Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- KG Berlin: Verkaufsverbot für eBay kann kartellrechtlich unzulässig seinveröffentlicht am 24. September 2014
KG Berlin, Urteil vom 19.09.2013, Az. 2 U 8/09 Kart
§§ 33 Abs. 1, 1, 21 Abs. 2 GWBDas KG Berlin hat entschieden, dass ein Schulranzen-Hersteller einem Onlinehändler nicht untersagen darf, die gelieferte Ware über eine Internethandelsplattform wie eBay zu vertreiben. Die Revision wurde zugelassen. Zur Pressemitteilung 39/13 des Senats vom 19.09.2013 (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- KG Berlin: Hersteller von Schulränzen darf Onlinehändler nicht den Verkauf der Produkte über eBay & Co. verbietenveröffentlicht am 23. September 2013
KG Berlin, Urteil vom 19.09.2013, Az. 2 U 8/09 Kart – nicht rechtskräftig
§ 1 GWB, § 2 Abs. 2 S. 1 GWB, § 19 GWB, § 20 GWB, § 33 GWB, EG-GVO 2790/1999Das KG Berlin hat entschieden, dass ein Schulranzen-Hersteller einem Onlinehändler nicht untersagen darf, die gelieferte Ware über eine Internethandelsplattform wie eBay zu vertreiben. Die Revision wurde zugelassen. Zur Pressemitteilung 39/13 des Senats vom 19.09.2013: (mehr …)
- BGH: Ein sog. P-Vermerk begründet keine Vermutung, dass der Genannte Hersteller eines damit versehenen Tonträgers istveröffentlicht am 2. August 2013
BGH, Urteil vom 28.11.2002, Az. I ZR 168/00
§ 10 Abs. 1 und 2 UrhG, § 85 Abs. 1 UrhG, § 98 Abs. 1 UrhG; § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPODer BGH hat bereits vor einiger Zeit entschieden, dass der so genannte P-Vermerk (P im Kreis) auf einem Tonträger nach deutschem Recht keine Vermutung der Herstellerschaft begründet. Grund ist, dass auch nach den Vorschriften des Art. 11 des Rom-Abkommens über die Anbringung des P-Vermerks nicht sichergestellt sei, dass das in dem P-Vermerk genannte Unternehmen tatsächlich Inhaber des Tonträgerherstellerrechts sei. Das im P-Vermerk genannte Unternehmen könne vielmehr auch Inhaber einer ausschließlichen Lizenz sein, ohne dass dies aus dem Vermerk selbst ersichtlich sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hamburg: Zur markenmäßigen Benutzung einer dreidimensionalen Markeveröffentlicht am 29. April 2013
LG Hamburg, Urteil vom 16.10.2012, Az. 416 HK O 87/12
§ 8 Abs. 3 MarkenG, § 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, 19 Abs. 1 MarkenGDas LG Hamburg hat entschieden, dass eine widerrechtliche markenmäßige Benutzung einer dreidimensionalen Marke (hier: Standbeutel für Erfrischungsgetränke) durch einen Dritten vorliegt, wenn dieser die gleiche Form verwendet, die Gestaltung vom Verkehr jedoch als Herkunftshinweis für den Markeninhaber aufgefasst wird. Vorliegend sei die Marke über Jahrzehnte hinweg nur für das Produkt des Markeninhabers verwendet worden, so dass durch den hohen Bekanntheitsgrad eine Zuordnung zum Hersteller erfolge. Zitat:
(mehr …) - BGH: Computerspiel-Hersteller muss Schadensersatz für unlizensiert verwendete Begleitmusik entrichtenveröffentlicht am 4. April 2013
BGH, Beschluss vom 20.09.2012, Az. I ZR 177/11
§ 97 UrhGDer BGH hat entschieden, dass ein Hersteller eines Computerspiels dafür sorgen muss, dass er für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Musikstücke als Begleitmusik zu seinem Spiel Lizenzen bei dem Berechtigten einholt. Anderenfalls sei er dem Berechtigten zum Schadensersatz verpflichtet. Dieser richte sich in der Höhe nach Abschnitt III des Tarifs der Klägerin für die Vervielfältigung von Werken auf audiovisuellen Datenträgern und deren Verbreitung zum persönlichen Gebrauch in Form von Spielen in der Fassung vom 01.05.2005 (Tarif VR-AV DT-H 3) und werde zutreffend mit 11,25% des Nettoverkaufserlöses einer jeden verkauften CD-ROM bemessen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Die Angabe einer fiktiven „UVP“ ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 11. März 2013
LG Köln, Anerkenntnisurteil vom 14.02.2013, Az. 31 O 474/12
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S.1 UWG, § 5 S. 2 Nr. 2 UWGDas LG Köln hat auf eine Klage der Wettbewerbszentrale (hier) im Wege des Anerkenntnisses in der mündlichen Verhandlung entschieden, dass die Angabe einer fiktiven „unverbindlichen Preisempfehlung“ bzw. „UVP“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Die Angabe einer Ersparnis im Verhältnis des aktuellen Preises zur UVP sei zu beanstanden, wenn es keine entsprechende Herstellerempfehlung gebe und die angegebene Empfehlung auch nicht realistischerweise erzielt werden könne. Wenn Anbieter und Empfehlender zudem dieselbe Person seien, handele es sich um unzulässige Preiswerbung.
- LG Hagen: Händler haftet grundsätzlich nicht für einen herstellerseitigen Mangel am Ersatzteilveröffentlicht am 13. September 2012
LG Hagen, Urteil vom 24.08.2012, Az. 2 O 61/12
§ 434 Abs. 1 BGB, § 437 Nr. 3 BGB, § 280 Abs. 1 S. 1, 2 BGBDas LG Hagen hat entschieden, dass ein (Pkw-) Handel und -Reparaturbetrieb einen aus einem Herstellerfehler folgenden Mangel grundsätzlich nicht zu vertreten hat, wenn er selbst am Produktionsprozess nicht beteiligt war. Der Händler habe nämlich in der Regel keine Möglichkeit, die ihm zum Vertrieb gelieferte Ware umfassend auf Fehler zu überprüfen. Im vorliegenden Fall war unerheblich, dass der streitgegenständliche Zahnriemensatz vom Händler nicht ausgepackt und auf Fehler hin überprüft worden war, da der Fehler mit bloßem Auge nicht zu erkennen war. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- EuG: Energy-Drink darf wegen Verwechselungsgefahr mit dem Medikament „Viagra“ nicht als „Viaguara“ bezeichnet werdenveröffentlicht am 29. Januar 2012
EuG, Urteil vom 25.01.2012, Az. T?332/10
Das EuG hat entschieden, dass ein Getränkehersteller keine Energy-Drinks mit der Bezeichnung „Viaguara“ herstellen und vertreiben darf, da damit eine Verwechselungsgefahr zum Potenzmittel „Viagra“ der Firma Pfizer entstehe. Verbraucher könnten durch die Ähnlichkeit der Bezeichnungen in die Irre geführt werden und von dem Energy-Drink eine ähnliche Wirkung erwarten wie von dem potenzstärkenden Medikament, etwa „die Herbeiführung einer gesteigerten Libido“. Der Getränkehersteller nutze damit die Wertschätzung des Medikaments aus. Zum französischen Volltext der Entscheidung (hier). - BGH: Zum Anspruch eines Videoherstellers auf Werbeerlöse bei unberechtigtem Postingveröffentlicht am 22. Februar 2011
BGH, Urteil vom 25.03.2010, Az. I ZR 130/08
§§ 97 Abs. 1 Satz 2 UrhG a.F. i.V.m. 242 BGBDer BGH hat entschieden, dass der Hersteller eines Videos, welches – ohne Einverständnis des Herstellers – auf einem Internetportal gezeigt wird, wo Nachrichten und Werbung verbreitet werden, Anspruch auf Auskunft über die erzielten Werbeeinahmen hat, um seinen Schadensersatzanspruch berechnen zu können. Allerdings könne der Kläger eine Aufgliederung der Werbeeinnahmen nach den einzelnen Werbeformen nicht beanspruchen. Der BGH definierte die Voraussetzungen wie folgt: Der unselbständige Anspruch auf Auskunftserteilung zur Vorbereitung der Berechnung eines Schadensersatzanspruchs setze voraus, dass die Beklagte widerrechtlich und schuldhaft ein dem Kläger nach dem Urheberrechtsgesetz zustehendes Recht verletzt habe, dem Kläger aufgrund dieser Rechtsverletzung ein Schadensersatzanspruch zustehe, zu dessen Berechnung die Auskunft erforderlich sei und der Kläger in entschuldbarer Weise über den Umfang des Anspruchs im Unklaren sei, während die Beklagte unschwer Aufklärung geben könne. Diese Voraussetzungen wurde vorliegend bejaht. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Berlin: Betreiber eines Internetdienstes, der eine Software für Musikaufnahmen aus Webradios zur Verfügung stellt, ist nicht Hersteller der damit erstellten Kopienveröffentlicht am 18. Februar 2011
LG Berlin, Urteil vom 11.01.2011, Az. 16 O 494/09
§§ 77, 85, 16 Abs. 1 UrhGDas LG Berlin hat entschieden, dass der Betreiber eines Webradios, der mit Hilfe einer Software Live-Streams von Internetradios hörbar macht, nicht als Hersteller der von diesen Streams hergestellten Kopien anzusehen ist. Allein der Nutzer der Software ist Hersteller einer damit erstellten Kopie, die jedoch zum privaten Gebrauch angefertigt wird. Aus diesem Grund sei der Aufnahmedienst urheberrechtlich nicht zu beanstanden. Das LG verwies dabei auf die Rechtsprechung des BGH, der ausführte: „Hersteller der Vervielfältigung ist daher derjenige, der diese körperliche Festlegung technisch bewerkstelligt. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob er sich dabei technischer Hilfsmittel bedient, selbst wenn diese von Dritten zur Verfügung gestellt werden.“ Zum Volltext der Entscheidung: