IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. Juni 2012

    OLG Köln, Urteil vom 16.05.2012, Az. 6 U 199/11
    § 7 Abs. 1 S. 1 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Zusendung einer Auftragsbestätigung durch die Deutsche Telekom AG (Beklagte) an den Besucher eines ihrer Ladengeschäfte eine unzumutbare Belästigung darstellt und damit wettbewerbswidrig ist, wenn der Kunde den betreffenden Auftrag nicht erteilt hat. Die Beklagte hatte eingewandt, dass der konkrete Unterlassungsantrag zu unbestimmt sei, zumal er sich auch auf lauterkeitsrechtlich neutrale unbewusste Fehler und Versehen im automatisierten Massengeschäft beziehe. Dies sah der Senat anders, weil die vorangestellte Formulierung „im Rahmen geschäftlicher Handlungen“ hinreichend deutlich mache, dass nur bewusste Handlungen von im Unternehmen der Beklagten tätigen Personen angegriffen würden. Eine Belästigung machte das OLG Köln daran fest, dass der Zeuge das übersandte Schreiben nicht nur habe entgegen nehmen und entsprechend prüfen, sondern sich auch aktiv mit der Beklagten in Verbindung setzen müssen, um nicht zusätzliche Kosten des darin angegebenen Tarifs tragen zu müssen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Dezember 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBPatG, Beschluss vom 21.07.2011, Az. 25 W (pat) 8/09 – nicht rechtskräftig
    § 8 Abs. 2 Nr. 1
    MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass eine dreidimensionale Marke hinsichtlich ihrer dreidimensionalen Wirkung hinreichend eindeutig bestimmt und definiert sein muss. Bei einer 3-D-Marke müsse durch die bildliche Wiedergabe der beanspruchten Gestaltung insbesondere auch deutlich werden, inwieweit Schutz in Bezug auf die „dritte Dimension“ begehrt wird, die letztlich die Markenkategorie der dreidimensionalen Marken überhaupt erst ausmache und rechtfertige. Maßgeblich sei dabei grundsätzlich nicht die Anzahl der eingereichten Abbildungen, sondern die Qualität der bildlichen Darstellung, die den Schutzgegenstand
    insbesondere auch in seiner räumlichen Gestaltung und Ausdehnung eindeutig und rechtssicher festlegen müsse . Das eingereichte Bild zu dem streitgegenständlichen Kennzeichen

    Weinranke

    erachtete der Senat als unscharf und es lasse insbesondere nicht erkennen, wie die Marke in ihrer Dreidimensionalität gestaltet sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Juni 2011

    BGH, Beschluss vom 24.03.2011, Az. I ZR 108/09
    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

    Der BGH hat in diesem Hinweisbeschluss erklärt, dass ab sofort die sog. „alternative Klagehäufung“, bei der der Kläger ein einheitliches Klagebegehren aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet und dem Gericht die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt, nicht mehr zulässig ist. Damit werde entgegen den gesetzlichen Anforderungen das Bestimmtheitsgebot für die Angabe des Klagegrundes nicht erfüllt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Juni 2011

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2010, Az. I-20 U 18/10
    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der auf Löschung von unrechtmäßig erlangten Kundendaten gerichtete Unterlassungsantrag hinreichend bestimmt sein muss, was vorliegend durch einen Ausdruck der Kunden- und Lieferantendaten oder aber auch die entsprechenden Daten in elektronischer Form auf einem Datenträger geschehen kann, worauf im Urteil dann Bezug genommen werden kann (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.11.2009, Az. I-20 U 137/09, hier und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2010, Az. I-17 U 167/09, hier). Zu einem zusammenfassenden Zitat des Senats und der Entscheidung im Volltext: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Oktober 2009

    OLG Hamburg, Urteil vom 12.12.2007, Az. 5 U 50/07
    §§ 3, 7 Abs. 2 Nr. 2, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG

    Das OLG Hamburg hat in diesem Urteil der freenet AG verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Verbraucher unter deren privaten Telefonanschlüssen anzurufen und/oder anrufen zu lassen, um diesen entgeltliche Telekommunikationsdienstleistungen anzubieten, sofern eine vorherige Einwilligung des Verbrauchers zu einem derartigen Werbeanruf nicht vorliegt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. September 2009

    LG Berlin, Beschluss vom 08.09.2009, Az. 27 S 7/09
    §§
    823, 1004 BGB

    Das LG Berlin hat entschieden, dass die Abmahnung eines Forumbetreibers, um in seinem Diskussionsforum „unbewiesene, falsche Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen“ auf eine bestimmte Person zu unterlassen, nicht ausreichend ist. Vielmehr müsse der Verstoß so konkret bezeichnet sein, dass dem Forumsbetreiber eine Entfernung möglich sei. Im vorliegenden Fall war dies nicht gegeben. (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. September 2009

    OLG Zweibrücken, Urteil vom 28.05.2009, Az. 4 U 160/08
    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

    Das OLG Zweibrücken hat in dieser Entscheidung darauf hingewiesen, dass ein Unterlassungsurteil nicht auf die konkrete Verletzungsform beschränkt sein muss. Vielmehr seien auch gewisse Verallgemeinerungen über die enge Form der festgestellten Verletzungshandlungen hinaus zulässig, um Auseinandersetzungen im Vollstreckungsverfahren zu vermeiden. Insbesondere hätten weder der Kläger noch das Gericht im Urteil Anhaltspunkte dafür zu geben, wie der Wettbewerbsverstoß ausgeschlossen werden könne.

  • veröffentlicht am 29. Juli 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 14.05.2009, Az. 4 U 192/08
    § 7 Abs. 2 Nr. 3, 8 Abs. 3 Nr. 3, 12 UWG,
    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Klageantrag, auch wenn er sich im Kern und nur leicht modifiziert auf die Wiedergabe des Gesetzeswortlauts beschränkt, hinreichend bestimmt sein kann. Der Kläger war ein Verbraucherschutzverband, der in der nach § 4 Unterlassungsklagengesetz geführten Liste als qualifizierte Einrichtung eingetragen war. Die Beklagte befasste sich mit Leistungen des Direktmarketings und unterhielt einen Telemediendienst mit der Internetadresse … . Am 8. November 2007 sandte die Beklagte an die Verbraucher Roland X. und Lars L. eine Werbemitteilung. Der Kläger forderte die Beklagte erfolglos zur Unterlassung auf. (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Februar 2009

    AG Wolgast, Urteil vom 05.12.2008, Az. 1 C 501/07
    §§ 823, 1004 BGB

    Das AG Wolgast hat die Klage eines Hotelbetreibers gegen einen früheren Gast auf Entfernung einer missliebigen Bewertung auf der Internetseite „holidaycheck.de“ abgewiesen. Der deutsche Hotel- und Gaststättenverband hat das Hotel mit vier Sternen klassifiziert. Nach einem dreitägigen Aufenthalt bewertete der Beklagte auf der Internetseite „Holidaycheck.de“ das Hotel wie folgt: „maximal 3-Sterne-Hotel; alles andere im Hotel, was wir bewerten können durch unsere Nutzung, entsprach überwiegend getünchter Nostalgie, gepaart mit unternehmerischer Arroganz“. Die Kläger waren der Ansicht, die von dem Beklagten formulierten Äußerungen enthielten zum einen falsche Tatsachenbehauptungen („3 Sterne“) und seien im Übrigen herabwürdigend, sodass diese als Schmähkritik zu werten seien.  Die Kläger beantragten, dass der Beklagte verurteilt werde, es zu unterlassen, „folgende oder ähnlich lautende Behauptungen über Internetportale, wie z. B. das Internetportal Holidaycheck über das Hotel der Klägerin zu verbreiten …“ (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. August 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG München, Urteil vom 26.06.2008, Az. 29 U 2250/08
    §§
    1, 5 UKlaG, 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, 307, 305,312 c, 312 d 346, 357, 126 b BGB

    Das OLG München hat sich in diesem Urteil mit drei Wettbewerbsverstößen auf der Internethandelsplattform eBay auseinandergesetzt. Dabei stellte sich auch die Frage, ob die Formulierung „Das Rückgaberecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei Verträgen • zur Lieferung von Waren, …“ für Verbraucher hinreichend transparent ist. Dies wurde verneint mit der Begründung, auf Grund der Kombination der Wendungen „entsprechend“ und „unter anderem“ könnten die verwendeten AGB des Onlinehändlers dahingehend ausgelegt werden, dass über die in der Klausel aufgeführten drei Ausschlussfälle hinaus ein Ausschluss des Rückgaberechts auch in weiteren Fällen vereinbart werde, die nicht näher spezifiziert sind und die von der Beklagten im Einzelfall geltend gemacht werden könnten. Selbst wenn dem Verbraucher die Vorschrift des § 312 d Abs. 4 BGB präsent sein sollte, verblieben ernsthafte Zweifel, ob mit der Wendung „unter anderem“ nur die in der Klausel nicht wiedergegebenen Ausschlussfälle gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 4 bis Nr. 6 BGB gemeint seien oder auch andere Fälle, weil es am Anfang von § 312 d Abs. 4 BGB heißt: „soweit nicht ein anderes bestimmt ist“.

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