IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. Mai 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Urteil vom 28.03.2012, Az. 24 U 81/11
    § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG, § 2 Abs. 2 UrhG, § 72 UrhG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass eine nicht nennenswert aufgearbeitete dokumentarische Filmaufnahme (hier: Fluchtversuch des Peter Fechter aus der ehemaligen DDR) als solche keinen urheberrechtlichen Schutz genießt. Zwar könne, so der Senat, die für die Annahme eines Filmwerks erforderliche persönliche geistige Schöpfung auch einem Film zugebilligt werden, der darauf abziele, ein wirkliches Geschehen im Bild festzuhalten. Dies setze aber voraus, dass er sich nicht in der bloß schematischen Aneinanderreihung von Lichtbildern erschöpfe, sondern dass er sich durch die Auswahl, Anordnung und Sammlung des Stoffes sowie durch die Art der Zusammenstellung der einzelnen Bildfolgen als das Ergebnis individuellen Schaffens darstelle. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Mai 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Urteil vom 06.02.2012, Az. 10 U 50/11
    § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass eine Berichterstattung über einen Prominenten unter Ablichtung seines im Umbau befindlichen Wohnanwesens mit Ortsangabe sowie der Gegenüberstellung seiner Lebensverhältnisse mit denen des leiblichen Vaters (Sozialhilfeempfänger) unzulässig ist. Der streitgegenständliche Artikel befasse sich gerade nicht mit der Diskrepanz zwischen der Außendarstellung des Klägers und seinem tatsächlichen Lebensverhältnissen oder betreffe einen anderen „sozial berichtenswerten Umstand“. Thematisiert werde lediglich eine Gegenüberstellung der Lebensverhältnisse des Klägers und der seines leiblichen Vaters und spekuliere über Ursachen eines Zerwürfnisses. Dies müsse der Kläger nicht dulden. Auch die Abbildung seines Wohnhauses unter Nennung des Stadtteils müsse er nicht hinnehmen, da die Gefahr bestehe, dass das Haus in seiner Eignung als Rückzugsbereich individueller Lebensgestaltung beeinträchtigt werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 3. Mai 2012

    KG Berlin, Beschluss vom 26.10.2011, Az. 25 W 23/11
    § 18 Abs 2 HGB

    Das KG Berlin hat entschieden, dass ein privater Verein in seinem Namen nicht das Wort „Institut“ führen darf, weil dies eine Irrreführung begründet. Dabei seien die Grundsätze des HGB für Firmennamen auf Vereine entsprechend anwendbar. Der verwendete Namensbestandteil „Institut“ sei geeignet, über wesentliche Verhältnisse des angemeldeten Vereins irre zu führen. Die Bezeichnung „Institut“ gebe schon für sich betrachtet Anlass zu der Vorstellung der angesprochenen Verkehrsteilnehmer, es handele sich um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende Institution mit entsprechend geschultem Personal, nicht aber um eine private Vereinigung. „Institut“ sei nämlich nach allgemeiner Auffassung ein Begriff des deutschen Hochschulrechts. Private Vereinigungen dürften in ihrem Namen das Wort „Institut“ nur dann führen, wenn diesem eine Tätigkeitsbezeichnung hinzugefügt werde, die eindeutig klarstelle, dass es sich nicht um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende, wissenschaftlich arbeitende Einrichtung handele. Dies war vorliegend nicht gegeben. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. Mai 2012

    KG Berlin, Beschluss vom 08.03.2012, Az. 10 W 15/12
    § 888 Abs. 1 ZPO

    Das KG Berlin hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung, die die Antragsgegnerin zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet, nicht erfüllt ist, wenn diese nicht „in dem gleichen Teil des Druckwerks“ wie die Erstmitteilung veröffentlicht wird. Zwangsmittel wie Ordnungsgelder können die Folge sein. Vorliegend war der zuvor beanstandete Text in einem Teil der Münchener Ausgabe einer Regionalzeitung veröffentlicht worden, der sich auch mit lokalen Münchener Themen befasste. Die Gegendarstellung hingegen wurde in einem Teil veröffentlicht, der Meldungen aus ganz Deutschland und der Welt, Leseranfragen und das Impressum der Zeitung beinhaltete. Dies sei thematisch nicht der „gleiche Teil“. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. April 2012

    KG Berlin, Urteil vom 21.03.2011, Az. 24 U 130/10
    § 97 UrhG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass der sog. Verletzerzuschlag bei Urheberrechtsverletzungen im Internet (hier: Kartenmaterial der Firma Euro-Cities AG) 50 % beträgt. Damit erhält der Nutzungsberechtigte insgesamt 150 % Schadensersatz. Dies sieht auch das LG Hamburg so, jedenfalls in Hinblick auf sog. Thumbnail-Bilder (hier). Viele Gerichte bejahen sogar einen 100 % Zuschlag, wobei sich die Rechtsprechung vor allem mit Bildern/Fotografien befasst, vgl. hier und hier. Auf die Entscheidung hingewiesen hat RA Dr. Martin Bahr (hier).

  • veröffentlicht am 11. April 2012

    KG Berlin, Urteil vom 27.09.2011, Az. 5 U 137/10
    § 145 BGB, § 339 S. 2 BGB, § 315 Abs. 3 S. 2 Halbs. 1 BGB

    Das KG Berlin hat entschieden, dass bei einem „minimalen Verstoß“ gegen eine Unterlassungserklärung, die mit einem Vertragsstrafeversprechen nach neuem Hamburger Brauch versehen ist, wonach sich die Unterlassungschuldnerin strafbewehrt verpflichtet, im geschäftlichen Verkehr keine Datensätze von Kunden der Klägerin zu nutzen und/oder zu veröffentlichen, eine Vertragsstrafe von 10.000,00 EUR überzogen und auf 500,00 EUR zu reduzieren ist. Zudem wies das Kammergericht darauf hin, dass der Rechtsnachfolger eines Unternehmens dessen Stellung als Unterlassungsgläubiger in einem Unterlassungsvertrag automatisch übernimmt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. März 2012

    KG Berlin, Urteil vom 27.01.2012, Az. 5 U 191/10
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Expertenkanzlei Scheidung“ nicht zwangsläufig irreführend ist, auch wenn die werbende Rechtsanwältin keine Fachanwältin für Familienrecht ist. Es sei ausreichend, dass die Werbende die notwendige berufliche Erfahrung vorweisen könne, um der mit der Werbung geweckten Erwartungshaltung zu entsprechen. Vorliegend sei die Anwältin seit Jahren fast ausschließlich mit familienrechtlichen Mandaten befasst, davon 300 Fälle allein im Scheidungsrecht. Im Gegensatz zur Vorinstanz stellte das KG auch klar, dass die Bezeichnung „Experte“ erst recht nicht dazu führe, dass vom Verbraucher eine Qualifikation erwartet werde, die noch über die eines Fachanwalts hinausginge. Auf die Entscheidung hingewiesen hat der Kollege Dr. Thorsten Graf (hier).

  • veröffentlicht am 13. März 2012

    KG Berlin, Urteil vom 20.06.2011, Az. 10 U 170/10
    § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Bezeichnung eines privat beauftragten Gutachtens zum (Nicht)Vorliegen von Blutdoping als „bezahltes Gutachten“ zulässig ist. Im Kontext werde durch diese A?ußerung zum Ausdruck gebracht, dass die Kla?gerin den Gutachter beauftragt habe und das Gutachten zu dem gewu?nschten Ergebnis gekommen sei. Auch werde zum Ausdruck gebracht, dass andere Gutachter zu anderen Ergebnissen kommen ko?nnten, dem Gutachten also nur ein beschra?nkter Aussagewert zukomme. Diese Auffassung sei von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt. Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Klägerin, weil dem Leser des streitgegenständlichen Artikels nahegelegt werde, dass die Kla?gerin durch die Bezahlung versucht habe, das Ergebnis zu beeinflussen, sah das Gericht nicht. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 12. März 2012

    KG Berlin, Beschluss vom 14.11.2005, Az. 1 W 307/05
    § 242 BGB, § 421 BGB, § 422 BGB

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Gesellschafter einer GbR neben oder statt der GbR persönlich in Anspruch genommen werden können (BGH NJW 2001, 1056/1060). Sie seien aber nur dann Gesamtschuldner, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Mehrere Unterlassungsschuldner seien keine Gesamtschuldner im Sinne der §§ 421, 422 BGB, da die Erfüllung der Unterlassungspflicht des einen Schuldners nicht den anderen von seiner gleichartigen Verpflichtung zur Unterlassung befreie (OLG Koblenz, JurBüro 1985, 257). Für die Haftung der Gesellschafter einer GbR auf Unterlassung gelte nichts anderes. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. März 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Urteil vom 22.09.2011, Az. 10 U 131/10
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass heimlich in den Arbeitsstätten einer Großbäckerei aufgenommenes Filmmaterial nicht ohne vorherige Einwilligung des betreffenden Unternehmens öffentlich ausgestrahlt werden darf. Vorliegend wurde vom Senat vor allem bemängelt, dass das Filmmaterial nicht geeignet war, die behaupteten Hygienemängel innerhalb der Bäckerei zu belegen. Zum Volltext der Entscheidung:

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