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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. März 2015

    LG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2014, Az. 34 O 26/14
    § 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs.1 UWG, § 5a Abs. 2 und 3 Nr. 2 UWG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Zeitungsanzeige für eine Busreise mit u.a. den Angaben „Shopping Trip nach London 1.-3.3./18.-20.4./2.-4.5 Fahrt über Nacht im mod. Reisebus NordRhein ab €39,-“ die Angabe der vollständigen Identität des Reiseanbieters erfordert. Die Angaben in der Anzeige seien ausreichend, dass der Verbraucher eine geschäftliche Entscheidung treffen könne, so dass es sich nicht um eine bloße Aufmerksamkeitswerbung handele. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. August 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Beschluss vom 16.05.2013, Az. VII ZR 63/11
    § 544 Abs. 7 ZPO; § 203 Satz 2 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass eine Verletzung rechtlichen Gehörs und damit ein Revisionsgrund vorliegt, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis eine Vorschrift zur Grundlage seiner Entscheidung macht, welche zuvor nicht erörtert wurde. Vorliegend war zwischen den Parteien in einer baurechtlichen Sache der Eintritt einer möglichen Verjährung streitig, welche auf Anwendung der Vorschrift § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B beruhen sollte. Das Berufungsgericht hatte jedoch überraschend § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 3 VOB/B zu Grunde gelegt, ohne zuvor einen gerichtlichen Hinweis zur Stellungnahme zu erteilen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. August 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEGMR, Entscheidung vom 27.11.2012, Az. 21252/09
    Art. 1 Protokoll Nr. 1 EMRK, Art. 1 Protokoll Nr. 10 EMRK, Art. 1 Protokoll Nr. 14 EMRK

    Der EGMR hat entschieden, dass durch die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags, der am 1. Januar 2008 in Kraft trat, keine Rechte nach der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Juni 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 18.03.2005, Az. 6 U 203/04
    § 12 Abs. 2 UWG; § 927 Abs. 1 ZPO; § 14 Abs. 2 MarkenG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass nicht rechtskräftige Entscheidungen in Markenlöschungsverfahren keine veränderten Umstände sind, die zur Aufhebung einer einstweiligen Verfügung führen können, welche auf Grundlage der im Löschungsverfahren zu beurteilenden Marken erlassen wurde. Es könne im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes insbesondere keine Prognose darüber abgegeben werden, welches Ergebnis die Löschungsverfahren letztendlich, nach Entscheidung über die eingelegten Rechtsbeschwerden, aufzeigen würden. Der allgemeine Fortgang der Löschungsverfahren und die Tatsache, dass das über den Unterlassunganspruch anhängige Hauptsacheverfahren deswegen ausgesetzt sei, begründe keinen hinreichenden Grund zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. Juli 2012

    BGH, Urteil vom 18.01.2012, Az. I ZR 104/10
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG

    Der BGH hat entschieden, das die Bezeichnung der Unterabteilung eines Krankenhauses als „Neurologisch/Vaskuläres Zentrum“ dann irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn unzutreffend der Eindruck erweckt wird, die Abteilung der Beklagten übertreffe in ihrer Größe, Bedeutung und besonderen Spezialisierung sonstige Krankenhäuser mit einer neurologischen Fachabteilung. Der Begriff „Zentrum“ deute auf eine hochspezialisierte Abteilung hin, deren Fachkompetenz und Erfahrung erheblich über dem Durchschnitt liege. Der Einwand der Beklagten, die Bedeutung des Begriffs „Zentrum“ habe sich im Lauf der Zeit umgewandelt, greife nicht durch. Die Bezeichnung „Zentrum“ weise nach Auffassung des Senats auch heute noch auf eine besondere Bedeutung und Größe eines Unternehmens hin bzw. werde vom Verkehr so verstanden. Anders verhalte es sich möglicherweise mit dem Begriff „Center“. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 25. Juni 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Flensburg, Beschluss vom 18.06.2012, Az. 5 T 25/12
    § 4 Abs. 6 JVKostO, § 4 Abs. 7 JVKostO

    Das LG Flensburg hat entschieden, dass das Portal für juristische Entscheidungen openjur.de keinen Anspruch auf kostenlose Überlassung von Gerichtsentscheidungen hat. Das Portal bietet frei zugängliche Entscheidungen im Volltext an, auf die auch wir immer wieder hinweisen. Beachtlich ist die Argumentation der Kammer: Die Ausnahmebestimmung des § 4 Abs. 7 JVKostO, wonach keine Kosten erhoben würden, wenn Daten im Internet zur nicht gewerblichen Nutzung bereitgestellt würden, sei nicht anwendbar. Die von dem Beschwerdeführer vorgenommene Differenzierung nach gewerblicher „Nutzung“ und gewerblicher „Weiterverwendung“ werde vom Gesetz nicht getroffen. Es komme nicht darauf an, ob und inwiefern der Beschwerdeführer selbst kommerziell tätig sei oder ob Dritte die vorgehaltenen Daten kommerzialisieren könnten. Was wir davon halten? Bei einer derart formalen Betrachtungsweise dürfte openjur.de demnächst sein Glück erneut klageweise versuchen, nachdem man auf der Seite deutlich sichtbar den Hinweis erteilt hat „Die Entscheidungen werden zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereit gestellt.“ und gleichwohl für die Übersendung der Entscheidung zahlen musste. Eine ähnliche Formulierung hat der BGH gewählt (hier). Die weitere Argumentation, dass die Erhebung von Gebühren für die Übersendung von Entscheidungen gesetzlich in § 1 Abs. 1 S. 1 LJVKostG ausdrücklich vorgesehen sei, ist ebenfalls interessant. Es stellt sich nämlich die Frage, wie diverse Länder dann Entscheidungsportale für den kostenlosen (!) Abruf von Entscheidungen betreiben können. (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. April 2012

    BGH, Beschluss vom 09.02.2012, Az. I ZB 1/11
    § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG; Art. 103 Abs. 1 GG

    Der BGH hat entschieden, dass eine Rechtsbeschwerde wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs grundsätzlich zulässig ist, jedoch nicht zur allgemeinen Überprüfung der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung dienen kann. Das rechtliche Gehör sei allerdings erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergebe, dass das Gericht der Pflicht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht nachgekommen sei. Denn grundsätzlich sei davon auszugehen, dass dies geschehen sei. Dabei müsse nicht jedes Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich erörtert werden. Vorliegend sei von einer Verletzung nicht auszugehen. Darauf, ob das Bundespatentgericht das Vorliegen eines Schutzhindernisses inhaltlich zu Recht bejaht habe, komme es nicht an. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 11. Januar 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBPatG, Beschluss vom 07.12.2011, Az. 28 W (pat) 39/11
    § 85 Abs. 3 S. 2 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass bei einer Beschwerde, die ohne Begründung eingereicht wurde, nach angemessener Frist entschieden werden kann. Es müsse dem Beschwerdeführer keine erneute Frist zur Begründung gesetzt werden, wenn mehr als ein Monat nach Beschwerdeeinlegung vergangen ist. Das Gericht könne zu diesem Zeitpunkt eine Entscheidung über die Beschwerde treffen.

  • veröffentlicht am 31. Oktober 2011

    LG Köln, Urteil vom 09.08.2011, Az. 5 O 69/11
    § 839 BGB, § 256 ZPO, Art. 34 GG

    Das LG Köln hat entschieden, dass eine ohne nennenswerten Anlass verzögerte Erteilung des Fachanwaltstitels (hier: Vorlage von Dokumenten in elektronischer statt ausgedruckter Form) zu einer Schadensersatzpflicht der betreffenden Rechtsanwaltskammer dem Grunde nach führt. Die Entscheidungsgründe des Landgerichts im Volltext: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. September 2011

    BGH, Beschluss vom 22.06.2011, Az. I ZB 9/10
    § 76 Abs. 6 MarkenG, § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG; Art. 103 Abs. 1 GG

    Der BGH hat entschieden, dass keine Versagung rechtlichen Gehörs vorliegt, wenn das Bundespatentgericht eine Entscheidung trifft, ohne das von der Markeninhaberin angekündigte und entscheidungserhebliche Vorbringen zur Verkehrsdurchsetzung der angegriffenen Marke abzuwarten. Das Bundespatentgericht sei auch nicht verpflichtet gewesen, die Markeninhaberin gesondert darauf hinzuweisen, wann es zu entscheiden beabsichtige. Hintergrund der Rechtsbeschwerde war, dass der Prozessbevollmächtigte des Markeninhabers, der per späterem Beschluss seine Marke durch Löschung verlor, mit der Senatsvorsitzenden ein Telefonat geführt hatte, in welcher diese ihm – nach Vorstellung des Beschwerdeführers – eine weitere Vortragsmöglichkeit zur Verkehrsdurchsetzung der Marke zugesichert hatte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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