Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Streitwertbeschwerde zum BGH ist unzulässigveröffentlicht am 5. November 2015
BGH, Beschluss vom 08.10.2015, Az. I ZB 10/15
§ 66 Abs. 3 Satz 3 GKG, § 68 Abs. 1 Satz 5 GKGDer BGH hat entschieden, dass eine Streitwertbeschwerde zum BGH unstatthaft ist, und zwar selbst dann, wenn sie auf einer „greifbaren Gesetzeswidrigkeit“ beruht. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Zahnarzt darf für Kundengewinnung keine Erfolgsprämie versprechenveröffentlicht am 4. November 2015
BGH, Urteil vom 21.05.2015, Az. I ZR 183/13
§ 4 Nr. 11 UWG, § 1 Abs. 5 NordrheinZÄBerufsO, § 305c Abs. 2 BGBDer BGH hat entschieden, das § 1 Abs. 5 BO Zahnärzte Nordrhein eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG darstellt und das Versprechen einer „Erfolgsprämie für die Kundengewinnung“ in Höhe von 50% des Angebotspreises zuzüglich Umsatzsteuer durch einen Zahnarzt in unlauterer Art und Weise die Unabhängigkeit bei der Berufsausübung beeinträchtigen kann. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Bei Streit mit einer Verwertungsgesellschaft über die Vergütungspflicht ist immer ein Schiedsstellenverfahren durchzuführen / § 16 UrhWGveröffentlicht am 26. Oktober 2015
BGH, Beschluss vom 27.08.2015, Az. I ZR 148/14
§ 14 Abs. 1 Nr. 1 lit. b UrhWG , § 16 Abs. 1 UrhWGDer BGH hat entschieden, dass bei Rechtsstreitigkeiten nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 lit. b UrhWG, die sich gegen eine Verwertungsgesellschaft richten und die die Vergütungspflicht nach § 54 oder § 54c UrhG betreffen, die vorherige Durchführung eines Schiedsstellenverfahrens nach § 16 Abs. 1 UrhWG auch dann Prozessvoraussetzung ist, wenn die Anwendbarkeit und die Angemessenheit des Tarifs nicht bestritten sind. Der Wortlaut des § 16 Abs. 2 Satz 1 UrhWG sei eindeutig; bei der abweichenden Rechtsansicht handele es sich um eine im Schrifttum geäußerte Mindermeinung. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Kein Rechtsmissbrauch bei Vielfachabmahnungveröffentlicht am 23. Oktober 2015
BGH, Urteil vom 05.10.2000, Az. I ZR 224/98
§ 1 UWG, § 13 Abs. 5 UWGDer BGH hat sich in dieser schon älteren Entscheidung dazu geäußert, dass der Ausspruch einer Vielzahl von Abmahnungen nicht zwangsläufig eine wettbewerbswidrige Behinderung von Konkurrenten darstellt, auch wenn die Abmahntätigkeit in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zum Umfang der eigenen gewerblichen Tätigkeit des Abmahners steht. Eine Abmahnung könne nur jeweils im Einzelfall und unter Berücksichtigung der gesamten Umstände als missbräuchlich angesehen werden. Im vorliegenden Fall sei dieser Nachweis nicht erbracht worden. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Bank hat Auskunft über Kontoinhaber zu erteilen, wenn über das Konto die Kaufpreiszahlung für ein Markenplagiat abgewickelt wurde / Bankgeheimnisveröffentlicht am 22. Oktober 2015
BGH, Urteil vom 21.10.2015, Az. I ZR 51/12
§ 19 Abs. 2 S.1 Nr. 3 MarkenG, § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, Art. 8 Abs. 3 lit. e EU-RL 2004/48Der BGH hat entschieden, dass eine Bank kein Recht zur Auskunftsverweigerung über den Namen und die Anschrift eines Kontoinhabers hat, wenn über das Konto die Zahlung des Kaufpreises für das Plagiat eines Markenprodukts abgewickelt worden ist. Das Bankgeheimnis gelte insoweit nicht. Die Möglichkeit der alternativen Einleitung eines Strafverfahrens stehe einem Auskunftsanspruch gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG gegen ein Bankinstitut nicht entgegen. Zur Pressemitteilung Nr. 178/2015 vom 21.10.2015 hier.
- BGH: Zur Markenverletzung durch Programmierung einer internen Suchmaschineveröffentlicht am 22. Oktober 2015
BGH, Urteil vom 30.07.2015, Az. I ZR 104/14
Art. 9 Abs. 1 S. 2 Buchst. b, Abs. 2 EGV 207/2009, Art. 102 Abs. 1 EGV 207/2009; § 14 Abs. 6 MarkenG; § 7 Abs. 1 TMGDer BGH hat entschieden, dass die Programmierung der internen Suchmaschine einer Verkaufsplattform in der Form, dass Suchanfragen von Nutzern automatisch in einer mit einer fremden Marke verwechselbaren Weise in den Quelltext der Internetseite aufgenommen und so durch eine externe Suchmaschine (z.B. Google) Treffer generiert werden, die zu der Internetseite dieser Verkaufsplattform führen, eine Markenverletzung durch aktives Tun darstellt. Es liege eine unzulässige markenmäßige Verwendung vor, für welche der Betreiber der Verkaufsplattform durch die vorgenommene Programmierung auch verantwortlich sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Klausel über Sonderkosten bei Ausstellung einer Ersatzkarte in Banken-AGB ist unwirksamveröffentlicht am 21. Oktober 2015
BGH, Urteil vom 20.10.2015, Az. XI ZR 166/14
§ 307 Abs. 3 S. 1 BGB, § 675f Abs. 4 S. 2 BGB, § 675k Abs. 2 S. 5 BGB, § 675m Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BGBDer BGH hat entschieden, dass die in den AGB einer Bank enthaltene Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte unwirksam ist. Zur Pressemitteilung Nr. 177/2015 vom 20.10.2015 hier.
- BGH: Zur Auslegung eines Vollstreckungstitels hinsichtlich der Auskunft wegen einer Markenverletzungveröffentlicht am 19. Oktober 2015
BGH, Beschluss vom 05.03.2015, Az. I ZB 74/14
§ 19 Abs. 1 und 4 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass bezüglich der Auslegung eines Vollstreckungstitels über eine markenrechtliche Auskunft der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten ist. Hinsichtlich der Auskunft über Herkunft und Vertriebsweg markenrechtswidrig vertriebener, nicht erschöpfter Waren bedeute dies, dass keine Auskunft über Waren zu erteilen sei, bezüglich derer der Vollstreckungsschuldner auch nach zumutbaren Nachforschungen über keine Anhaltspunkte verfüge, dass sie ohne Zustimmung des Markeninhabers in Verkehr gebracht worden seien. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Rückkehrpflicht des Taxis gemäß § 49 Abs. 4 S. 2 PBefG gilt nicht immer / Marktverhaltensregelungveröffentlicht am 19. Oktober 2015
BGH, Urteil vom 30.04.2015, Az. I ZR 196/13
§ 4 Nr. 11 UWG, § 49 Abs. 4 S. 3 PBefGDer BGH hat entschieden, dass es sich bei der in § 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG geregelten Rückkehrpflicht um eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG handelt. Dem Fahrer eines Mietwagens sei es weiterhin erlaubt, nicht nur während der Beförderungsfahrt, sondern auch noch während der Rückfahrt per Funk übermittelte, am Betriebssitz des Mietwagenunternehmers eingegangene neue Aufträge auszuführen und zu diesem Zweck die Rückfahrt abzubrechen. Nach diesen Grundsätzen könne eine Rückkehrpflicht nur dann angenommen werden, solange der Mietwagen für Beförderungsaufträge bereit stehe. Dies sei solange der Fall, wie sich der Fahrer des Mietwagens im Dienst befinde einschließlich der vom Mietwagenfahrer eingelegten Pausen, nicht aber mehr vor oder nach Dienstschluss des Fahrers. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Gericht muss Parteivorbringen zur Kenntnis nehmen, aber nicht über jeden Punkt entscheidenveröffentlicht am 13. Oktober 2015
BGH, Beschluss vom 16.09.2015, Az. IX ZR 31/14
Art. 103 GG, § 321a ZPODer BGH hat entschieden, dass Gerichte verfassungsrechtlich verpflichtet sind, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, aber nicht über alle Einzelpunkte des Parteivortrags im Urteil entscheiden müssen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)