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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. April 2011

    KG Berlin, Beschluss vom 31.01.2011, Az. 5 W 274/10
    §§ 172; 189 ZPO

    Das KG Berlin hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung jedenfalls dann an den Rechtsanwalt des Antragsgegners zuzustellen ist, wenn dieser in einer vorgerichtlichen anwaltlichen Antwort auf ein Abmahnschreiben seine Zustellungsvollmacht ausdrücklich erklärt oder eine Vollmacht beigefügt hat, aus der sich die Zustellungsvollmacht ausdrücklich ergibt. Für die notwendige Zustellung der einstweiligen Verfügung müsse kein Original-Schriftstück zugehen. Ausreichend sei eine Telefaxkopie, aber auch die elektronische Übermittlung des Dokuments per E-Mail (im Gegensatz zur bloßen Mitteilung). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. März 2011

    KG Berlin, Beschluss vom 25.10.2010, Az. 10 W 127/10
    §§
    823, 1004 BGB

    Das KG Berlin hat entschieden, dass der Google Inc. Aufnahmen eines Hauses von offener Straße aus nicht untersagt werden dürfen. Den entsprechenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wies der Senat zurück. Etwas anderes gelte nur, soweit Aufnahmen unter Überwindung einer Umfriedung angefertigt würden und/oder die Wohnung zeigten, weil dies eine Persönlichkeitsrechtverletzung darstellen könne. Dies sei hier aber nicht der Fall. In diesem Zusammenhang auch von Interesse BGH, Urteile vom 17.12.2010, Az. V ZR 44/10, 45/10 und 46/10. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. März 2011

    KG Berlin, Beschluss vom 11.02.2011, Az. 5 W 17/11
    §§ 3; 5a Abs. 2 UWG

    Das Kammergericht hat entschieden, dass es keinen Unterschied macht, ob der (erforderliche) Hinweis auf die Fundstelle eines Testergebnisses gänzlich fehlt oder so schlecht wahrnehmbar ist, dass mit einer Kenntnisnahme nicht zu rechnen ist. Zitat: „Der gänzlich fehlenden Fundstellenangabe ist eine nicht ausreichend deutlich lesbare gleichzusetzen. Denn auch diese erfüllt nicht den verfolgten Zweck, eine leichte und eindeutige Nachprüfbarkeit der Angaben über Testurteile zu gewährleisten (Senat, MD 1994, 158, 159).“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Februar 2011

    KG Berlin, Urteil vom 21.05.2010, Az. 5 U 103/08
    §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, §§ 3, 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 UWG a.F.; §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 1 u. 2 Nr. 1 UWG n.F

    Das KG hat entschieden, dass eine Werbung für Papier mit der Bezeichnung „100% recycled“ irreführend ist, wenn das Papier zum Teil aus Fabrikationsresten gefertigt wurde. Insgesamt bestand das Papier zu 50 % aus Fasern, die aus Papierabfällen von Endverbrauchern stammen und zu 50 % aus Fasern aus Primär – oder Frischfaserpapierabfällen, etwa Schnittresten, die bei dem Zuschnitt auf das gewünschte Papierformat anfallen. Das Gericht führte dazu aus, dass der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher jedoch mit dem Begriff „100 % recycled“ die Vorstellung verbinde, das zur Herstellung des Produkts verwendete Material sei bereits im Umlauf gewesen, so dass sich mit seiner Wiederverwendung ein Kreislauf schließe. Der Verbraucher glaube auf Grund seiner Erfahrungen, dass „Recyclingpapier“ aus Abfallprodukten hergestellt worden sei, die die Stationen des Kreislaufs über „Blaue Tonne“/Altpapiercontainer, Abtransport, Wiederaufbereitung und Herstellung durchlaufen hätten. Die Argumentation der Beklagten, der Verbraucher erwarte lediglich, dass das als „recycled“ bezeichnete Papier aus Abfallprodukten bestehe und für seine Herstellung kein zusätzlicher Baum gefällt worden sei, überzeuge hingegen nicht. Die durch die irreführende Werbung der Beklagten hervorgerufene Fehlvorstellung bei den angesprochenen Verkehrskreisen sei auch wettbewerbsrechtlich relevant, denn die Vorstellung, ein Produkt zu erwerben, für dessen Herstellung Ressourcen wie Holz und Wasser nicht oder nur in relativ geringer Menge in Anspruch genommen worden seien, habe für weite Teil der angesprochenen Verkehrskreise maßgebliche Bedeutung für die Entscheidung zum Kauf von Recyclingpapier.

  • veröffentlicht am 16. November 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Beschluss vom 28.04.2010, Az. 24 W 40/10
    § 19 a UrhG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass es einen Verstoß gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung darstellt, wenn ein urheberrechtlich geschützter Stadtplanausschnitt lediglich durch Eingabe der vollständigen URL aufrufbar ist. Das versehentliche Verbleiben auf dem Server des Beklagten und ledigliche Löschen der Verlinkungen sei nicht ausreichend zur Erfüllung der Unterlassungs- verpflichtung gewesen. Somit habe der Beklagte eine Vertragsstrafe verwirkt. Die Umstände der Verwirkung, insbesondere die Unwahrscheinlichkeit eines tatsächlichen Zugriffs, seien bei der Höhe der Vertragsstrafe zu berücksichtigen. Ähnlich hatte bereits das AG Charlottenburg entschieden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. September 2010

    KG Berlin, Beschluss vom 20.08.2010, Az. 1 Ws (B) 51/07
    §§
    38 Abs. 3 S. 1; 43 Abs. 1 Nr. 10 BDSG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass ein Strafverteidiger nicht verpflichtet ist, Daten an den Datenschutzbeauftragten herauszugeben, wenn damit die Verschwiegenheitsverpflichtung zu einem konkreten Mandat verletzt wird. Das Urteil gilt übrigens nicht nur für Strafverteidiger, sondern ist das Privileg eines jeden Rechtsanwalts. Zum Volltext der Entscheidung, auf die der Kollege Burhoff hingewiesen hat:

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  • veröffentlicht am 19. September 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Urteil vom 15.06.2010, Az. 5 U 35/08
    §§ 24 Abs. 1; 97; § 242 BGB

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Wiedergabe eines Fotos von Matthias Reim, auf welchem dieser ein Foto seiner Frau und seiner Tochter in die Kamera hält, eine Urheberrechtsverletzung darstellt, wenn der Fotograf, der Frau und Tochter fotografiert hat, dieser Form der Abbildung nicht zugestimmt hat. Es handele sich jedenfalls nicht um eine vom sog. „Zitatrecht“ abgedeckte Verwendungsform, da sich die Zeitung in dem fraglichen Artikel mit dem wiedergegebenen Foto von Frau und Tochter nicht auseinandergesetzt habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. September 2010

    KG Berlin, Beschluss vom 03.08.2010, Az. 5 W 175/10
    § 3 Abs. 1; 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Werbung mit der als Blickfang ausgestalteten Werbeaussage „Der beste Powerkurs aller Zeiten“ für bestimmte Fremdsprachenfernkurse vom durchschnittlichen Verbraucher nicht ohne weiteres als Alleinstellungsbehauptung, sondern zwanglos als reklamehafte Übertreibung verstanden werde. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. August 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Beschluss vom 16.04.2009, Az. 8 U 249/08
    §§ 935, 520 Abs. 2 S. 3 ZPO

    Das KG Berlin hat in einem Hinweisbeschluss erklärt, dass es sich nicht vereinbaren lässt, wenn gegen die Abweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Berufung eingelegt wird und die Berufungsfrist sodann bis zum vorletzten Tag ausgenutzt wird. Hierin läge eine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit. (Hinweis: Es handelte sich um eine mietrechtliche Angelegenheit, die der Senat jedoch ausdrücklich mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts beurteilte.) Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. August 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Beschluss vom 03.08.2010, Az. 5 W 175/10
    §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG

    Das KG hat entschieden, dass die Anpreisung eines Fremdsprachenkurses mit dem Slogan „Der beste Powerkurs aller Zeiten“ nicht irreführend ist. Nach Auffassung des Gerichts verstehe der Durchschnittsverbraucher diese Äußerung nicht als Alleinstellungsbehauptung gegenüber Angeboten der Konkurrenz, sondern erkenne die reklamehafte Übertreibung der Werbung. Zum Volltext der Entscheidung:
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