IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 29. Mai 2010

    LG Köln, Urteil vom 04.11.2009, Az. 28 O 876/08
    § 286 ZPO

    Das LG Köln glaubte zwei Zeugen nicht. Hierzu führte es aus: „Dass die Zeugen emotional und wegen ihrer Rechtsauffassungen vorbelastet waren, wurde bei beiden Zeugen dadurch deutlich, dass sie immer wieder zielgerichtet das unberechtigte Vorgehen des Klägers und sein Verhalten während ihrer Befragung durch die Kammer monierten, ohne dass die Kammer hiernach konkret gefragt hätte. Beide Zeugen sprachen immer wieder mitten in ihren Aussagen plötzlich und unverhofft den Kläger direkt darauf an, „warum er dies täte“. In ihren Aussagen sprachen sie auch z. B. von „Frechheit“ und „ich sitze hier als Angeklagter“. Dabei wurde ihre Sprache lauter und emotionaler und ihre Aussage immer erregter. Diese Auffälligkeiten in der Sprachwahl und dem Aussageverhalten der Zeugen verdeutlichte sich für die Kammer nochmals in der Körperhaltung der Zeugen. Sie hielten die Arme während ihrer Aussagen vor der Brust gekreuzt, wobei der Zeuge T2 diese Körperhaltung seine gesamte knapp einstündige Aussage lang einnahm.“ Was wir davon halten? (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. April 2010

    Dem Landgericht Köln wurde es zuviel und die Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen half. Um der Papierflut der stetig astronomisch wachsenden Auskunftsverfahren Herr zu werden, wurde die „Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei dem Landgericht Köln in Verfahren nach § 101 Absatz 9 des Urheberrechtsgesetzes“ in Kraft gesetzt. Ob diese Erleichterung demnächst auch für die gerichtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzprozesse gelten wird und ggf. auch Unterlassungserklärungen vollelektronisch abgegeben werden können, ist unklar. Was wir davon halten? (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. März 2010

    LG Köln, Urteil vom 17.03.2010, Az. 28 O 612/09
    §§ 823 Abs. 2; 1004 BGB; § 4 Abs. 1; § 29 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BDSG

    Das LG Köln hat entschieden, dass der Schuldner zweier rechtskräftig titulierter Forderungen nicht verhindern kann, dass diese Daten auf einer Titelbörse veröffentlicht werden. Die Beklagte betrieb im Internet unter www…..com ein als „Titelbörse“ bzw. „Die Titelbörse“ bezeichnetes Online-Portal, über welches titulierte Forderungen gehandelt wurden, wobei die Beklagte selbst in die Kaufverhandlungen nicht involviert war und hierfür auch keine Provisionen erhielt. Auf der Plattform wurden insbesondere Titel deutscher Schuldner gehandelt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie DFB-Schiedsrichter-Affäre zieht weiter Kreise: Das Landgericht Köln hat nun nach einer Mitteilung von t-online gegen Manfred Amerell eine einstweilige Verfügung erlassen, die es dem Ex-Schiedsrichtersprecher unter Androhung des üblichen Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro verbietet, private E-Mails oder SMS von Schiedsrichter Michael Kempter an ihn zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Nach Bekundungen des Spiegels hatte Amerell dem Fernsehsender Sat.1 seine E-Mail-Kommunikation mit dem jungen Fifa-Schiedsrichter Kempter zur öffentlichen Ausschlachtung überlassen. Daraufhin habe Johannes B. Kerner in seiner Sendung („Kerner“) seinem Fernsehpublikum private „Liebesworte“ Kempters vorgelesen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 23.09.2009, Az. 28 O 250/09
    § 97 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass der sog. Verletzerzuschlag bei unterlassener Benennung des Urhebers eines urheberrechtlich geschützten Werks nicht vom Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte geltend gemacht werden kann, wenn dieser nicht zugleich Urheber der Fotos ist. Für den Anspruch auf Schadensersatz in Form eines 100 % Zuschlages nach § 97 Abs. 2 Satz 4 UrhG sei im vorliegenden Fall die Aktivlegitimation der Klägerin nicht dargetan. Anspruchsberechtigt seien nur der Urheber und die in § 97 Abs. 2 Satz 4 UrhG genannten Inhaber verwandter Schutzrechte. Die Beschränkung auf die genannten natürlichen Personen erkläre sich dadurch, dass das UrhG nur ihnen urheberpersönlichkeitsrechtliche Befugnisse zugestehe und dass ein immaterieller Schaden durchweg Folge der Verletzung persönlichkeitsrechtlicher Befugnisse und nicht der Verletzung ausschließlicher Nutzungsrechte sei. Die Klägerin sei nicht Urheberin oder Inhaberin eines verwandten Schutzrechtes. Auch die Rechtsvorgängerin sei dies nicht. Insbesondere würden durch die Übertragung von Nutzungsrechten im Arbeitsverhältnis die Urheberpersönlichkeitsrechte lediglich teils eingeschränkt, nicht jedoch übertragen. Dafür, dass sich für die gerichtliche Geltendmachung der Rechte aus § 97 Abs. 2 Satz 2 UrhG von den Anspruchsberechtigten im Sinne der Prozessstandschaft ermächtigt worden sei, sei nichts vorgetragen.

  • veröffentlicht am 7. März 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 23.09.2009, Az. 28 O 250/09
    § 97 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass Besprechungen und Kritiken von Filmen urheberrechtlichen Schutz genießen. Die Parteien hatten um Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie wegen Verwendung von Filmbeschreibungen gestritten, welche Mitarbeiter der Rechtsvorgängerin der Klägerin für diese erstellten und welche auf der Webseite der Beklagten verwendet wurden. Die Klägerin behauptete, die Mitarbeiter, welche die Filmtexte erstellt hätten, die die Beklagte identisch verwendete, hätten die Filme zuvor angesehen. Auch der Zeitaufwand für die Verfassung dieser Texte sei weit mehr als nur geringfügig. Üblicherweise würden Agenturen für eine Filmbesprechung 150,00 EUR verlangen. Sie sei der Auffassung, die Filmbeschreibungen seien allesamt, auch diejenige „Die Tudors“ zumindest als kleine Münze schutzfähig. Außerdem sei im Wege der Lizenzanalogie ein Verletzerzuschlag von 100 % zu leisten. (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. März 2010

    LG Köln, Urteil vom 27.01.2010, Az. 28 O 237/09
    § 242 BGB

    Angesichts der massenhaften Versendung von Filesharing-Abmahnungen stellt sich die Frage, inwieweit ein solches Verhalten rechtsmissbräuchlich ist. Das LG Köln hat sich hierzu nunmehr ausdrücklich geäußert. Die Rechtsverfolgung durch die Beklagten sei nicht rechtsmissbräuchlich gemäß § 242 BGB. Die illegale öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Musikwerke habe in den letzten Jahren ein enormes Ausmaß angenommen. Das Unrechtsbewusstsein der Mehrzahl der Rechtsverletzer sei dabei erschreckend wenig ausgebildet. Durch das öffentliche Zugänglichmachen von Musiktiteln im Internet über Filesharing-Systeme werde die Musikindustrie jedes Jahr in einem ganz erheblichen Umfang geschädigt, was durch verstärkte Berichterstattung in den Medien auch seit einigen Jahren eindringlich in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht werde. (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Februar 2010

    LG Köln, Urteil vom 13.01.2010, Az. 28 O 688/09
    §§ 97 Abs. 1; 97 a Abs. 2 UrhG

    Das LG Köln hat aktuell entschieden, dass der Abmahnende seine Aktivlegitimation (hier: Urheberschaft an einem Bild) nicht beweisen und dem Abgemahnten keine vorformulierte Unterlassungserklärung überreichen muss. Im vorliegenden Fall hatte die Verfügungsbeklagte ein Lichtbild rechtswidrig in einer eBay-Auktion verwendet. Sie war daraufhin abgemahnt und aufgefordert worden, eine „geeignete“ Unterlassungserklärung abzugeben. Der anwaltliche Bevollmächtigte der Verfügungsbeklagten forderte daraufhin den Nachweis, dass die Verfügungsklägerin die ausschließlichen Nutzungsrechte für das Foto habe; eine Unterlassungserklärung wurde nicht abgegeben. Auf die einstweilige Verfügung der Verfügungsklägerin legte die Verfügungsbeklagte Kostenwiderspruch ein und erklärte, keinen Anlass zur Beantragung der einstweiligen Verfügung gegeben zu haben. (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Februar 2010

    LG Köln, Urteil vom 27.01.2010, Az. 28 O 241/09
    §§ 2 Abs. 1 Nr. 2; 2 Abs. 2; 97 UrhG; §§ 670, 1004 BGB

    Das LG Köln hat in diesem Urteil entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses zur Verantwortung für illegales Filesharing gezogen werden kann, wenn er mit einer bestimmten IP-Adresse in Verbindung gebracht werden könne. Diese liefere ein Indiz dafür, dass der Urheberrechtsverstoß von dem Inhaber des Anschlusses oder in dessen Verantwortung als Störer begangen worden sei. Sodann sei es Sache des Anschlussinhabers, die vorgetragenen Ermittlungen und insbesondere deren Ergebnisse hinreichend substantiiert zu bestreiten. Dies erfolge nicht, wenn er sich schemahaft mit den Argumenten einer im Internet öffentlich verfügbaren „Mustererwiderung“ verteidige und sich im Übrigen in verschiedenen Verfahren zum gleichen Sachverhalt unterschiedlich einlasse. (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Februar 2010

    LG Köln, Urteil vom 26.08.2009, Az. 28 O 478/08
    § 32 ZPO, § 823 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Deutscher, der auf einer russischen Internetseite einen in russischer Sprache gehaltenen rechtswidrigen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht entdeckt, gegen diesen nicht vor einem deutschen Gericht vorgehen kann. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte sei für die vorliegende Klage nicht gegeben, weil nicht davon auszugehen sei, dass die streitgegenständliche Persönlichkeitsrechtsverletzung in Deutschland begangen worden sei, so dass eine Begründung der Zuständigkeit des Landgerichts Köln über § 32 ZPO nicht anzunehmen sei. (mehr …)

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