Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Düsseldorf: Zur (fehlenden) Verpflichtung, den Bezug von Adressen über einen Adresshändler zu vergüten, wenn die Adressen rechtswidrig gewonnen werdenveröffentlicht am 11. Februar 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2013, Az. 33 O 95/13
§ 280 BGB, § 7 Abs. 1 UWG, § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Adresshändler keinen Anspruch auf Zahlung für gelieferte Adressen besitzt, wenn der Vertrag mit ihm darauf gerichtet ist, dass er, um die Adressen liefern zu können, systematisch gegen geltendes Recht (hier: Wettbewerbsrecht) verstoßen muss. Im vorliegenden Fall hatte der Adresshändler die Zustimmung der Kunden zur Zusendung von Werbung dadurch erschlichen, dass er diese im Rahmen einer Meinungsumfrage, die werblichen Zwecken diente, erworben hatte, so dass diese Einwilligungen nicht gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG privilegiert waren. Die vermeintliche Zustimmung der Angerufenen werde, so die Kammer, lediglich durch ein als Meinungsbefragung getarnten Telefonanruf generiert. Derartige, den Sinn und Zweck der Verbraucherrechte umgehende Handlungen, mit dem nämlich der eigentliche Zweck, die Auswahl und die Vorsortierung von Adressmaterial durchzuführen, um den Verbraucher mit telefonischer Werbung belästigen zu können, verschleiert werde, sei sittenwidrig und nicht geeignet, wirksame Zustimmungen für weitere Anrufe zu erhalten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Berichterstattung über den Urlaub eines Prominenten kann unzulässig seinveröffentlicht am 30. Dezember 2013
LG Köln, Urteil vom 08.05.2013, Az. 28 O 349/12
§ 1004 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDas LG Köln hat entschieden, dass die Berichterstattung über einen Prominenten, gegen den ein Strafrechtsprozess läuft, unter dem Titel „Die … auf Prozess-Urlaub in Kanada“ unzulässig sein kann. Eine Einwilligung des Prominenten zur Wort- und Bildberichterstattung habe nicht vorgelegen, zudem seien die Bilder am ausländischen Flughafen heimlich aufgenommen worden. Bei einem Urlaub handele es sich außerdem grundsätzlich um eine der geschützten Privatsphäre zuzurechnenden Tätigkeit. Nach Abwägung aller Umstände überwiege das berechtigte Interesse des Klägers das Interesse der Öffentlichkeit am (indirekten) Prozessverlauf. Zum Volltext der Entscheidung:
- LAG Mainz: Werbefilme eines Unternehmens dürfen auch nach dem Ausscheiden von Mitarbeitern weiter verwendet werdenveröffentlicht am 19. Dezember 2013
LAG Mainz, Urteil vom 08.05.2013, Az. 8 Sa 36/13
§ 823 Abs. 1 u. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; § 22 KUG, § 23 KUG; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas LAG Mainz hat entschieden, dass ein Mitarbeiter eines Unternehmens nach seinem Ausscheiden keinen Anspruch darauf hat, dass Werbefilme, in denen er zu sehen ist, nicht weiterhin veröffentlicht werden. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Mitarbeiter während seiner Unternehmenszugehörigkeit seine Einwilligung für Filmaufnahmen wirksam erteilt hat und seine Persönlichkeit in besagtem Film nicht im Vordergrund stehe. Vorliegend sei der Kläger als Monteur in dem ca. 5-minütigen Unternehmensfilm lediglich in zwei kurzen Sequenzen von 2 bis 3 Sekunden zu sehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Szenenbild aus einem Film darf nicht ohne Einwilligung der abgebildeten Person zu fremden Werbezwecken verwendet werdenveröffentlicht am 30. Oktober 2013
LG Köln, Urteil vom 20.02.2013, Az. 28 O 431/12
§ 823 BGB, § 1004 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDas LG Köln hat entschieden, dass die Abbildung einer Filmszene ohne Einwilligung der darin abgebildeten Person(en) nicht zu fremden Werbezwecken genutzt werden darf. Vorliegend hatte die Beklagte ein Szenenbild aus dem Film „Die Wanderhure“ zur Bewerbung von TV-Geräten (indem das Szenenbild auf dem „Bildschirm“ der TV-Geräte in der Werbeanzeige eingeblendet wurde) verwendet. Dies sei ohne Einwilligung unzulässig, befand das Gericht, da damit nicht der Film beworben werde, sondern der Werbe- und Imagewert der abgebildeten Schauspielerin zur Bewerbung eigener Produkte der Beklagten ausgenutzt werde. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Eine Berechtigung zur Abmahnung wegen belästigender Werbung steht außer dem Empfänger auch Mitbewerbern und Verbänden zuveröffentlicht am 30. September 2013
BGH, Urteil vom 20.03.2013, Az. I ZR 209/11
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 UWG, § 7 Abs. 3 UWG, § 8 Abs. 3 UWG; Art. 13 Abs. 6 Satz 1 EU-RL 2002/58, Art. 15 EU-RL 2002/58, Art. 15a EU-RL 2002/58; Art. 169 AEUV; Art. 7 und Anlage I EU-RL 2009/22Der BGH hat entschieden, dass auch Mitbewerber und Verbände Verstöße gegen § 7 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 und Abs. 3 UWG verfolgen können, also nicht nur der Betroffene, der durch unerwünschte Werbung belästigt wird. Eine solche Beschränkung ergebe sich nicht aus dem europäischen Recht. Die einschlägige Richtlinie 2009/22/EG hindere nach ihrem Art. 7 die Mitgliedstaaten nicht daran, Bestimmungen zu erlassen oder beizubehalten, die den qualifizierten Einrichtungen sowie sonstigen betroffenen Personen auf nationaler Ebene weitergehende Rechte zur Klageerhebung einräumen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Münster: Die Kontaktaufnahme per Werbe-E-Mail ohne vorherige Einwilligung ist unzumutbar – auch wenn es sich um ein Versehen handeltveröffentlicht am 20. September 2013
LG Münster, Urteil vom 22.04.2013, Az. 08 O 413/12
§ 823 BGB, § 1004 BGB
Das LG Münster hat entschieden, dass die Versendung einer Werbe-E-Mail an einen (ehemaligen) Kunden ohne dessen vorherige Einwilligung eine unzumutbare Belästigung und damit eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt. Dies sei auch dann der Fall, wenn die E-Mail-Adresse, die inzwischen nach Aufgabe des ursprünglichen Inhabers einem Dritten zugeteilt wurde, durch einen Programm-Fehler wieder in den aktiven Verteiler des Werbenden aufgenommen werde. Auf ein Verschulden komme es für den Unterlassungsanspruch nicht an. Jedoch habe die Beklagte auf Grund des fehlenden Verschuldens die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten nicht zu erstatten. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Köln: Bei Berichterstattungen über Prominente in emotionalen Ausnahmesituationen geht der Schutz der Privatsphäre vorveröffentlicht am 3. September 2013
OLG Köln, Urteil vom 26.03.2013, Az. 15 U 149/12
§ 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB analog; § 22 KUGDas OLG Köln hat entschieden, dass Bildberichterstattungen über Prominente in emotionalen Ausnahmesituationen (hier: Verkehrsunfall) in besonderer Weise den Schutz der Privatsphäre beachten müssen und bei fehlender Einwilligung zu untersagen sind. Das Interesse der abgebildeten Person, das Geschehen ohne Öffentlichkeit verarbeiten zu können, gehe in der Regel dem Informationsinteresse vor. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Vodafone darf auch Bestandskunden nicht ungefragt mit Werbeanrufen überziehenveröffentlicht am 13. August 2013
LG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2013, Az. 38 O 49/12 – nicht rechtskräftig
§ 7 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Mobilfunkanbieter Vodafone Bestandskunden nicht ungefragt mit Werbeanrufen überziehen darf. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Köln: Schadensersatz für ungenehmigte Ausstrahlung von Filmaufnahmen im Rahmen einer Doku-Soapveröffentlicht am 18. Juni 2013
AG Köln, Urteil vom 06.05.2013, Az. 142 C 227/12
§ 823 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GGDas AG Köln hat entschieden, dass für Filmaufnahmen, die ohne Einwilligung des Betroffenen im Rahmen einer Doku-Soap ausgestrahlt werden, Schadensersatz zu leisten ist. Vorliegend erhielt der Kläger 1.500,00 EUR für die Ausstrahlung eines von ihm widersprochenen Beitrags im Rahmen der Reihe „Die Versicherungsdetektive“, in welchem der Kläger als möglicher Versicherungsbetrüger dargestellt wurde. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zur Einwilligung in Werbeanrufe im Rahmen von Gewinnspielenveröffentlicht am 19. April 2013
BGH, Urteil vom 25.10.2012, Az. I ZR 169/10
§§ 305 ff. BGB, § 339 BGB; § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWGDer BGH hat entschieden, dass Einwilligungen in Werbeanrufe, die Verbraucher im Rahmen von Gewinnspielen abgeben, nur dann wirksam erteilt sind, wenn sie in Kenntnis der Sachlage und für den konkreten Fall erklärt werden. Dafür müsse der Verbraucher vor Erteilung der Einwilligung hinreichend darauf hingewiesen werden, dass Werbeanrufe erfolgen werden und für welche Unternehmen er seine Einwilligung hierzu erteilt. Eine wirksame Einwilligung könne auch durch Ankreuzen einer entsprechend konkret vorformulierten Erklärung erteilt werden, wenn sie in einem gesonderten Text oder Textabschnitt ohne anderen Inhalt enthalten sei. Diese Voraussetzungen seien vorliegend jedoch nicht erfüllt gewesen. Zum Volltext der Entscheidung: