IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. April 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammVG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2012, Az. 27 K 6228/10
    § 4 Abs. 2 S.1 JMStV, § 4 Abs. 2 S.2 JMStV, § 7 Abs. 1 JMStV, § 7 Abs. 2 JMStV, § 7 Abs. 3 JMStV

    Das VG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Domainvermarktungsgesellschaft, welche eine Domain für einen Kunden parkt, für jugendgefährdende Links haftet, die unter der fraglichen Domain vorgehalten werden. Die Gesellschaft hatte sich darauf berufen, keinerlei Kenntnis von dem Inhalt der Website gehabt zu haben. Das VG Düsseldorf vertrat indes die Ansicht, die Gesellschaft habe sich die Inhalte zu eigen gemacht, insbesondere, da nicht nur Links vorgehalten worden seien, sondern auch Teaser-Texte und -Bilder. Ob dies alles ohne Wissen der Gesellschaft geschehen sei, sei unerheblich, da sie als Störerin auch ohne Kenntnis auf Unterlassung hafte. Was wir davon halten? Ein Zueigenmachen der Inhalte, also öffentliche Zugänglichmachung nach „redaktioneller Kontrolle“ (vgl. Urteil vom 12.11.2009, Az. I ZR 166/07 – Marions Kochbuch), ohne Kenntnis derselben? Mmh … Zum Volltext der Entscheidung:
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. April 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.02.2012, Az. I-15 W 45/08
    § 11 LPG NW

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Zuleitung eines Gegendarstellungsverlangens nach 16 Tagen nicht mehr unverzüglich gemäß den Vorschriften des Landespressegesetzes NRW ist. Im Regelfall könne davon ausgegangen werden, dass der Betroffene innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung, auch nach Beratung mit seinem Anwalt, zu einer Entscheidung gekommen sein werde und zu reagieren habe. Deshalb sei nach 16 Tagen die Unverzüglichkeit bereits nicht mehr gegeben. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. April 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2008, Az. 14c O 223/08
    § 20 Abs. 4 GWB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Betreiber eines stationären „Espresso-Shops“, der neben Espresso-Maschinen und Accessoires auch Konditoreiprodukte und Kaffeeprodukte anbietet, keinen kartellrechtlichen Anspruch gegen einen Lebensmitteldiscounter auf den Verkauf bestimmter Kaffeprodukte zu einem bestimmten Bruttopreis hat. Die beiden Parteien seien nicht auf demselben sachlich relevanten Markt tätig und somit keine Wettbewerber. Die Verfügungsbeklagten böten als Lebensmitteldiscounter auf den Anbietermärkten das Lebensmittelvollsortiment inkl. Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel an; die Verfügungsklägerin sei demgegenüber nicht auf demselben Anbietermarkt tätig. Es sei nicht ersichtlich, dass der am Kauf von Espresso-Kaffee interessierte Verbraucher auf dem räumlich auf Düsseldorf abzugrenzenden Markt gerade auch dieses Angebotssegment der Verfügungsklägerin in hinreichender Weise wahrnehmen werde. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. April 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 01.03.2012, Az. 12 O 607/11 – nicht rechtskräftig
    § 66a TKG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass auch für unter der Vorwahl (0)185 kostenpflichtig zu erreichende Service-Dienste die Kosten anzugeben sind, die für Anrufe aus dem Festnetz und aus den Mobilfunknetzen zu zahlen sind. Ein Telekommunikationsunternehmen hatte für seinen Kundendienst eine 0185-Telefonnummer angegeben und darunter den Hinweis gesetzt: „0-19 ct/Min. aus dem dt. Festnetz, ggf. abweichende Mobilfunktarife“ bzw. „Servicemenü kostenfrei, danach 0 oder 19 ct/min. nach Tarifansage aus dem Festnetz, abweichende Mobilfunkpreise“. Bei diesem Hinweis wurde beanstandet, dass diese Preisangabe für Anrufe aus dem Festnetz lediglich eine Preisspanne ausweise und es für Anrufe aus den Mobilfunknetzen an einer Angabe des Höchstpreises fehle.

  • veröffentlicht am 2. April 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2011, Az. 12 O 254/11
    § 69 a UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass bestimmte „Routinearbeiten eines Programmierers“ urheberrechtlich nicht geschützt sind. Streitgegenständlich waren für eine Website in Java programmierte Skripte, die bewirkten, dass wechselnde Werbebanner gezeigt wurden, Produktbilder auf einer „Detailseite“ in bestimmter Weise angezeigt waren oder Hilfsfunktionen enthielten, die für die Steuerung der Standard-Bedienelemente verantwortlich waren bzw. die die Darstellung der Seiten steuerten. Nicht urheberrechtlich geschützt sei Banales, Routinemäßiges und allgemein Verwandtes, was jeder Programmierer auf die gleiche oder ähnliche Weise tun würde. Auch die bloße Übernahme fremder bereits bestehender Programme oder Programmteile, sowie das, was sich aus der Natur der Aufgabe und aus rein funktionalen Erwägungen ergebe, sei urheberrechtlich nicht geschützt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. April 2012

    LG Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.2012, Az. 2a O 323/11
    § 2 Nr. 3 TMG, § 7 Abs. 1 TMG, § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 14 Abs. 3 – 6 MarkenG, § 19 MarkenG, § 242 BGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Affiliate für Werbeanzeigen des sog. Merchants nur eingeschränkt haftet. Der Affiliate hafte nicht als Täter für eine mögliche Verletzung der Markenrechte der Markeninhaberin, wenn er – wie hier – im Hinblick auf die in seinen Internetauftritt eingebundene streitgegenständliche Anzeige keine fremden Informationen zu Eigen mache. Vgl. hierzu auch LG Münster, Urteil vom 20.09.2011, Az. 025 O 34/11, hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. April 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2012, Az. 34 O 16/01
    § 12 S. 2 BGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Registrierung einer Domain „www.namederstadt-info.de“ nicht gegen die Namensrechte der genannten Stadt verstößt. Durch den Gebrauch des Stadtnamens in Verbindung mit dem Zusatz „-info“ entstehe keine Zuordnungsverwirrung bei den angesprochenen Verkehrskreisen. Aus der genannten Adresse ergebe sich weder, dass die Seite von der Klägerin selbst betrieben werde, noch dass die Stadt dem Gebrauch ihres Namens durch die Beklagte zugestimmt habe. Zwar genieße auch eine Stadt Schutz ihrer Namensrechts, im Gegensatz zum Namensrecht natürlicher Personen sei dieses jedoch eingeschränkt auszulegen. Es sei nicht ersichtlich, warum gerade der Zusatz „info“ in Verbindung mit dem Stadtnamen so verstanden werden muss, dass die gesamte Domain der Stadt zuzuordnen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. März 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 16.03.2012, Az. 38 O 74/11
    § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass einem Teehersteller die Abbildung von Himbeeren und Vanilleblüten auf einer Packung für Früchtetee mit der Bezeichnung „Himbeer-Vanille-Abenteuer“ zu untersagen ist, wenn lediglich natürliche Aromen mit Vanille- und Himbeergeschmack enthalten sind, jedoch keine Bestandteile von Himbeeren oder Vanille. Da auf der Verpackung sich auch ein siegelartiger Rundaufdruck mit dem Hinweis: „Nur natürliche Zutaten“ finde, werde der Verbraucher darüber getäuscht, dass es sich bei diesen natürlichen Zutaten um die abgebildeten Himbeeren und Vanille handele. Die (wesentlich kleiner gehaltene) Angabe „Früchtetee mit natürlichen Aromen“ sei nicht geeignet, den geschaffenen Eindruck zu korrigieren. Das Urteil wurde vom OLG Düsseldorf aufgehoben (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. März 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2012, Az. 2a O 317/11
    Die Entscheidung wurde durch die Entscheidung OLG Düsseldorf
    , Urteil vom 21. 05.2013, Az. I-20 U 67/12 (hier) aufgehoben!
    § 14 MarkenG, § 15 MarkenG

    Das LG Düsseldorf hat laut Pressemitteilung 5/2012 vom 14.03.2012 eine Klage des Sängers Frank Wendler gegen den etwas bekannteren Sänger Michael Wendler („Schlagerstar“) abgewiesen. Frank wollte Michael untersagen lassen, sich als „Der Wendler“ zu bezeichnen. Die hierin liegende Alleinstellungsbehauptung fand das LG Düsseldorf nicht anstößig. Aufgrund der Bekanntheit des Beklagten, Michael Wendler, bestünde keine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Sängern, aus der sich eine Verletzung von Rechten des Klägers an seinem bürgerlichen Namen „Frank Wendler“ ergeben könnte, so die Pressemitteilung. (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. März 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 01.03.2012, Az. 14c O 302/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 9 UWG; § 42 GeschmMG

    Das LG Düsseldorf teilt per Pressemitteilung mit, dass die Produktgestaltung eines Puddings „Flecki“ mit Abbildung einer (Comic-)Kuh nicht die Rechte eines namhaften Herstellers verletzt, der seinerseits einen Schoko-Vanille-Pudding mit Abbildung der Kuh „Paula“ vertreibt. Das Gericht hat sich mit den konkreten Gestaltungen auseinandergesetzt und ist zu dem Schluss gekommen, dass zwischen beiden Produkten ausreichend Unterschiede bestehen, um eine Geschmacksmusterverletzung und eine wettbewerbswidrige Herkunftstäuschung und/oder Rufausbeutung auszuschließen. Im Vergleich der Produkte ergebe sich kein übereinstimmender Gesamteindruck und „Flecki“ wirke auch nicht wie die für einen Discount-Supermarkt verwendete so genannte Zweitmarke von „Paula“, so dass der Verkehr nicht davon ausgehe, dass „Flecki“ von demselben Hersteller stamme. Unterschiedlich sei beispielsweise – abgesehen von der Gestaltung der Kühe selbst – auch die Maserung des Puddings sowie die Verpackungsgröße.

I