IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 29. Mai 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Oldenburg, Urteil vom 10.02.2012, Az. 6 U 247/11
    §?12 Abs.?1 S. 2 UWG

    Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass der Adressat einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung grundsätzlich so lange von (anderen) Wettbewerbern abgemahnt werden kann, wie er nicht öffentlich darauf hinweist, das er bereits durch Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichtlich in Anspruch genommen worden ist und insoweit eine Abschlusserklärung abgegeben hat. Auszüge aus der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Mai 2012

    LG Kiel, Urteil vom 18.01.2012, Az. 14 O 88/11
    § 3 UWG, § 5a Abs. 2 UWG

    Das LG Kiel hat entschieden, dass die Angabe der Fundstelle eines Testurteils in einer verschwommenen Schrift in ca. 3-pt.Größe nicht ausreichend ist. Dem Verbraucher müsse die Fundstelle eindeutig und leicht auffindbar angegeben sein, damit ihm eine einfache Möglichkeit eröffnet werde, den Test selbst zur Kenntnis zu nehmen. Eine leichte Auffindbarkeit in diesem Sinn setze voraus, dass die Fundstellenangabe ausreichend deutlich lesbar sei. Diese Anforderung erfülle das beanstandete Angebot nicht. Die getätigte Angabe sei nur undeutlich wiedergegeben und auch bei Anwendung erheblicher Mühe nur schwer entzifferbar. Zur ungenügenden Fundstellenangabe entschieden u.a. auch das KG Berlin, das OLG Celle, das LG Tübingen und das OLG Köln. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Mai 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Bochum, Urteil vom 14.02.2012, Az. 12 O 238/11
    § 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 22 a StVZO

    Das LG Bochum hat entschieden, dass ein Verkauf von Kfz-Lampen ohne E-Prüfzeichen über eBay ohne einen deutlichen Hinweis auf das fehlende Prüfzeichen unzulässig ist. Eine Ausführung in der Artikelbeschreibung, dass es sich um Hauptscheinwerferlampen ohne Straßenzulassung handele und kein E-Prüfzeichen vorhanden sei, genüge den Anforderungen nicht. Einem potentiellen Käufer sei es möglich, auf die Option „Sofort-Kaufen“ zu klicken und einen verbindlichen Kaufvertrag abzuschließen, ohne dass er den Hinweis vorher zwangsläufig zur Kenntnis nehmen müsse. Darüber hinaus hätten sich die streitgegenständlichen Angebote in der Rubrik Auto-Ersatzteile gefunden, so dass der Kunde zunächst davon ausgehen werde, ein Ersatzteil für den normalen Autobetrieb zu erwerben. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Januar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Gladbeck, Urteil vom 18.10.2011, Az. 12 C 267/11

    Das AG Gladbeck hat entschieden, dass bei einem Internetportal, bei welchem bei Anmeldung ein Abonnement für 96,00 EUR pro Jahr abgeschlossen wird, eine so genannte Abo-Falle vorliegt, wenn ein Hinweis auf die Kostenpflicht und der lediglich mit einem Sternchen versehene Button „jetzt anmelden“ nicht gleichzeitig sichtbar seien. Vorliegend müsse bei Erreichen des Anmeldebuttons gescrollt werden, um den Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit wieder „zu entdecken“. Nach Auffassung des Gerichts handele es sich um eine Abo-Falle, in der der Verbraucher durch eine täuschende Aufmachung dazu verleitet werden soll, sich für ein vermeintlich kostenfreies Angebot anzumelden. Dafür spreche aus Sicht des urteilenden Richters auch die Webseite des betreibenden Unternehmens, welche nicht auf Kundengewinnung ausgerichtet sei, sondern lediglich für das Unternehmen günstige Urteile bezüglich Abonnement-Forderungen propagiere. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. Dezember 2011

    Die Nutzung von Cookies unterliegt besonderen datenschutzrechtlichen Regeln, da dies mit einem Zugriff auf den Datenbestand eines fremden Rechners verbunden ist. Die sog. „Art. 29“-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten, eine Art „Düsseldorfer Kreis“ (hier und hier) auf europäischer Ebene, hat im Rahmen einer Stellungnahme zu den sog. „Best Practice Recommendation on Online Behavioural Advertising“ (hier) nunmehr klargestellt, dass es nicht immer nötig sei, eine Einwilligung des Nutzer in die Verwendung seiner personenbezogenen Informationen über ein Pop-up-Fenster einzuholen. Vielmehr reiche u.a. auch statische Informationsbanner aus, wie sie etwa der Britische Datenschutzbeauftragte (Information Commissioner’s Office, ICO) verwende (hier).

  • veröffentlicht am 7. Dezember 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 09.06.2011, Az. I ZR 17/10
    § 312 d Abs. 4 Nr. 3 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass in einem Angebot für ein Produkt (hier: Zeitschriftenwerbung) nicht nur auf das Bestehen, sondern auch auf das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts hinzuweisen ist, wenn eine der Ausnahmen des § 312 d Abs. 4 BGB greift. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. Dezember 2011

    Wir weisen auf Abmahnungen der Kanzlei Andreas Gerstel aus Greven hin. Dieser mahnt für die Datronix GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Bloemer, Melchiorstr. 14, 50670 Köln die Verwendung der alten Widerrufsbelehrung ab. Betroffen sind Onlineshops und Onlinehandelsplattformen wie eBay oder Amazon. Die Vorgänge veranlassen uns, erneut darauf hinzuweisen, dass die Übergangsfrist für die Verwendung der alten Widerrufsbelehrung am 05.11.2011 abgelaufen ist. Die neue Widerrufsbelehrung konnte mit Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen des fernabsatzrechtlichen Widerrufs- bzw. Rückgaberecht seit dem 04.08.2011 verwendet werden. Die gesetzliche Übergangsfrist endete am 04.11.2011. Wir verknüpfen diesen Hinweis mit der Empfehlung an alle Onlinehändler, trotz des pressierenden Weihnachtsgeschäfts, die Aktualität der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und natürlich insbesondere der Widerrufsbelehrung, prüfen zu lassen. Wir beraten Sie hinsichtlich der mit einer Abmahnung verbundenen Risiken gerne und stellen Ihnen auch gerne aktuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerufsbelehrung zu Festpreisen zur Verfügung!

    Weitere Informationen:

    Wie gehe ich mit einer Abmahnung richtig um? (hier)

    Kontakt (Kostenlose Ersteinschätzung)

    Dr. Damm & Partner
    Rechtsanwälte
    Senke 13
    22393 Hamburg
    Telefon: 040/35716-904
    Telefon: 040/35716-905
    E-Mail: info[at]damm-legal.de

    Bitte ersetzen Sie die Zeichenkombination [at] durch das Zeichen @.

    Dr. Damm & Partner
    Rechtsanwälte
    Saalestraße 8
    24539 Neumünster (Schleswig-Holstein)
    Telefon: 04321/39055-0
    Telefax: 04321/39055-10
    E-Mail: info[at]damm-legal.de
    Bitte ersetzen Sie die Zeichenkombination [at] durch das Zeichen @.

  • veröffentlicht am 22. November 2011

    LG Berlin, Urteil vom 21.10.2011, Az. 50 S 143/10 – nicht rechtskräftig
    § 305 c BGB, § 612 Abs. 1 BGB,
    § 1 Abs. 6 PAngV

    Das LG Berlin hat entschieden, dass der Kostenhinweis bei live2gether.de für die Nutzung des Mitwohn-Portals nicht ausreichend deutlich ist. Dies ergebe sich insbesondere aus der Gestaltung der Website und der Führung des Nutzers zum Anmeldebutton. Im Ergebnis bestätigte das LG Berlin damit in diesem Fall, dass es sich bei live2gether.de um eine Abofalle handele. Dies dürfte allerdings nur insoweit für die Zukunft gelten, als dass die Gestaltung der Website in den fraglichen Punkten nicht erheblich und den rechtlichen Anforderungen gemäß nachgebessert wird. Beachtlich: Das Landgericht hat die Revision zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Oktober 2011

    VG Köln, Beschluss vom 09.08.2011, Az. 1 L 411/11
    § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO

    Das VG Köln hat entschieden, dass die Bundesnetzagentur in einer Pressemitteilung darauf hinweisen darf, dass ein Anbieter kostenpflichtige Telefongespräche vermittelt hat, ohne auf die entstehenden Kosten hinzuweisen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setze die Zulässigkeit einer solchen behördlichen Äußerung voraus, dass sie in Wahrnehmung einer Aufgabe der Verwaltung ergehe, dass die handelnde Stelle die Grenzen ihrer Zuständigkeit eingehalten habe, dass die verbreitete Information inhaltlich richtig sei und dem Sachlichkeitsgebot genüge. Dies sei hier der Fall. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. September 2011

    OLG Hamm, Urteil vom 14.04.2005, Az. 4 U 2/05
    § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 312 c Abs. 1 S. 1 BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 9 BGB Info-VO a.F.

    Das OLG Hamm hat mit diesem älteren Urteil entschieden, wie deutlich auf die Widerrufsbelehrung hingewiesen werden muss. Im vorliegenden Fall ging es um ein eBay-Angebot. Unter der Rubrik „mich“ in dem Angebot der Antragsgegnerin vermute niemand Belehrungen über das Widerrufsrecht des Käufers bei dem in Rede stehenden Fernabsatzgeschäft, so der Senat. Denn die Belehrung über das Widerrufsrechtsei  kaufbezogen und nicht verkäuferbezogen. Das „mich“ finde sich aber unter der Rubrik „Angaben zum Verkäufer“. Wer sich über die Modalitäten des Angebotes unterrichten wolle, komme deshalb nicht auf den Gedanken, das „mich“ anzuklicken. Tue der Kaufinteressent dies doch, weil er sich weitere Angaben über den Verkäufer verschaffen wolle, stoße er dabei zwar auch auf die Widerrufsbelehrung. Dies geschehe dann aber nur mehr zufällig im Rahmen der Suche nach Angaben, die mit diesem Widerrufsrecht nichts zu tun hätten. Das stellt aber keine klare und unmißverständliche Belehrung über das Widerrufsrecht dar, wie es vom Gesetz gefordert werde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

I