Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BPatG: „Lembergerland“ ist nicht als Marke für alkoholische Getränke eintragungsfähigveröffentlicht am 30. Juni 2014
BPatG, Beschluss vom 30.04.2014, Az. 26 W (pat) 68/13
§ 50 Abs. 1 und 2 MarkenG, § 8 Abs. 1 Nr. 2 und 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass der Begriff „Lembergerland“ für eine Weinsorte nicht als Marke eintragungsfähig ist. Bei dem Wortbestandteil „Lemberger“ handele es sich nämlich um eine Rebsorte, so dass die Bezeichnung eine Beschaffenheitsangabe darstelle. Diese sei deshalb für andere Marktteilnehmer freizuhalten. Zitat:
- BGH: Markenlöschungsverfahren – Zum Zeitpunkt eines Schutzhindernissesveröffentlicht am 6. Mai 2014
BGH, Beschluss vom 06.11.2013, Az. I ZB 59/12
§ 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 MarkenG, § 50 Abs. 1 und 2 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass zur Beurteilung eines Schutzhindernisses einer Wortmarke zuverlässig festgestellt werden muss, dass das Hindernis zum Zeitpunkt der Markenanmeldung bereits vorgelegen habe. Könne dies nicht festgestellt werden, sei eine Löschung nicht zulässig. Werde ein Bestandteil der Marke (hier „smartbook for smart people“) zu einem späteren Zeitpunkt als beschreibende Angabe verwendet, sei dies kein Hinweis auf eine rein beschreibende Angabe auch schon zum Anmeldungszeitpunkt. Eine solche habe für den Begriff „smartbook“ nicht festgestellt werden können. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: „moebel.de“ ist als Wortmarke eintragungsfähig – aber nicht für Einrichtungsgegenständeveröffentlicht am 11. April 2014
BPatG, Beschluss vom 25.03.2014, Az. 29 W (pat) 39/11
§ 37 Abs. 1 MarkenG, § 8 Abs. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Wortmarke „moebel.de“ ausreichend Unterscheidungskraft für eine Eintragung besitzt – allerdings nur für die zuletzt noch angemeldeten Waren/Dienstleistungen „Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich Erze, Honigwaben und Malz; vorgenannte Dienstleistungen auch über e-commerce“. Für weitere zunächst beantragte Waren wie z.B. Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich Farben, Kerzen, Herde, Zierbrunnen u.v.m. nahm die Anmelderin im Beschwerdeverfahren die Anmeldung zurück, da eine Unterscheidungskraft des Zeichens, welches nach den Ausführungen des DPMA vom Verkehr als Internetdomain für Möbel und Einrichtung aufgefasst würde, wohl nicht gegeben sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: „Best Body“ ist nicht als Marke für Körperpflege schutzfähigveröffentlicht am 18. März 2014
BPatG, Beschluss vom 23.01.2014, Az. 30 W (pat) 537/12
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
Das BPatG hat entschieden, dass die Wortmarke „Best Body“ zwar wegen des rein beschreibenden Begriffsinhalts nicht für Produkte der Körperpflege eingetragen kann, dass aber hinsichtlich der Waren und Dienstleistungen „Wasch- und Bleichmittel“ oder „Vermietung von Sanitäranlagen“ keine solchen Bedenken bestehen. Bezüglich letzterer könne das Zeichen als Herkunftshinweis dienen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - BPatG: Keine „Fast & Easy“ Markeneintragungveröffentlicht am 12. März 2014
BPatG, Beschluss vom 20.11.2013, Az. 29 W (pat) 541/13
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass der Begriff „Fast & Easy“ nicht als Marke für den Bereich Papierwaren und Büroartikel angemeldet werden kann. Dem Begriff fehle die notwendige Unterscheidungskraft, da es sich um eine beschreibende Angabe hinsichtlich der einfachen und schnellen Handhabung der in Bezug genommenen Waren handele. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: Der Wortmarke „Procura“ fehlt für eine Vielzahl von Dienstleistungen die Unterscheidungskraftveröffentlicht am 6. März 2014
BPatG, Beschluss vom 27.11.2013, Az. 29 W (pat) 115/12
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
Das BPatG hat entschieden, dass das Wortzeichen „Procura“ für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen (z.B. Druckereierzeugnisse, Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen, Ausbildung u.a.) nicht eintragungsfähig ist, da es eine beschreibende Angabe darstellt. Die abgelehnten Waren und Dienstleistungen könnten alle einen Bezug zur handelsrechtlichen Prokura haben, was von den angesprochenen Verkehrskreisen auch so aufgefasst würde. Lediglich hinsichtlich „Erziehungsberatung“ sei die Anmeldung nicht zurückzuweisen. Zum Volltext der Entscheidung: - BPatG: Die Wortmarke „myJobs“ ist für die Klasse „Werbung“ schutzfähigveröffentlicht am 16. Januar 2014
BPatG, Beschluss vom 27.11.2013, Az. 29 W (pat) 523/12
§ 8 Abs. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass für die Wortmarke „myJobs“, die für die Waren-/Dienstleistungsklasse „Werbung“ angemeldet wurde, keine Eintragungshindernisse bestehen. Es gebe keinen unmittelbaren beschreibenden Begriffsinhalt des Zeichens in Bezug auf „Werbung“, so dass ein Freihaltebedürfnis zu verneinen sei. Auch die Unterscheidungskraft sei gegeben, denn um zu einer beschreibenden Bedeutung des Anmeldezeichens „myJobs“ im Sinne eines individuellen, auf die Wünsche und Bedürfnisse des jeweiligen Kunden zugeschnittenen Angebots im Bereich der Branche „Arbeitsmarkt“ zu gelangen, müssten mehrere gedankliche Zwischenschritte vollzogen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Bei einem Gewinnspiel mit Verlosung von Konzertkarten dürfen die Markennamen der Veranstaltungen benutzt werdenveröffentlicht am 10. Januar 2014
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.11.2013, Az. 6 U 177/13
§ 23 Nr. 2 MarkenG; § 5 UWGDas OLG Frankfurt hat ein Urteil des LG Frankfurt (hier) bestätigt, dass es weder gegen Wettbewerbsrecht noch gegen Markenrecht verstößt, wenn ein Unternehmer für ein Gewinnspiel Konzertkarten auslobt und im Rahmen dessen die Marken nennt, unter denen das Konzert geschützt ist. Die Benutzung der fremden Marke sei gerechtfertigt, wenn diese zurückhaltend dargestellt werde. Eine Irreführung über ein nicht gegebenes Sponsoring liege nicht vor. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Frankfurt a.M.: Bei einem Gewinnspiel mit Verlosung von Eintrittskarten dürfen die geschützten Namen der jeweiligen Veranstaltungen genannt werdenveröffentlicht am 6. Januar 2014
LG Frankfurt am Main, Urteil vom 05.07.2013, Az. 3-10 O 42/13
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 14 MarkenG, § 15 MarkenG, § 23 Nr. 2 MarkenGDas LG Frankfurt hat entschieden, dass weder eine unlautere Irreführung noch eine Markenverletzung vorliegt, wenn ein Unternehmen Tickets für Veranstaltungen im Rahmen eines Gewinnspiels verlost und dabei die (markenrechtlich geschützten) Namen der Veranstaltungen nennt. Die reine Bezugnahme auf die Existenz der Veranstaltungen sei zulässig und die Beklagte gebe sich dadurch nicht als Sponsor oder Veranstalter der in Bezug genommenen Ereignisse aus. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: Bindestrich verleiht der Wortmarke „EX-PRESS“ die notwendige Unterscheidungskraftveröffentlicht am 14. November 2013
BPatG, Beschluss vom 28.08.2013, Az. 28 W (pat) 535/12
§ 8 Abs. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass für die Beurteilung der ausreichenden Unterscheidungskraft einer Wortmarke alle Elemente dieser Marke, so auch ein Bindestrich, berücksichtigt werden müssen. So sei die Wortmarke „EX-PRESS“ für Augenimplantate schutzfähig, da sie sich nicht auf die beschreibende Eigenschaft des Wortes „Express“ (i.S.v. eilig, Schnell…) beschränke, sondern durch den Bindestrich, der die Wortbestandteile als Zäsur in einzelne Elemente aufspalte, ausreichende Unterscheidungskraft besitze. Zum Volltext der Entscheidung: