Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Keine Haftung des Händlers für eine fehlende Kennzeichnung nach dem ElektroGveröffentlicht am 2. Dezember 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2015, Az. I-2 U 3/15
§ 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 7 S. 1 ElektroGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Händler, der z.B. Kopfhörer vertreibt, nicht für eine fehlende herstellerseitige Kennzeichnung nach dem ElektroG einstehen muss. Eine Haftung des Händlers lasse sich für Kennzeichnungspflichten nicht aus dem ElektroG ableiten – im Gegensatz zu einer fehlenden Registrierung. Daher liege kein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß durch den Vertrieb nicht gekennzeichneter Kopfhörer vor. Teilweise anders sah dies noch das OLG Köln. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Auch ein umfangreich getunter Porsche 911 Turbo darf noch als „Porsche 911 Turbo (mit TechArt-Umbau)“ beworben werdenveröffentlicht am 24. September 2015
BGH, Urteil vom 12.03.2015, Az. I ZR 147/13
§ 23 Nr. 2 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass die Firma TechArt von ihr getunte Porsche u.a. mit dem Hinweis „Porsche 911 Turbo mit TECHART-Umbau“ bewerben darf, auch wenn umfangreiche Änderungen an Aerodynamic-Teilen, Fahrwerk und Motorsteuerung vorgenommen werden. Damit bewege sich die Verwendung der Bezeichnung „Porsche“ durch TechArt noch im Rahmen der Schutzschranke gemäß § 23 Nr. 2 MarkenG. Dem Anbieter müsse, so der Senat, ein gewisser Spielraum verbleiben, um seine Leistungen dem Verbraucher gegenüber angemessen zu präsentieren. Es sei weder erforderlich, dass jegliche Änderungen im Detail angegeben würden, noch dass darauf hingewiesen werde, dass die genannte Marke des Herstellers nur die Herkunft des Ursprungsprodukts bezeichne und der Hersteller mit den Umbauten nichts zu tun habe. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Düsseldorf: Täuschung über die betriebliche Herkunft durch Anhängen an Amazon-Angebote?veröffentlicht am 12. August 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 15.04.2015, Az. 2a O 243/14
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass im Falle des sog. „Anhängens“ an Amazon-Angebote keine Täuschung über die betriebliche Herkunft einer Ware vorliegt, wenn es sich tatsächlich um Ware desselben Herstellers handelt, welche aber mit unterschiedlichen GTINs (Global Trade Item Numbers) vertrieben werden. Dies weise lediglich auf unterschiedliche Bezugsquellen, z.B. Zwischenhändler hin. Bei niedrigpreisiger Ware, wie vorliegend, sei dies für den Kunden aber nicht von Bedeutung. Zitat:
- OLG Köln: Falsche UVP bei Amazon – Händler haftetveröffentlicht am 31. Juli 2015
OLG Köln, Urteil vom 24.04.2015, Az. 6 U 175/14
§ 8 Abs. 4 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass eine nicht zutreffende unverbindliche Preisempfehlung, die bei einem Angebot auf der Amazon-Plattform dargestellt wird, in den Verantwortungsbereich des dort tätigen Händlers fällt. Auch wenn der Händler sich an ein bereits existierendes Angebot, welches die falsche UVP enthält, „angehängt“ habe, sei er für die irreführende Angabe verantwortlich und dementsprechend zur Unterlassung verpflichtet. Es stehe dem Händler schließlich frei, ob er eine Plattform wie Amazon nutze, dann müsse er sich auch Verstöße wie eigenes Fehlverhalten zurechnen lassen. Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Ein Markenhersteller darf Händlern nicht mit Belieferungsstopp drohen, wenn dieser die Waren über das Internet verkauftveröffentlicht am 12. Januar 2015
KG Berlin, Urteil vom 02.02.2012, Az. 2 U 2/06 Kart
§ 21 Abs. 2, 1 GWB, § 33 Abs. 1 GWBDas KG Berlin hat entschieden, dass ein Markenhersteller einem Händler nicht mit Belieferungsstopp drohen darf, wenn dieser die Waren (weiter) über das Internet verkauft. Die Entscheidung umfasst das gesamte Argumentations-Repertoire von Markenherstellern, den Vertrieb ihrer Ware zu ungewünscht günstigen Konditionen über das Internet zu verhindern ohne sich rechtlich angreifbar machen zu wollen. Im vorliegenden Fall hatte der Kartellsenat „den Braten allerdings gerochen“. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Ein Vorname kann als Modellbezeichnung markenmäßig benutzt werdenveröffentlicht am 6. Januar 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.12.2014, Az. 6 U 141/14
§ 14 MarkenGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Verwendung eines Vornamens als Modellbezeichnung für ein Kleidungsstück in der Regel als markenmäßige Benutzung anzusehen ist. Sei dieser Vorname (hier: „Sam“) markenrechtlich für Bekleidung geschützt, stelle die Verwendung durch einen Dritten eine Verletzung dieser Marke dar. Dabei sei der Markeninhaber nicht gehalten, gegen den im Ausland (USA) ansässigen Hersteller vorzugehen, sondern könne sich auf die Abmahnung der Händler im Inland beschränken, da die Marke lediglich in Deutschland geschützt sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Händler haftet grundsätzlich nicht bei Vertrieb von Ware, die fremde Patentrechte versteckt verletztveröffentlicht am 25. November 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.02.2006, Az. I-2 U 32/04
§ 9 PatG, § 10 PatG, § 276 Abs. 1 BGB, § 831 Abs. 1 S. 1 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Händler nicht auf Schadensersatz haftet, wenn er Ware verkauft, die (ohne dass dies erkennbar wäre) unter Verletzung von Patentrechten hergestellt worden ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Zur Frage, ob ein Händler Schadensersatz für den Vertrieb patentrechtswidrig hergestellter Produkte leisten mussveröffentlicht am 24. November 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2012, Az. 4a O 7/09
Art. 64 Abs. 1 EPÜ, § 139 Abs. 2 PatG, § 276 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Händler, der unter Verletzung eines Patents hergestellte Ware vertreibt, nicht ohne Weiteres auf Schadensersatz haftet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Klebefähnchen am Kopfhörerkabel können der Kennzeichnungspflicht nach dem ElektroG genügenveröffentlicht am 21. Oktober 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.08.2014, Az. I-2 U 33/14
§ 7 S. 1 ElektroG; § 4 Nr. 11 UWG; § 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es ausreichend ist, wenn die Kontaktadresse des Herstellers eines Kopfhörers auf einem Klebefähnchen am Kabel angebracht ist. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Markenname selbst am Kopfhörer direkt angebracht sei. Anders wird dies vom OLG Celle (hier) gesehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Die unterlassene dauerhafte Kennzeichnung des Herstellers bei Kopfhörern ist nicht wettbewerbswidrigveröffentlicht am 6. Oktober 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2014, Az. I-15 U 69/14
§ 7 S. 1 ElektroG; § 4 Nr. 11 UWG, § 3 Abs. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine nicht vorhandene dauerhafte Kennzeichnung des Herstellers bei Kopfhörern zwar gegen das ElektroG verstößt, jedoch nicht wettbewerbswidrig ist. Somit könne ein Mitbewerber keine Unterlassung verlangen, da der Verstoß die Interessen von Marktteilnehmern nicht spürbar beeinträchtige. Anders sahen dies bislang das OLG Hamm (hier) und das OLG Celle (hier). Zum Volltext der Entscheidung: