IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. Februar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Marburg, Beschluss vom 06.01.2010, Az. [anonymisiert]
    §§ 102, 105 StPO;
    §§ 184 I, 184 d StGB

    Das AG Marburg greift bei einem Anfangsverdacht auf Verbreitung pornografischer Schriften über das Internet schnell zu: Besteht nach Betrachtung einer pornografischen Webseite der Verdacht, dass die Bestimmungen des Jugendschutzes nicht eingehalten werden, namentlich kein adäquates Altersverifikationssystem vorgehalten wird, wird die benutzte Hardware beim Betreiber der Webseite  innerhalb kürzester Frist abgeholt, um weitere Ermittlungen durchzuführen. Dies gilt auch dann, wenn das Angebot im Ausland vorgehalten, der Betreiber des Servers aber in Deutschland sitzt.
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  • veröffentlicht am 17. Februar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 15.02.2010
    § 184 b StGB

    Das OLG Hamburg berichtet in einer Pressemitteilung vom Montag über ein richtungsweisendes Revisionsurteil. Der 2. Strafsenat hat entschieden, dass sich ein Internet-Nutzer bereits gemäß § 184 b Abs. 4 StGB strafbar macht, wenn er eine Datei mit kinderpornografischem Inhalt bewusst aufrufe und auf seinem Computerbildschirm betrachte. Zwar setze § 184 b eine Besitzverschaffung voraus; das Gericht war jedoch der Auffassung, dass dieser Begriff im Zusammenhang mit Kinderpornografie im Internet weit ausgelegt werden müsse. Um in den „Besitz“ einer Datei zu gelangen, sei es nicht erforderlich, diese manuell auf seinem Computer abspeichern zu wollen. Nach dem Willen des Gesetzgebers solle bereits der beim Aufrufen einer einschlägigen Internetseite liegende Konsum kinderpornografischer Darstellungen mit Strafe belegt werden, da bereits dieser Konsum für den Anbieter der Darstellungen den Anreiz schaffe, derartige Bilder oder Filme überhaupt zu produzieren. Außerdem habe der Internet-Nutzer bereits beim Aufrufen einer Datei eine dem Besitz ähnliche Herrschaftsmacht, da er nach seinem Belieben die Datei speichern, kopieren oder verbreiten könne.

  • veröffentlicht am 8. Februar 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bonn, Urteil vom 22.12.2009, Az. 11 O 92/09
    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG; 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 PAngV

    Das LG Bonn hatte in dieser Entscheidung über die mögliche Wettbewerbswidrigkeit einer Preisangabe ohne den Zusatz, ob die Mehrwertsteuer enthalten sei oder nicht, zu entscheiden. Die Antragsgegnerin vertrieb Internetanschlüsse hauptsächlich an Gewerbetreibende, die eine hohe Upload-Geschwindigkeit bereit stellen. Sie gab den Preis für diese Leistung z.B. mit „Preise z.B. ab EUR 149,- für eine 2,3 MBit/s flat“ an. Die Antragstellerin war der Auffassung, dass damit ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorliege, der wettbewerbswidrig sei. Dieser Auffassung folgte das Gericht nicht und erließ dementsprechend auch nicht die erwünschte einstweilige Verfügung gegen die Antragsgegnerin. Zwar müssten Gewerbetreibende, die Waren an Verbraucher im Wege des Fernabsatzes, z.B. über das Internet, anbieten, angeben, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer erhalten. Dies gelte auch für die Werbung für konkrete Waren oder Leistungen, wenn diese Werbung unter Angabe von Preise erfolge. In dieser Konstellation sei ein Verstoß jedoch nicht ersichtlich.

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  • veröffentlicht am 26. Januar 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammVG Neustadt, Urteil vom 16.12.2009, Az. 4 K 694/09
    § 9 Nr. 3 LIFG

    Das VG Neustadt hat entschieden, dass eine Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (LIFG) abgelehnt werden kann, wenn die öffentliche Sicherheit durch die Auskunft gefährdet wird. Dies betreffe insbesondere die Behinderungen von Tätigkeiten der Polizei, der Staatsanwaltschaften, der Behörden des Strafvollzugs und anderer für die Gefahrenabwehr zuständige Stellen. Im entschiedenen Fall ging es um ein Gutachten zum Thema „Aufsichtsrechtliche Verfolgbarkeit von vermeintlich im Ausland befindlichen Content-Providern sowie dritten Beteiligten“, auf dessen Grundlage mehrere Landesmedienanstalten zahlreiche Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen verschiedene Diensteanbieter eingeleitet haben, vornehmlich im Bereich der Einstellung von pornografischen Inhalten ins Internet ohne Altersbeschränkung.

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  • veröffentlicht am 6. Januar 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammVG Braunschweig, Urteil vom 20.11.2009, Az. 4 A 188/09

    Das VG Braunschweig hat entschieden, dass für Computer mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühren zu zahlen seien, auch wenn diese gewerblich genutzt werden. Dies teilte das Gericht in einer Pressemitteilung mit (JavaScript-Link: Pressemitteilung). Das Gericht war der Auffassung, dass Gebühren nur für Geräte zu zahlen wären, die zum Rundfunkempfang bereit gehalten würden. Computer hingegen seien multifunktional und würden nicht ausschließlich zum Rundfunkempfang erworben bzw. eingesetzt. Gerade im gewerblichen Bereich sei dies auch unüblich. Als Besonderheit erwähnte das Gericht, dass der Gebühren fordernde Norddeutsche Rundfunk (NDR) gar keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung stelle, da er seinen Radiosender „streame“. Dadurch könnten aber nur eine begrenzte Anzahl an Personen gleichzeitig Rundfunksendungen über das Internet empfangen. Voraussetzung für das Recht, Gebühren zu erheben, sei jedoch, dass die Nutzer jederzeit auf das Rundfunkangebot zugreifen könnten. Schließlich gelte nach Auffassung des VG Braunschweig zudem die Gebührenfreiheit nicht nur für private, sondern auch für gewerbliche Zweitgeräte. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die Berufung zum OVG Lüneburg wurde zugelassen.

  • veröffentlicht am 22. Dezember 2009

    Wie heise.de vermeldet (JavaScript-Link: Newsmeldung), wurden in diesem Jahr die Weihnachtsgeschenke erstmals häufiger online als per Post oder Telefon bestellt. Dadurch sei das klassische Versand-handelsgeschäft mit 2,7 Milliarden Umsatz im November und Dezember erstmals hinter den Onlinehandel mit 3,1 Millliarden Euro zurückgefallen. Insgesamt wurde nach Auskunft des bvh (Bundesverband des Deutschen Versandhandels) durch die Zuwächse im Internet dem deutschen Versandhandel ein Umsatzplus beschert. Die Bestellungen waren dabei bunt gemischt, von Büchern und CDs über Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte bis hin zu Schmuck und Parfüm wird sich alles auf dem Gabentisch finden. Beispielsweise beim Versandhändler Neckermann mussten am letzten Adventswochenende noch Sonderschichten eingelegt werden, um die Bestellungen rechtzeitig bearbeiten zu können.

  • veröffentlicht am 17. November 2009

    OVG NRW, Urteil vom 10.11.2008, Az. 13 A 2903/05
    §§
    39 Abs. 2 Satz 1 LFGB; § 9 Abs. 1 Nr. 6 ZZulV

    Das OVG NRW hat darauf hingewiesen, dass Internet-Seiten, mittels derer eine Bestellung über Lebensmittel aufgegeben werden kann, als „Angebotsliste“ im Sinne von § 9 Abs. 6 Nr. 4 Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) gelten, auf der Zusatzstoffe kenntlich gemacht werden müssen. Dabei reichen Fußzeilen am unteren Rand derjenigen Seiten, auf denen Produkte mit deklarationspflichtigen Zusatzstoffen verzeichnet sind, aus, wenn sich bei den jeweiligen Speisen ein Verweis auf die Fußzeile findet. Dabei sei die Notwendigkeit des Seiten-Scrollens unschädlich, wenn die Internetseite „sehr übersichtlich aufgebaut“ sei.
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  • veröffentlicht am 3. November 2009

    In dem am 26.10.2009 unterschriebenen CDU/CSU/FDP-Koalitionsvertrag findet sich eine vielsagende Absichtserklärung unter dem Titel „Rahmenbedingungen der digitalen Kommunikation“ (S. 46). Zu lesen ist eine Zielvorgabe: „Wir brauchen ein verpflichtendes Bestätigungsfeld für alle Vertragsabschlüsse im Internet. Mit dem verpflichtenden Preisangabe fenster können wir Internetabzocke minimieren.“ Dräut dem Onlinehändler nun Ungemach? (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. November 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie Händlerzeit weist auf einige interessante Punkte hin, die der geneigte Onlineshop-Betreiber berücksichtigen mag, um den letzten Rest aus dem christlichen Fest herauszuholen. Denn in diesem Quartal werden dem Onlinehändler wider Erwarten keine Geschenke gemacht. Die Empfehlungen reichen von der Integration einer noch fehlenden Empfehlungsfunktion, über einen Usability-Check beim Checkout, eine Anzeige, ob zum Feste geliefert werden kann bis hin zu einigen Überlegungen zum Cross-Referencing. Der ein oder andere Shopbetreiber wird eine spezielle Landingpage für die weihnachtlichen Tage mit gesonderten Angeboten vorhalten wollen oder Leckereien für Google bereithalten (Stichwort: SEO/SEM). Die restlichen Gewerbetreibenden sehen sich die Zeitschrift selber an (JavaScript-Link: Händlerzeit).

  • veröffentlicht am 30. Oktober 2009

    OLG München, Urteil vom 08.10.2009, Az. 23 U 1818/09
    §§ 346; 433; § 634; § 640 Abs. 2 BGB

    Das OLG München hat darauf hingewiesen, dass E-Mail-Adressen, die zu Werbezwecken eingekauft werden, und bei denen die Rechtswidrigkeit der Adressgewinnung (hier: in Folge eines Internetgewinnspiels) bekannt ist, bezahlt werden müssen. Die Klägerin verlangte die Bezahlung von etwa 180.000 E-Mail-Adressen gemäß einem zwischen den Parteien im November 2007 geschlossenen Vertrag. Im Berufungsverfahren begehrte die Beklagte, die in dieser Instanz auch den Rücktritt erklärt hatte, Klageabweisung, hilfsweise die Verurteilung nur zur Zahlung Zug-um-Zug gegen Übergabe beweiskräftig dokumentierter Einwilligungen. Die Adressen seien mangelhaft, da sie nicht im Double-Opt-ln-Verfahren generiert worden seien, eine zu geringe Konversionsrate gehabt hätten und zum Teil erfunden seien. Die Berufung wies der Senat zurück. (mehr …)

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