Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- KG Berlin: Zu der Entstehung einer Verfahrensgebühr bei bloßem Antrag auf Zurückweisung der Berufung vor Zustellung der Berufungsbegründungveröffentlicht am 28. November 2011
KG Berlin, Beschluss vom 10.07.2008, Az. 1 W 164/08
§§ Nr. 3201 Nr. 1 VV RVGDas KG Berlin hat entschieden, dass dann, wenn seitens des Berufungsbeklagten ein Antrag auf Zurückweisung der Berufung vor Zustellung der Berufungsbegründung gestellt wird, grundsätzlich nur eine 1,1-Verfahrensgebühr nach Nr. 3201 Nr. 1 VV RVG anfällt. Denn der Berufungsbeklagte könne sich erst nach Vorliegen der Berufungsbegründung mit Inhalt und Umfang des Angriffs auf das erstinstanzliche Urteil sachlich auseinandersetzen und durch einen entsprechenden Gegenantrag sowie dessen Begründung das Verfahren fördern. Dies gelte erst recht, wenn sich die anwaltliche Tätigkeit darauf beschränke, einem Antrag auf erneute Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist zu widersprechen. Der Rechtspfleger hatte eine 1,6-fache Verfahrensgebühr festgesetzt. Zur Entscheidung im Volltext: (mehr …)
- KG Berlin: Bericht über Heirat stellt keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darveröffentlicht am 28. November 2011
KG Berlin, Urteil vom 08.09.2011, Az. 10 U 204/11
§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG; § 22 KUG, § 23 KUGDas KG Berlin hat entschieden, dass eine Berichterstattung über die Verheiratung des ehemaligen Lebensgefährten einer Prominenten dessen Persönlichkeitsrechte nicht verletzt. Wenn die vorige Beziehung öffentlich gemacht worden sei, bestehe ein Interesse der Öffentlichkeit daran, zu erfahren, wenn diese beendet worden sei und eine anderweitige Verheiratung stattgefunden habe – auch wenn weder der ehemalige Lebensgefährte noch seine jetzige Ehefrau prominente Persönlichkeiten seien. Das Gericht führte dazu aus:
- KG Berlin: Zur Haftung des Autohändlers, wenn der „reparierte Unfallschaden“ nicht fachgerecht gerichtet wurdeveröffentlicht am 7. Oktober 2011
KG Berlin, Urteil vom 01.09.2011, Az. 8 U 42/10
§ 434 BGBDas KG Berlin hat entschieden, dass die Bewerbung eines Gebrauchtwagens durch einen Autohändler als „reparierter Unfallwagen“ immer dann eine fachgerechte Reparatur impliziert, wenn die weitere Beschreibung als „sehr gepflegt“ oder ähnlich erfolgt. Dann dürfe ein Käufer die Angabe als positive Beschaffenheit auffassen. Ob eine fachgerechte Reparatur tatsächlich vorliege, müsse der Händler jedenfalls im Rahmen einer Sichtprüfung untersuchen. Scheine eine nicht fachgerechte Reparatur vorzuliegen, müsse er den (potentiellen) Käufer auch ohne Nachfrage aufklären. Geschehe all dies nicht, könne dem Käufer ein Rücktritt vom Vertrag nicht verwehrt werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Zur Haftung von Werbeagenturen bei der Erstellung von (marken-)rechtsverletzenden Logosveröffentlicht am 20. September 2011
KG Berlin, Beschluss vom 04.02.2011, Az. 19 U 109/10
§ 133 BGB, § 157 BGBDas KG Berlin hat in diesem Hinweisbeschluss entschieden, dass eine Werbeagentur, die mit Erstellung eines Werbelogos beauftragt wurde, dieses nicht zwangsläufig frei von Markenrechten Dritter schuldet. Ob dies der Fall sei, hänge immer von der vertraglichen Vereinbarung im Einzelfall ab, aber grundsätzlich schulde die Agentur lediglich die Erstellung eines Logos nach den Vorgaben der Auftraggeberin. Auch eine Aufklärung, dass die Agentur keine eigenständige Markenrecherche vorgenommen habe, sei vorliegend nicht notwendig und auch nicht zumutbar gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Der Begriff „ähnliche Waren“ für erlaubte E-Mail-Werbung ist eng auszulegenveröffentlicht am 13. September 2011
KG Berlin, Beschluss vom 18.03.2011, Az. 5 W 59/11
§ 3 UWG, § 7 UWG, § 8 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass für erlaubte E-Mail-Werbung gemäß § 7 Abs. 3 UWG, der eine Ausnahme für die Direktwerbung eines Händlers für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen darstellt, eine enge Auslegung des Begriffs „ähnlich“ erforderlich ist. Diese Ähnlichkeit müsse sich auf in der Vergangenheit von dem Kunden erworbene Waren beziehen. Die beworbenen Produkte müssten austauschbar sein oder einem ähnlichen Verwendungszweck dienen. Im entschiedenen Fall hatte das Gericht eine Ähnlichkeit abgelehnt. Der betroffenen Kunde hatte ein „Don’t break the bottle-Geduldsspiel“ erworben und erhielt Werbung u.a. für „Origami Papier-Servietten“ oder „Leuchtende Party-Gläser“ als „Must-haves für deine Silvesterparty“. Zitat des Gerichts:
- KG Berlin: Zum Rechtsmissbrauch bei 120 Abmahnungen innerhalb von 19 Tagen mit abverlangten „Abmahnpauschalen“ in Höhe von 18.000 EURveröffentlicht am 7. September 2011
KG Berlin, Beschluss vom 22.07.2011, Az. 5 W 161/11
§ 8 Abs. 4 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass die Versendung von 120 Abmahnungen innerhalb von 19 Tagen samt Kostenerstattungsansprüchen in Höhe von insgesamt 18.000,00 EUR rechtsmissbräuchlich ist. Im vorliegenden Fall ging es um einen extrem hartnäckigen Abmahner, der vor allem im Immobilienwesen sein Unwesen trieb und gleich mehrfach vom Kammergericht auf die Rechtsmissbräuchlichkeit seines Vorgehens hingewiesen worden war. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- VG Berlin: Inkassounternehmen darf trotz mehrfacher Beschwerden weiterhin Forderungen für Abo-Falle einziehen / Forderungen der Abo-Fallen damit aber noch nicht rechtmäßigveröffentlicht am 5. September 2011
VG Berlin, Urteil vom 25.08.2011, Az. VG 1 K 5.10 – nicht rechtskräftig
Das VG Berlin hat laut Pressemitteilung vom 25.08.2011 (Nr. 38/2011) entschieden, dass der durch die Präsidentin des Kammergerichts erfolgte Widerruf der Zulassung / Registrierung einer Inkassogesellschaft mit Sitz in Berlin rechtswidrig erfolgte. Die Entziehung der Zulassung erfolgte, da der Bestand der eingezogenen Forderungen nicht geprüft worden sei, obwohl zumindest in bestimmten Einzelfällen hierzu Anlass bestanden hätte. Das Verwaltungsgericht sah dies anders, wobei darauf hinzuweisen ist, dass das (nicht rechtskräftige) Urteil des VG Berlin keinesfalls zugleich bedeutet, dass das Wirken der Abofallen rechtmäßig ist: „Es sei nicht dauerhaft zu unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zum Nachteil des Rechtsverkehrs gekommen. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bestehe keine Verpflichtung, vor jeder Einleitung von Inkassomaßnahmen, etwa dem Versand eines Mahnschreibens, eine Einzelfallprüfung durchzuführen, ob die jeweilige Forderung auch bestehe. (mehr …)
- KG Berlin: Zu dem (Teil-) Kostenwiderspruch und seiner Wirkung auf das Verfahren der einstweiligen Verfügungveröffentlicht am 22. August 2011
KG Berlin, Beschluss vom 17.05.2011, Az. 5 W 75/11
§ 93; 99 Abs. 2 S. 1 ZPODas KG Berlin hat entschieden, dass die Beschränkung eines Widerspruchs gegen die Kosten einer einstweiligen Verfügung zugleich ein Anerkenntnis der einstweiligen Verfügung an sich ist. Mit einem derart formulierten Kostenwiderspruch könne damit auch ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne von § 93 ZPO ausgesprochen werden. Auch ein Teilwiderspruch verbunden mit einem Teilkostenwiderspruch sei möglich. Im Übrigen sei der Widerspruch, wenn er sich nicht ausdrücklich auf die Kosten beschränke und als „Kostenwiderspruch“ bezeichnet werde, im Zweifel als Vollwiderspruch zu werten. Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Ein Sachverständigengutachten genießt keinen Urheberrechtsschutz / Zum urheberrechtlichen Schutz wissenschaftlicher Werkeveröffentlicht am 21. August 2011
KG Berlin, Beschluss vom 11.05.2011, Az. 24 U 28/11
§§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs 2 UrhGDas KG Berlin hat entschieden, dass ein Sachverständigengutachten urheberrechtlich nicht per se als „literarisches Werk“ geschützt ist. Vielmehr sei es dem wissenschaftlichen Bereich zuzuordnen. Hier gälten wiederum besondere Schutzbestimmungen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- KG Berlin: Streitwert für die Unterlassung illegalen Filesharings eines vollständigen Musikalbums beträgt „lediglich“ 10.000,00 EURveröffentlicht am 21. August 2011
KG Berlin, Beschluss vom 02.09.2010, Az. 24 W 72/10
§ 3 ZPODas KG Berlin hat im Rahmen einer Streitwertbeschwerde darauf hingewiesen, dass der Berliner Gerichtssenat „in zahlreichen Verfahrenswertbeschwerdeverfahren, die Unterlassungsansprüche bei Filesharing bezogen auf ein komplettes Album eines deutschsprachigen Künstlers mit 12 Titeln betrafen (vgl. nur beispielhaft den Beschluss des Senats vom 30.April 20110 zu 24 W 45/10), den Verfahrenswert mit 10.000,00 EUR bewertet und eine höhere Verfahrenswertfestsetzung abgelehnt.„ Was wir davon halten? (mehr …)