Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Düsseldorf: Musikwiedergabe im Wartebereich einer Zahnarztpraxis stellt keine öffentliche Wiedergabe dar / Zur fristlosen Kündigung eines GEMA-Lizenzvertrages wegen veränderter Rechtsprechungveröffentlicht am 22. Oktober 2014
AG Düsseldorf, Urteil vom 04.04.2013, Az. 57 C 12732/12
§ 105 UrhG i.V.m. § 2 KonzentrationsVO NRW, § 313 Abs. 3 S. 2 BGB, § 15 Abs. 3 UrhGDas AG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Zahnarzt den für die Abspielung von Musik in seinem Wartezimmer mit der GEMA geschlossenen Lizenzvertrag fristlos kündigen durfte, nachdem der EuGH entschieden hatte, dass diese Nutzungsform keine öffentliche Wiedergabe im urheberrechtlichen Sinne sei. Die Berufung wurde zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LAG Berlin-Brandenburg: Einer Krankenpflegerin, die Patientenfotos bei Facebook veröffentlicht, kann fristlos gekündigt werdenveröffentlicht am 26. August 2014
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.04.2014, Az. 17 Sa 2200/13
§ 626 Abs. 1 BGB, § 203 StGB, § 5 BDSGDas LAG Berlin-Brandenburg hat die fristlose Kündigung einer Krankenpflegerin in einem Sonderfall aufgehoben, bei dem die Krankenpflegerin Fotos eines Patienten bei Facebook veröffentlicht hatte, gleichwohl grundsätzlich einen derartigen Vorgang als wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses erklärt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BAG: Verbreitet ein für den Betriebsrat kandidierender Arbeitnehmer bei YouTube geschäftsschädigende Behauptungen über seinen Arbeitgeber, rechtfertigt dies noch nicht die fristlose Kündigungveröffentlicht am 25. August 2014
BAG, Urteil vom 31.07.2014, Az. 2 AZR 505/13
§ 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG, § 103 Abs. 1 BetrVGDas BAG hat entschieden, dass ein für den Betriebsrat kandidierender Arbeitnehmer bei YouTube und Facebook behaupten darf, dass es im Betrieb seines Arbeitgebers „Probleme“ in Form von fehlenden Sicherheitsvorkehrungen an Maschinen gebe und „keine Fachkräfte vorhanden“ seien, weil die betreffenden Erklärungen in dem Video erkennbar darauf gerichtet gewesen seien, zu verdeutlichen, weshalb der Kläger die Bildung eines Betriebsrats als sinnvoll angesehen habe. Der Kläger habe dagegen nicht behaupten wollen, die Beklagte beschäftige überwiegend ungelernte Kräfte. Zur Pressemitteilung 38/14 vom : (mehr …)
- LAG Schleswig-Holstein: Übermäßige Downloads während der Arbeitszeit rechtfertigen die ordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnungveröffentlicht am 30. Juli 2014
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.05.2014, Az. 1 Sa 421/13
§ 1 Abs. 1 KSchGDas LAG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass einem Arbeitnehmer, der über 17.000 Dateien auf seinen Dienstrechner aus dem Internet herunterlädt („exzessive Nutzung des Internets während seiner Arbeitszeit“) ordentlich gekündigt werden kann, ohne dass zuvor eine arbeitsrechtliche Abmahnung ausgesprochen werden müsse. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- HessLAG: Einem Mitarbeiter, der Daten an seinem Arbeitsplatz löscht, kann fristlos gekündigt werdenveröffentlicht am 20. März 2014
Hess. LAG, Urteil vom 05.08.2013, Az. 7 Sa 1060/10
§ 626 Abs. 1 BGBDas Hess.LAG hat entschieden, dass einem Mitarbeiter, der in Ansehung einer Arbeitsvertragsaufhebung E-Mails, Kontakte, Aufgaben und Termine löscht, fristlos gekündigt werden kann. Für eine ordentliche Kündigung bestehe kein Raum mehr, da durch die Löschung – die erkennbar dem Willen des Arbeitgebers widersprochen habe – das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört worden sei. Zur Pressemitteilung 1/14 des Hessischen Landesarbeitsgerichts: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Esprit E.S. GmbH hat als Namensgeberin kein Recht auf vorzeitige Kündigung des Sponsoringvertrags für die „Esprit-Arena“ in Düsseldorfveröffentlicht am 12. März 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 07.03.2014, Az. 36 O 57/13
§ 314 Abs. 1 S. 1 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Esprit E.S. GmbH weiterhin für die Namensgebung der „Esprit-Arena“ Nutzungsentgelte zu entrichten hat und ihr kein Sonderkündigungsrecht zusteht. Damit muss Esprit nach Auskunft von RP Online den mit jährlich 900.000 EUR dotierten Namensgebungsvertrag bis 2019 erfüllen (hier). Zur Pressemitteilung der Kammer Nr. 11/2014 vom 07.03.2014: (mehr …)
- LG München: AGB-Ausschluss des Kündigungsrechts einer Internet-Partnerbörse per E-Mail ist unwirksamveröffentlicht am 10. März 2014
LG München I, Urteil vom 30.01.2014, Az. 12 O 18571/13 – nicht rechtskräftig
§ 307 Abs. 1 BGB, § 309 Nr. 13 BGBDas LG München I hat den Betreibern der Internet-Partnerbörse www.edates.de verboten, in ihren AGB eine Klausel mit dem Wortlaut zu verwenden „Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Die Übersendung per Fax genügt. Die Kündigung muss Benutzername, Kundennummer, Transaktions- bzw. Vorgangsnummer enthalten.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Osnabrück: Boykottaufruf an eine Bank, bestimmte Konten zu kündigen, kann gerichtlich nicht verboten werdenveröffentlicht am 21. Februar 2014
LG Osnabrück, Urteil vom 29.11.2013, Az. 12 O 2638/13
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas LG Osnabrück hat entschieden, dass der Boykottaufruf des Deutschen Tierschutzbüros an eine Bank, das Konto des Zentralverbandes Deutscher Pelztierzüchter e.V. zu kündigen, rechtmäßig war. Für eine einstweilige Verfügung gegen das Tierschutzbüro fehle eine besondere Dringlichkeit, zudem überwiege die Meinungsfreiheit über das Persönlichkeitsrecht des Pelztierzüchterverbandes. Das Tierschutzbüro verfolgte nämlich „sozial motivierte und schützenswerte Ziele“. Zur Pressemitteilung Nr. 63/13 vom 29.11.2013:
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Schadensersatz für den Mitbewerber bei unlauterer Herabsetzungveröffentlicht am 19. November 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.09.2013, Az. 6 U 105/12
§ 4 Nr. 7 UWG, § 9 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass im Falle einer wettbewerbswidrigen Herabsetzung eines Mitbewerbers diesem der Schaden zu ersetzen ist, der auf Grund von Kundenkündigungen wegen dieser Herabsetzung entstanden ist. Dieser Schaden berechne sich aus dem entgangenen Gewinn aus den gekündigten Vertragsverhältnissen, allerdings seien ersparte Aufwendungen und Einnahmen, die an Stelle der Vergütungen erzielt wurden, anzurechnen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Der Widerruf eines Versicherungsvertrags ist auch nach Kündigung noch möglichveröffentlicht am 15. November 2013
BGH, Urteil vom 16.10.2013, Az. IV ZR 52/12
§ 8 Abs. 4 S. 1 und 4 VVG a.F.; § 2 Abs. 1 S. 2 und 4 HWiG; § 7 Abs. 2 S. 2 und 3 VerbrKrG
Der BGH hat entschieden, dass der Widerruf eines Versicherungsvertrags grundsätzlich auch dann noch möglich ist, wenn dieser Vertrag zuvor gekündigt wurde – jedenfalls dann, wenn der Verbraucher bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Dann habe der Verbraucher sein Wahlrecht zwischen Kündigung und Widerruf nicht ordnungsgemäß ausüben können. Vorliegend sei der Widerruf, der ca. 10 Jahre nach der Kündigung des Versicherungsvertrags durch den Versicherungsnehmer und erfolgter Auszahlung des Rückkaufswerts erklärt wurde, jedoch nicht mehr wirksam. Durch die beiderseitige vollständige Erbringung der Leistung sei das Widerrufsrecht erloschen. Zum Volltext der Entscheidung: