Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Rechtsanwalt wegen betrügerischer Massenabmahnungen von eBay-Händlern verurteilt / Notar verliert möglicherweise sein Notariatveröffentlicht am 23. Juli 2010
Ein Hagener Rechtsanwalt sowie ein Notar hatten die fruchtbare Einkommensquelle des Abmahnens von eBay-Händlern für sich entdeckt. Wie die Online-Ausgabe der Zeitung „Der Westen“ berichtet, wurden beide nun zu Geldstrafen und/oder zu Gefängnisstrafen auf Bewährung verurteilt. Grund für diesen Ausgang war, dass das Motiv für die große Anzahl von Abmahnungen (ca. 280 in drei Monaten) nicht das Interesse an der Verbesserung von Wettbewerbsbedingungen war, sondern das Erzielen von Abmahngebühren. Mehr als 35.000 EUR an Abmahnkosten wurden eingenommen. Die angeblich durch die abgemahnten Wettbewerbsverstöße Geschädigten, die als Mandanten des Rechtsanwalts auftraten, wurden an den erzielten Gebühren in rechtswidriger Weise hälftig beteiligt. Ein geschickter Staatsanwalt machte dem ein Ende. Der betroffene Rechtsanwalt schied, wie üblich in derartigen Fällen, aus der Großkanzlei, deren Mitglied er war, aus, der Notar dürfte auf Grund der Vorstrafe sein Notariat verloren haben. Für viele eBay-Händler dürfte dies zumindest ein wenig Gerechtigkeit bedeuten.
- Filesharing: Joel Tenenbaum muss nur noch 67.500 US-Dollar Geldstrafe für den Upload von 30 Musiktiteln zahlenveröffentlicht am 11. Juli 2010
Joel Tenenbaum, ein Filesharer, der 2004 dreißig Musikstücke über das Netzwerk Kazaa öffentlich zugänglich gemacht hatte, ist in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 67.500 US-Dollar verurteilt worden. Tenenbaum war in erster Instanz noch zu einer Strafe von 675.000 US-Dollar verurteilt worden, was das Berufungsgericht aber nunmehr für „völlig unverhältnismäßig“ hielt. Hohe Geldstrafen für Filesharing haben in den USA Tradition.
- LG Köln: Die Berichterstattung über verlorene Prozesse eines Rechtsanwalts greift nicht in dessen Persönlichkeitsrecht einveröffentlicht am 26. Juni 2010
LG Köln, Beschluss vom 31.05.2010, Az. 28 O 254/10
§§ 823 Abs. 1; 1004 BGBDas LG Köln hat entschieden, dass der Betreiber der Website www.buskeismus.de, Rolf Schälike, unter der Überschrift „Fünf Klatschen in einer Woche für die Kanzlei Scherz Bergmann“ über fünf verlorene Prozesse der Kanzlei berichten durfte. Der hiergegen gerichtete Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfu?gung sei unbegru?ndet. Ein Anspruch auf Unterlassung des im Antrag genannten Umfangs gemäß § 1004 i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB sei nicht gegeben, da u.a. kein Verfu?gungsanspruch bestehe. (mehr …)
- OLG Brandenburg: Ein Richter kann noch nicht wegen Verfahrensverstößen oder rechtlichen Fehlern als befangen abgelehnt werdenveröffentlicht am 7. Mai 2010
OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.03.2010, Az. 1 W 5/10
§ 42 Abs. 2 ZPODas OLG Brandenburg hat entschieden, dass ein Richter noch nicht deswegen abgelehnt werden kann, weil er gegen geltendes Verfahrensrecht verstößt oder Rechtsnormen falsch anwendet. Der „Unfähigkeitsbefangenheit“ wurde damit vom Senat eine Absage erteilt. (mehr …)
- OLG Karlsruhe: Entfällt Zuständigkeit des Gerichts für die einstweiligen Verfügung bei Erhebung der Hauptsacheklage an anderem Ort?veröffentlicht am 23. April 2010
OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.4.2010, Az. 6 U 5/10
§§ 261 Abs. 3 Nr. 2; 937 ZPO; § 14 Abs. 2 UWG
Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Gericht, welches eine einstweilige Verfügung wegen Wettbewerbsverstoßes erlassen hat, jedenfalls hinsichtlich der einstweiligen Verfügung zuständig bleibt, auch wenn die Hauptsacheklage an einem anderen Ort erhoben wird. (mehr …) - OLG Frankfurt a.M.: Zu der Zulässigkeit, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzunehmen und an einem anderen Gericht erneut zu stellenveröffentlicht am 20. April 2010
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.03.2001, Az. 6 W 67/01
§ 12 Abs. 2 UWG; § 25 UWG a.F.Das OLG Frankfurt a.M. hat in diesem älteren Beschluss entschieden, dass die Möglichkeit des Antragstellers, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzunehmen und an einem anderen Gericht zu stellen, dann wegen Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung verwehrt ist, wenn die Rücknahme des Antrags erst erfolgt, nachdem im ersten Verfahren bereits die zweite Instanz erreicht ist. Das Gericht weist darauf hin, dass der Beschluss auf den besonderen Umständen des Einzelfalls beruht. Keine Einwände bestehen demnach gegen die Praxis, den Antrag vor Anhörung des Gegners und vor einer gerichtlichen Entscheidung zurückzunehmen und den gleichen Antrag sodann zeitnah bei einem anderen Gericht zu stellen.
- LG Hamburg: Zur Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Rechtsverstößen auf YouTubeveröffentlicht am 6. April 2010
LG Hamburg, Urteil vom 05.12.2008, Az. 324 O 198/08
LG Hamburg, Urteil vom 05.03.2010, Az. 324 O 565/08
§ 32 ZPO, Art. 40 Abs. 1 S. 2 EGBGBDas LG Hamburg hat seine bereits 2008 verkündete Rechtsauffassung erneuert, dass ein deutsches Gericht bei Online-Rechtsverstößen auf der Videoplattform YouTube zuständig ist, da die Veröffentlichung der Videos auch auf der englischsprachigen Mutterseite der Plattform bestimmungsgemäß in Deutschland zugänglich gemacht werde. Erst vor kurzem hatte der BGH entschieden, dass deutsche Gerichte für Rechtsverstöße in einer US-amerikanischen Zeitung zuständig seien, wenn es sich um ein populäres und international verbreitetes Blatt handele. Streitgegenständlich war ein gegen den ehemaligen Vorsitzenden des Zentralrats der Juden gerichtetes Video offensichtlich rechtsradikalen Hintergrunds. (mehr …)
- OLG Rostock: Welches Gericht ist für die Geltendmachung einer Vertragsstrafe zuständig?veröffentlicht am 26. März 2010
OLG Rostock, Beschluss vom 07.12.2004, Az. 2 UH 4/04
§§ 13; 14; 12 ff. ZPODas OLG Rostock hat entschieden, dass die klageweise Durchsetzung einer Vertragsstrafe nicht dem örtlichen („fliegenden“) und sachlichen Gerichtstand des Wettbewerbsrechts (§§ 13, 14 UWG) unterliegt, sondern – da es sich um ein abstraktes Schuldanerkenntnis handele – die allgemeinen zivilprozessualen Grundsätze (§§ 12 ff. ZPO) zur Anwendung kämen. Im vorliegenden Fall landete die Klage über eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 EUR in der Folge per gerichtlichem Beschluss (§ 36 Abs. 1 ZPO) vor dem AG Greifswald. (mehr …)
- BGH: Zuständigkeit deutscher Gerichte auch bei internationalen Presseveröffentlichungenveröffentlicht am 3. März 2010
BGH, Urteil vom 02.03.2010, Az. VI ZR 23/09
§ 32 ZPODer Bundesgerichtshof hat in diesem Urteil erklärt, dass deutsche Gerichte auch international zuständig sind, wenn ein im Internet abrufbarer Artikel das Persönlichkeitsrecht eines in Deutschland ansässigen Bürgers beeinträchtigt. Im entschiedenen Fall war im Online-Archiv der New York Times ein Bericht über den Kläger veröffentlich worden, der ihn namentlich benannte und ihm Verbindungen zur russischen Mafia unterstellte. Nachdem in den Vorinstanzen die Klage als unzulässig abgelehnt wurde, sah der entscheidende Senat in dem angegriffenen Artikel einen deutlichen Inlandsbezug; der Erfolgsort der rechtsverletzenden Handlung liege in Deutschland. Bei der New York Times handele es sich um ein international anerkanntes Presseerzeugnis, welches weltweit Leser ansprechen wolle. Die Online-Ausgabe der Zeitung sei in Deutschland abrufbar und daher sei es naheliegend, dass sie auch in Deutschland zur Kenntnis genommen werde.
- AG Köln: Käufer kann bei Vertragsrücktritt nicht ohne Weiteres an seinem Wohnsitz auf Rückzahlung des Kaufpreises klagenveröffentlicht am 31. Dezember 2009
AG Köln, Urteil vom 05.11.2009, Az. 137 C 304/09
§ 269 Abs. 1 BGB; § 29 Abs. 1 ZPODas AG Köln hat in diesem Fall seine örtliche Zuständigkeit für die Klage eines Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises aus einem Fernabsatzvertrag verneint. Es war u.a. die Abholung eines Pkw beim Verkäufer vereinbart, welcher später als mangelbehaftet beanstandet wurde. Auf die Weigerung des Verkäufers, den Kaufpreis zurückzuzahlen, klagte der Käufer an seinem Wohnsitz. Dem trat das Amtsgericht entgegen: Weder sei als Ort für die Verpflichtung zur Rückzahlung des Kaufpreises nach Rücktritt oder als Schadensersatzleistung der Wohnsitz des Klägers vereinbart worden noch ergebe sich ein solcher Erfüllungsort aus den Umständen, insbesondere der Natur des Schuldverhältnisses. (mehr …)