Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Bautzen: Vertragslaufzeit eines Internet-System-Vertrags von 2 Jahren ist nicht zu beanstanden, wenn Vertragspartner Unternehmer ist / Berichtet von Dr. Damm & Partnerveröffentlicht am 13. Dezember 2010
LG Bautzen, Urteil vom 06.07.2010, Az. 1 S 22/10 – nicht rechtskräftig
§§ 305c, 307; § 309 Nr. 9; 633; 649 BGBDas LG Bautzen hat entschieden, dass einem Internet-System-Vertrag (u.a. über die Erstellung einer Website) eine Laufzeit von 2 Jahren zu Grunde liegen kann, ohne dass dies gegen geltendes Recht verstößt. Die Begründung der Kammer fällt allerdings erstaunlich kurz aus: Eine durch AGB vereinbarte feste Laufzeit in einem Vertrag zwischen Unternehmen sei erst dann unwirksam, wenn nach den gegebenen Umständen, also der Eigenart des Vertrages, einerseits und der Person der Vertragsbeteiligten andererseits die Dispositionsfreiheit des betroffenen Unternehmers unangemessen eingeschränkt werde. Und weiter: „Bei dem Angebot der Klägerin – dem Gestalten, Veröffentlichen und fortlaufenden Aktualisieren eines Internet-Auftrittes für Unternehmen – erscheint eine vierjährige Laufzeit nicht unangemessen. Die Unangemessenheit ergibt sich auch nicht dann, wenn man berücksichtigt, dass die Klägerin ihr Angebot auch an Kleingewerbetreibende, wie dem Beklagten, richtet. Dabei berücksichtigt die Kammer, dass die Aufwendungen, die der Beklagte auf den Vertrag zu leisten hat, nicht geringfügig sind; dennoch erscheint eine Vertragslaufzeit von vier Jahren unter Berücksichtigung einer durch einen Gewerbetreibenden, auch einen Kleingewerbetreibenden, anzustellende Planung auch überschaubar. Dabei muss Berücksichtigung finden, dass Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, die den reinen Freizeitbereich betreffen – etwa Abschluss von Fitness-Studio-Verträgen – formularmäßig immerhin auf eine Laufzeit von zwei Jahren vereinbart werden können (vgl. § 309 Nr. 9 BGB). Die vereinbarte Laufzeit ist damit – noch – angemessen.„ Es wurde die Revision zugelassen.
(mehr …) - OLG Düsseldorf: Zur Trennung von Werbung und redaktionellen Beiträgen in Zeitschriften / Berichtet von Dr. Damm & Partnerveröffentlicht am 13. Dezember 2010
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.04.2010, Az. I-20 U 251/08
§§ 8, 3 Abs. 3 i.V.m. Nr. 11 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG, 4 Nr. 3 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Werbebeitrag in einer Zeitschrift auch bei Ähnlichkeit zu einem redaktionellen Text zulässig sein kann, wenn er auch ohne die Kennzeichnung als „Anzeige“ ausreichend eindeutig als Werbebeitrag zu erkennen ist. Im Allgemeinen seien besonders hohe Anforderungen an die Kennzeichnung von Werbetexten zu stellen (vgl. auch OLG Düsseldorf), jedoch sei der Werbecharakter im vorliegenden Fall hinsichtlich einer der streitgegenständlichen Anzeigen so deutlich gewesen, dass eine Verschleierung nicht in Betracht komme. Die entscheidenden Kriterien waren: das Produkt „G®“ wurde insgesamt fünfmal genannt, beginnend schon mit dem ersten Absatz; im zweiten Absatz wurde ausgeführt, jede Gold-Kapsel „G®“ enthalte die Formel „für ein aktives und vitales Leben […]“, was eine plumpe Anpreisung sei, die in dieser Deutlichkeit nicht mehr zu einem redaktionellen Beitrag passe. Entscheidend sei jedoch gewesen, dass bei dieser Anzeige ein Bezug zwischen dem Text und der grün unterlegten Produktpräsentation im unteren Teil hergestellt werde, welche eindeutig als Werbung zu identifizieren gewesen sei. Zum Trennungsgebot für Werbung und redaktionelle Texte vgl. auch LG Itzehoe. Zum Volltext der Entscheidung des OLG Düsseldorf:
- EuGH: Widerspruchsrecht des Markeninhabers bezüglich des ersten Inverkehrbringens von Originalware / Berichtet von Dr. Damm & Partnerveröffentlicht am 13. Dezember 2010
EuGH, Beschluss vom 28.10.2010, Az. C-449/09
Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung – Marken – Richtlinie 89/104/EWGDer EuGH hat entschieden, dass der Markeninhaber einem ohne seine Zustimmung erfolgten ersten Inverkehrbringen von Originalwaren dieser Marke im Europäischen Wirtschaftsraum widersprechen kann. Der Erschöpfungsgrundsatz greife beim ersten Inverkehrbringen nicht. Wenn somit Waren einer Marke nicht früher vom Inhaber dieser Marke oder mit seiner Zustimmung im EWR in den Verkehr gebracht wurden, gewähre Art. 5 der Richtlinie 89/104 diesem Inhaber ein ausschließliches Recht, das es ihm u. a. gestatte, Dritten zu verbieten, diese Waren einzuführen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Berlin: Ein privater Verkäufer, der bei eBay umfangreich verkauft, betreibt ein Gewerbe und ist Unternehmer / Berichtet von Dr. Damm & Partnerveröffentlicht am 12. Dezember 2010
LG Berlin, Urteil vom 05.09.2006, Az. 103 O 75/06
§ 14 BGB; §§ 3; 4 Nr. 11 UWGDas LG Berlin hat entschieden, dass ein als Privatverkäufer angemeldetes eBay-Mitglied als Gewerbetreibender anzusehen ist und den entsprechenden gesetzlichen Pflichten unterliegt, wenn sein Warenverkauf einen bestimmten Umfang überschreitet. Im vorliegenden Fall fehlte den Angeboten des Verkäufers ein Hinweis auf das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht. Zitat: „Jedoch weist die Anzahl und der Gebrauchszustand der bei eBay eingestellten Artikel auf eine nebenberufliche gewerbliche Tätigkeit hin, die über gelegentliche Verkäufe im Rahmen der privaten Haushaltsführung hinausgeht. So bot die Antragsgegnerin im April 2006 um die 100 Artikel an, von denen in etwa 3/5 Kinderbekleidungsartikel waren. Von den Kinderbekleidungsartikeln waren wiederum mehr als 1/3 als neu gekennzeichnet. Insbesondere der hohe Anteil von Neuwaren ist für Verkäufe aus dem Haushalt ungewöhnlich und spricht für eine gewerbliche Tätigkeit. Hinzu kommt, dass die Antragsgegnerin über eBay nicht nur Kleidung ihrer Kinder verkauft, wer in die Kleidung den Kindern nicht mehr passt oder nicht gefällt, sondern dass die Antragsgegnerin über eBay auch in großem Umfang Kinderkleidung einkauft. So hat sie im Zeitraum vom 01.01.2006 bis 14.04.2006 76 Kleidungsstücke zum Gesamtkaufpreis von 955,67 EUR gekauft. In einigen Fällen hat die Antragsgegnerin die über eBay gekaufte Kleidung kurze Zeit nach dem Kauf zu einem höheren Preis wieder über eBay zum Verkauf angeboten. In einem Zeitraum über knapp 3 Monate waren mindestens 4 Weiterverkäufe noch feststellbar.“ Vgl. zu diesem Thema auch BGH, LG Frankfurt a.M., KG Berlin und LG Mainz. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Braunschweig: Der Händlerhinweis „Rechnung mit 19 % Mehrwertsteuer“ ist wettbewerbswidrig / Berichtet von Dr. Damm & Partnerveröffentlicht am 12. Dezember 2010
OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.09.2010, Az. 2 U 36/10
§§ 3 Abs. 1; 5 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1; 8 Abs. 1, 3 Nr. 1 UWG; § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStGDas OLG Braunschweig hat entschieden, dass der Hinweis eines Händlers, seine Ware werde mit einer Rechnung versandt, welche die Mehrwertsteuer ausweise, als sog. „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“ wettbewerbswidrig ist. Mit der Erteilung einer solchen Rechnung genüge die Verfügungsbeklagte lediglich einer rechtlichen Verpflichtung. Vergleiche auch die Entscheidungen des LG Bremen und LG Stuttgart. (mehr …)
- BPatG: Der Begriff „Naturplus“ kann nicht als Marke für Lebensmittel eingetragen werden / Berichtet von Dr. Damm & Partnerveröffentlicht am 12. Dezember 2010
BPatG, Beschluss vom 12.11.2010, Az. 28 W (pat) 2/10
§§ 8 Abs. 2 Nr. 1, 37 Abs. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Anmeldung der Wortmarke „Naturplus“ für Lebensmittel (insbesondere Fleisch, Milchprodukte, Gemüse) zurückzuweisen ist. Das Deutsche Patent- und Markenamt führte aus, dass die angesprochenen Verkehrskreise der angemeldeten Bezeichnung in ihrer Gesamtheit lediglich den werblich-anpreisenden Hinweis entnehmen würden, dass es sich bei den beanspruchten Waren um natürliche Produkte oder solche aus natürlichen Rohstoffen handele und diese ein Mehr, dass heißt Vorteile gegenüber Konkurrenzprodukten, aufwiesen. Das BPatG schloss sich dieser Sichtweise an. Die erforderliche Unterscheidungskraft und damit die Eignung, auf die Herkunft aus einem bestimmten Betrieb hinzuweisen, sei nicht gegeben. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Dresden: Vorleistungspflicht in AGB eines Internet-System-Vertrages gegenüber Unternehmer nicht unwirksam / Berichtet von Dr. Damm & Partnerveröffentlicht am 10. Dezember 2010
LG Dresden, Urteil vom 20.08.2010, Az. 4 S 26/10
§§ 307, 309 Nr. 9a, 310 BGBDas LG Dresden hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, mit der in einem sog. Internet-System-Vertrag eine Vorleistungspflicht des Auftraggebers vereinbart wird, mit den gesetzlichen Bestimmungen zu vereinbaren ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Unternehmereigenschaft des Privatverkäufers bei eBay / Berichtet von Dr. Damm & Partnerveröffentlicht am 10. Dezember 2010
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.03.2007, Az. 6 W 27/07
§§ 14 BGB, 2 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 2 UWGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass eine Verkaufstätigkeit auf der Auktionsplattform eBay regelmäßig als gewerblich einzustufen ist, wenn der Anbieter als „Powerseller“ registriert ist. Umgekehrt sei eine Registrierung als Powerseller jedoch nicht erforderlich, um eine Verkaufstätigkeit bei eBay als gewerblich einzustufen. Im vorliegenden Fall habe der Antragsgegner binnen eines Jahres 484 (bewertete) Geschäfte als Verkäufer getätigt. Gegen die Einstufung als Unternehmer spreche nicht, dass der Antragsgegner die veräußerten Waren nicht einkaufe, sondern aus einer privaten (umfangreichen) Sammlung entnehme. Der Ein- und Weiterverkauf von Waren sei nicht entscheidend für die Einordnung als gewerbliche Tätigkeit. Die im Besitz des Antragsgegners befindliche Anzahl von Veräußerungsgegenständen sei derart groß, dass sie auch ohne Neukäufe des Antragsgegners ohne weiteres die Grundlage für ein planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen darstelle. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Chemnitz: Mitgliedschaft wird nicht durch die Rückabwicklung einer einzelnen Bestellung beendetveröffentlicht am 10. Dezember 2010
AG Chemnitz, Urteil vom 05.08.2010, Az. 13 C 1095/10
§§ 305, 310 BGBDas AG Chemnitz hat entschieden, dass ein Vertrag über eine Mitgliedschaft bei einer Warenvertriebsplattform nicht deshalb unwirksam ist, wenn das Mitglied diesen Vertrag nur wegen einer einzigen Warenbestellung abgeschlossen und diese Bestellung sodann rückabgewickelt habe. Seien die AGB des Verkäufers wirksam und vom Besteller akzeptiert worden, bleibe die Mitgliedschaft bestehen. Es sei ausreichend, dass sich auf der Seite mit dem Anmeldungsbutton neben der Überschrift Anmeldung nur noch der Hinweis befinde, dass mit der Absendung der Registrierungsdaten gleichzeitig die Nutzungsbedingungen der Klägerin akzeptiert würden. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: Young, Wild & Sexy – Aber nicht als Marke / Zur Unterscheidungskraft von Werbeslogansveröffentlicht am 10. Dezember 2010
BPatG, Beschluss vom 10.11.2010, Az. 27 W (pat) 84/10
§§ 37 Abs. 1, 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Wortfolge „Young, wild & sexy“ nicht für die Konzeption, Planung, Organisation und/oder Durchführung von Partys (Unterhaltung), Tanzveranstaltungen und/oder Live-Veranstaltungen eintragungsfähig ist. Es bestehe keine Unterscheidungskraft für eine solche Marke, die lediglich als werbliche Anpreisung für eine Veranstaltung verstanden werde und nicht als Herkunftsnachweis. Eine Wortfolge könne die Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt ist, nur dann als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnen, wenn sie nicht nur in einer gewöhnlichen Werbemitteilung bestehe, sondern eine gewisse Originalität oder Prägnanz aufweise, die ein Mindestmaß an Interpretationsaufwand erfordere. Dies sei bei „Young, wild & sexy“ jedoch nicht der Fall. Die Wortfolge sei sprachüblich aus Wörtern des englischen Grundwortschatzes gebildet und werde von dem angesprochenen Publikum auch ohne nennenswerte Englischkenntnisse verstanden. Zum Volltext der Entscheidung: