Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Aschaffenburg: Impressum auf Baustellen-Webseite doch erforderlich?veröffentlicht am 7. November 2012
LG Aschaffenburg, Urteil vom 03.04.2012, Az. 2 HK O 14/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 5 TMGDas LG Aschaffenburg hat entschieden – anders als das LG Düsseldorf (hier) -, dass auch eine so genannte „Baustellenseite“ im Internet ein Impressum benötigt. Dies sei jedoch nur unter besonderen Umständen der Fall: Vorliegend sei die Seite nicht vollständig leer gewesen, sondern enthielt einen Hinweis „Hier entsteht in Kürze unsere Internetpräsenz“ sowie das Logo der beklagten Firma und eine Printausgabe zum Download. Dies sei nach Auffassung des Gerichts bereits eine geschäftliche Tätigkeit, da durch die Bereitstellung des Magazins bereits geworben werde.
- BGH: Mit „unbekannt“ kommt kein Vertrag über eine Beförderung zustandeveröffentlicht am 30. Oktober 2012
BGH, Urteil vom 16.10.2012, Az. X ZR 37/12
Art. 4 FluggastrechteVO, Art. 7 FluggastrechteVODer BGH hat entschieden, dass der Kunde einer Fluggesellschaft, der über ein Internetportal einen Flug für „noch unbekannt“ bucht, obwohl deutlich darauf hingewiesen wird, dass eine nachträgliche Namensänderung nicht möglich ist, keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung hat. Der bereits nach Buchung entrichtete Reisepreis sei jedoch zu erstatten. Zur Pressemitteilung Nr. 174/2012:
- BGH: Eine Werbung ist nicht irreführend, wenn sie tatsächlich zutrifft und nur bei wenigen zu einem Missverständnis führtveröffentlicht am 10. Oktober 2012
BGH, Beschluss vom 16.08.2012, Az. I ZR 200/11
§ 5 UWGDer BGH hat entschieden, dass eine Werbung nicht irreführend ist bzw. eine Irreführungsgefahr birgt, wenn sie tatsächlich zutrifft und nur potentiell bei einem kleinen Teil der angesprochenen Verbraucher zu einem Missverständnis führt. Vorliegend warb eine Brauerei mit dem Slogan „Über 400 Jahre Brautradition“, welcher auf Flaschenetiketten und Bierkästen abgedruckt war. Diese Aussage sei objektiv richtig. Das Interesse der Beklagten, mit diesem Slogan zu werben, wiege schwerer, als die mögliche (unzutreffende) Annahme einiger Verbraucher, dass eine lange Brautradition den Einsatz eines mehr oder weniger unveränderten Rezeptes bedeute. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Irreführende Werbung – CD-Box mit Neueinspielungen darf nicht den Eindruck von Original-Hits erweckenveröffentlicht am 24. September 2012
OLG Hamburg, Urteil vom 12.07.2012, Az. 3 U 65/10
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, e Abs. 1 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Beschriftung und Bewerbung einer CD-Box mit „40#1 Hits The Sixties“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn nicht zugleich darauf hingewiesen wird, dass auch so genannte „Re-Recordings“, also Neuaufnahmen der Lieder, enthalten sind. Ein kleingedruckter englischer Hinweis auf der Rückseite der CD-Box – welche in der Internet-Werbung gar nicht zu sehen ist – „This compilation contains original recordings as weil as new recordings by the original artists“ reiche dafür nicht aus. In seiner Erwartung, der angebotene Tonträger enthalte Nr. 1 Hits aus den 60er Jahren mit den seinerzeit erfolgreichen Einspielungen werde der Verkehr somit getäuscht. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Essen: Wechsel der Sprache bei der Online-Buchung eines Fluges ist ohne Hinweis unzulässigveröffentlicht am 17. September 2012
LG Essen, Versäumnisurteil vom 31.05.2012, Az. 44 O 77/10
§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Essen hat entschieden, dass eine ungarische Fluggesellschaft, die im Internet Flugbuchungen (zunächst) in deutscher Sprache anbietet, nicht die wesentlichen Vertragsunterlagen (Buchungsbestätigung, Fluginformation) ohne Ankündigung in englischer Sprache übergeben darf. Werde eine Buchung in deutscher Sprache angeboten, habe die Gesellschaft dem buchenden Kunden auch alle nachfolgenden Informationen in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen, wenn sie dem Kunden nicht vor der Buchung mitteile, dass mit einer Buchungsbestätigung und weiteren Fluginformationen nur noch in einer anderen Sprache gerechnet werden könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zur Bestimmtheit eines Unterlassungsanspruchs („Matratzen eines Markenherstellers“) / Onlinehändler muss Ware nicht zum sofortigen Versand vorrätig haltenveröffentlicht am 6. September 2012
BGH, Urteil vom 15.03.2012, Az. I ZR 128/12
§ 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 BGB, § 5a Abs. 3 UWG, § 5 Abs. 5 UWG aF, Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG
Der BGH hat entschieden, dass ein wettbewerbsrechtlich motivierter Unterlassungsanspruch, der sich auf den Vertrieb von „Matratzen eines Markenherstellers“ bezieht, zu unbestimmt ist, da nicht ersichtlich sei, welches Unternehmen als „Markenhersteller“ gelte. Auch sei ein Onlinehändler nicht verpflichtet, alle angebotenen Waren vorrätig zu haben. Indes sei es notwendig, so der Senat, dass der Händler in seiner Werbung für die nicht vorrätigen Matratzen darauf hinweise, dass die beworbenen Waren nicht sofort lieferbar sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - LG Trier: Auch im Wettbewerbsrecht können Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, selbst wenn ein Schadensersatz effektiv nicht durchsetzbar ist / Geringer Streitwertveröffentlicht am 20. August 2012
LG Trier, Gerichtlicher Hinweis vom 28.06.2010, Az. 7 HK O 68/10
§ 9 UWGDas LG Trier hat sich im Rahmen eines richterlichen Hinweises dahingehend geäußert, dass die Erhebung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen auch im Wettbewerbsrecht „durchaus üblich“ sei, insoweit allerdings regelmäßig nur ein eher geringer Streitwert von 1.500,00 EUR anzunehmen sei. Zum Volltext des Hinweises: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Reiserecht – Die beliebige Änderbarkeit von Flugzeiten im Kleingedruckten ist rechtswidrigveröffentlicht am 23. Juli 2012
LG Düsseldorf, Urteil vom 04.07.2012, Az. 12 O 223/11
§ 12 Abs. 1 S. 2 UWG; § 1 UKlaG, § 5 UKlaG; § 308 Nr. 4 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Klausel „Die aktuellen Flugzeiten entnehmen Sie Ihren Flugtickets“ bei Pauschalreiseverträgen mit Verbrauchern rechtswidrig ist. Die Regelung verstoße gegen § 308 Nr. 4 BGB, da sich die Beklagte damit vorbehalte, in nicht näher bestimmter Weise hinsichtlich der Zeiten der Flüge von der vereinbarten Leistung abzuweichen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Erfolgreicher Einwand gegen die Vertragsstrafe mit der Begründung, man habe die Rechtsverstöße nicht „kurzfristig“ korrigieren können?veröffentlicht am 11. Juni 2012
BGH, Urteil vom 15.12.2011, Az. I ZR 174/10
§ 8 Abs. 4 UWGEin interessanter Hinweis findet sich in einer Entscheidung des BGH vom Ende letzten Jahres. Darin deutet der I. Zivilsenat an, dass sich Onlinehändler, möglicherweise aber nur „kleinere oder unerfahrene Anbieter“, gegen Vertragsstrafenforderungen mit der Argumentation wehren können, man habe nach Abgabe der Unterlassungserklärung die streitgegenständlichen Wettbewerbsverstöße nicht „kurzfristig“ abstellen können. Zitat aus der BGH-Entscheidung: „Er bildet nach den Feststellungen des Berufungsgerichts vielmehr im hier in Rede stehenden Fall des Versprechens einer Vertragsstrafe für den Fall einer Verletzung von Informationspflichten beim Versandhandel im Internet auch eine Haftungsfalle. Das Berufungsgericht hat festgestellt, Unterlassungsverpflichtungserklärungen würden wegen der drohenden gerichtlichen Inanspruchnahme sehr häufig schon abgegeben, bevor alle fehlerhaften Angaben aus dem Internetauftritt entfernt seien. Unterbliebene oder fehlerhafte Informationen seien oft nicht von einem Tag auf den anderen einzufügen oder zu korrigieren. Insbesondere kleinere oder unerfahrenere Anbieter müssten für die Korrektur der Widerrufsbelehrung oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig Kontakt mit Dritten aufnehmen. Sie könnten einer Vertragsstrafe daher vielfach nur schwer entgehen, wenn ihnen der Einwand abgeschnitten sei, sie hätten den Verstoß so kurzfristig nicht abstellen können. Diese Feststellungen lassen keinen Rechtsfehler erkennen. Insbesondere widersprechen sie nicht der Lebenserfahrung.“ Zum Volltext der Entscheidung (hier).
- OLG Hamburg: Bei einer Werbung mit einem Testergebnis ist die schlecht lesbare Fundstelle wettbewerbsrechtlich wie eine fehlende Fundstellenangabe zu wertenveröffentlicht am 31. Mai 2012
OLG Hamburg, Urteil vom 24.01.2012, Az. 5 W 161/11
§ 3 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die kaum lesbare Quellenangabe für einen in der Werbung zitierten Test wie eine gänzlich fehlende Quellenangabe zu werten ist. Zitat aus der Entscheidung: (mehr …)