Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Düsseldorf: Die Werbung mit „Wir montieren Markenprodukte von …“ darf ohne Einwilligung des Markeninhabers nicht mit Abbildung eines Logos betrieben werdenveröffentlicht am 15. Januar 2012
LG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2011, Az. 2a O 224/11
§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenGDas LG Düsseldorf hat der Beklagten die Werbung mit „Wir montieren Markenprodukte von …“ auf Auftragsbestätigungen mit Abbildung des Logos des Klägerin untersagt. Durch die Abbildung des Logos werde potentiellen Kunden eine nicht gegebene Vertragshändlereigenschaft suggeriert, was die Markenrechte der Klägerin verletze. Eine markenrechtliche Erschöpfung sei nicht eingetreten, weil das Logo nicht auf bestimmte Produkte, sondern auf das Unternehmen bezogen verwendet werde. Zudem sei die Verwendung des Logos zu reinen Informationszwecken gerade nicht erforderlich gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Zur Markenverletzung beim Vertrieb von nicht autorisierten Reimportenveröffentlicht am 11. Januar 2012
LG Düsseldorf, Urteil vom 01.06.2011, Az. 2a O 393/10
Art. 9 Abs. 1 a) GMV, Art. 98 GMV; § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 MarkenGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Vertrieb eines Markenparfüms, ohne vom Rechtsinhaber im Rahmen des bestehenden selektiven Vertriebssystems dafür autorisiert zu sein, markenrechtswidrig ist. Berufe sich die Beklagte darauf, dass die streitgegenständlichen Parfüms bereits im in der EU mit Zustimmung des Rechtsinhabers in Verkehr gebracht worden seien, also bereits Erschöpfung vorliege, müsse sie diese Behauptung beweisen. Dies sei vorliegend nicht geschehen. Das pauschale Bestreiten der klägerischen Behauptung, dass den ausländischen Depositären der Reimport untersagt sei, sei deshalb auch nicht beachtlich. Schließlich sei auch unerheblich, dass die Beklagte nach eigenem Bekunden nicht habe erkennen können, für welchen Markt die Parfüms bestimmt gewesen seien, denn auf ein Verschulden komme es nicht an. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Für die Neuheit eines Geschmacksmusters ist es unschädlich, wenn das Produkt vorher außerhalb der EU ausgestellt warveröffentlicht am 5. Januar 2012
LG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2011, Az. 34 O 130/08
§ 11 Abs. 2 S. 1 GGV, § 19 Abs. 2 GGVDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass das Inverkehrbringen eines neuen Möbels außerhalb der EU, nämlich in einem chinesischen Show-Room, nicht dazu führt, dass dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster für dieses Möbel die Neuheitsvermutung in der EU abzusprechen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Ausstellung von Fotografien des Joseph Beuys bei „künstlerischer Aktion“ bedarf der Einwilligung der Beuys-Erbenveröffentlicht am 3. Januar 2012
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.12.2011, Az. I_20 U 101/09 – nicht rechtskräftig
§ 3 S. 1 UrhG, § 23 S. 1 UrhG
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Ausstellung von Fotografien des Joseph Beuys bei „künstlerischer Aktion“ der Einwilligung der Beuys-Erben bedarf. Zur Pressemitteilung Nr. 39/2011 des Oberlandesgerichts vom 30.12.2011: (mehr …) - LG Düsseldorf: Ratenzahlungsklauseln in AGB von Versicherungen müssen effektiven Jahreszinssatz angebenveröffentlicht am 19. Dezember 2011
LG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2011, Az. 12 O 193/10
§ 6 Abs. 1 PAngV, § 1 Abs. 1 PAngVDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die AGB-Klausel eines Versicherungsunternehmens „Nach Vereinbarung können sie Jahresbeiträge auch in halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten zahlen (Ratenzahlungen); hierfür werden Ratenzuschläge erhoben.„ unwirksam und deren Verwendung zu unterlassen ist. Es fehle die nach der Preisangabenverordnung zwingend erforderliche Angabe des effektiven Jahreszinses, da die Einräumung der Ratenzahlungsmöglichkeit einen Kredit im Sinne der Vorschrift darstelle. Der Zahlungsaufschub sei entgeltlich, wofür jede Art von Gegenleistung, auch eine nur geringfügige, insbesondere Zinsen, Teilzahlungszuschlag oder Kosten, genüge. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Wer eine einstweilige Verfügung beantragt, sollte auch die (nicht bestehende) Rechtekette an den streitgegenständlichen Schutzrechten „einstweilig“ glaubhaft machen können / Komplexe Rechtekettenveröffentlicht am 16. Dezember 2011
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2011, Az. I-2 W 58/10
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB analog
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass derjenige, der im Rahmen des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eine bestimmte Rechtekette zu belegen oder – wie hier – zu widerlegen hat, bei komplexen Sachverhalten auf die Hauptsacheklage verwiesen werden kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - AG Düsseldorf: „Advent, Advent, ein Gedichtlein brennt“ / Zum Schadensersatz beim Diebstahl von Adventsgedichtenveröffentlicht am 12. Dezember 2011
AG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2011, Az. 57 C 14084/10
§ 97 Abs. 2 UrhG, § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG, § 19a UrhG
Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass für den unbefugten Vertrieb eines Adventsgedichts in einem Onlinemagazin über einen Zeitraum von 4 Monaten ca. 600,00 EUR Schadensersatz an die Dichterin zu zahlen sind. Zugrunde gelegt wurde die Berechnung die Preisliste der Rechteinhaberin, die einen Betrag von 0,75 EUR pro Zeichen vorsah. Dies sah das Gericht als angemessen an, da es sich nicht um Fantasiepreise handeln würde. Dazu habe die Beklagte noch Abmahnkosten von mehr als 500,00 EUR zu tragen, da eine Deckelung der Abmahnkosten wegen des gewerbsmäßigen Vertriebs nicht in Betracht komme. Das LG Potsdam hatte für den Lizenzschadensersatz von Gedichten mangels Preislisten des Rechtsinhabers noch die „Honorartabelle des Deutschen Journalistenverbands“ mit der Rubrik „Kurzgeschichten“ herangezogen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Düsseldorf: HTML-Tags von Bildern im Internet können Markenrechte verletzenveröffentlicht am 12. Dezember 2011
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2011, Az. I-20 U 68/11
Art. 9 Abs. 1 Iit. b) GMVDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Benutzung eines markenrechtlich geschützten Begriffs im HTML-Tag eines Bildes zur Verletzung der Rechte an diesem Begriff führen kann. Die so genannten „Alt“-Attribute von Bildern im Internet, die bei textbasierten Browsern anstelle des Bildes ausgegeben werden bzw. bei Browsern für Blinde die Bildbeschreibung übernehmen, würden eine kennzeichenmäßige Nutzung darstellen. Ein solches Attribut unterscheide sich erheblich von „Metatags“ und „Keywords“, weil der so gekennzeichnete Text tatsächlich zur sinnlichen Wahrnehmung bestimmt sei und nicht nur mittelbar durch eine Suchmaschine wahrgenommen werde. Werde in diesem Attribut ein geschützter Begriff unrechtmäßig genutzt, könne dies vom Rechtsinhaber abgemahnt werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Firmenlogo ist nicht urheberrechtlich geschützt / Rinderkopfveröffentlicht am 9. Dezember 2011
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.07.1998, Az. 20 U 167/97
§ 97 Abs. 1 S.1 UrhGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Firmenlogo nur unter ganz besonderen Umständen urheberrechtlich geschützt ist. Vorrangig ist das Geschmacksmusterrecht. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Nutzung fremder Bilder als „Embedded Content“ ist urheberrechtswidrigveröffentlicht am 9. Dezember 2011
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2011, Az. I-20 U 42/11
§ 97 Abs. 2 UrhG, § 97 a Abs. 1 UrhG
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Einbindung fremder Bilder ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers als sogenannter „Embedded Content“ auf einer Webseite eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Insofern sei von einem bloßen Hyperlink zu unterscheiden, welcher den Nutzer lediglich auf das Werk in einer Art verweise, die Nutzern den bereits eröffneten Zugang erleichtere. Beim „Embedded Content“ dagegen werde das geschützte Werk durch denjenigen, der es auf seiner Seite eingebunden habe, selbst öffentlich zum Abruf bereitgehalten. Dadurch werde das Bild nicht mehr in der vom Urheber beabsichtigten Weise öffentlich zugänglich gemacht, inbesondere unter Umgehung seiner Website und unter Verletzung des Urhebernennungsrechts. Zum Volltext der Entscheidung: