Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung (zur Abwehr kostenpflichtiger Filesharing-Abmahnungen) ist nicht rechtswidrigveröffentlicht am 7. August 2013
BGH, Urteil vom 28.02.2013, Az. I ZR 237/11
§ 823 Abs. 1 BGB, § 683 BGB, § 670 BGB, § 677 BGB, § 826 BGBDer BGH hat entschieden, dass die Übersendung einer vorbeugenden Unterlassungserklärung zur Vermeidung einer kostenpflichtigen anwaltlichen Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoßes durch illegales Filesharing keinen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Frankfurt a.M.: Filesharing – Nutzung eines werkseitig vorgegebenen WLAN-Passworts genügt der Sorgfaltspflichtveröffentlicht am 18. Juli 2013
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.06.2013, Az. 30 C 3078/12 (75)
§ 97 Abs. 2 UrhGDas AG Frankfurt hat entschieden, dass der Vorwurf des illegalen Filesharings bereits dadurch entkräftet werden kann, dass der Anschlussinhaber vorträgt, nicht der alleinige Nutzer des Anschlusses zu sein und zudem einen WLAN-Router mit dem werkseitig voreingestellten Authentifizierungsschlüssel genutzt zu haben. Damit sei der sekundären Darlegungslast Genüge getan, um die Vermutung des ersten Anscheins zu erschüttern, dass der Anschlussinhaber auch Täter einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing sei oder als Störer dafür hafte. Gegenüber Familienangehörigen bestünden keine (Ehepartner) oder nur eingeschränkte (Kinder) Überwachungs- und Belehrungspflichten, soweit keine Hinweise auf Rechtsverletzungen vorliegen. An anderen Gerichtsstandorten wie z.B. München oder Hamburg werden die Anforderungen an die Darlegungslast des Anschlussinhabers jedoch noch weit höher gesehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Kein Wettbewerbsverstoß, wenn eine Rechtsanwaltskanzlei textbausteinartige Filesharing-Abmahnung mit textbausteinartigem Falschvortrag (!) erwidert / Schlecht- oder Nichtleistung ist kein Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 17. Juli 2013
BGH, Urteil vom 10.01.2013, Az. I ZR 190/11
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 UWG, § 5a UWGDer BGH hat entschieden, dass Schlecht- oder Nichtleistungen eines Unternehmers gegenüber einem Verbraucher vertragliche Rechte des Verbrauchers wegen Pflichtverletzung begründen können, aber keinen Wettbewerbsrechtsverstoß darstellen. Im vorliegenden Fall war eine Kölner Kanzlei, die Adressaten von Filesharing-Abmahnungen beriet, von einer süddeutschen Kanzlei abgemahnt worden, nachdem letztere festgestellt hatte, dass die Kölner Kanzlei für einige ihrer Mandanten textbausteinartige Antworten verschickte, die falschen Vortrag enthielten. So hatten Testkunden der süddeutschen Kanzlei gegenüber der Kölner Kanzlei einen fingierten Urheberrechtsverstoß zugegeben. Gleichwohl hatten die Kölner Kollegen gegenüber der abmahnenden Kanzlei den Urheberrechtsverstoß bestritten. Hierin sah die süddeutsche Kanzlei einen Wettbewerbsverstoß. Diese Ansicht teilte der Senat nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Frankfurt a.M.: Vermieter einer Ferienwohnung haftet nicht für illegales Filesharing seines Mietersveröffentlicht am 6. Juli 2013
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.06.2013, Az. 2-06 O 304/12
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UrhG, § 2 Abs. 2 UrhG, § 10 UrhG, § 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 UrhG, § 19a UrhGDas LG Frankfurt a.M. hat im Rahmen einer negativen Feststellungsklage entschieden, dass der Vermieter einer Ferienwohnung nicht für illegales Filesharing seines Mieters haftet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Berlin: Einstweilige Verfügung gegen Betreiber einer Selbsthilfe-Website für Filesharing-Opfer wegen unerlaubter Rechtsberatungveröffentlicht am 3. Juli 2013
LG Berlin, Beschluss vom 25.04.2013, Az. 103 O 60/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 3 RDG, § 6 Abs. 2 RDGEmpfänger von Filesharing-Abmahnungen stoßen im Internet häufig auf Websites, die mit allgemeinen Hinweisen zum Umgang mit den Abmahnungen den Gang zum Rechtsanwalt ersparen wollen. Die Ratschläge reichen in ihrer Qualität unserer Erfahrung nach von „überaus brauchbar“ bis „gefährlich unbrauchbar“. Dass die Tipps kostenmäßig mitunter zu einem Fiasko für den sich selbst Helfenden werden können, ist den Abgemahnten häufig viel zu spät klar. Das LG Berlin hat nunmehr einen Beitrag auf einer solchen Selbsthilfe-Seite als unerlaubte Rechtsberatung qualifiziert und den Betreiber auf Unterlassung in Anspruch genommen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG München I: Ein Pornofilm unterliegt nicht dem Urheberrechtsschutz eines Filmwerks gemäß § 94 UrhG / „Primitive Darstellung sexueller Vorgänge“veröffentlicht am 28. Juni 2013
