Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Celle: Kann eine umstrittene technische Wirkung nicht nachgewiesen werden, ist die Werbung ohne Hinweis auf bestehende Zweifel irreführendveröffentlicht am 21. März 2014
OLG Celle, Urteil vom 19.12.2013, Az. 13 U 119/13
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr 2 UWGDas OLG Celle hat entschieden, dass eine Werbung mit der technischen Wirkung eines Gerätes irreführend ist, wenn der Werbende sich auf eine fachlich umstrittene Behauptung stützt, ohne auf begründete Zweifel aufmerksam zu machen. Streitgegenständlich war eine Anlage zur Mauerentfeuchtung, die auf einer elektrophysikalischen Methode beruhen sollte. Im Streitfall sei der Werbende für das Zutreffen der Behauptung dann beweispflichtig. Vorliegend habe der Beweis der Wirksamkeit nicht erbracht werden können. Ebenso hat das OLG Frankfurt a.M. in einem ähnlichen Fall entschieden (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Filesharing – Wie weit muss der Anschlussinhaber gehen, wenn er Familienangehörige belastet?veröffentlicht am 11. März 2014
OLG Köln, Urteil vom 02.08.2013, Az. 6 U 10/13
§ 97 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass es zur Entlastung eines Anschlussinhabers bezüglich der ihm vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen nicht ausreicht, wenn er vorträgt, auch andere Nutzer hätten Zugriff gehabt. Vielmehr müsse sich aus seinem Vortrag die Alleintäterschaft eines anderen ergeben. Zudem sei der Vortrag in der Berufungsinstanz ohnehin verspätet gewesen. Mit der Forderung eines Nachweises der Alleintäterschaft einer anderen Person geht das OLG Köln wesentlich weiter als andere Gerichte in jüngerer Zeit zur Frage der Darlegungslast. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Düsseldorf: Aufatmen für Filesharing-Abgemahnte? – Es könnte auch jemand anderes gewesen sein…veröffentlicht am 14. Februar 2014
AG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2013, Az. 57 C 3144/13
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhGDas AG Düsseldorf hat entschieden, dass es bei Schadensersatz-Klagen wegen Filesharings aus Sicht des Anschlussinhabers ausreichend ist, eine Mitnutzung durch weitere Personen darzulegen, um die eigene Haftung als Täter zu widerlegen. Die Beweislast, dass trotzdem der Anschlussinhaber selbst Täter einer Urheberrechtsverletzung sei, liege dann bei der Klägerin. Eine Haftung als Störer komme ebenfalls dann nicht in Betracht, wenn volljährige Mitnutzer des Anschlusses vorhanden seien, da diesen gegenüber keine anlasslosen Prüf- und Überwachungspflichten bestehen. Fazit: Für Abgemahnte, die in Düsseldorf verklagt werden, ist es jedenfalls von Vorteil, wenn sie ihren Internetanschluss nicht allein nutzen. Auf Grund der Änderung des Urhebergesetzes dürfte diese Rechtsprechung zunächst den im Einzugsbereich des AG Düsseldorf Ansässigen zu Gute kommen, es ist jedoch nicht auszuschließen, dass andere Gerichte sich dieser Argumentation zukünftig anschließen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Beweislast bei der Behauptung der Erschöpfung von Markenwareveröffentlicht am 31. Januar 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.02.2013, Az. 6 U 188/12
§ 24 Abs. 1 MarkenGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Darlegungs- und Beweislast für eine behauptete Erschöpfung beim Behauptenden liegt, unabhängig davon, ob der Vorwurf des Markeninhabers auf den Vertrieb gefälschter Ware oder auf den Vertrieb ohne seine Zustimmung in Verkehr gebrachter Ware lautet. Beide Vorwürfe könnten mit einem einheitlichen Klageantrag verfolgt werden. Zu modifizieren sei die Beweislast lediglich dann, wenn die Beweislast des Inanspruchgenommenen es einem Markeninhaber ermöglichen könnte, die nationalen Märkte abzuschotten. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Die Werbung mit einer nicht überprüfbaren Wirkung für ein technisches Gerät ist irreführendveröffentlicht am 20. November 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.09.2013, Az. 6 U 195/10
§ 5 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung mit einer bestimmten Wirkung für ein technisches Gerät irreführend ist, wenn diese Wirkung wissenschaftlich nicht erklärt und auch durch ein Sachverständigengutachten nicht überprüft werden kann. Vorliegend wurde ein Gerät zur Mauerentfeuchtung mit eben dieser Wirkung angepriesen. Die beschriebene Wirkweise sei jedoch physikalisch nicht nachvollziehbar und könne auch nicht unter nachvollziehbaren Rahmenbedingungen gutachterlich geprüft werden. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - BGH: Es existiert keine Vermutungswirkung, dass derjenige, der ein nicht eingetragenes Geschmacksmuster veröffentlicht, auch dessen Inhaber istveröffentlicht am 1. Juli 2013
BGH, Urteil vom 13.12.2012, Az. I ZR 23/12
Art. 11 GGV, Art. 14 Abs. 1 und 3 GGV, Art. 85 Abs. 2 Satz 1 GGVDer BGH hat sich in dieser Entscheidung mit dem Nachweis der Entstehung eines nicht eingetragenen Geschmacksmusters befasst. Er hat darauf hingewiesen, dass es keine Vermutungswirkung für Inhaberschaft an dem fraglichen Geschmacksmuster zugunsten desjenigen gibt, der ein nicht eingetragenes (EU-) Geschmacksmuster offenbart. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Die nicht beweisbelastete Partei im Patentverfahren kann nicht zur Herausgabe von Unterlagen in ihrer Verfügungsgewalt gezwungen werdenveröffentlicht am 13. Februar 2013
BGH, Beschluss vom 18.12.2012, Az. X ZR 7/12
§ 286 E ZPO; Art. 103 Abs. 1 GG; § 142 ZPO, § 144 ZPO; § 140 c PatGDer BGH hat entschieden, dass im Patentverletzungsprozess keine Pflicht einer Partei besteht, in ihrem Besitz befindliche Unterlagen oder Gegenstände herauszugeben, wenn sie nicht beweisbelastet ist. Das Gericht könne eine solche Anordnung – mit Ausnahme von Fällen, die § 140 c PatG unterfallen – nicht treffen. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG München: Der Vermieter haftet garantiert nicht für das illegale Filesharing seines Mieters, wenn er es beweistechnisch schafft, sich in einem Kreis in die Ecke zu setzenveröffentlicht am 1. Februar 2013
AG München, Urteil vom 15.02.2012, Az. 142 C 10921/11
§ 97 UrhGDas AG München hat in einer inhaltlich seltenen Entscheidung geurteilt, dass ein Vermieter, der seinem Mieter einen WLAN-Zugang verschafft, welchen der Mieter dann weisungswidrig zu illegalem Filesharing missbraucht, nicht für die damit verbundenen Urheberrechtsverstöße zur Verantwortung gezogen werden kann. Die Entscheidung beruht im Wesentlichen auf dem Umstand, dass der beklagte Vermieter anhand einer Kassenquittung sekundengenau beweisen konnte, dass er zum zwei Jahre (!) zurückliegenden Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung an der Kasse eines Baumarktes Tapezierzubehör erworben hatte und zudem einige Freunde als Zeugen benennen, welche die auswärtige Tapezieraktion dem Gericht in allen Einzelheiten zu schildern wussten. Darüberhinaus ließ er seine Arbeitgeberin mit einer minutiösen Auflistung seiner Arbeitszeiten im fraglichen Tatzeitraum glänzen. Vor diesem Hintergrund war es dann von eher nachrangiger Bedeutung, dass der Vermieter zusätzlich mit dem Mieter im Mietvertrag eine Nutzungsbeschränkung des WLAN-Zugangs vereinbart hatte (kein illegales Filesharing). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Beweislast bezüglich der Einwilligung von Verbrauchern in Werbeanrufeveröffentlicht am 3. Januar 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.12.2012, Az. 6 U 133/11
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass es für den Nachweis einer Einwilligung des Verbrauchers in Werbeanrufe eines Telekommunikationsunternehmens für neue Telefontarife nicht ausreicht, dass der Verbraucher angibt, möglicherweise an einem Gewinnspiel teilgenommen und im Zuge dessen persönliche Daten angegeben zu haben. Könne der Werbende nicht eine konkrete und ihm ohne Zweifel zuzuordnende Einwilligung vorweisen, gelte diese als nicht erteilt. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zur Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Erschöpfung von Markenrechten, wenn durch ein geschlossenes Vertriebssystem eine Marktabschottung drohtveröffentlicht am 5. September 2012
BGH, Beschluss vom 07.08.2012, Az. I ZR 99/11
§ 24 Abs. 1 MarkenG und Art. 13 Abs. 1 GMVDer BGH hat erneut darauf hingewiesen, dass die Voraussetzung einer Erschöpfung von Markenrechten grundsätzlich von demjenigen darzulegen und zu beweisen sind, der wegen einer Markenverletzung in Anspruch genommen wird. Die Erfordernisse des Schutzes des freien Warenverkehrs machten allerdings eine Modifizierung dieser allgemeinen Beweisregel notwendig, wenn sie es einem Markeninhaber ermöglichen könnte, die nationalen Märkte abzuschotten und damit die Beibehaltung von etwaigen Preisunterschieden zwischen den Mitgliedstaaten zu begünstigen. Danach obliege dem Markeninhaber insbesondere dann, wenn er seine Waren im Europäischen Wirtschaftsraum über ein ausschließliches Vertriebssystem in Verkehr bringe, der Nachweis, dass die Waren ursprünglich von ihm selbst oder mit seiner Zustimmung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebracht worden seien, wenn der von ihm wegen Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommene Dritte nachweisen könne, dass eine tatsächliche Gefahr der Abschottung der nationalen Märkte bestehe, falls er den Beweis der Erschöpfung zu erbringen habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)