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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 29. Januar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Celle, Beschluss vom 04.12.2012, Az. 2 U 154/12
    § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB

    Das OLG Celle hat entschieden, dass für den Versand von lebenden Bäumen keine der gesetzlichen Ausnahmen zutrifft, die das Widerrufsrecht eines privaten Käufers für diese Ware ausschließen würden. Insbesondere handele es sich nicht um „verderbliche Ware“. Lebende Bäume seien keine Waren, die nach Ablauf einer bestimmten kurzen Zeit nicht mehr zu gebrauchen seien, sondern seien gerade dazu bestimmt, nach dem Versand zu jahrelangem Bestehen eingepflanzt zu werden. Eine unsachgemäße Behandlung durch den Käufer nach Erhalt der Ware, die zum Verderb führe, sei für die Ausnahme vom Widerrufsrecht nicht zu berücksichtigen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. November 2012

    OLG Celle, Beschluss vom 15.10.2012, Az. 13 U 60/12
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 UWG; § 78 AMG; § 1 AMPreisV, § 3 AMPreisV; § 91a ZPO

    Das OLG Celle hat entschieden, dass ein Apotheker, der seinen Kunden einen Rabatt auf preisgebundene Arzneimittel gewährt, indem er die Medikamente aus einer niederländischen Apotheke zu einem günstigeren Preis bezieht und die Differenz dem Kunden als Warengutschein gutschreibt, wettbewerbswidrig handelt. Es komme nicht darauf an, ob die Preisgestaltung der ausländischen Apotheke zulässig ist, sondern allein darauf, dass der deutsche Apotheker die Arzneimittel beziehe und diese dann an die Kunden abgebe. Dabei sei die Preisbindung in jedem Fall zu beachten. Bei Einsparungen von 2,50 EUR bis hin zu 15,00 EUR handele es sich auch nicht um eine geringwertige (erlaubte) Beigabe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. November 2012

    OLG Celle, Urteil vom 25.10.2012, Az. 13 U 156/12
    § 823 BGB, § 824 BGB, § 286 ZPO, § 922 ZPO, § 936 ZPO

    Das OLG Celle hat entschieden, dass bei ehrenrührigen Tatsachenbehauptungen, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens fallen, in der Regel das Rechtsschutzbedürfnis für ein Unterlassungsverlangen fehlt. Vorliegend hatte die Verfügungsbeklagte im Ausgangsverfahren einen Vermögensverfall der Verfügungsklägerin behauptet. Nach Auffassung des Gerichts könne diese Äußerung nicht im Rahmen eines Verfügungsverfahrens untersagt werden, da die beanstandete Tatsachenbehauptung nicht „wissentlich unwahr oder leichtfertig unhaltbar“ gewesen sei. Ein darüber hinaus gehender Schutz sei nicht zu gewähren, da nach der Rechtsprechung des BGH das Ausgangsverfahren nicht durch eine Beschneidung der Äußerungsfreiheit der daran Beteiligten beeinträchtigt werden solle. Die Parteien sollten alles vortragen dürfen, was sie zur Wahrung ihrer Rechte für erforderlich hielten, auch wenn hierdurch die Ehre eines anderen berührt werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. Juni 2012

    OLG Celle, Beschluss vom 08.03.2012, Az. 13 W 17/12
    § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 69 a UrhG, § 97 UrhG

    Das OLG Celle hat darauf hingeweisen, dass der Rechteinhaber nicht ohne Weiteres wegen Verletzung der von ihm erworbenen Nutzungsrechte selbständig gegen den Verletzer vorgehen kann. Hierzu bedürfe es vielmehr einer gesonderten Vereinbarung mit dem Urheber. Im Übrigen wies der Senat darauf hin, dass Webseiten grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt seien: Die Gestaltung der Internetseite gehe im vorliegenden Fall nicht über das hinaus, was bei ordnungsgemäßer Erstellung eines Werbeauftritts im Internet handwerklich zu leisten sei. Weder die Farbauswahl oder -kombination, noch die Anordnung der Bilder und Grafiken verliehen der Gestaltung eine Originalität, die es als gerechtfertigt erscheinen lassen würde, die Gestaltung zu monopolisieren. Der urheberrechtliche Schutz ergibt sich im vorliegenden Fall auch nicht aus der Verwendung der Sprache. Es handele sich um eine sachliche Information zu Belangen der örtlichen Gemeinschaft. Die verwendete Alltagssprache biete keine Besonderheiten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. März 2012

    OLG Celle, Urteil vom 08.03.2012, Az. 13 U 174/11
    § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG

    Das OLG Celle hat entschieden, dass ein Goldankäufer, der ausschließlich über das Internet tätig ist, mit einem Goldankäufer, der ausschließlich über ein Ladengeschäft (in W. / Niedersachsen) tätig ist, kein Wettbewerbsverhältnis besteht. Es sei nicht dargelegt und praxisfremd, dass Kunden aus W. und Umgebung, die beabsichtigten, Gold zu verkaufen, zunächst auf den Internetauftritt der Klägerin aufmerksam würden und sich dann auch tatsächlich dazu entschlössen, von diesem Verkaufsweg Gebrauch zu machen. Es sei schon nicht erkennbar, dass potentielle Interessenten aus W. und Umgebung überhaupt auf die Internetseite der Klägerin gelangten. Der Beklagte habe unwidersprochen vorgetragen, dass der Internetauftritt der Klägerin bei einer Sucheingabe bei der Suchmaschine „g.“ jedenfalls nicht auf den ersten drei Trefferseiten erscheine. Dann aber sei schon nicht ersichtlich, wie potentielle Goldverkäufer aus W. und Umgebung überhaupt auf die Internetseite der Klägerin stoßen sollten. Selbst wenn Derartiges aber geschehen würde, würden die wenigsten potentiellen Goldverkäufer aus W. und Umgebung dann auch tatsächlich in Erwägung ziehen, ihr Gold auf dem Postweg an die Klägerin zu versenden. Wie dem Senat aus eigenem Wissen bekannt sei, gebe es heutzutage stationäre Goldankaufstellen in jeder Stadt in größerer Anzahl. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. Januar 2012

    OLG Celle, Urteil vom 28.12.2011, Az. 14 U 107/11
    § 2 Abs. 2 RVG, Nr. 2300 VV RVG

    Das OLG Celle hat entschieden, dass – entgegen BGH MDR 2011, 454 f. – ein Rechtsanwalt eine „erhöhte“ 1,5fache Gebühr verlangen kann, wenn die Voraussetzungen von Nr. 2300 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG vorliegen, d. h. die Tätigkeit umfänglich oder schwierig war. Dies könne vom Gericht überprüft werden. Da es sich um eine im wesentlichen verkehrsrechtliche Entscheidung handelt, welche aber auf wettbewerbsrechtliche Rechtsstreitigkeiten gebührenrechtlich ohne weiteres übertragen werden kann, haben wir die relevante Passage im Volltext der Entscheidung rot markiert: (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. Dezember 2011

    OLG Celle, Beschluss vom 07.12.2011, Az. 13 U 130/11
    § 3 ZPO, § 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Celle hat entschieden, dass sich der Streitwert für urheberrechtlich motivierte Unterlassungsansprüche daran orientiert, wie und in welchem Umfang das geschützte Recht verletzt wird und in welchem Umfang das wirtschaftliche Interesse des Urheberrechtsinhabers beeinträchtigt wird, etwa aufgrund möglicher Umsatzeinbußen durch das wettbewerbswidrige Verhalten des Gegners. Dagegen sei es nicht Aufgabe der Streitwertfestsetzung, bei der Geltendmachung von Unterlassungsbegehren, den Beklagten im Rahmen eines nur gegen ihn geführten Rechtsstreits wegen einer Urheberrechtsverletzung mit einem hohen Streitwert zu belasten, um potentielle weitere Nachahmer abzuschrecken. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. November 2011

    OLG Celle, Urteil vom 17.11.2011, Az. 13 U 168/11
    § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 6 BORA, § 8 BORA

    Das OLG Celle hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der unter der Domain kanzlei-niedersachsen.de seinen Internetauftritt pflegt, nicht unsachlich wirbt. Es bestehe weder eine Vermutung noch ein Erfahrungssatz für eine führende oder besondere Stellung des Unternehmens in dem in der Firma genannten Ort oder Gebiet. Das Urteil beklagt, mit nicht schlechten Argumenten, der Kollege RA Möbius (hier), den wir auch ansonsten ob seiner zuweil sehr markigen Worte schätzen. Der Kollege hat postwendend für sich u.a. die Domains kanzlei-hessen.de oder kanzlei-schleswig-holstein.de registrieren lassen. Bei den Bajuwaren war Mario schneller (kanzlei-bayern.de), im Nordrhein-Westfälischen der Andreas. Nun ist allerdings nicht geklärt, ob alle bundesdeutschen Oberlandesgerichte die Rechtsansicht des OLG Celle teilen, oder ob doch nicht ein Senat den Rechtsauffassungen des Kollegen Moebius zuneigt. Ein OLG Schleswig oder OLG Frankfurt a.M. mag das ganz anders sehen – ein darunter zu findender fulminanter Kanzlei-Internetauftritt vorausgesetzt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. November 2011

    OLG Celle, Urteil vom 10.11.2011, Az. 13 U 84/11
    § 839a Abs. 2 BGB, § 839 Abs. 3 BGB

    Gemäß § 839 Abs. 3 BGB tritt eine Ersatzpflicht aus Amtshaftung nicht ein, wenn der Verletzte es vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden. Das OLG Celle hat nun entschieden, dass auch die Einholung eines privaten Gutachtens als solches Rechtsmittel angesehen werden kann, um Fehler in einem gerichtlich eingeholten Gutachten aufzudecken. Es seien durch den Verletzten sämtliche zur Korrektur des unrichtigen Sachverständigengutachtens zur Verfügung stehenden innerprozessualen Behelfe schon vor Abschluss der jeweiligen Instanz auszuschöpfen, anderenfalls könnten in einem weiteren Verfahren keine Ansprüche gegen den Sachverständigen geltend gemacht werden. Dazu gehöre auch ein privates Gegengutachten, um eine erneutes Aufrollen der Angelegenheit im Schadensersatzprozess möglichst zu vermeiden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. November 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Celle, Urteil vom 29.09.2011, Az. 8 U 145/11 – nicht rechtskräftig
    § 307 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Celle hat entschieden, dass die Mecklenburgische Versicherungsgruppe in ihren AGB für Rechtschutzversicherungen nicht mehr die Klausel verwenden darf, dass der Versicherungsnehmer „alles zu vermeiden [hat], was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.“ Der Senat ließ allerdings die Revision zu. Die Hamburger Verbraucherzentrale geht derzeit gegen eine ganze Reihe von Rechtschutzversicherungen vor und hat die gerichtlichen Verfahren, soweit es die Übersicht (hier) erkennen lässt, bislang gewonnen.

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