LG München I, Beschluss vom 29.05.2013, Az. 7 O 22293/12
§ 2 Abs. 2 UrhG, § 6 UrhG, § 94 UrhG, § 95 UrhG, § 126 Abs. 2 UrhG, § 128 Abs. 2 UrhGDas LG München I hat entschieden, dass die US-Pornofilme „Flexible Beauty“ und „Young Passion“ in Deutschland nicht urheberrechtlich geschützt sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Filesharing – einfaches Bestreiten der Täterschaft bei einem Familienanschluss genügt nichtveröffentlicht am 21. Juni 2013
LG Köln, Urteil vom 05.06.2013, Az. 28 O 346/12
§ 97 Abs. 2 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass bei der Forderung von Schadensersatz wegen des unerlaubten Up-/Downloads von Musikwerken in Tauschbörsen das einfache Bestreiten der Täterschaft durch den Anschlussinhaber unbeachtlich ist. Die bloße Angabe, dass auch andere Personen (Ehefrau, Kinder) den Internetanschluss genutzt hätten, genüge nicht. Insbesondere entlaste dies den Anschlussinhaber nicht, wenn er gleichzeitig behaupte, dass niemand der anderen Nutzer einen Verstoß begangen habe. Die widersprüchliche Angabe, dass es niemand aus der Familie war, dies aber doch nicht ausgeschlossen werden könne, reiche nicht aus, die geltend gemachten Ansprüche zu Fall zu bringen. 200,00 EUR pro Musiktitel erachtete das LG Köln für angemessen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Filesharing – Zu den Kosten der Auskunft nach § 101 Abs. 9 UrhG für den Rechtsinhaberveröffentlicht am 8. Mai 2013
OLG Köln, Beschluss vom 23.01.2013, Az. 2 Wx 29/12
§ 14 KostO, § 128 e Abs. 1 Nr. 4 KostO; § 101 Abs. 9 UrhG; § 27 KostVfg, § 29 KostVfg, § 30 KostVfgDas OLG Köln hat entschieden, dass der Kostenansatz für Gerichtskosten immer dann begründet werden muss, wenn dieser sich nicht ohne Weiteres von selbst versteht. Eine bloße Übermittlung der Rechnung reiche dann nicht aus. Für Auskunftsansprüche gegen Provider in Filesharing-Fällen gelte, dass es sich lediglich um einen Antrag handele, wenn es um ein Werk gehe, welches aber in mehreren Sammlungen (Chart-Container, Sampler) zu finden sei. Auch wenn sich das Auskunftsverlangen auf mehrere IP-Adressen beziehe, bedeute dies nicht automatisch die Spaltung in mehrere Anträge. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Eine Klage auf Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren wegen Bearbeitung einer Filesharing-Abmahnung ist keine „Urheberrechtsstreitigkeit“ / Keine Spezialzuständigkeit des Gerichts gegebenveröffentlicht am 29. April 2013
BGH, Hinweisbeschluss vom 17.01.2013, Az. I ZR 194/12
§ 105 Abs. 2 UrhGDer BGH hat entschieden, dass es sich bei einer Klage auf Zahlung des Rechtsanwaltshonorars für die Beratung und Vertretung in einer Urheberrechtssache nicht um eine Urheberrechtsstreitigkeit handelt. Die Honorarforderung beruhe nicht auf dem Urheberrecht und hänge auch nicht von einem im Urheberrechtsgesetz geregelten Rechtsverhältnis ab; sie ergebe sich vielmehr aus dem Rechtsanwaltsvertrag, dem bürgerlichen Recht und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Das Revisionsverfahren ist nach dem gerichtlichen Hinweis durch Revisionsrücknahme erledigt worden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Filesharing – Keine Überwachungspflicht für Ehepartnerveröffentlicht am 16. April 2013
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.03.2013, Az. 11 W 8/13
§ 97 UrhG, § 97a UrhG, § 91a ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass hinsichtlich der Nutzung eines Internetanschlusses zum illegalen Filesharing keine Überwachungspflichten zwischen Ehepartnern per se besteht. Eine Ehepartner könne dem anderen seinen Anschluss zur Nutzung überlassen und müsse dies nur überwachen, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Begehung von Rechtsverletzungen vorlägen. Zum Vorliegen einer solchen Störerhaftung müsse der klagende Rechtsinhaber dann auch schlüssig vortragen, die bloße Behauptung genüge nicht. Dies hatte auch schon das AG Frankfurt in einem anderen Verfahren sogar noch weiter gehend entschieden (hier). Zum Volltext der Entscheidung: