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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. September 2011

    KG Berlin, Beschluss vom 18.03.2011, Az. 5 W 59/11
    § 3 UWG, § 7 UWG, § 8 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass für erlaubte E-Mail-Werbung gemäß § 7 Abs. 3 UWG, der eine Ausnahme für die Direktwerbung eines Händlers für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen darstellt, eine enge Auslegung des Begriffs „ähnlich“ erforderlich ist. Diese Ähnlichkeit müsse sich auf in der Vergangenheit von dem Kunden erworbene Waren beziehen. Die beworbenen Produkte müssten austauschbar sein oder einem ähnlichen Verwendungszweck dienen. Im entschiedenen Fall hatte das Gericht eine Ähnlichkeit abgelehnt. Der betroffenen Kunde hatte ein „Don’t break the bottle-Geduldsspiel“ erworben und erhielt Werbung u.a. für „Origami Papier-Servietten“ oder „Leuchtende Party-Gläser“ als „Must-haves für deine Silvesterparty“. Zitat des Gerichts:

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  • veröffentlicht am 7. September 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Beschluss vom 22.07.2011, Az. 5 W 161/11
    § 8 Abs. 4 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Versendung von 120 Abmahnungen innerhalb von 19 Tagen samt Kostenerstattungsansprüchen in Höhe von insgesamt 18.000,00 EUR rechtsmissbräuchlich ist. Im vorliegenden Fall ging es um einen extrem hartnäckigen Abmahner, der vor allem im Immobilienwesen sein Unwesen trieb und gleich mehrfach vom Kammergericht auf die Rechtsmissbräuchlichkeit seines Vorgehens hingewiesen worden war. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. September 2011

    VG Berlin, Urteil vom 25.08.2011, Az. VG 1 K 5.10 – nicht rechtskräftig

    Das VG Berlin hat laut Pressemitteilung vom 25.08.2011 (Nr. 38/2011) entschieden, dass der durch die Präsidentin des Kammergerichts erfolgte Widerruf der Zulassung / Registrierung einer Inkassogesellschaft mit Sitz in Berlin rechtswidrig erfolgte. Die Entziehung der Zulassung erfolgte, da der Bestand der eingezogenen Forderungen nicht geprüft worden sei, obwohl zumindest in bestimmten Einzelfällen hierzu Anlass bestanden hätte. Das Verwaltungsgericht sah dies anders, wobei darauf hinzuweisen ist, dass das (nicht rechtskräftige) Urteil des VG Berlin keinesfalls zugleich bedeutet, dass das Wirken der Abofallen rechtmäßig ist: „Es sei nicht dauerhaft zu unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zum Nachteil des Rechtsverkehrs gekommen. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bestehe keine Verpflichtung, vor jeder Einleitung von Inkassomaßnahmen, etwa dem Versand eines Mahnschreibens, eine Einzelfallprüfung durchzuführen, ob die jeweilige Forderung auch bestehe. (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. August 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Beschluss vom 17.05.2011, Az. 5 W 75/11
    § 93; 99 Abs. 2 S. 1 ZPO

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Beschränkung eines Widerspruchs gegen die Kosten einer einstweiligen Verfügung zugleich ein Anerkenntnis der einstweiligen Verfügung an sich ist. Mit einem derart formulierten Kostenwiderspruch könne damit auch ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne von § 93 ZPO ausgesprochen werden. Auch ein Teilwiderspruch verbunden mit einem Teilkostenwiderspruch sei möglich. Im Übrigen sei der Widerspruch, wenn er sich nicht ausdrücklich auf die Kosten beschränke und als „Kostenwiderspruch“ bezeichnet werde, im Zweifel als Vollwiderspruch zu werten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. August 2011

    KG Berlin, Beschluss vom 11.05.2011, Az. 24 U 28/11
    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs 2 UrhG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass ein Sachverständigengutachten urheberrechtlich nicht per se als „literarisches Werk“ geschützt ist. Vielmehr sei es dem wissenschaftlichen Bereich zuzuordnen. Hier gälten wiederum besondere Schutzbestimmungen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. August 2011

    KG Berlin, Beschluss vom 02.09.2010, Az. 24 W 72/10
    § 3 ZPO

    Das KG Berlin hat im Rahmen einer Streitwertbeschwerde darauf hingewiesen, dass der Berliner Gerichtssenat „in zahlreichen Verfahrenswertbeschwerdeverfahren, die Unterlassungsansprüche bei Filesharing bezogen auf ein komplettes Album eines deutschsprachigen Künstlers mit 12 Titeln betrafen (vgl. nur beispielhaft den Beschluss des Senats vom 30.April 20110 zu 24 W 45/10), den Verfahrenswert mit 10.000,00 EUR bewertet und eine höhere Verfahrenswertfestsetzung abgelehnt. Was wir davon halten? (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. August 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin; Urteil vom 09.11.2010, Az. 5 U 69/09
    §§ 12; 823 Abs. 1; 1004 BGB; 14 Abs. 5; 15 Abs. 2, Abs. 4 MarkenG; Art. 9 Abs. 1 Satz 2; Art. 14 Abs. 1; Art. 98 GMV

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Kunstfreiheit dem Markenrecht vorgeht, wenn es um ein öffentlich gemachtes Foto geht, welches einen nackten Mann mit einem Handtuch zeigt, das mit einem bekannten Hotel-Logo bedruckt ist. Was wir davon halten? Wenn das gleiche Foto zur Bewerbung eines mit dem Markeninhaber nicht übereinstimmenden Hotels o.ä. veröffentlicht worden wäre, wäre die Entscheidung zweifelsfrei anders ausgefallen. So aber ist nun zu lesen: „Es ist eine freie schöpferische Gestaltung des Fotografen, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formsprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden„. Es kommt, wie immer, auf den Einzelfall an. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. August 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Beschluss vom 15.07.2011, Az. 5 U 193/10
    §§ 3; 4 Nr. 8 UWG;
    § 7 Abs. 2 TMG; §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB

    Das KG Berlin hat laut einer Pressemitteilung der Präsidentin des Kammergerichtes vom 09.08.2011 entschieden (Zitat der Pressemitteilung): „Das Bewertungsportal als Teledienstanbieter sei nicht verpflichtet, Nachforschungen hinsichtlich der Richtigkeit der eingesandten Hotelbewertungen vor deren Veröffentlichung anzustellen. Eine Vorabprüfung sei auch nicht im Hinblick auf die Gefahren geboten, die durch ein Bewertungsportal mit der Möglichkeit, sich anonym zu äußern, entstünden. Die Vielzahl von Bewertungen erlaube es dem Benutzer des Portals, Einzelstimmen kritisch einzuordnen und „Ausreißer“ zu erkennen. Ferner sei ein Schutz des bewerteten Tourismusunternehmens durch die Möglichkeit gewährleistet, durch eine Beschwerde eine Überprüfung und vorläufige Abschaltung der Bewertung zu bewirken. Ins Gewicht falle zusätzlich die in den Nutzungsbedingungen enthaltene Verpflichtung, keine vorsätzlich oder fahrlässig unwahren Inhalte ins Netz einzustellen. Das Bewertungsportal sei auch nicht gehalten, vor der Veröffentlichung einer negativen Bewertung dem betroffenen Tourismusunternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme hierzu zu geben.“ Eine Benutzerin des Internet-Bewertungs-Portals hatte im Juli 2010 auf der Plattform unter der Überschrift „Für 37,50 € pro Nacht u. Kopf im DZ gabs Bettwanzen“ unter anderem behauptet, die Zimmer und Betten seien mit Bettwanzen befallen. Eine Mitarbeiterin habe erklärt, dies komme schon mal vor. Die verseuchten Zimmer seien erst auf mehrmalige telefonische Nachfrage geschlossen worden. Zum Urteil im Volltext: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Juli 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Urteil vom 17.06.2011, Az. 7 U 179/10 – rechtskräftig
    § 434 Abs 1 BGB

    Das KG Berlin hat entschieden, dass eine im Rahmen einer eBay-Auktion erklärte Beschaffenheitsangabe zur Unwirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses bei einem Privatverkäufer führen kann. Das Angebot im Rahmen einer eBay-Auktion sei bereits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Die in der Beschreibung enthaltenen Elemente seien Bestandteil des Kaufvertrages und hätten nicht nur werbenden Charakter, auch wenn sie in einem nach Abschluss der Auktion gefertigten Dokument nicht mehr aufgeführt seien. Vorliegend hatte der private Verkäufer eines Automobils dieses in der Artikelbeschreibung u.a. als „scheckheftgepflegt“ angepriesen. Da diese Anpreisung nicht den Tatsachen entsprach, sei der Käufer zum Rücktritt berechtigt gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 26. Juni 2011

    KG Berlin, Beschluss vom 07.06.2011, Az.  5 W 127/11
    § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs 5; 19 Abs 1, Abs. 3, Abs. 7 MarkenG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass T-Shirts, die mit dem Symbol „Held der Arbeit“ vertrieben werden, keine Markenverletzung der Marke „Held der Arbeit“ (zB. hier) darstellen, da der Gebrauch des Aufdrucks auf den T-Shirts jedenfalls nicht kennzeichenmäßig erfolge. Der Antragsgegner habe den Aufdruck auf dem streitgegenständlichen T-Shirt zu rein beschreibenden Zwecken benutzt. Dies gelte zwanglos für die Teile des angesprochenen Verkehrs, denen die Wortfolge „HELD DER ARBEIT“ als Ehrentitel der DDR und das Symbol „Hände“ als Bestandteil des SED-Emblems aus eigener Erinnerung oder Kenntnis der Geschichte der DDR bekannt seien. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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