Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Dresden: Die Ausgabe von Rabattkarten ist irreführend, wenn diese nur anscheinend auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt sindveröffentlicht am 16. Januar 2013
OLG Dresden, Urteil vom 05.11.2002, Az. 14 U 1639/02
§ 3 UWG, § 6 b UWGDas OLG Dresden hat entschieden, dass die Ausgabe von Rabattkarten an sich zulässig ist, wenn die Karten lediglich die Gewährung eines Preisnachlasses versprechen. Irreführend und damit wettbewerbswidrig sei es jedoch, wenn der Eindruck erweckt werde, dass die Karten nur für bestimmte Personenkreise zur Verfügung stünden, welche einen Vorteil erhielten, wenn tatsächlich jeder Kunde eine solche Karte erhalten könne. Eine besondere Vorzugsstellung liege im Besitz der Karte dann nicht mehr. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Dresden: Gütesiegel, welches lediglich auf Eigenauskünften des ausgezeichneten Unternehmens beruht, ist irreführendveröffentlicht am 30. Juli 2012
OLG Dresden, Urteil vom 03.07.2012, Az. 14 U 167/12
§ 8 Abs. 1, 3 Nr. 3 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWGDas OLG Dresden hat auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden, dass auf Internetportalen ein Gütesiegel mit der Aufschrift „Empfohlen – … .de – Ausgabe 2011“ nicht geführt werden darf, wenn der verleihende Verein dieses Siegel nur auf Grund von Selbstauskünften des ausgezeichneten Unternehmens vergibt, ohne eine Prüfung nach objektiven Kriterien durchzuführen. Gegenüber dem Verbraucher werde der Eindruck erweckt, das Siegel sei nach einer sachgerechten Prüfung durch eine neutrale Instanz verliehen worden. Durch diese Irreführung könne auch seine Kaufentscheidung beeinflusst werden, da er solchen vermeintlich objektiven Kriterien ein größeres Vertrauen entgegen bringe. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Dresden: Selbstmord ist Privatangelegenheitveröffentlicht am 9. Januar 2012
OLG Dresden, Urteil vom 12.07.2011, Az. 4 U 188/11
§§ 823 Abs. 1 BGB; Art. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas OLG Dresden hat entschieden, dass eine Berichterstattung über den Selbstmord eines nahen Angehörigen (hier: Sohn) einer früheren Landesregierungsangehörigen, die zwischenzeitlich nicht mehr in der Öffentlichkeit steht, den Kernbereich der Privatsphäre betrifft und daher zu unterlassen ist. Dadurch, dass die Klägerin selbst in den Mittelpunkt des Berichts gerückt und namentlich genannt wurde, werde nicht nur der portmortale Achtungsanspruch des Sohnes der Klägerin verletzt, sondern auch sie selbst in ihrem eigenen Persönlichkeitsrecht. Durch die namentliche Berichtserstattung werde zudem das Recht der Klägerin, mit ihrer Trauer allein gelassen zu werden, missachtet. Der Wunsch, in Ruhe gelassen zu werden, sei auch nicht unbeachtlich, weil die Klägerin eine Politikerin sei, die langjährig eine auf Landesebene hervorgehobene Stellung innehatte. Zwar gebe es für Personen des politischen Lebens ein gesteigertes Informationsinteresse, dies gelte nach einem Rückzug aus der Öffentlichkeit jedoch nicht unbegrenzt fort. Auf Grund der Schwere des Verstoßes gewährte das Gericht auch einen Anspruch auf Entschädigung.
- AG Dresden: Ein probates Mittel gegen Forderungen der Melango.de GmbH / Negative Feststellungsklage gegen Melango.de GmbH erfolgreichveröffentlicht am 16. Oktober 2011
AG Dresden, Urteil vom 05.10.2011, Az. 104 C 3441/11 – nicht rechtskräftig
§ 256 ZPO<, § 306 c Abs. 1 BGB, § 306 Abs. 1 BGBDas AG Dresden hat in diesem Fall im Rahmen einer negativen Feststellungsklage entschieden, dass eine etwaige Vereinbarung zwischen der Klägerin und der melango.de GmbH über eine Laufzeit von 24 Monaten und eine Entgeltlichkeit der von der Beklagten zu erbringenden Leistungen gemäß § 305 c Abs. 1 BGB als überraschende Klausel zu werten ist, weshalb diese selbst bei Annahme des Bestehens eines Vertrages zwischen den Parteien gemäß § 306 Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil geworden sei. Ein Entgeltanspruch der melango.de GmbH bestehe nicht, weshalb die hiergegen gerichtete negative Feststellungsklage erfolgreich sei. Zum Volltext der Entscheidung (mehr …)
- Filesharing: Website www.kino.to polizeilich offline gestellt / Haben Nutzer von kino.to rechtliche Konsequenzen zu befürchten?veröffentlicht am 9. Juni 2011
Nach einem Bericht der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen (GVU) hat eine europaweit konzertierte Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion gegen die Betreiber der Website www.kino.to stattgefunden. Die Website kino.to ist derzeit vollständig offline, nachdem auf ihr zuvor noch ein behördlicher Angstmacher zu lesen war (hier und hier). Nach einer witzigen einstweiligen Verfügung in Österreich hat man jetzt offensichtlich durchdachtere Maßnahmen ergriffen. (Zumindest zeitweise offline war gestern allerdings auch die Website der GVU [www.gvu.de]. Möglicherweise hatte sich das flüchtige 14. Mitglied der Kino.to-Belegschaft mit der Auslösung einer DDoS-Attacke für das Spektakel der Staatsmacht bedankt. Update: Wir lagen nicht ganz so falsch. Allerdings hat sich die Gruppe Anonymous zu dem „Anschlag“ bekannt. (mehr …)
- OLG Dresden: Widerrufsbelehrung ist wegen der Formulierung „Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem ich diese Widerrufsbelehrung erhalten habe.“ NICHT unwirksamveröffentlicht am 27. Februar 2011
OLG Dresden, Urteil vom 25.01.2011, Az. 5 U 1058/10
§§ 312 Abs. 2 S. 3, 355 BGBDas OLG Dresden hat entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung nicht deshalb unwirksam ist, weil unter der Überschrift „Fristlauf“ der Hinweis enthalten ist: „Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem ich diese Widerrufsbelehrung erhalten habe.“ (Hervorhebungen durch unsere Kanzlei). Zitat: „In der Rechtsprechung wird zwar zum Teil unter Bezugnahme auf §§ 355 Abs. 2 S. 1, 187 Abs. 1 BGB 2006 dahin argumentiert, dieser Hinweis sei inhaltlich fehlerhaft, weil zwar der erste Tag bei der Berechnung des Fristlaufes nicht mitgerechnet werde, als Fristbeginn aber dennoch der erste Tag anzusehen sei (vgl. LG Duisburg, Urteil vom 09.12.2010, Az. 5 S 51/10, BeckRS 2010, 30167). Diese Auffassung teilt allerdings der Senat nicht, denn der Hinweis in der vorliegenden Fassung ist geeignet, den Verbraucher zutreffend über die Dauer seines Widerrufsrechtes zu belehren. (mehr …)
- OLG Dresden: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt nicht notwendigerweise zu einer Verlängerung der Widerrufsfrist / Zur Pflicht gegenseitiger Erstattungveröffentlicht am 27. Februar 2011
OLG Dresden, Urteil vom 25.01.2011, Az. 5 U 1058/10
§§ 312 Abs. 2 S. 3, 355 BGBDas OLG Dresden hat entschieden, dass eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung nicht notwendigerweise zu einer Verlängerung der Widerrufsfrist führt. Der Kläger hatte sich zu Kapitalanlagezwecken an einer Publikums-Gesellschaft beteiligt, widerrief seine Gesellschaftsbeteiligung und suchte nun im Wege der Feststellungsklage gerichtliche Klärung. Die eigentlich abgelaufene Widerrufsfrist von 2 Wochen hielt der (Feststellungs-) Kläger für unbeachtlich. Im vorliegenden Falle habe die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen, weil die dem Kläger von Seiten der Beklagten erteilte Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen habe. So enthalte die Widerrufsbelehrung den Hinweis auf die Verpflichtung des Klägers, empfangene Leistungen und gezogene Nutzungen herauszugeben, nicht aber den Hinweis auf sein korrespondierendes Recht, die der Beklagten gewährten Leistungen seinerseits von dieser wieder herauszuverlangen. Der Senat bejahte ein grundsätzliches Widerrufsrecht, hielt jedoch die Ausübung des Widerrufs für nicht mehr fristgerecht. Zitat: (mehr …)
- AG Dresden: Über 2.000 EUR Strafe für Upload von 25 urheberrechtlich geschützten Werken und Betreiben eines sog. Filesharing-Trackers / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 18. Januar 2011
AG Dresden, Urteil vom September 2010
§ 27 StGB, § 106 Abs. 1 UrhGDas AG Dresden hat entschieden, dass sich der Betreiber einer zentralen Steuerungseinheit zum Betrieb einer Filesharing-Börse (sog. Tracker) wegen Beihilfe zur unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke strafbar macht. Nach Erkenntnissen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) nahmen an dem Filesharing-Netzwerk ca. 15.000 Mitglieder teil. Zum Ermittlungszeitpunkt waren zeitweise mehr als 1.200 Dateien, vornehmlich aktuelle Kinofilme, online. Auch Computerspiele und Pornofilme waren verfügbar. Der Trackerbetreiber verwaltete die Zugänge der Tauschbörsen-Teilnehmer und legte diesen ein Regelwerk auf. Danach drohte Mitgliedern u.a. die Verbannung aus dem Filesharing-Netzwerk, wenn die jeweils heruntergeladenen Dateien nicht eine bestimmte Zeit zum Upload bereitgehalten wurden. Diese Sanktion konnte durch Bezahlung umgangen werden.
- LG Dresden: Vorleistungspflicht in AGB eines Internet-System-Vertrages gegenüber Unternehmer nicht unwirksam / Berichtet von Dr. Damm & Partnerveröffentlicht am 10. Dezember 2010
LG Dresden, Urteil vom 20.08.2010, Az. 4 S 26/10
§§ 307, 309 Nr. 9a, 310 BGBDas LG Dresden hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, mit der in einem sog. Internet-System-Vertrag eine Vorleistungspflicht des Auftraggebers vereinbart wird, mit den gesetzlichen Bestimmungen zu vereinbaren ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Dresden: Die automatische Buchung von Reiseversicherung als Nebenleistung zum Ticketkauf ist wettbewerbswidrig / www.fluege.deveröffentlicht am 28. Oktober 2010
OLG Dresden, Urteil vom 17.08.2010, Az. 14 U 551/10
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG; Art. 23 VO (EG) Nr. 1008/2008Das OLG Dresden hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein Anbieter von Flügen im Rahmen des Online-Buchungsvorgangs zusätzlich zum Flugpreis eine vorher nicht angekündigte sogenannte „Servicegebühr“ ausweist oder/und eine Reiseversicherung als erwünscht voreingestellt ist, was der Kunde ggf. rückgängig zu machen hat. Betroffen war das Flugbuchungsportal www.fluege.de. Seit November 2008 gelten europaweit Bestimmungen zur Preiswerbung für Flugreisen, hier: Art. 23 VO (EG) Nr. 1008/2008. Diese Vorschrift lautet: (mehr …)