Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Bochum: Lieferfrist von 3 Wochen für eine Kinderfußdecke ist zu lang / Zur irreführenden Verwendung der Begriffe „Warenverfügbarkeit“, „Versandfertigkeit“ und „Lieferzeit“veröffentlicht am 14. Januar 2015
LG Bochum, Urteil vom 03.07.2013, Az. I-13 O 55/13
§ 308 Nr. 1 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWGDas LG Bochum hat entschieden, dass eine Lieferfrist von 3 Wochen für eine einfache Kinderfußdecke zu lang ist und dies als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden kann. Zudem stellte die Kammer fest, dass der Verbraucher nicht zwischen Warenverfügbarkeit, Versandfertigkeit und Lieferzeit unterscheide. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Strafbewehrte Unterlassungserklärung wird nicht nach 30 Jahren unwirksamveröffentlicht am 26. Oktober 2012
BGH, Urteil vom 06.07.2012, Az. V ZR 122/11
§ 137 S. 2 BGBDer BGH – wenn auch nicht der für Wettbewerbssachen und Rechte am geistigen Eigentum zuständige I. Senat – hat entschieden, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht nur 30 Jahre lang, sondern faktisch lebenslang gilt. Im vorliegenden Fall bezog sich die Unterlassungserklärung auf die Veräußerung eines Grundstücks, die Vertragsstrafe bestand in dem Rückfall des Grundstückes an den Veräußerer. Diese Rechtsansicht dürfte zwanglos auf strafbewehrte Unterlassungserklärungen anzuwenden sein, die auf eine wettbewerbsrechtliche oder markenrechtliche Abmahnung hin abgegeben werden, wenngleich die faktische Relevanz für den Rechtsverkehr gen Nullpunkt tendieren dürfte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Kiel: Zur Gegendarstellung per einstweiliger Verfügungveröffentlicht am 10. Oktober 2012
LG Kiel, Beschluss vom 25.09.2012, Az. 3 O 157/12
§ 56 RStVDas LG Kiel hat entschieden, dass der Abdruck einer Gegendarstellung zu einer Pressemitteilung des Landtags per einstweiliger Verfügung durchsetzbar ist. Neben dem Wortlaut der Gegendarstellung (s.u.) legte das Gericht zudem fest, dass die Gegendarstellung ebenso lange wie die Ausgangsmitteilung in unmittelbarer Verknüpfung mit dieser anzubieten sei. Werde die Ausgangsmitteilung nicht mehr angeboten oder ende das Angebot vor Aufnahme der Gegendarstellung, so sei die Gegendarstellung an vergleichbarer Stelle so lange anzubieten wie die ursprünglich angebotene Ausgangsmitteilung. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Potsdam: Werbung mit zeitlich befristeter Preisrabattaktion ohne Angabe des jeweiligen Aktionszeitraums ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 20. Dezember 2011
LG Potsdam, Urteil vom 16.02.2011, Az. 52 O 174/10
§ 3 UWG, § 4 Nr. 4 UWGDas LG Potsdam hat entschieden, dass der Hinweis „Knallhart reduziert, nur für kurze Zeit“ wettbewerbswidrig ist, wenn nicht zugleich die Dauer des Aktionszeitraums angegeben wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AGH Baden-Württemberg: Eine Bearbeitungszeit von 5 Monaten für die Bearbeitung eines Fachanwaltsantrags ist zu langveröffentlicht am 9. März 2010
AGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.08.2008, Az. AGH 25/2008 (II)
§ 223 Abs. 2 BRAODer Anwaltsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein Fachanwaltsantrag, soweit alle notwendigen Unterlagen vorliegen, innerhalb von drei Monaten (negativ oder positiv) zu bescheiden ist. Die zuständige Rechtsanwaltskammer hat notfalls die organisatorischen Grundlagen für eine möglichst zügige Bearbeitung zu schaffen. Die Schaffung eines gemeinsamen Prüfungsausschusses für einen bestimmten Fachanwaltstitel bedeute noch nicht, dass die Rechtsanwaltskammer die Verantwortung für eine zeitnahe Bescheidung von Anträgen auf eine kooperierende Rechtsanwaltskammer übertragen könne. (mehr …)
- OLG Hamm: Bei überlanger Verfahrensdauer hat Kläger Anspruch auf Schadensersatz (hier: über 500.000 EUR) gegen das für das Gericht zuständige Bundeslandveröffentlicht am 25. Januar 2010
OLG Hamm, Urteil vom 08.01.2010, Az. 11 U 27/06
§ 839 Abs. 1 BGG i.V.m. Art. 34 GGDas OLG Hamm hat in dieser umfassenden Entscheidungen das Land Nordrhein-Westfalen zu Schadensersatzzahlung von über 500.000,00 EUR wegen überlanger Dauer eines Zivilverfahrens verurteilt. Dabei setzte sich der Senat eingehend mit der Frage aus, unter welchen Umständen die Verzögerung entstanden war und nahm zu der Höhe des zugesprochenen Schadensersatz detailliert Stellung. (mehr …)
- AMAZON: Räumt Amazon sich Zahlungsfristen von über zwei Monaten ein?veröffentlicht am 30. Oktober 2009
Wie Golem unter Bezugnahme auf das Wall Street Journal berichtet, räumt sich Amazon immer längere Zahlungsfristen für offene Rechnungen seiner Lieferanten ein. Es sei, so das Wall Street Journal, kein Geheimnis, dass Amazon’s finanzieller Erfolg teilweise darauf zurückzuführen sei, Geld aus den Warenverkäufen einzunehmen, bevor Lieferanten bezahlt würden. Die Zahlungsfristen wären in letzter Zeit sogar stetig ausgebaut worden. Mittlerweile betrage die Zahlungsfrist 72 Tage. Der sog. „Free-Cashflow“ in dem US-Konzern sei von 346 Millionen US-Dollar im Jahr 2003 auf 1,36 Milliarden im Jahr 2008 gestiegen. Golem weist allerdings darauf hin, dass die Situation in Deutschland anders gelagert sei. Hier erhielten die meisten Händler ihr Geld fünf bis sechs Tage nach Abschluss eines Verkaufsprozesses (JavaScript-Link: Golem).
- LG Oldenburg: Fehlende Information über Abspeicherung der AGB sind abmahngefährdetveröffentlicht am 14. Juni 2009
LG Oldenburg, Beschluss vom 20.05.2009, Az. 12 O 1340/09
§§ 312 c Abs. 2, 312 e BGB, § 3 Nr. 2 BGB-InfoV; §§ 3, 4 Nr. 11 UWG
Das LG Oldenburg hat in einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass das Fehlen der Information, ob ein Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Unternehmer (Verkäufer) gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist, einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt. Der Antragsgegner käme seinen Mitteilungspflichten nicht ausreichend nach, die sich aus den §§ 312 c Abs. 2 und 312 e BGB i.V.m. BGB-InfoV ergäben. Diese Information sei für den Kunden auch wesentlich, da bei eBay nach 90 Tagen die abgeschlossenen Verkäufe von den Servern gelöscht würden. Wichtig dürfte die Frage, wann die Vertragsbedingungen gelöscht werden, insbesondere in Hinblick auf Garantie- und Gewährleistungsansprüche sein, die häufig genug erst nach mehreren Monaten entstehen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für neue Kaufware beträgt 2 Jahre.