Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Urheberrecht – Wer ist als Filmhersteller anzusehen? / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 20. Januar 2011
OLG Köln, Urteil vom 10.12.2010, Az. 6 U 92/10
§ 89 Abs. 1 Satz 1 UrhGDas OLG Köln hatte darüber zu befinden, wer als Hersteller eines Filmwerks anzusehen ist und dementsprechende Rechte geltend machen kann. Das Gericht befand, dass derjenige als Filmhersteller anzusehen ist, wer die so genannte „Nullkopie“ (= Herstellung der Erstfixierung) eines Films inhaltlich und organisatorisch steuert, wirtschaftlich verantwortet und die zur Filmherstellung erforderlichen Immaterialgüterrechte sowie zumindest vorübergehend auch die Auswertungsrechte am Film erwirbt bzw. nacherwerben müsste. Wer dies ist, sei im Wege einer Gesamtbetrachtung der Umstände zu ermitteln. Künstlerisch-schöpferische Beiträge zur Herstellung des Films hingegen ließen einen Beteiligten nicht zum Hersteller werden. Das Gericht führte zur Definition im Einzelnen aus:
- BGH: Der Import von Geräten ist nicht bereits deshalb unzulässig, weil der Hersteller keine deutsche Anleitung beigefügt hatveröffentlicht am 17. November 2010
BGH, Urteil vom 09.09.2010, Az. I ZR 26/08
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG; 4 GPSG; 1, 2, 3, 4, 5 der 7. GPSGV; Richtlinie 90/396/EWGDer BGH hat entschieden, dass beim Import (von Gas-Heizkesseln) aus anderen Mitgliedsstaaten der EU die erforderliche Zulassung nicht zu versagen ist, weil nicht der Hersteller bereits deutschsprachige Typenschilder angebracht und deutschsprachige Bedienungs-/ Aufstellanleitungen beigefügt hat. Die gesetzliche Regelung spreche nicht dagegen, Typenschilder und Anleitungen nachträglich ins Deutsche zu übersetzen. Dies habe auch nicht notwendigerweise durch den Hersteller zu erfolgen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG München: Der Vertrieb von Waren über Auktionsplattformen im Internet darf verboten werdenveröffentlicht am 10. Juni 2010
OLG München, Urteil vom 02.07.2009, Az. U (K) 4842/08
§ 1; 2 Abs. 1, Abs. 3 S.1 GWB; Art. 81 Abs. 1, 3 EGV; Art. 2 Abs. 1 Vertikal-VODas OLG München hat entschieden, dass es der Vertriebsgesellschaft eines Sportartikelherstellers erlaubt ist, ihren Bestellern gegenüber folgende Vertragsklausel zu verwenden: „Dem Besteller ist es untersagt, die Ware über Internet-Auktionsplattformen zu verkaufen.“ Das Verbot eines bestimmten Vertriebswegs verstoße nicht gegen das Kartellrecht. Die angegriffene Klausel habe keine Beschränkung der Möglichkeiten des Käufers zum Gegenstand, seinen Verkaufspreis selbst festzusetzen, und stelle auch keine Beschränkungen des Kundenkreises, an den der Käufer Vertragswaren verkaufen darf, dar. Einzig der vollständige Ausschluss von Internetverkäufen würde eine nach Art. 4 lit. b) Vertikal-VO unzulässige Kernbeschränkung bedeuten. Innerhalb der Gruppe der Interneteinkäufer könnten die Kunden von Internet-Auktionsplattformen jedoch nicht von anderen Interneteinkäufern sachlich abgegrenzt werden. Die Vorinstanz hatte die Frage bereits ebenso entschieden und ging insoweit konform mit der Rechtsprechung des LG Mannheim, des OLG Karlsruhe und des EuGH. Einzig das LG Berlin hatte in dieser Frage abweichend entschieden (LG Berlin I, LG Berlin II).
- Studie: Spielekonsolen spionieren ihre Nutzer aus, um die Daten heimlich an ihre Hersteller zu schickenveröffentlicht am 9. April 2010
Der Supergau des Datenschutzes im Bereich der elektronischen Spielekonsolen scheint sich zu offenbaren: Nach einem Bericht der Zeitschrift Computerbild Spiele sendeten die im Text verwendeten Einheiten aus Konsole und Spiel Informationen an ihre Hersteller, und dies auch dann, wenn der Nutzer selbst nicht spielenderweise online war. Bei der Playstation 3, so die Zeitschrift, würden „sogar im Standby-Betrieb in der Nacht große Datenmengen“ übertragen. Untersucht wurde von den Experten der Zeitschrift der Datenverkehr von Spielen für die Sony Playstation 3, die Microsoft Xbox 360 und die Nintendo Wii. Analysiert wurde dabei nach Auskunft der Welt das Verhalten bei Verwendung der Spiele Call of Duty: Modern Warfare 2, FIFA 10, Dirt 2, Borderlands, Uncharted 2, Assassin’s Creed 2, Mass Effect 2, Avatar, New Super Mario Bros., Sports Resort und Harry Potter. Der Clou: (mehr …)
- BVerwG: Unterfällt ein Produkt, dessen Primärfunktion nicht strombetrieben ist, dem ElektroG? / Der Adidas-Laufschuh mit Micro-Computerveröffentlicht am 19. Januar 2010
BVerwG, Urteil vom 21.02.2008, Az. 7 C 43.07
§§ 1 Abs. 1; 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 i.V.m. Anhang I Nr. 7; 3 Abs. 1 Nr. 1; 6 Abs. 2 ElektroGDas BVerwG hat im Ergebnis entschieden, dass Produkte, die ohne Strom auskommen, selbst dann nicht dem Elektroschrottgesetz (ElektroG) unterfallen, wenn sie einen strombetriebenen Bestandteil enthalten. Im vorliegenden Fall ging es um einen Adidas-Trainingsschuh, der mittels eines batteriebetriebenen Microcomputers Läufereigenschaft und -verhalten in die Dämpfung des Schuhes einfließen ließ. In diesem Fall entschied das BVerwG, dass es sich um Bekleidung, nicht aber – wie die EAR-Stiftung geltend gemacht hatte – ein „Spielzeug“ oder „Sport- und Freizeitgerät“ handele. Da aber Bekleidung nicht zu den zehn einschlägigen Kategorien gehöre (vgl. § 2 Abs. 1 S. 1 ElektroG), sei eine Registrierung nicht erforderlich. (mehr …)
- BPatG/BGH: Eine Marke, die mit dem Ziel der Blockade bzw. Lizenzierung an Dritte eingetragen wird, kann gelöscht werdenveröffentlicht am 9. Januar 2010
BPatG, Beschluss vom 22.12.2009, Az. 25 W (pat) 224/03
§§ 50 Abs. 1; 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass bei einer bösgläubigen Markenanmeldung die Löschung der Marke durchzuführen ist. Die Bösgläubigkeit der Markenanmeldung ergebe sich im vorliegenden Fall daraus, dass der Anmelder der Marke selbst keine Interesse an deren jetziger oder zukünftiger Verwendung habe. Die Marke wurde für Arzneimittel angemeldet, deren Produktion oder Vertrieb in dem Unternehmen des Anmelders nicht durchgeführt werden. Das Unternehmen habe gar keinen Bezug zu Arzneimitteln, es handele sich um eine Markenagentur. Der BGH, der die Sache nach Rechtsbeschwerde an das BPatG zurückverwiesen hat, führte aus, dass bereits die Anmeldung einer Marke bösgläubig sein kann, wenn wegen des Unternehmensgegenstandes des Anmelders nur eine Benutzung der Marke durch Lizenzierung oder Veräußerung an Dritte in Betracht komme und sich nach den tatsächlichen Umständen der Schluss ergebe, dass der Anmelder in rechtsmissbräuchlicher Weise versuchen werden, Dritte zum Erwerb der Markenrechte zu veranlassen.
(mehr …) - OLG Hamm: Wenn der Hersteller den Onlinehändler wegen fehlender Bevorratung im Internet an den Pranger stelltveröffentlicht am 30. Dezember 2009
OLG Hamm, Urteil vom 10.11.2009, Az. 4 U 124/09
§§ 3; 4 Nr. 7, 4 Nr. 8 UWG 2004Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Matratzenhersteller, welcher öffentlich vor einem Onlinehändler warnt, welcher sich (angeblich) nicht ausreichend mit seinen Matratzen bevorratet, geschäftsschädigend handelt. Ein derartiger Bericht sei auch unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Interesses des Herstellers, seine Kunden vor Ärger wegen zweifelhafter Liefermöglichkeiten der Klägerin zu bewahren und diese nicht wegen solcher Probleme zu verlieren, nicht gerechtfertigt. Zumindest habe sich der Warnhinweis in einem Grenzbereich bewegt, der von den Gerichten auch für sie vorhersehbar als unzulässige Wettbewerbshandlung angesehen habe werden können. Das sei besonders deutlich nach der Abänderung des Warnhinweises und des in Bezug genommenen Schreibens in Folge der Abmahnung, die an der Wettbewerbswidrigkeit nichts änderte, ersichtlich. Streitgegenständlich war folgendes Verhalten: (mehr …)
- OLG Hamm: Dürfen in Gemeinschaftsarbeit hergestellte Werbemittel von jedem Hersteller einzeln verwendet werden?veröffentlicht am 29. Oktober 2009
OLG Hamm, Urteil vom 25.08.2009, Az. 4 U 105/09
§§ 8, 3, 4 Nr. 9 UWGDas OLG Hamm hatte über die Zulässigkeit einer Veranstaltungswerbung zu entscheiden, die von einem ehemaligen Mitveranstalter der Antragstellerin unter Nutzung der damals erstellten Werbemittel nunmehr für eine eigene Veranstaltung eingesetzt wurde. Die Antragstellerin scheiterte jedoch in diesem Verfahren. Zum einen sei nach Auffassung des Gerichts bereits der Antrag zu unbestimmt gewesen, da die Antragstellerin lediglich vortrage, dass erhebliche Gestaltungsmerkmale übernommen worden seien, ohne dies jedoch in einen konkreten Antrag zu fassen. Eine mögliche Heilung dieses Mangels durch Umformulierung des Antrags sei jedoch nicht in Betracht gekommen, da das Verfahren aus weiteren Gründen nicht zu Gunsten der Antragstellerin hätte entschieden werden können. Das Gericht stellte klar, dass keine Anlehnung der Antragsgegnerin an fremde Leistungserzeugnisse gegeben war, da die genutzen Werbemittel im Rahmen einer früheren Zusammenarbeit zwischen den Parteien erstellt wurden.
(mehr …) - OLG Frankfurt a.M.: Kein isolierter Verkauf von Microsoft-Echtheitszertifkaten / Erschöpfung des Verbreitungsrechts nur in Bezug auf körperliche Softwarekopienveröffentlicht am 4. Juni 2009
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.05.2009, Az. 11 W 15/09
§§ 34, 69 c, 97 UrhGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Händler nicht berechtigt ist, ohne weiteres Echtheitszertifikate (Certificates of Authenticity) eines Softwareherstellers anzubieten, feilzuhalten und/oder sonstwie in den Verkehr zu bringen. Der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz begründe ein solches Recht nicht, da er lediglich auf die Verbreitung usw. von „körperlichen Kopien“ einer Software, nicht aber die Verbreitung von Lizenzrechte dokumentierenden Urkunden Anwendung finde. (mehr …)
- EBAY: Markenhersteller treten jetzt mit eigenen Shops bei eBay an / Das Programm „eBay Outlet“veröffentlicht am 18. Mai 2009
eBay beginnt damit, mit Markenherstellern zu kooperieren. Viele Markenhersteller, die mit bewährten eBay-Händlern als technischen Dienstleistern zusammenarbeiten, sind seit Mitte Mai 2009 mit eigenen Shops bei eBay vetreten, berichtet onlinemarktplatz.de ganz aktuell (JavaScript: onlinemarktplatz). Durch die Einrichtung eigener Markenshops könnten die Hersteller eBay als alternativen Vertriebsweg nutzen und sich in ihrem eigenen Shop auf dem Online-Marktplatz vollständig mit ihrer eigenen Markenwelt präsentieren. Dabei profitierten sie von der großen Reichweite, mit monatlich über 17 Millionen unterschiedlichen Besuchern. Unter www.ebay.de/wow sei seit dem 14.05.2009 das neue Angebot von eBay zu finden. Zu Beginn werde es einen eigenen Fashion-Bereich und einen Lifestyle-Bereich geben, der die Shops aus den Branchen Unterhaltungselektronik und Haushaltswaren umfasse.