Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Karlsruhe: Wenn Großeltern im Kampf gegen das Jugendamt wegen entzogenem Sorgerecht Bilder ihres Enkels ins Internet stellen / Zur öffentlichen Zugänglichmachung von Kinderbildernveröffentlicht am 10. April 2011
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.02.2011, Az. 1 (7) Ss 371/10-AK 99/10
§§ 33 Abs.1; 22 KUGDas OLG Karlsruhe hat in einem bemerkenswerten Beschluss die rechtlichen Grundlagen für die Veröffentlichung von Kinderbildern im Internet aufgezeigt, wenn der für die Veröffentlichung der Bilder Berechtigte (hier: Jugendamt) seine Einwilligung verweigert. Zum Beschluss im Volltext: (mehr …)
- OLG Stuttgart: Gewinnspielanmeldung ist keine Einwilligung für Werbeanrufeveröffentlicht am 19. März 2011
OLG Stuttgart, Urteil vom 11.11.2010, Az. 2 U 29/10
§ 7 UWGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Anmeldung bei einem Gewinnspiel im Internet nicht gleichzeitig eine Einwilligung in den Erhalt von Werbeanrufen darstellt. Eine solche Anmeldung unter Verwendung von Daten, die in jedem Telefonverzeichnis frei zugänglich seien und die somit jedermann abrufen und insoweit (miss-)brauchen könne, reiche nicht zum Nachweis einer Einwilligung in spätere Anrufe aus. Die Identität des Anmeldenden könne auf diese Weise nicht sicher gestellt werden. Im vorliegenden Fall hatten die Zeuginnen, die später durch Werbeanrufe belästigt wurde, angegeben, sich gar nicht für ein Gewinnspiel angemeldet zu haben. Das Gericht befand diese Aussagen für glaubwürdig, zumal eine Zeugin noch nicht einmal eine Computer besaß. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Hamburg: Betreiber eines Onlinespiels muss den Eltern eines Minderjährigen Teilnahmeentgelte zurückzahlen, wenn dieser heimlich gehandelt hatveröffentlicht am 9. März 2011
AG Hamburg, Urteil vom 12.01.2011, Az. 7c C 52/10
§§ 108 Abs. 1; 110 BGBDas AG Hamburg hat entschieden, dass die Eltern eines minderjährigen Kindes von dem Betreiber eines Onlinespiels Teilnahmeentgelte zurückfordern können, welche das Kind ohne deren Wissen durch Anruf einer kostenpflichtigen Mehrwertnummer bezahlt hat. Der Sohn der Kläger hatte sich für über 400,00 EUR kostenpflichtige Teile des im Übrigen kostenlosen Online-Spiels freischalten lassen. Der Betreiber des Spiels konnte sich auch nicht auf den sog. „Taschengeld-Paragraphen“ berufen. Danach gilt ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind. Die Eltern hätten dem Vertrag nicht zugestimmt. Auch seien die kostenpflichtigen Teile des Spiels nicht mit Mitteln bewirkt worden, die ihm zu diesem Zweck überlassen worden seien.
- BGH: Das Double-opt-in-Prinzip ist bei der Einholung einer Einwilligung in Werbeanrufe NICHT ausreichend / Einwilligung per E-Mailveröffentlicht am 15. Februar 2011
BGH, Urteil vom 10.02.2011, Az. I ZR 164/09
§§ 3; 7 Abs. 2 Nr. 2 UWGDer BGH hat entschieden, dass zum Nachweis der Einwilligung in Werbeanrufe (nicht Werbe-Mails oder -Faxnachrichten!) das landläufig verwendete Double-Opt-in-Verfahren nicht ausreicht. Aus der Pressemitteilung Nr. 29/2011 des BGH: „Im Streitfall hatte … [die Beklagte] das Einverständnis der angerufenen Verbraucher nicht nachgewiesen. Für diesen Nachweis kommt insbesondere der Ausdruck einer E-Mail des angerufenen Verbrauchers in Betracht, in der er sich ausdrücklich mit der Werbung einverstanden erklärt. Die Speicherung der entsprechenden E-Mail ist dem Werbenden ohne weiteres möglich und zumutbar. Diesen Nachweis hat die [Beklagte] nicht geführt, sondern sich nur allgemein auf die Einhaltung des Double-Opt-In-Verfahrens berufen. Dieses elektronisch durchgeführte Double-Opt-In-Verfahren ist von vornherein ungeeignet, um ein Einverständnis von Verbrauchern mit Werbeanrufen zu belegen. Zwar kann bei Vorlage der dabei angeforderten elektronischen Bestätigung angenommen werden, dass der – die Einwilligung in Werbeanrufe enthaltende – Teilnahmeantrag für das Online-Gewinnspiel tatsächlich von der angegebenen E-Mail-Adresse stammt. Damit ist aber nicht sichergestellt, dass es sich bei der angegebenen Telefonnummer tatsächlich um den Anschluss des Absenders der Bestätigungs-E-Mail handelt. Es kann zahlreiche Gründe für die versehentliche oder vorsätzliche Eintragung einer falschen Telefonnummer geben. Das Gesetz verlangt aber zwingend, dass der konkret angerufene Teilnehmer vor dem Werbeanruf ausdrücklich sein Einverständnis erklärt hat.„
- OLG Köln: Wer Cold-Calls durchführt und behauptet die hierfür erworbenen Adressen enthielten die Einwilligung des jeweils Angerufenen, ist hierfür beweispflichtig. / Berichtet von Dr. Damm & Partnerveröffentlicht am 19. Dezember 2010
OLG Köln, Urteil vom 19.11.2010, Az. 6 U 38/10
§§ 7 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2, 8 Abs. 1 und 3 Nr. 3 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches Cold-Calls durchführen lässt und behauptet, die hierfür erworbenen Adressen enthielten die Einwilligung des jeweils Angerufenen, hierfür beweispflichtig ist. Zitat: „Nach dem vom Senat zu Grunde zu legenden Sachverhalt stand dem Kläger der so verstandene Anspruch auch aus §§ 7 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2, 8 Abs. 1 und 3 Nr. 3 UWG zu. Die Anrufe der im Auftrag der Beklagten handelnden Call-Center-Agentin sind unstreitig. Soweit sie eine vor Anmietung des Adressmaterials erklärte Einwilligung von Frau I behauptet hat, ist sie dafür zu ihrem prozessualen Nachteil (vgl. BGH, GRUR 2004, 517 [519] – E-Mail-Werbung) beweisfällig geblieben, ohne dass es darauf ankommt, warum sie den für den Zeugen eingeforderten Auslagenvorschuss nicht bezahlt und die Unterlassungserklärung abgegeben hat.„
- LG Düsseldorf: Interview-Einwilligung darf im Trauerfall widerrufen werdenveröffentlicht am 19. November 2010
LG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2010, Az. 12 O 309/10
§§ 1004 Abs. 1, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 1, 2 Abs. 1 GG
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Einwilligung zur Ausstrahlung von Bild- und Tonaufnahmen (Interview) wirksam widerrufen werden kann. Im entschiedenen Fall war der Antragsteller zum Tod einer Angehörigen interviewt worden, widerrief die zunächst gegebene Einwilligung zur Ausstrahlung jedoch am nächsten Tag. Das Gericht erachtete diesen Widerruf als wirksam. Das Recht auf ungestörte Trauer um den Tod eines nahen Angehörigen unterfalle dem Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Das geführte Interview, das den Umgang des Antragstellers mit seiner Trauer zum Gegenstand hatte, habe in dessen Privatsphäre eingegriffen, denn dem Antragssteller stehe das Recht zu, mit der Trauer um seine Angehörige für sich allein zu bleiben. Ein Widerruf könne erfolgen, wenn die Bedeutung des Persönlichkeitsrechts dies gebiete; dies könne dann der Fall sein, wenn veränderte Umstände vorliegen, die auf einer gewandelten inneren Einstellung basieren, so dass es dem Betroffenen nicht mehr zumutbar sei, an der einmal gegebenen Einwilligung noch festgehalten zu werden. In diesem Fall habe die Mutter der Getöteten einer Veröffentlichung des Interviews widersprochen. Vor diesem Hintergrund habe der Antragsteller aus Rücksichtnahme gegenüber seiner Tochter und zur Vermeidung familiärer Konflikte im Zusammenhang mit dem tragischen Schicksalsschlag seine Meinung ändern und seine Einwilligung widerrufen dürfen. Den Wunsch, in der Verarbeitung der Trauer alleine zu bleiben, habe die Presse zu respektieren. Von einer rechtzeitigen Erklärung einen Tag nach dem Interview sei auszugehen. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Thüringen: Keine wirksame Einwilligung in Newsletter-Empfang, wenn diese bereits voreingestellt istveröffentlicht am 29. Oktober 2010
OLG Thüringen, Urteil vom 21.04.2010, Az. 2 U 88/10
§ 7 Abs. 3 UWG
Das OLG Thüringen hat entschieden, dass eine ausdrückliche Einwilligung in den Empfang eines Newsletters nicht vorliegt, wenn das Auswahlfeld, mit dem der Kunde diese Einwilligung erteilen soll, schon vorab ausgewählt ist und der Kunde bei nicht vorhandenem Empfangswillen den gesetzten Haken selbst herausnehmen müsste. Die Klausel lautete: „Mit der Verarbeitung und Speicherung meiner Daten zum Zwecke des Newsletters bin ich einverstanden. Meine E-Mail-Adresse wird nicht an andere Unternehmen weitergegeben. Mir ist bekannt, dass ich die Einwilligung jederzeit und ohne Kosten widerrufen kann.“ Dies stelle eine unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung dar, durch die der Kunde benachteiligt werde, da sie als „opt-out“-Regelung der gesetzlichen Wertung in § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG entgegenstehe, die ein ausdrückliches vorheriges Einverständnis verlange. Dies sei gerade nicht der Fall, wenn nicht eine nach außen erkennbare Betätigung des Willens im Sinne einer ausdrücklichen Einwilligungserklärung vorliege, sondern nur ein bedeutungsloses passives (dem Schweigen vergleichbares) Nichterklären. Demnach war die Versendung des Newsletters durch die Verfügungsbeklagte als unzumutbar belästigende Werbung zu werten. - LG Karlsruhe: Anrufe für Lotto und Internetgewinnspiele sind wettbewerbswidrigveröffentlicht am 18. Oktober 2010
LG Karlsruhe, Urteil vom 06.11.2009, Az. 14 O 44/09 KfH III
§§ 8 Abs. 1 und 2, 7 Abs. 1 und 2 Nr. 2 UWG
Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass Anrufe bei Verbrauchern, die die Teilnahme an Internetgewinnspielen oder am Lotto „6 aus 49“ vermitteln sollen, wettbewerbswidrig sind, wenn keine entsprechende Einwilligung des Angerufenen vorliegt. Das Vorliegen einer Einwilligung habe der Anrufer zu beweisen. Die klagende Verbraucherzentrale konnte im vorliegenden Fall Unterlassung verlangen. Das Gericht führte aus: - LAG Schleswig-Holstein: Veröffentlichung des Bildes eines Arbeitnehmers auf Unternehmens-Website ist zulässigveröffentlicht am 16. Oktober 2010
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.06.2010, Az. 3 Sa 72/10
§ 823 Abs. 2 BGB; §§ 22, 23 KUG
Das LAG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass ein Unternehmen ein Foto seines Arbeitnehmers auf der Unternehmenswebsite veröffentlichen darf, wenn der Arbeitnehmer sich vorher freiwillig bei einem Foto-Shooting für Bekleidung des Arbeitgebers als Modell zur Verfügung gestellt hat. Der Arbeitnehmer hatte auf Auskunft und Schadensersatz geklagt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - LG Düsseldorf: Die Ausstellung einer Fotoserie von einer Live-Performance eines Künstlers bedarf der Erlaubnis der urheberrechtlich Berechtigten / Joseph Beuys-Kunst und ein Streitwert von 200.000 EURveröffentlicht am 10. Oktober 2010
LG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2010, Az. 12 O 255/09
§§ 18; 23 S. 1; 97 Abs. 1 UrhGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Fotoserie, die von einer Live-Performance eines Künstlers angefertigt wird, nur dann in einer eigenständigen Ausstellung ausgestellt werden darf, wenn die Inhaber der Rechte an dem Nachlass des Künstlers (hier: Joseph Beuys) dem zugestimmt haben. Zu dem – sicherlich nicht aus juristischer, so doch aus künstlerischer Sicht – „verbretterten und fettigen“ Volltext der Entscheidung: