Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Gefälschtes Gemälde muss nicht vernichtet werden, wenn es mit Einwilligung des Original-Künstlers vertrieben wurdeveröffentlicht am 10. November 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.08.2014, Az. I-20 U 167/12
§ 23 S. 1 UrhGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Witwe eines Künstlers keinen Anspruch auf Vernichtung eines Gemäldes hat, welches eine Kopie bzw. Fälschung eines der Originalbilder ihres verstorbenen Mannes ist, sofern diese Kopie mit Einwilligung des Künstlers vertrieben wurde. Vorliegend hatte die Beweisaufnahme eine solche Einwilligung ergeben. Daher stelle sich die Kopie als erlaubte Umgestaltung eines Werkes des Original-Künstlers dar, welches von einem Käufer rechtmäßig erworben wurde. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Beweislast bei der Behauptung der Erschöpfung von Markenwareveröffentlicht am 31. Januar 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.02.2013, Az. 6 U 188/12
§ 24 Abs. 1 MarkenGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Darlegungs- und Beweislast für eine behauptete Erschöpfung beim Behauptenden liegt, unabhängig davon, ob der Vorwurf des Markeninhabers auf den Vertrieb gefälschter Ware oder auf den Vertrieb ohne seine Zustimmung in Verkehr gebrachter Ware lautet. Beide Vorwürfe könnten mit einem einheitlichen Klageantrag verfolgt werden. Zu modifizieren sei die Beweislast lediglich dann, wenn die Beweislast des Inanspruchgenommenen es einem Markeninhaber ermöglichen könnte, die nationalen Märkte abzuschotten. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Kunstfälschung bei einer Auktion = Sachmangel?veröffentlicht am 20. November 2013
BGH, Urteil vom 09.10.2013, Az. VIII ZR 224/12
§ 305c BGB, § 309 Nr. 7 Buchst. a BGB, § 434 Abs. 1 BGBDer BGH hat entschieden, dass bei einem auf einer Auktion erworbenen Kunstgegenstand, der sich später als neuzeitliche Fälschung herausstellt, ein Sachmangel vorliegt und Gewährleistungsansprüche gegen das Auktionshaus vorliegen. Die Mangelhaftigkeit ergebe sich daraus, dass die Fälschung nicht wie ein echter Kunstgegenstand als Sammlerstück und Wertanlage geeignet sei. Ein entsprechender Ausschluss von Ansprüchen in den Geschäftsbedingungen des Auktionshauses verstoße gegen das Klauselverbot aus § 309 Nr. 7 a BGB und sei daher unwirksam. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Für eine Markenverletzung kommt es nicht darauf an, ob es sich um den Vertrieb von Plagiaten oder von nicht erschöpfter Ware handeltveröffentlicht am 23. April 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.10.2012, Az. I-20 U 193/11
Art. 102 Abs. 1 GMV, Art. 9 Abs. 1 lit. a GMV
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es für den Unterlassungsanspruch wegen der unerlaubten Benutzung einer Marke nicht entscheidend darauf ankommt, ob es sich bei den mit dem streitgegenständlichen Zeichen versehenen und in Verkehr gebrachten Produkten um Plagiate oder um nicht erschöpfte Ware handelt. In beiden Fällen werde die Marke widerrechtlich benutzt und entsprechender Vortrag der Markeninhaberin genüge der Darlegungspflicht. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Hamburg: Keine Urkundenfälschung bei Übersendung von manipulierter Bescheinigung in Steuersachen per Fax oder E-Mailveröffentlicht am 24. Januar 2013
OLG Hamburg, Beschluss vom 06.11.2012, Az. 2 – 63/11 (REV)
§ 267 Abs. 1 StGBDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Übersendung einer manipulierten Bescheinigung in Steuersachen per Fax oder E-Mail nicht den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt. Anders sei nur dann zu entscheiden, wenn zunächst ein Schriftstück manipuliert worden sei, das nach seinem äußeren Erscheinungsbild wie das Original einer Urkunde wirke. Dann könne im späteren Versenden per Fernkopie bzw. elektronischer Mail ein gemäß § 267 Abs. 1 StGB strafbares Gebrauchen dieser zuvor unecht hergestellten Urkunde liegen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Naumburg: Ein markenrechtlicher Auskunftsanspruch verpflichtet eine Bank nicht zur Auskunft über Kontoinhaberveröffentlicht am 6. Juni 2012
OLG Naumburg, Urteil vom 15.03.2012, Az. 9 U 208/11
§ 19 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 MarkenGDas OLG Naumburg hat entschieden, dass beim Testkauf eines gefälschten Produkts der Markeninhaber keinen Anspruch auf Nennung von Name und Anschrift des Kontoinhabers gegen die in die Kaufabwicklung einbezogene Bank hat. § 19 MarkenG gewähre zwar u.a. auch einen Auskunftsanspruch gegen Personen, die im gewerblichen Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbringen; dies gelte jedoch nicht für solche Personen oder Unternehmen, die im Zivilprozess zur Zeugnisverweigerung berechtigt seien. Zitat:
- LG Magdeburg: eBay ist bei Verdacht auf Markenverletzung verpflichtet, die Konto- und Adressdaten des Mitglieds herauszugebenveröffentlicht am 10. November 2011
LG Magdeburg, Urteil vom 28.09.2011, Az. 7 O 545/11
§ 14 MarkenGDas LG Magdeburg hat entschieden, dass bei konkretem Verdacht auf den Vertrieb von Markenfälschungen über die Internethandelsplattform eBay diese dem Rechtsinhaber zur Auskunft über Adress- und Kontodaten des mutmaßlichen Verletzers verpflichtet ist. Dafür müsse die Rechtsverletzung allerdings offensichtlich sein. Eine Berechtigung zur Zeugnisverweigerung liege bei eBay nicht vor.
- OLG Hamm: Die Bewerbung eines fälschungsgefährdeten Produkts als „Originalware“ ist keine Werbung mit Selbstverständlichkeitenveröffentlicht am 18. September 2011
OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2010, Az. I-4 W 121/10
§ 5 UWG, § 8 Abs. 1 UWGDas OLG Hamm hat in dieser kurzen Entscheidung darauf hingewiesen, dass die Bewerbung von Textilien mit der Bezeichnung „Originalware“ keine wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist. Gerade beim Handel mit Textilien, wo Fälschung und Imitate häufig vorkommen, sei diese Information für den Verbraucher zulässig. Vorsicht bei der Formulierung ist jedoch geboten: Das LG Bochum hat eine „Echtheitsgarantie“ für Parfüms als irreführend eingestuft. Zum Volltext der Entscheidung:
- Warnung vor gefälschten Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Auffenberg, Petzold & Witteveröffentlicht am 15. August 2011
Derzeit werden im Namen der Kanzlei Auffenberg, Petzold & Witte ausgestellte Filesharing-Abmahnungen versendet. Zugleich ist es allerdings auch möglich, dass echte Filesharing-Abmahnungen ausgesprochen werden. Die Echtheit der Abmahnung sollte im Zweifel mit Hilfe eines Rechtsanwalts geklärt werden. Wir helfen gerne weiter (Kontakt: http://www.filesharing-rechtsanwalt.de/kontakt). Die geforderte Bezahlung per Ukash ist überaus ungewöhnlich und dürfte als erstes Indiz für eine gefälschte Abmahnung gelten. Der Wortlaut der E-Mail unter dem Betreff „Ermittlungsverfahren Urheberrechtsverletzung“ lautet:
(mehr …) - Filesharing: Warnung vor erneuten gefälschten Abmahnungenveröffentlicht am 15. Juni 2010
Wie heise gestern nachmittag berichtete, sind erneut falsche Abmahnungen wegen angeblichen Filesharings in Internet-Tauschbörsen unterwegs. Diese Fakes stammen von der „Kanzlei Knil – KUW Rechtsanwälte und Partner“, welche allerdings nicht (mehr) existiert. Die „Abmahnungen“ erfolgen per E-Mail und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen durch Zahlung eines Schadensersatzbetrages über eine Paysafecard abgewendet werden. Offensichtlich soll sich hier das Schamgefühl der angeblichen Filesharer zu Nutze gemacht werden, da ausschließlich der Download von Porno-Filmen angeprangert wird. Die gleiche Masche wurde bereits vor einigen Monaten angewendet. Der Rechtsnachfolger der KUW-Kanzlei, U+C Rechtsanwälte, mahnt zwar auch Filesharing-Verstöße ab, dies allerdings ausschließlich auf dem Postweg und ohne Verwendung einer Paysafecard. Die Kanzlei distanziert sich auf ihrer Webseite von den gefälschen E-Mails.