Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Keine wirksame Einwilligung in Telefonwerbung, wenn sich Verbraucher im Rahmen eines Gewinnspiels aktiv von der Werbung abmelden müssenveröffentlicht am 19. Januar 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.12.2015, Az. 6 U 30/15
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG; § 1 UKlaG, § 3 UKlaG; § 307 BGB; § 13 Abs. 2 TMG, § 15 Abs. 3 TMG; § 4a BDSG, § 28 Abs. 3a S. 2 BDSGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine im Rahmen eines Internet-Gewinnspiels erteilte Einwilligung eines Verbrauchers in Telefonwerbung unwirksam ist, wenn der Verbraucher auf einer Einwilligungserklärung eine Liste von 59 Unternehmen erhält und der Verbraucher für jedes Unternehmen ein Feld „Abmelden“ anklicken muss, wenn er von diesem keine Werbung erhalten möchte. Damit wäre der Verbraucher entgegen der gesetzlichen Regelung einem „opt-out“-Verfahren unterworfen. Eine vorformulierte Einwilligungserklärung stelle darüber hinaus eine unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung dar. Bezüglich einer Einwilligung in die Nutzung von Cookies sei ein Opt-out-Verfahren jedoch zulässig. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Die unlautere Ausnutzung jugendlicher Unerfahrenheitveröffentlicht am 8. September 2015
BGH, Urteil vom 22.01.2014, Az. I ZR 218/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 2 UWGDer BGH hat entschieden, dass eine unlautere Werbung vorliegt, wenn eine Krankenkasse im Rahmen einer Job-Messe ein Gewinnspiel durchführt und dabei von den – größtenteils jugendlichen – Teilnehmern umfangreiche personenbezogene Daten erhebt und damit eine Einwilligung für zukünftige Werbung verbindet. Damit werde die geschäftliche Unerfahrenheit von Jugendlichen ausgenutzt. Durch die Verbindung mit dem Gewinnspiel werde den Jugendlichen die Tragweite der Datenangaben nicht ausreichend bewusst. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Frankenthal: Zur Beweislast bezüglich der Einwilligung in den Empfang von E-Mail-Werbungveröffentlicht am 6. Februar 2015
LG Frankenthal, Urteil vom 21.11.2013, Az. 2 HK O 111/12
§ 7 UWGDas LG Frankenthal hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches Werbe-E-Mails an Verbraucher verschickt, beweispflichtig für das Vorhandensein einer Einwilligung des Verbrauchers ist. Anderenfalls handele es sich bei der Werbung um eine unzumutbare Belästigung. Vorliegend legte das Unternehmen zwar dar, dass sich ein Verbraucher im sog. Double-Opt-in Verfahren zu einem Gewinnspiel angemeldet habe. Dass diese Anmeldung jedoch gleichzeitig eine Einwilligung zum Empfang von Werbe-E-Mails gewesen sein solle, konnte das Gericht nicht nachvollziehen, denn eine solche habe für den konkreten Fall zu erfolgen. Die bloße Teilnahme an einem Gewinnspiel genüge nicht für die Annahme einer Einwilligung in den Empfang von Werbung. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Ein Gewinnspiel für Apotheker ist keine unzulässige Werbegabeveröffentlicht am 3. Juni 2014
BGH, Urteil vom 12.12.2013, Az. I ZR 83/12
§ 4 Nr. 11 UWG; § 7 Abs. 1 S. 1 HWG, § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 13 HWG
Der BGH hat entschieden, dass ein Gewinnspiel in einer Zeitschrift für Apothekenpersonal, in welchem für einen Gewinn Fragen zu einem Artikel über Aspirin beantwortet werden mussten, keine unzulässige Werbegabe darstellt. Es werde dadurch kein wirtschaftliches Interesse an der Abgabe des Arzneimittels geweckt, sondern lediglich erreicht, dass der Teilnehmer sich mit dem Inhalt des Artikels beschäftige. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Frankfurt a.M.: Bei einem Gewinnspiel mit Verlosung von Konzertkarten dürfen die Markennamen der Veranstaltungen benutzt werdenveröffentlicht am 10. Januar 2014
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.11.2013, Az. 6 U 177/13
§ 23 Nr. 2 MarkenG; § 5 UWGDas OLG Frankfurt hat ein Urteil des LG Frankfurt (hier) bestätigt, dass es weder gegen Wettbewerbsrecht noch gegen Markenrecht verstößt, wenn ein Unternehmer für ein Gewinnspiel Konzertkarten auslobt und im Rahmen dessen die Marken nennt, unter denen das Konzert geschützt ist. Die Benutzung der fremden Marke sei gerechtfertigt, wenn diese zurückhaltend dargestellt werde. Eine Irreführung über ein nicht gegebenes Sponsoring liege nicht vor. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Frankfurt a.M.: Bei einem Gewinnspiel mit Verlosung von Eintrittskarten dürfen die geschützten Namen der jeweiligen Veranstaltungen genannt werdenveröffentlicht am 6. Januar 2014
LG Frankfurt am Main, Urteil vom 05.07.2013, Az. 3-10 O 42/13
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 14 MarkenG, § 15 MarkenG, § 23 Nr. 2 MarkenGDas LG Frankfurt hat entschieden, dass weder eine unlautere Irreführung noch eine Markenverletzung vorliegt, wenn ein Unternehmen Tickets für Veranstaltungen im Rahmen eines Gewinnspiels verlost und dabei die (markenrechtlich geschützten) Namen der Veranstaltungen nennt. Die reine Bezugnahme auf die Existenz der Veranstaltungen sei zulässig und die Beklagte gebe sich dadurch nicht als Sponsor oder Veranstalter der in Bezug genommenen Ereignisse aus. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Die Gewinnspielkopplung von Haribo im Rahmen der „Glücks-Wochen“ (2011) enthielt keine unlautere Werbung gegenüber Minderjährigenveröffentlicht am 13. Dezember 2013
BGH, Urteil vom 12.12.2013, Az. I ZR 192/12
§ 3 Abs. 2 Satz 3 UWG, § 4 Nr. 6 UWG, § 4 Nr. 2 UWG, Nr. 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWGDer BGH hat entschieden, dass die HARIBO-Werbung „GLÜCKS-WOCHEN“ im Februar 2011, bei der im Fernsehen beim Kauf von fünf Packungen zum Preis von etwa je 1,00 EUR und Einsendung der Kassenbons die Chance eröffnet wurde, bei einer Verlosung einen von 100 „Goldbärenbarren“ im Wert von jeweils 5.000,00 EUR zu gewinnen, nicht gegen das geltende Wettbewerbsrecht verstößt. In dem Werbespot traf der Fernsehmoderator Thomas Gottschalk im Supermarkt auf zwei Familien mit Kindern. Eine Benachteiligung Minderjähriger sei nicht zu erkennen. Zur Pressemitteilung Nr. 205/2013: (mehr …)
- BGH: Zur Einwilligung in Werbeanrufe im Rahmen von Gewinnspielenveröffentlicht am 19. April 2013
BGH, Urteil vom 25.10.2012, Az. I ZR 169/10
§§ 305 ff. BGB, § 339 BGB; § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWGDer BGH hat entschieden, dass Einwilligungen in Werbeanrufe, die Verbraucher im Rahmen von Gewinnspielen abgeben, nur dann wirksam erteilt sind, wenn sie in Kenntnis der Sachlage und für den konkreten Fall erklärt werden. Dafür müsse der Verbraucher vor Erteilung der Einwilligung hinreichend darauf hingewiesen werden, dass Werbeanrufe erfolgen werden und für welche Unternehmen er seine Einwilligung hierzu erteilt. Eine wirksame Einwilligung könne auch durch Ankreuzen einer entsprechend konkret vorformulierten Erklärung erteilt werden, wenn sie in einem gesonderten Text oder Textabschnitt ohne anderen Inhalt enthalten sei. Diese Voraussetzungen seien vorliegend jedoch nicht erfüllt gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hamburg: Die Aktivierung des Facebook „Gefällt mir“-Buttons wird vom Verkehr nicht als Gütesiegel positiver persönlicher Erfahrung mit dem Seitenbetreiber interpretiertveröffentlicht am 27. Februar 2013
LG Hamburg, Urteil vom 10.01.2013, Az. 327 O 438/11
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Hamburg hat entschieden, dass es nicht wettbewerbswidrig ist, wenn die Teilnahme an einem Gewinnspiel im sozialen Netzwerk Facebook von dem Klicken des „Gefällt mir“-Buttons abhängig gemacht wird. Ein Verbraucherschutz sah hierin eine Irreführung des Verbrauchers, da dieser bei Aufruf der Facebook-Seite der Beklagten auf Grund der gehäuften „Gefällt mir“-Meldungen von einer positiven Erfahrungen anderer Nutzer mit der Beklagten bzw. ihren Produkten ausgehe. Das sei wiederum nicht zutreffend, da sich die Beklagte die „Gefällt mir“-Erklärungen über das Gewinnspiel „erkauft“ habe. (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Beweislast bezüglich der Einwilligung von Verbrauchern in Werbeanrufeveröffentlicht am 3. Januar 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.12.2012, Az. 6 U 133/11
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass es für den Nachweis einer Einwilligung des Verbrauchers in Werbeanrufe eines Telekommunikationsunternehmens für neue Telefontarife nicht ausreicht, dass der Verbraucher angibt, möglicherweise an einem Gewinnspiel teilgenommen und im Zuge dessen persönliche Daten angegeben zu haben. Könne der Werbende nicht eine konkrete und ihm ohne Zweifel zuzuordnende Einwilligung vorweisen, gelte diese als nicht erteilt. Zum Volltext der Entscheidung: