IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. März 2012

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2004, Az. I-7 U 149/03
    § 28 Abs. 4 BDS, § 2 Abs. 1 UKlaG § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass § 28 Abs. 4 BDSG eine Belehrungspflicht des Verwenders von personenbezogenen Daten konstituiere. Daraus lasse sich aber nicht bereits herleiten, dass es sich bei § 28 Abs. 4 BDSG um eine verbraucherschützende Vorschrift handele. Diese Frage ist insbesondere in Hinblick auf die Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden, die sich gemäß § 2 Abs. 1 UKlaG legitimiert sehen, relevant, aber auch in Hinblick auf §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, da zu den „Marktteilnehmern“ gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG neben Mitbewerbern insbesondere auch Verbraucher zu zählen sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. Februar 2012

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2012, Az. I-20 U 100/11
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) ihre alten Angebotsformulare nicht mehr benutzen darf, weil diese irreführend sind. Dies hatte bereits das Landgericht entschieden, dessen Auffassung das OLG in der Berufungsinstanz bestätigte. Für den Empfänger sei weder die Herkunft der verwendeten Angebotsformulare noch die Kostenverpflichtung, die mit Unterschrift eingegangen werde, hinreichend erkennbar. Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass keine Geschäftsmodelle geduldet würden, die darauf aufbauen, dass der Adressat eines Formulars unaufmerksam ist, unabhängig davon, wie viele tatsächlich getäuscht wurden.

  • veröffentlicht am 9. Februar 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2012, Az. 14c O 292/11 – nicht rechtskräftig
    Art. 82 Abs. 1 GGV, Art. 82 Abs. 5 GGV, Art. 83 Abs. 1 GGV; Art. 88 GGV, § 3 UWG, § 4 Nr. 9 UWG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass über das optisch gegenüber dem Galaxy Tab 10.1 veränderte Samsung Galaxy Tab 10.1N kein vorläufiges Verkaufsverbot in Deutschland verhängt wird. Die Firma Apple hatte eine äußerliche Verwechselungsgefahr mit dem hauseigenen iPad beanstandet und insoweit bereits Erfolg hinsichtlich des Samsung Galaxy Tab 10.1 verbuchen können (hier). Aus der Pressemitteilung Nr. 2/2012 des LG Düsseldorf vom 09.02.2011: (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Februar 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 28.12.2011, Az. 12 O 501/10
    §§ 307 ff. BGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass u.a. AGB eines Telekommunikationsanbieters unwirksam sind, die besagen Sollte A. mit der von mir gewünschten Bandbreite nicht zur Verfügung stehen, möchte ich das von mir ausgewählte Paket inkl. der ausgewählten Sprach-Extras mit der maximal verfügbaren Bandbreite erhalten.. Nach dem Inhalt der Klausel sei sowohl ein Verständnis in dem Sinne möglich, dass die Beklagte bereits das vom Verbraucher bezogen auf einen bestimmten Leistungsinhalt abgegebene Angebot mit einem anderen Inhalt bestätige, als auch in dem Sinne, dass die Leistung bei Auftreten technischer Gründe nach der Vertragsbestätigung, also während eines laufenden Vertragsverhältnisses geändert werde. Hinsichtlich beider Verständnismöglichkeiten sei die Klausel unwirksam, da eine unangemessene Benachteiligung vorliege. Insbesondere verdeutliche die Regelung nicht, aus welchen Gründen ein „nicht zur Verfügung stehen“ in Betracht komme. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. Februar 2012

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2012, Az. 20 U 175/11 (Galaxy Tab 8.9), Az. 20 U 126/11 (Galaxy Tab 10.1)
    § 4 Nr. 9 b UWG

    Das OLG Düsseldorf hat laut Pressemitteilung Nr. 3/2012 entschieden, dass in dem Geschmacksmuster-Rechtsstreit der Firma Apple Inc., USA, gegen die Samsung Electronics GmbH, Schwalbach, und die Samsung Electronics Co. Ltd., Südkorea, das Vertriebsverbot (hier) für den Tablet-PC „Galaxy Tab 10.1“ noch den Tablet-PC „Galaxy Tab 8.9„aufrecht erhalten bleibt. Das Verbot beschränkt sich auf den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, nicht aber der sonstigen EU, da insoweit eine Zuständigkeit des LG Düsseldorf nicht gegeben war. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Januar 2012

    AG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2011, Az. 57 C 9013/09
    § 97 Abs. 2 S. 1 UrhG, § 72 UrhG, § 16 UrhG, § 17 UrhG

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass derjenige, der in einer Rechtsübertragungskette Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken erlangt, die wirksame Rechtsübertragung in den Vorstufen prüfen muss und sich nicht auf Zusicherungen verlassen darf. Ein gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten sei ausgeschlossen. Vorliegend habe das Model, das auf dem streitgegenständlichen Foto abgebildet gewesen sei, behauptet, Inhaberin sämtlicher Rechte zu sein. Es sei jedoch für die Beklagte unschwer zu erkennen gewesen, dass die Abgebildete nicht gleichzeitig Fotografin und damit Urheberin gewesen sein könne. Demnach hätte sich die Beklagte nicht nur auf die Zusicherungen des Models verlassen dürfen, sondern hätte zumindest auch eine Prüfung der Rechte des Fotografen vornehmen müssen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. Januar 2012

    VG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2011, Az. 27 K 458/10
    § 9 Abs 1GlüstV, § 8 TMG, § 10 TMG

    Das VG Düsseldorf hat entschieden, dass die DENIC nicht verpflichtet ist, Domains zu illegalen Glücksspielangeboten zu löschen. Sie unterfalle nicht der Störerhaftung. Die DENIC sei aufgrund ihrer Tätigkeit als Diensteanbieter im Sinne des § 8 TMG (Zugangsvermittler) anzusehen, nicht hingegen als Diensteanbieter im Sinne des § 10 TMG (Inhalteanbieter). Diensteanbieter im Sinne des § 8 TMG seien nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift für fremde Informationen nicht verantwortlich, sofern sie die Übermittlung nicht veranlasst, den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert hätten. Eine Ausnahme gelte allein für den Fall, wenn der Diensteanbieter absichtlich mit einem Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen. Dies sei hier nicht der Fall. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Januar 2012

    Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 14.11.2011, Az. I-20 W 132/11, hier) wird in verschiedenen juristischen Blogs die Wirksamkeit von sog. vorbeugenden Unterlassungserklärungen für die Zukunft in Abrede gestellt. Es handelt sich hierbei um eine Fehlinterpretation der Düsseldorfer Entscheidungsgründe. Der Senat hat nicht etwa gerügt, dass die (weite/vorbeugende) Unterlassungserklärung des Abgemahnten unwirksam ist, also eine Unterlassungserklärung, die über den eigentlichen Verstoß hinaus geht, um weiteren Abmahnungen anderer Musiktitel, Videos oder dergleichen des gleichen Rechtsinhabers die Grundlage zu entziehen. Vielmehr hat das Gericht gerügt, dass die Forderung einer solchen pauschalen Unterlassungserklärung durch den Abmahner (!) gegen geltendes Recht verstößt. Dies ist auch zutreffend, da eine Abmahnung inklusive der ihr beigefügten Unterlassungserklärung dem Abgemahnten klar aufzeigen muss, was er unterlassen soll. Ist dies nicht der Fall, weil der Anspruch nebulös formuliert wird, so scheitert die Wirksamkeit einer solchen Abmahnung an dem sog. Bestimmtheitserfordernis. Das OLG Düsseldorf darf wie folgt zitiert werden: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Januar 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 26.10.2011, Az. 12 O 383/11
    § 824 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Beurteilung eines Produkts (hier: Joghurt) als „mangelhaft“ durch eine bekannte Stiftung, die Warentests durchführt, zulässig ist, wenn irreführend ein „natürliches Erdbeeraroma“ angegeben wird. Für die Bezeichnung als natürliches Aroma dürften nicht mehr als 5 % Fremdaromastoffe enthalten sein. Diese Grenze sei vorliegend überschritten, was die Beurteilung als mangelhaft rechtfertige. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass bei Berechnung der Aromaanteile das in einer „Erdbeerwasserphase“ enthaltene Wasser nicht einberechnet werden dürfe, da dies gerade kein Aromaträger sei. Bei Abzug des Wassers sei jedoch die 5%-Grenze für Fremdaromen überschritten. Dies habe die Stiftung auch zutreffend festgestellt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Januar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2011, Az. I-20 W 132/11
    § 114 ZPO, § 97 Abs. 2 UrhG, § 97a Abs. 1 UrhG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein angeblicher Filesharer nicht gehindert ist, die Aktivlegitimation der Klägerinnen, das Anbieten der streitgegenständlichen Musikdateien über die IP-Adresse … und die Zuordnung dieser IP-Adresse zu ihrem Anschluss mit Nichtwissen zu bestreiten. Die Beklagte habe keinen Einblick in den Geschäftsbetrieb der Klägerinnen, des „Onlineermittlers“ und des Internetproviders. Die weitere Substantiierung des Klägervortrags sei für die Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen irrelevant. Im Übrigen hat der Senat darauf hingewiesen, dass eine Erstattung von Abmahnkosten ausscheidet, wenn die Abmahnung für ihn auf Grund grober handwerklicher Fehler „völlig unbrauchbar“ ist. Die Abmahnung hatte den Verstoß nicht erkennen lassen, zumal sich die beigefügte Unterlassungserklärung nicht auf einzelne Titel, sondern auf das ganze Musikrepertoire des Rechteinhabers bezog, was unstreitig jedenfalls nicht in seiner Gänze genutzt worden war. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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