Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamburg: Zur Bestimmtheit eines Urteilstenors auf Veröffentlichung einer Gegendarstellungveröffentlicht am 12. Mai 2015
OLG Hamburg, Beschluss vom 07.04.2015, Az. 7 W 49/15
§ 252 Abs. 2 Nr. 2 ZPODas OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Urteil noch dem Bestimmtheitsgebot entspricht, wenn es die Veröffentlichung einer Gegendarstellung „in demselben Teil“ der Zeitschrift, „in dem“ die Erstmitteilung erschienen ist, vorsieht, auch wenn dieser „Teil“ die Titelseite ist. Zum Volltext der Entscheidung (hier).
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Vollstreckungsfähigkeit eines unbestimmten Unterlassungstitelsveröffentlicht am 27. März 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.01.2015, Az. 6 W 3/15
§ 890 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Unterlassungstitel, der nicht hinreichend bestimmt ist, trotzdem im Wege der Auslegung vollstreckungsfähig sein kann. Dies sei der Fall, wenn im Wege der Auslegung die Begrenzung auf einen vollstreckungsfähigen Inhalt erfolgen könne. Dies geschehe durch Orientierung an der Verletzungshandlung, welche dem Titel zu Grunde liege. Vorliegend ging es um die Frage, ob die Nennung einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung an falscher Stelle in den eingeschränkten Kernbereich des Verbots der Nennung keiner Telefonnummer fällt. Das Gericht verneinte dies. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG München: Lieferzeitangabe „ca. 2-4 Werktage“ ist zulässigveröffentlicht am 13. Januar 2015
OLG München, Beschluss vom 08.10.2014, Az. 29 W 1935/14
§ 308 Nr. 1 BGB; Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGBDas OLG München hat entschieden, dass hinsichtlich der Lieferzeit eine Angabe wie „ca. 2-4 Werktage“ bestimmt genug und daher zulässig ist. Aus dieser Angabe ergebe sich auch mit Blick auf Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB der Termin, bis zu dem der Unternehmer liefern müsse, nämlich spätestens nach vier Tagen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Die Bezeichnung eines Computerprogramms im Klageantrag muss hinreichend bestimmt seinveröffentlicht am 2. Dezember 2014
BGH, Urteil vom 22.11.2007, Az. I ZR 12/05
§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPODer BGH hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Computerprogramms in einem Klageantrag, welcher sich auf Unterlassung, Auskunft und/oder Schadensersatz u.a. bezieht, hinreichend bestimmt sein muss. Der Inhalt des Programms müsse auf eine Weise beschrieben werden, die Verwechslungen mit anderen (gleichnamigen oder ähnlichen) Programmen weitestgehend ausschließe. Diese Individualisierung könne z.B. durch Bezugnahme auf Programmausdrucke oder Programmträger erreicht werden. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Bielefeld: Ein Unterlassungsvertrag, der nicht festlegt, durch wen die Höhe einer Vertragsstrafe bestimmt wird, ist unwirksamveröffentlicht am 31. März 2014
LG Bielefeld, Urteil vom 21.06.2013, Az. 1 O 227/12
§ 339 BGBDas LG Bielefeld hat entschieden, dass ein wirksames Vertragsstrafeversprechen nicht zustande kommt, wenn nicht festgelegt wird, wer die Höhe der Vertragsstrafe zu bestimmen hat. Vorliegend hatte die Beklagte eine vorgeschlagene Unterlassungserklärung abgeändert und die Formulierung „es bei Vermeidung einer Vertragsstafe, deren Höhe vom zuständigen Landgericht zu überprüfen ist“ benutzt. Diese Änderung war von der Klägerin angenommen worden. Damit fehle es nach Auffassung des Gerichts an der Einigung über einen wesentlichen Vertragsbestandteil, so dass auch bei Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung keine Vertragsstrafe gefordert werden könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- VGH Baden-Württemberg: Allgemeines Verbot von 1-Cent-Auktionen kann gegen Bestimmtheitsgebot verstoßenveröffentlicht am 17. März 2014
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.02.2014, Az. 6 S 1394/13
§ 3 GlüStV, § 37 Abs. 1 LVwVfGDer VGH Baden-Württemberg hat entschieden, dass das allgemeine Verbot von 1-Cent-Auktionen als unerlaubtes Glücksspiel wegen fehlender Bestimmtheit rechtlich nicht haltbar ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Essen: Wird ein Rechtsanwalt wegen übler Nachrede („mehrfacher Betrug“) eingeschaltet, rechtfertigt dies eine 1,8-fache Geschäftsgebührveröffentlicht am 13. März 2014
LG Essen, Urteil vom 30.01.2014, Az. 4 O 193/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; Art. 1 GG, Art. 2 GG, Art. 5 GGDas LG Essen hat entschieden, dass für die rechtsanwaltliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen übler Nachrede eine erhöhte, nämlich 1,8-fache Geschäftsgebühr angemessen ist, da (1) die Angelegenheit (Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Bezichtigung des mehrfachen Betrugs) für den Kläger von erheblicher Bedeutung gewesen sei, (2) der Beklagte die streitgegenständlichen Blogeinträge wiederholt über einen Zeitraum von mehreren Monaten überarbeitet habe und eine entsprechende Beweissicherung erforderlich gewesen sei und (3) sich aus der Besonderheit der Materie, namentlich auch aus dem Grundrechtsbezug der vorliegenden Fallgestaltung (Art. 1, 2 und 5 GG) ergebe, dass der Prozessbevollmächtigte des Klägers eine besonders gründliche Recherche und Auswertung der Rechtsprechung habe vornehmen müssen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Eine Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild kann auch die Wiederholungsgefahr für weitere Lichtbilder indizieren, sofern es sich um kerngleiche Verletzungen handeln würdeveröffentlicht am 14. November 2013
BGH, Urteil vom 20.06.2013, Az. I ZR 55/12
§ 72 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhGDer BGH hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Lichtbildern aus einem (Verkehrsunfall-)Gutachten in einer Restwertbörse im Internet ohne Einwilligung des Urhebers dessen Rechte verletzt. Der Unterlassungsanspruch des Urhebers beziehe sich dabei nicht nur auf die tatsächlich verwendeten Bilder, sondern auf alle Bilder, die in demselben Gutachten vorhanden seien. Für die ausreichende Bestimmtheit seines Unterlassungsantrags seien allerdings deutliche Abbildungen erforderlich. „Nebelhafte“ Kopien genügten den Anforderungen nicht. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Freiburg: Zur mangelnden Bestimmtheit der Abmahnung eines Küchenfachgeschäftes wegen Verstoßes gegen die EnVKVveröffentlicht am 12. Februar 2013
LG Freiburg, Urteil vom 04.01.2013, Az. 12 O 127/12
§ 93 ZPO, § 12 Abs. 4 UWGDas LG Freiburg hat entschieden, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eines Küchenfachgeschäftes mit dem Hinweis auf Verstöße gegen die EnVKV, ohne die betroffenen Haushaltsgeräte zu konkretisieren, zu unbestimmt ist. Der Abmahner hatte in der Folge Klage erhoben, worauf der Abgemahnte die Forderung gemäß § 93 ZPO anerkannt hatte. Die Folge hiervon war, dass der Abmahner die gesamten Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen hatte. Zum Volltext der Entscheidung (hier).
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Bestimmtheit des Unterlassungsantrags bei Erstbegehungsgefahrveröffentlicht am 21. Dezember 2012
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 03.12.2012, Az. 6 U 230/12
§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 3 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Klageantrag über einen Unterlassungsanspruch, der sich auf die Erstbegehungsgefahr einer angekündigten Folgehandlung begründet, grundsätzlich dem Bestimmtheitsgebot genügt, wenn er sich in der Formulierung an der Handlung orientiert, aus der sich die Erstbegehungsgefahr ergibt (hier: Werbeanzeige, die potentiellen Anzeigenkunden verbotene, getarnte Werbung verspricht). Es müsse dann jedoch im Vollstreckungsverfahren der Tenor des Unterlassungsurteils entsprechend eng ausgelegt werden. Zum Volltext der Entscheidung: