I ZR 95/14
§ 3 ZPODer BGH hat noch einmal bekräftigt, dass es keine Regelstreitwerte im Wettbewerbsrecht gibt. Das OLG Koblenz hatte zuvor darauf hingewiesen, dass es für durchschnittliche Wettbewerbsrechtsstreite einen „Regelstreitwert“ von 20.000 EUR annehme. Dieser Streitwert wurde vorliegend zwar bestätigt, allerdings nur auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalls. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)