Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamburg: Zur Abgrenzung von redaktionellen Beiträgen und Werbungveröffentlicht am 2. September 2015
OLG Hamburg, Urteil vom 13.06.2013, Az. 3 U 15/12
§ 3 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 3 Anhang Nr. 11 UWG, § 4 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 1 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass es für die Kennzeichnung eines redaktionellen Textes als Werbung nicht ausreicht, wenn sich dieser Text neben einem eindeutig werblichen Gewinnspiel befindet und sich inhaltlich auch darauf bezieht. Für den Leser müsse sofort und zweifelsfrei – nicht erst nach Analyse des Textes – erkennbar sein, dass die Beschreibung der Bewerbung des Angebots diene und nicht von der Redaktion verantwortet werde. Dies sei vorliegend nicht der Fall gewesen, eine ausdrückliche Kennzeichnung als „Anzeige“ sei nicht erfolgt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Karlsruhe: Die Werbung für einen „mobilen Buchhaltungsservice gemäß § 6 StBerG“ ist irreführendveröffentlicht am 31. August 2015
OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.01.2014, Az. 6 U 45/13 – nicht rechtskräftig
§ 6 Nr. 3, Nr. 4 StBerG, § 5 UWGDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass mit dem Hinweis „MoB$ MOBILER BUCHHALTUNGS$ERVICE i.S. § 6 STBERG“ nicht geworben werden darf, wenn nicht zugleich in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit diesen Angaben darauf hingewiesen wird, dass sich dieses Angebot – mangels weitergehender Leistungsbefugnis – nur auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen sowie die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, bezieht (also unter Ausnahme des Kontierens von Belegen und des Erteilen von Buchungsanweisungen). Ein allgemeiner Hinweis auf § 6 StBerG reiche nicht aus. Die Revision gegen dieses Urteil vor dem BGH ist unter dem Aktenzeichen I ZR 191/14 anhängig. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Zur Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung nicht anonymisierter Urteileveröffentlicht am 28. August 2015
OLG Hamm, Urteil vom 07.02.2008, Az. 4 U 154/07
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 7 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass es wettbewerbswidrig sein kann, ein Urteil über einen Mitbewerber in nicht anonymisierter Form zu veröffentlichen, wenn dadurch der Eindruck erweckt wird, dass der Unterlegene Verbraucher planmäßig in die Irre geführt habe, obwohl es sich um ein Urteil für einen Einzelfall handelt. Durch die Veröffentlichung im Internet werde der Mitbewerber in unzulässiger Weise in ein negatives Licht gerückt und dadurch herabgesetzt. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Dortmund: Fahrschule darf nicht für (abgeschafftes) ASP-Seminar werbenveröffentlicht am 28. August 2015
LG Dortmund, Anerkenntnisurteil vom 13.08.2015, Az. 16 O 72/14
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Dortmund hat entschieden, dass Fahrschulen (seit dem 01.05.2014) nur noch das „Fahreignungs-Seminar“ anbieten dürfen, bei dem bei bis zu 5 Punkten ein Punkt abgebaut werden kann. Die Bewerbung eines „ASP-Seminars“, welches im Gegenzug abgeschafft worden sei, sei irreführend. Fahrschulen dürfen nicht (mehr) für ein so genanntes Aufbauseminar zum Punkteabbau (ASP)-Seminar werben. Denn im Zuge der sogenannten „Punktereform“ ist das „ASP-Seminar“ abgeschafft worden. Darauf weist die Wettbewerbszentrale erneut aus Anlass eines jüngst abgeschlossenen Verfahrens hin (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 31.05.2012, Az. I-4 U 15/12 – FSF Seminar).
- KG Berlin: Ein nicht als solcher gekennzeichneter Werbe-Link ist unzulässige Schleichwerbungveröffentlicht am 25. August 2015
KG Berlin, Urteil vom 30.06.2006, Az. 5 U 127/05
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass ein Link in einem Internetportal, der auf eine Werbeanzeige führt und nicht entsprechend gekennzeichnet ist, eine unlautere Schleichwerbung darstellt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Entfallen der Wiederholungsgefahr bei einer Unterlassungserklärung mit Aufbrauchfristveröffentlicht am 21. August 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.07.2015, Az. 6 W 71/15
§ 5 UWG; § 926 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass im Falle der Abgabe einer Unterlassungserklärung, welche eine Aufbrauchfrist enthält, die Wiederholungsgefahr mit Ablauf dieser Frist entfällt. Sei dem Unterlassungsschuldner eine bestimmte Frist eingeräumt worden, innerhalb derer er Produkte abverkaufen dürfe, müsse er im Regelfall nicht allgemein darauf hinweisen, dass er nach Fristablauf dieses Produkt nicht mehr liefern könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Die Werbung für ein Rabattangebot mit der Einschränkung „ausgenommen Werbeware“ ist irreführendveröffentlicht am 20. August 2015
OLG Köln, Urteil vom 14.10.2005, Az. 6 U 57/05
§ 3 UWG, § 4 Nr. 4 UWG, § 5 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Bewerbung eines Rabattangebots durch ein Möbelhaus mit Preisnachlässen von „bis zu X % *“ und einer Sternchenauflösung mit dem Hinweis „Ausgenommen Werbeware“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Es sei für den Verbraucher nicht eindeutig, welche Produkte unter „Werbeware“ fallen, so dass er über die Beschränkungen des Rabattangebots nicht hinreichend aufgeklärt werde. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: „Gutschrift auf einer der nächsten Telefonrechnungen“ ist ausreichende Angabe für eine Rabattwerbungveröffentlicht am 19. August 2015
OLG Köln, Urteil vom 09.08.2013, Az. 6 U 219/12
§ 3 Abs. 2 UWG, § 4 Nr. 4 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 8 Abs. 1 u. 3 Nr. 2 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Werbung für ein Rabattangebot eines Telekommunikationsunternehmens, welche in den Bedingungen ausführt, dass der vergütete Betrag „auf einer der nächsten Telefonrechnungen gutgeschrieben“ wird, den Anforderungen an eine wettbewerbskonforme Verkaufsförderungsmaßnahme genügt. Die gegebenen Informationen seien als ausreichend und nach Lage der Dinge auch als genügend klar und eindeutig anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Kosmetik für Hautpflege ist auch bei Einsatz für eine Hauterkrankung kein Präsentationsarzneimittelveröffentlicht am 18. August 2015
OLG Hamburg, Urteil vom 16.07.2015, Az. 3 U 215/14
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 21a AMG; § 3 S. 2 Nr. 1 HWG; § 27 LFGBDas OLG Hamburg hat entschieden, dass ein kosmetisches Hautpflegeprodukt nicht deshalb ein Präsentationsarzneimittel darstellt, weil es in Fachkreisen im Zusammenhang mit Arzneimitteln begleitend für eine Hauterkrankung eingesetzt wird. Die Einordnung eines Produkts bestimme sich anhand der überwiegenden Zweckbestimmung nach objektiven Merkmalen, für die die Verkehrsanschauung maßgeblich sei. Vorliegend werde das streitgegenständliche Produkt nicht vorrangig als Mittel zur Behandlung von Neurodermitis gesehen, sondern als ergänzendes Pflegeprodukt. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Oldenburg: Ausnahmen zum Widerrufsrecht dürfen nicht in den AGB „versteckt“ werdenveröffentlicht am 17. August 2015
LG Oldenburg, Urteil vom 13.03.2015, Az. 12 O 2150/14
§ 312 g BGB, § 312 d BGB; Art. 246 a EGBGB; § 8 Abs. 1 und 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWGDas LG Oldenburg hat entschieden, dass es irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn ein Onlinehändler zwar eine Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß vorhält, jedoch über bestehende Ausnahmen zum Widerrufsrecht lediglich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert, ohne den Kunden deutlich darauf hinzuweisen, dass dort weitere Informationen speziell bezüglich eines Widerrufs zu finden sind. Zu Volltext der Entscheidung: