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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. April 2012

    LG Berlin, Urteil vom 18.09.2008, Az. 27 O 870/07
    § 823 BGB, § 1004 BGB; Art. 2 GG, Art. 1 GG; § 23 KunstUrhG, § 22 KunstUrhG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass Porträtfotos, die von einem Modefotografen angefertigt wurden, von diesem nur mit Einwilligung des Abgebildeten für kommerzielle Zwecke veröffentlicht werden dürfen. Bestehe keine Absprache, könne diese Einwilligung nicht unterstellt werden. Auch eine konkludente Einwilligung scheide aus, wenn der Kläger – wie vorliegend – davon ausgehen dürfe, dass die Fotos lediglich für interne Casting-Zwecke angefertigt würden. Dass sonst keine Absprachen mit potentiellen Modellen getroffen werden mögen, sei vorliegend nicht von Bedeutung, weil der Kläger, wie der Beklagte gewusst haben dürfte, kein Modell gewesen sei und ihm daher die in der Branche üblichen Gepflogenheiten nicht bekannt gewesen sein dürften. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. März 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Bonn, Urteil vom 12.01.2012, Az. 11 O 49/11
    § 7 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 3 UWG

    Das LG Bonn hat entschieden, dass Werbeanrufe der Telekom (z.B. für Telekommunikations-Dienstleistungsverträge oder für Verträge über den Empfang von digitalem Femsehen) unzulässig sind, wenn die Telekom keine wirksame Einverständniserklärung des angerufenen Kunden vorweisen kann. Dafür sei die Telekom auch beweisbelastet. Vorliegend hatte die Telekom behauptet, einige Kunden hätten ihre Einwilligung im Rahmen eines Gewinnspiels erteilt, konnte allerdings zum Zeitpunkt der Verhandlung nicht einmal die Teilnahme der benannten Kunden an dem Spiel belegen. In anderen aufgeführten Fällen von unerwünschten Telefonanrufen urteilte das Gericht, dass ein bereits vorgesetztes Häkchen zur Einwilligung in Werbeanrufe in einem Vertrag unter der Rubrik Vertragspartner / All­gemeine Geschäftsbedingungen / Datenschutzerklärung nicht ausreiche, da die Einwilligung für Werbung immer gesondert zu erteilen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. März 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Urteil vom 22.09.2011, Az. 10 U 131/10
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass heimlich in den Arbeitsstätten einer Großbäckerei aufgenommenes Filmmaterial nicht ohne vorherige Einwilligung des betreffenden Unternehmens öffentlich ausgestrahlt werden darf. Vorliegend wurde vom Senat vor allem bemängelt, dass das Filmmaterial nicht geeignet war, die behaupteten Hygienemängel innerhalb der Bäckerei zu belegen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. März 2012

    LG Berlin, Urteil vom 06.03.2012, Az. 16 O 551/10 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass der sog. „Freundefinder“ Facebook-Mitglieder rechtswidrig dazu verleite, Namen und E-Mail-Adressen von Freunden zu importieren, die selbst nicht bei Facebook seien, da diese daraufhin eine Facebook-Einladung erhielten, ohne vorher eine entsprechende Einwilligung erteilt zu haben. Zum vergleichbaren Vorhalten eines „Tell-a-friend“-Buttons auch OLG Nürnberg, Urteil vom 25.10.2005, Az. 3 U 1084/05 (hier). (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. Februar 2012

    LG Hamburg, Urteil vom 17.02.2004, Az. 312 O 645/02
    §§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG

    Das LG Hamburg hat darauf hingeiwiesen, dass die Einwilligung in die Zusendung von elektronischer Werbung (E-Mails) dann verfällt, wenn sie seit Erteilung über 10 Jahre nicht genutzt wird. Im vorliegenden Fall hatte der Angerufene 1983 – 1992 an einer Lotterie teilgenommen. Am 29.07.2002 wurde er sodann von einem Vertriebsunternehmen der Lotterie im Rahmen eines Werbegesprächs („cold call“) angerufen. Auf Grund des Zeitablaufs könne auch kein Einverständnis vermutet werden.
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  • veröffentlicht am 24. Februar 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG München I, Urteil vom 08.04.2010, Az. 17 HK O 138/10
    § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG

    Das LG München I hat entschieden, dass die Einwilligung in die Zusendung von elektronischer Werbung (per E-Mail) verfällt, wenn sie seit Erteilung über einen Zeitraum von 1,5 Jahren nicht benutzt wird. Zitat: „… zwischen der Einwilligung, so sie denn vorlag und am 04.05.2008 erteilt wurde, und der Versendung der e-Mail [lag] ein Zeitraum von mehr als 1,5 Jahren. Damit hatte die Einwilligung, so sie denn erteilt worden war, jedenfalls ihre Aktualität verloren und konnte die Versendung der Werbe-e-Mail vom 16.12.2009 nicht mehr rechtfertigen, sodass diese e-Mail vom 16.12.2009 ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten erfolgte. Sie war somit eine unzumutbare Belästigung i.S.v. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG, so dass nach § 8 Abs. 1, 3 Nr. 2 UWG dem Antragsteller der geltend gemachte Unterlassungsanspruch zusteht.

  • veröffentlicht am 21. Oktober 2011

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.08.2011, Az. 6 U 182/10
    § 8 Abs. 4 UWG,
    § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Versicherungsunternehmen, welches ein Call-Center für Werbeanrufe bei potentiellen Kunden beauftragt, für dessen Wettbewerbsverstöße (Anruf bei Verbrauchern ohne deren wirksame Einwilligung) haftet. Der Unterlassungsanspruch gegen den Auftraggeber bestehe neben dem Unterlassungsanspruch gegen das Call-Center. Es sei nicht rechtsmissbräuchlich, wenn beide auf Unterlassung in Anspruch genommen würden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. Oktober 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 19.10.2011, Az. I ZR 140/10
    § 19a UrhG

    Der BGH hat (erneut) entschieden, dass die Suchmaschine Google nicht für urheberrechtlich geschützte Werke, die in Vorschaubildern dargestellt werden, haftet. Dies wurde bereits in einem letztjährigen Urteil so entschieden. Bei den so genannten Thumbnails sei von einer wirksamen Einwilligung des Einstellers des geschützten Werkes auszugehen, wenn dieser keine ausdrücklichen Schutzvorkehrungen gegen die Anzeige in Suchmaschinen getroffen habe. Dies gelte auch für ohne Zustimmung des Urhebers eingestellte Werke. Der Urheber wird damit zur Durchsetzung seiner Ansprüche an denjenigen verwiesen, der die Werke ohne Zustimmung eingestellt hat. Zur Pressemitteilung Nr. 165/2011 des BGH vom 19.10.2011:

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  • veröffentlicht am 22. September 2011

    LG Berlin, Beschluss vom 06.08.2011, Az. 15 O 762/04
    § 890 ZPO

    Das LG Berlin hat nach einer Pressemitteilung des Vereins Verbraucherzentrale Bundesverband gegen ein Telekommunikationsunternehmen ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000,00 EUR verhängt, weil dieses zum wiederholten Male gegen eine gerichtliche Unterlassungsverfügung verstoßen hatte. Eine angeblich im Rahmen eines Gewinnspiels im Internet erteilte Einwilligung von Verbrauchern in den Erhalt von Werbeanrufen konnte nicht belegt werden. Da Telefonwerbung einen massiven Eingriff in die Privatsphäre darstelle, sei besondere Sorgfalt des anrufenden Unternehmens bei der Vergewisserung, ob eine wirksame Einwilligung vorliege, an den Tag zu legen.

  • veröffentlicht am 12. September 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 27.05.2011, Az. 324 O 648/10
    § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG; § 22 KunstUrhG, § 23 Abs. 2 KunstUrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass eine erneute Einwilligung zur Bildveröffentlichung erforderlich ist, wenn das Bild nachträglich erheblich bearbeitet wurde. Dies lasse eine zuvor erteilte Einwilligung unwirksam werden. Vorliegend war durch die Bearbeitung der Eindruck erweckt worden, die Klägerin schminke sich stark, obwohl sie im ursprünglichen Bild ein natürliches Erscheinungsbild gehabt habe. Dies sei als nicht unerhebliche  Bearbeitung einzustufen. Zum Volltext der Entscheidung:

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